Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 14.04.2014 Gesundheitsgefahr durch Maxhütte-Altlasten I Privilegierung von Eventteilnehmern gegenüber Arbeitnehmern Am 2. August 2013 wurde aufgrund Bedenken des Landratsamtes Amberg-Sulzbach ein geplanter Event mit Radrennen auf dem Gelände der ehemaligen Maxhütte durch Bescheid der Stadt Sulzbach-Rosenberg wegen massiver Gesundheitsrisiken aufgrund Altlasten im Boden des Maxhüttengeländes untersagt, worauf die Veranstaltung abgesagt wurde. Dies war bei Lichte betrachtet trotz der möglichen finanziellen Nachteile für den Veranstalter die einzig richtige Entscheidung, denn bei Messungen seitens des Gesundheitsamtes wurde gutachtlich eine akute Bodenbelastung mit krebserzeugenden und erbgutschädigenden Substanzen festgestellt, die auch bei Unterstellung nur kurzer Aufenthaltsdauer durch Teilnehmer und Zuschauer zu deren massiver Schädigung geführt hätte. In der Vergangenheit wurden von Maxhütte „der Klöckner Stahlforschung” und „Neuer Maxhütte“ bei der Umstellung der Produktion von Massenstahl zu Spezial-, Qualitäts- und Edelstählen Versuche unternommen, die teils ungenehmigte , nicht genehmigungsfähige und infolgedessen illegale Verfahren in Probe und Serie beinhalteten. Als Beispiele dienen Verbrennung von Klärschlamm, Autoreifen, Lacken und Bahnschwellen sowie Beimengung von Blei, Paket- und Autopaketschrott im Konverter, in dem die immissionstechnisch notwendigen Temperaturen bei der Verbrennung aber nicht erreichbar waren. Darüber hinaus wurden Investitionen in den Umweltschutz zulasten der Bevölkerung und vor allem der Belegschaft systematisch unterlassen, etwa bei Winderhitzern, Explussionsklappen, Roheisenübergabe ohne Absaugung am Hochofen und bei Primär- und Sekundärentstaubung sowie fehlender Absaugeeinrichtung im Stahlwerk und im Hochofen. Die industrielle Fortführung des Unternehmens scheiterte schlussendlich ganz wesentlich an den bis dato aufgelaufenen und unterlassenen Investitionen in Umweltschutz und Arbeitsschutz, die für einen Investor Unkalkulierbarkeit bedeuteten. Das identisch negative Ergebnis zeitigte die gescheiterten Bemühungen des Konkurs-respektive Insolvenzverwalters um Unternehmensfortführung. Die aktuelle Eigentümerin der Maxhütte inklusive sämtlicher Liegenschaften ist die zur Aicher Unternehmensgruppe gehörende Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs GmbH (MHVV), die sich allerdings nur sehr unzureichend an der notwendigen Sanierung von Werken und Gelände beteiligt, weswegen der Freistaat Bayern über nachgelagerte Behörden zu Ersatzvornahme gemäß Bundesbodenschutzgesetz greift und Verwaltungsgerichtsprozesse anhängig sind. Bis dato völlig außerhalb der Betrachtungen von Eigentümer und öffentlicher Hand stehen die massiven Beeinträchtigungen , Gesundheitsschäden und Todesfälle von Ex-Beschäftigten der Maxhütte aufgrund jahrzehntelanger Schadstoffeinwirkungen auf den Organismus. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die damalige Entscheidung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach? 2. Welche weiteren Gefahrenstoffe wurden darüber hinaus verwendet, nachdem in der Maxhütte und der „Neuen Maxhütte“ (NMH) in den vergangenen Jahrzehnten diverse Gifte und Schadstoffe gemäß der Technischen Regel Gefahrenstoffe (TRGS) eingesetzt wurden (u. a. Asbest, Blei, Benzol, Cyanide, Chrom, Formaldehyd, Frigen, Kohlenmonoxid, Nickel, Mangan , Methylenchlorid, Perchlorethylen, Radioaktivität, Schwefel, Teer und Vanadium)? 