Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 18.12.2017 Uni in Nürnberg Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, wie in den Nürnberger Nachrichten vom 18.10.2017 zu lesen ist, dass der Siemensvorstand beim Herrn Ministerpräsidenten Seehofer vorstellig wurde, um auf die Hochschulpolitik Einfluss zu nehmen mit dem Ziel, die Verlagerung der Technischen Fakultät nach Nürnberg abzuwenden? 2. Welche Forderungen einerseits und welche Bedenken andererseits wurden durch den Siemensvorstand konkret vorgebracht? 3. Bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen des Siemensvorstandes als Einflussnahme auf politische Entscheidungen und hat letztlich dieses Vorgehen dazu geführt, die Technische Fakultät der FAU in Erlangen auszubauen? 4. Welche Gegenleistung erhält der Freistaat von Siemens für das Entgegenkommen und somit für die Nichtverlagerung nach Nürnberg? 5. Wenn eine zehnte Landesuniversität in Bayern gegründet wird, bedeutet dies, dass der Haushaltstitel für die Universitäten statt durch 9 dann durch 10 geteilt werden muss, oder werden die Mittel entsprechend angehoben? 6. Welche Haushaltsmittel will die Staatsregierung in den nächsten fünf Jahren einsetzen, um den Sanierungsstau an der FAU, der sich nach Aussage des Universitätspräsidenten Prof. Dr. Joachim Hornegger auf über 1 Milliarde Euro beziffern lasst, zu beseitigen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium Innern, für Bau und Verkehr vom 02.02.2018 1. Trifft es zu, wie in den Nürnberger Nachrichten vom 18.10.2017 zu lesen ist, dass der Siemensvorstand beim Herrn Ministerpräsidenten Seehofer vorstellig wurde, um auf die Hochschulpolitik Einfluss zu nehmen mit dem Ziel, die Verlagerung der Technischen Fakultät nach Nürnberg abzuwenden? 2. Welche Forderungen einerseits und welche Bedenken andererseits wurden durch den Siemensvorstand konkret vorgebracht? Die Siemens AG hat im Zuge der Diskussion einer möglichen Verlagerung von Teilen der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) nach Nürnberg auf verschiedenen Ebenen Stellung genommen und dabei mit Blick auf die vielfältigen am Standort Erlangen bestehenden Kooperationen zwischen der Siemens AG und der Technischen Fakultät ihre Argumente im Zusammenhang mit einer solchen Verlagerung deutlich gemacht. 3. Bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen des Siemensvorstandes als Einflussnahme auf politische Entscheidungen und hat letztlich dieses Vorgehen dazu geführt, die Technische Fakultät der FAU in Erlangen auszubauen? Nein. Die Entscheidung für den Ausbau der Technischen Fakultät am Standort Erlangen hat der Ministerrat am 02.05.2017 getroffen. 4. Welche Gegenleistung erhält der Freistaat von Siemens für das Entgegenkommen und somit für die Nichtverlagerung nach Nürnberg? Maßgeblich für die Entscheidung für den Ausbau der Technischen Fakultät am Standort Erlangen war nicht die Haltung der Siemens AG, sondern waren wissenschafts- und strukturpolitische Erwägungen. Unabhängig davon hat sich die Siemens AG grundsätzlich bereit erklärt, die geplante neue Universität in Nürnberg in geeigneter Weise zu unterstützen . 5. Wenn eine zehnte Landesuniversität in Bayern gegründet wird, bedeutet dies, dass der Haushaltstitel für die Universitäten statt durch 9 dann durch 10 geteilt werden muss, oder werden die Mittel entsprechend angehoben? Für die Realisierung der neuen Hochschuleinrichtung werden zusätzliche Ressourcen erforderlich sein. Die Finanzierung der neuen zehnten Landesuniversität wird zusätzlich zur Finanzierung der bestehenden Hochschulen im Frei- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20565 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20565 staat erfolgen. Zeitpunkt und Umfang der Bereitstellung von Stellen und Mitteln bleibt der Aufstellung der jeweiligen Haushalte und der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorbehalten. 6. Welche Haushaltsmittel will die Staatsregierung in den nächsten fünf Jahren einsetzen, um den Sanierungsstau an der FAU, der sich nach Aussage des Universitätspräsidenten Prof. Dr. Joachim Hornegger auf über 1 Milliarde Euro beziffern lasst, zu beseitigen? In der Anlage S zum Epl. 15 Kapitel 1519 im DHH 2017/2018 sind wesentliche Sanierungs- und Baumaßnahmen für die bestehenden Bedarfe und Entwicklungen der FAU berücksichtigt . Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben für große Baumaßnahmen der FAU (einschließlich des Universitätsklinikums Erlangen – UKER) über 60 Mio. Euro. Die festgesetzten Gesamtkosten aller derzeit in Bau befindlichen großen Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für die FAU beträgt rund 200 Mio. Euro und zusätzlich rund 180 Mio. Euro für das UKER. Für weitere große Hochbaumaßnahmen der FAU für insgesamt rund 70 Mio. Euro werden derzeit die konkreten HU-Bau-Planungen erstellt. Darüber hinaus sind zahlreiche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in der Bauantragsphase. Dazu zählen beispielsweise für die Technische und Naturwissenschaftliche Fakultät der 2. Bauabschnitt des Chemikums und der Neubau für die Technische Chemie auf dem Südgelände- Campus oder für die Philosophische Fakultät der Aufbau des Geisteswissenschaftlichen Zentrums im Innenstadt- Campus. Die Realisierung dieser und weiterer Maßnahmen an der FAU wird von der Staatsregierung auch künftig mit hoher Priorität verfolgt. Welche konkreten Haushaltsmittel für die Sanierungsbedarfe der FAU eingesetzt werden können, ist im Zuge der Haushaltsaufstellung in Zusammenschau mit den Bedarfen aller Einrichtungen im Geschäftsbereichs des des Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu entscheiden und hängt von der Frage ab, in welchem Umfang in den kommenden Jahren insgesamt Mittel für den staatlichen Hochbau im Epl. 15 zur Verfügung stehen werden.