Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 16.04.2014 Einsatz von China-Granit Vor Kurzem war in der Presse zu lesen, dass auf dem Gelände der Landesgartenschau in Deggendorf Granit aus China verbaut worden ist. Dies führte allerdings nicht zum ersten Mal zu einer kritischen Berichterstattung über die Verwendung von Granit aus Fernost, vielmehr ist dies nur ein weiteres Beispiel. Außen vor bleiben durch diese Einfuhr von Granitgestein bayerische Abbauunternehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Einfuhr von Granit aus Fernost in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Wie stellt sich die Entwicklung der Abbaumengen in bayerischen Granitsteinbrüchen im gleichen Zeitraum dar? 3. Gab es in den letzten fünf Jahren Geschäftsaufgaben im bayerischen Abbaugewerbe? Wenn ja, warum? 4. Welche Möglichkeiten haben öffentliche Auftraggeber, die regionale Herkunft eines Produktes in die Ausschreibungskriterien einzubeziehen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 20.05.2014 Zu 1.: In der Außenhandelsstatistik unterscheidet man zwischen Granit, roh oder grob behauen, und Granit, in Blöcken oder Platten. Die Zahlen für die Einfuhr aus China in den Jahren 2009 bis 2013 lauten folgendermaßen (in Tausend Euro): Granit, roh oder grob behauen Granit, in Blöcken oder Platten 2009 60 - 2010 53 379 2011 34 122 2012 305 21 2013 224 17 Zu 2.: Die Abbaumengen bleiben nach den dramatischen Einbrüchen zwischen 1990–2005 in etwa gleich und liegen in Bayern bei ca. 30.000 m³/Jahr. Zu 3.: Nach Angabe des Granitzentrums Bayerischer Wald gab es eine deutliche Reduktion der Granitfirmen in Bayern. Als Grund wird die massive preisliche Bedrängnis etwa durch das im Vergleich zur außereuropäischen Konkurrenz hohe Lohnniveau und hohe Lohnnebenkosten sowie hohe Energiekosten angegeben, die auf den Verkaufspreis umgeschlagen werden müssen. Genaue Zahlen konnte der Verband nicht nennen. Dem StMWi stehen keine weiteren Zahlen zur Verfügung. Zu 4.: Bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ist die Gleichbehandlung der Bieter ein zentraler Vergabegrundsatz. Aufträge sollen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter vergeben werden. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden. Der Wettbewerb darf insbesondere nicht auf Bewerber beschränkt werden, die in bestimmten Bezirken ansässig sind. Produkte aufgrund ihrer Herkunft von vorneherein auszuschließen, widerspricht diesem Grundsatz und ist nach dem geltenden Vergaberecht unzulässig . Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann es vergaberechtlich zulässig sein, regionale Produkte vorzugeben , sofern diese Vorgabe aufgrund des Auftragsgegenstandes im Einzelfall gerechtfertigt ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2014 17/2067 Bayerischer Landtag