3. Welche Gefahrenstoffe sind heute noch nachweisbar und in welchen Konzentrationen? 4. a) Welche Gifte und Gefahrenstoffe waren ausschlaggebend für die Untersagung des Radrennens? b) Gibt es neben dem Gutachten, das als Grundlage des Verbots des Radrennens im August 2013 erstellt worden war, noch ein weiteres Gutachten, dessen Brisanz noch gravierender ist, etwa durch Chrom-6-Vorkommen? c) Wie gleichen sich die Expertisen, wie unterscheiden sie sich? 5. a) Welche Betriebs- und Prozessgenehmigungen lagen seitens der Behörden vor? b) Welche wurden nachträglich beantragt und genehmigt (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebs- schließung beantworten)? c) Welche wurden verweigert (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebsschließung beantworten)? d) Welche Sanktionen wurden angedroht, verhängt und konnten realisiert werden (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebsschließung beantworten)? e) Welche Lehren und Schlussfolgerungen hatte die Staatsregierung nach der Großkundgebung von Belegschaft und Bevölkerung am 28.05.1998 gegen unter anderem illegale Abfallbeseitigung im Hochofen mit vermuteter Ausbringung von Nitrosaminen gezogen und wie wurden diese umgesetzt? f) Welche Wirkung erzielte die anschließende Massenpetition mit Übergabe von circa 23.000 Unterschriften an den Landtag? 6. a) Welche Ergebnisse liegen zu den regelmäßigen Fischsterben im Rosenbach vor? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2065 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2065 b) Ist eine Kohärenz von Störfällen im Werk, den Altlasten und Fischmortalität ablesbar? c) Wie hat sich die Wasserqualität seit der Werksschließung verändert? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.05.2014 Zu den einzelnen Fragen wird allgemein angemerkt, dass eine detaillierte Beantwortung in der Regel nicht mehr erfolgen kann. Nachdem der Betrieb vor 12 Jahren eingestellt wurde und die extrem umfangreichen Unterlagen zum Großteil bereits an das Staatsarchiv abgegeben wurden, wären weitere Ermittlungen mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden, die im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht geleistet werden können . 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die damalige Entscheidung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach? Für den Bereich des westlichen Betriebsgeländes, in dem das 24-Stunden-Rennen vorgesehen war, wurde durch die MHVV im Juli 2013 ein Sanierungskonzept mit Sanierungsuntersuchungen vorgelegt. Bei den bisherigen Untersuchungen stand eine mögliche Gefährdung des Grundwassers im Vordergrund. Bei dem 2013 vorgelegten Gutachten wurde erstmals auch der Wirkungspfad Boden-Mensch detailliert untersucht. In Teilbereichen des Geländes wurden bodenschutzrechtliche Prüfwertüberschreitungen festgestellt . Einer uneingeschränkten Nutzung des Westgeländes für ein 24-Stunden-Radrennen konnte aus Vorsorgegründen vonseiten des Landratsamtes Amberg-Sulzbach daher nicht zugestimmt werden. Das Landratsamt hat auf ein mögliches Gefährdungspotenzial für Radfahrer und Zuschauer durch die zu erwartenden erheblichen Staubaufwirbelungen mit inhalativer Schadstoffaufnahme hingewiesen. Aufgrund des Minimierungsgebotes betrachtet das Landratsamt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf dem Gelände als kritisch. Aus der Sicht der Staatsregierung ist dies nachvollziehbar . 2. Welche weiteren Gefahrenstoffe wurden darüber hinaus verwendet, nachdem in der Maxhütte und der „Neuen Maxhütte“ (NMH) in den vergangenen Jahrzehnten diverse Gifte und Schadstoffe gemäß der Technischen Regel Gefahrenstoffe (TRGS) eingesetzt wurden (u. a. Asbest, Blei, Benzol, Cyanide , Chrom, Formaldehyd, Frigen, Kohlenmonoxid, Nickel, Mangan, Methylenchlorid, Perchlorethylen, Radioaktivität, Schwefel, Teer und Vanadium)? Das Landratsamt Amberg-Sulzbach kann heute nicht mehr vollständig nachvollziehen, welche Gefahrenstoffe im Produktionsprozess der Maxhütte und der Neuen Maxhütte verwendet wurden. Lediglich die im Rahmen der Altlastenuntersuchungen im Grundwasser und im Boden nachgewiesenen Schadstoffbelastungen lassen einen Rückschluss zumindest auf einen Teil der eingesetzten Gefahrenstoffe zu. So finden sich im Boden PAK, Naphthaline, Mineralölkohlenwasserstoffe und Schwermetalle (Arsen, Chrom, Blei, Kupfer, Zink, Thallium, Vanadium) und im Grundwasser PAK, Naphthaline, Mineralölkohlenwasserstoffe sowie die Schwermetalle Arsen, Chrom und Vanadium. Die ermittelten Konzentrationen machen eine Sanierung des Bodens und des Grundwassers nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes notwendig. Ziel der Sanierung ist, dass die Konzentrationen unterhalb der Prüfwerte der Bundesbodenschutz - und Altlastenverordnung liegen. 3. Welche Gefahrenstoffe sind heute noch nachweisbar und in welchen Konzentrationen? Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. 4. a) Welche Gifte und Gefahrenstoffe waren ausschlaggebend für die Untersagung des Radrennens? Siehe Antwort zu Frage 1. b) Gibt es neben dem Gutachten, das als Grundlage des Verbots des Radrennens im August 2013 erstellt worden war, noch ein weiteres Gutachten, dessen Brisanz noch gravierender ist, etwa durch Chrom-6-Vorkommen? Weitere Gutachten liegen dem Landratsamt nicht vor. c) Wie gleichen sich die Expertisen, wie unterscheiden sie sich? Siehe Antwort zu Frage 4 b. 5. a) Welche Betriebs- und Prozessgenehmigungen lagen seitens der Behörden vor? Die im Folgenden aufgeführten Daten konnten durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ermittelt werden. Nachdem der Betrieb vor 12 Jahren eingestellt wurde und die extrem umfangreichen Unterlagen zum Großteil bereits an das Staatsarchiv abgegeben wurden, wären weitere Ermittlungen mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Imissionsschutzrecht: Stahlwerk 20.10.1970 Bescheid Errichten eines Elektro-Lichtbogenofens mit Fassungsvermögen von 40 t (§ 1 Nr. 6 VgA) 20.10.1970 Bescheid Änderung am Mischer- u. Konvertergebäude (§ 1 Nr. 6 VgA); Abbruch Hochofen V mit Granulation, 2 Winderhitzern u. Winderhitzerkaminen (§ 1 Nr. 4 VgA); Abbruch Sodaschmelzofenanlage (Feuerungsanlage mit Heizleistung >800.000 kcal/h; § 1 Nr. 1 VgA); Abbruch von 2 Dolomitbrennöfen (§ 1 Nr. 3 VgA); Abbruch von 3 Konverterbodenbrennöfen (Feuerungsanlage mit Heizleistung >800.000 kcal/h; § 1 Nr. 1 VgA); Baugenehmigung für Errichtung der Stranggussanlage mit Vakuumanlage sowie Errichtung einer Knüppelabkühl- und Verladehalle Drucksache 17/2065 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 27.03.1974 Bescheid Teilgenehmigung für Änderung der StWBetriebsweise (OBM-Verfahren=Blasen mit O2 statt Thomas-Verfahren=Blasen mit Luft unter Zusatz von O2; Einblasen von Weißfeinkalk mit O2 durch Konverterböden statt Zugabe von Stückkalk über Kalktrichter) Teilgenehmigung für Änderung der StW-Betriebsanlage (Kalkbeschickungsanlage ) Nicht erfasst sind Entstaubungseinrichtungen für Konverterabgase, Kamine zur Ableitung der gereinigten Konverterabgase und Elektro-Lichtbogenofen 24.02.1976 Bescheid Drei 60-Tonnen-Konverter mit Entstaubungsanlage , Mischer- u. Konverterhalle mit Konverter- und Entstaubungsbühne sowie Abbau der sechs 30-TonnenKonverter (4 Bauabschnitte) 10.05.1976 Bescheid Änderung zum Bescheid vom 27.03.1974 07.04.1982 Bescheid Errichtung einer zentralen Schrottum- schlaganlage (verschiedene Lärmschutzmaßnahmen ) 17.10.1991 Bescheid Erneuerung der Filteranlage für die elektrische Pfannenbeheizung und die Roheisenentschwefelungsanlage 28.10.1991 Bescheid Änderung des Bescheids vom 17.10.1991: Staubgrenzwert: 20 mg/m³ 05.11.1991 Bescheid Änderung des Bescheids vom 17.10.1991, Streichen der Auflage „Gesamtlärmpegel“ Hochofen 17.02.1987 Nachträgliche Anordnung (§ 17 BImSchG) Bei Vollschrottverfahren kein Schrott aus Müllverbrennungsanlagen Bei Teilschrottverfahren höchstens 15 % Schrottanteil aus Müllverbrennungsanlagen 24.03.1988 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG) Errichtung und Betrieb einer Roheisenentschwefelungsanlage vor dem Konverterprozess und nach den Roheisenmischern (Ein- oder Mehrlochtauchlanze zum Einblasen des Kalk-Soda-Gemisches mit dem Trägergas Stickstoff; Vorratssilo mit pneumatischer Beladestation mit Abluftfilter, mechanische Abschlackvorrichtung; gemeinsame Gewebefilteranlage (Elektrischer Pfannenheizstand)). 05.10.1989 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG) Errichtung und Betrieb einer Erdgas-/StickstoffMischanlage ; hält Gichtgasnetz bei Stillstand des Hochofens unter Druck, damit keine Luft in das Rohrleitungssystem eindringen kann. 11.04.1990 Nachträgliche Anordnung (§ 17 BImSchG) Stilllegen der Hochöfen 2 und 4 Doppelglockenverschluss für Hochofen 3 Entstaubung für Hochofengießhalle Absaugen des Staubes am Abstichloch Absaugen des Staubes an den Übergabestellen für Roheisen Zuführen der abgesaugten Stäube an eine Tuchfilterentstaubungsanlage Schlackenwirtschaft Schlacke in Kübeln abstechen und in Schlackenbetten vergießen Konzeptvorlage für Erfassung und Entstaubung der Emissionsquellen der Möllerung bis 17.05.1991 Lärmschutzkonzept bis 17.11.1990 für Lärmminderung bei Materialzufuhr (BE 1) Windversorgung (BE 4) Winderhitzer (BE 5) Gutachtenauftrag zur Lärmsanierung (Vorlage bis spätestens August 1991) für Möllerung (BE 2) Materialabtransport (BE 10) 12.06.1991 Berichtigung der Nachträglichen Anordnung vom 11.04.1990 17.03.1992 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG a. F.) Wiederinbetriebnahme des HOMAX-Verdichters für die Windversorgung 12.05.1992 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG a. F.) vorübergehende Verlegung des Spänelagers von der Frommstraße auf das Betriebsgelände 04.03.1996 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG a. F.) Errichtung und Betrieb eines neuen Spänelagers auf dem Betriebsgelände 12.11.1996 Änderungsgenehmigung (§ 15 BImSchG a. F.) Änderung der Anlage zur Gewinnung von Roheisen (Hochofen). a) Ersatz des Reduktionsmittels Heizöl S durch die alternativen Reduktionsmittel Altöl, Kokeröl, Konversionsöl und werkseigenes Altöl b) Errichtung und Betrieb von zwei zusätzlichen Tanks mit je 100 m³ Rauminhalt für die Lagerung von Altöl und Konversionsöl c) Die vorstehende Genehmigung erlischt, falls nicht bis spätestens 31.05.1998 die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid im Abgas der Winderzeuger eingehalten werden. (Anmerkung: Die Genehmigung konnte nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Heißwinderzeuger saniert werden. Nachdem dies nicht erfolgt ist, wurde durch das Landratsamt die Genehmigung nicht verlängert.) 1998 Konkurs der NMH und Weiterführung durch die NMH i.K. Wasserrecht: Wasserrechtliche Benutzungszulassungen (mit Sanierungsauflagen ): 14.02.1962 Einleiten von Abwasser aus dem Hüttenwerk und dem Rohrwerk in Rosenbach 04.03.1992 Einleiten von Abwasser aus dem Hüttenwerk 13.10.1992 Einleiten von Abwasser aus dem Hüttenwerk in Rosenbach 03.11.1992 Regenüberlaufbecken Poststraße 02.12.1992 Einleiten von Niederschlagswasser aus Erzhaus- straße Wasserrechtliche Anordnung 13.02.1996 Anordnung der Vorlage von Planunterlagen für die Abwasserbeseitigung Hüttenwerk b) Welche wurden nachträglich beantragt und geneh- migt (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebsschließung beantworten)? Siehe Antwort zu Frage 5 a. c) Welche wurden verweigert (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebsschließung beantworten)? Siehe Antwort zu Frage 5 a. d) Welche Sanktionen wurden angedroht, verhängt und konnten realisiert werden (bitte für die Dekaden seit 1970 bis zur Betriebsschließung beantworten)? Siehe Antwort zu Frage 5 a. e) Welche Lehren und Schlussfolgerungen hatte die Staatsregierung nach der Großkundgebung von Belegschaft und Bevölkerung am 28.05.1998 gegen unter anderem illegale Abfallbeseitigung im Hochofen mit vermuteter Ausbringung von Nitro- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2065 saminen gezogen und wie wurden diese umgesetzt ? Am 18.03.1998 führte das Landratsamt eine Ortseinsicht bei der NMH durch. Das Landratsamt ordnete am 18.03.1998 an, dass die mit Teeröl getränkten Eisenbahnschwellen nicht mehr im Stahlwerk der NMH eingesetzt werden dürfen. Am 26.05.1998 fand ein Gespräch zwischen dem Landratsamt und der Geschäftsführung der NMH statt. Dabei wurde den Vertretern der NMH die Rechtslage dargelegt und ausgeführt , welche Schrottsorten zulässigerweise eingesetzt werden dürfen. Eine Überprüfung der Schrottqualität erfolgte u. a. am 14.05.1998 und 26.05.1998. Nachdem der Betrieb vor 12 Jahren eingestellt wurde und die extrem umfangreichen Unterlagen zum Großteil bereits an das Staatsarchiv abgegeben wurden, wären weitere Ermittlungen mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. f) Welche Wirkung erzielte die anschließende Massenpetition mit Übergabe von circa 23.000 Unterschriften an den Landtag? Siehe Antwort zu Frage 5 e. 6. a) Welche Ergebnisse liegen zu den regelmäßigen Fischsterben im Rosenbach vor? Dem Wasserwirtschaftsamt Weiden liegen für die vergangenen Jahre keine Informationen zu Fischsterben im Ro- senbach vor, die nachweislich durch die Maxhütte verursacht wurden. Lediglich ein Fischsterben in der Zeit vor 1986 kann der Maxhütte zugeordnet werden. b) Ist eine Kohärenz von Störfällen im Werk, den Altlasten und Fischmortalität ablesbar? Siehe Antwort zu Frage 6 a. c) Wie hat sich die Wasserqualität seit der Werksschließung verändert? Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird der chemische Zustand des Rosenbaches als gut eingestuft. Hinsichtlich der leicht abbaubaren organischen Substanz (Saprobie) hat sich der Rosenbach zwar verbessert, wird aber derzeit aufgrund seiner saprobiellen Belastung, aber auch aufgrund seiner Gewässerstruktur noch mit einem „mäßigen ökologischen Zustand“ nach EG-Wasserrahmenrichtlinie bewertet. Das heißt, die Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie werden derzeit noch nicht erreicht. Um diese zu erreichen, werden daher entsprechende Verbesserungsmaßnahmen durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden durchgeführt.