Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Güller SPD vom 22.04.2014 Warum versendet die Staatskanzlei eine Landtagsrede des Ministerpräsidenten per Post? Mitte Februar 2014 hat die Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei , Frau Staatsministerin Christine Haderthauer, per Post ein insgesamt 11-seitiges Schreiben mit der ausgedruckten Rede des Ministerpräsidenten aus dem Bayerischen Landtag vom 5. Februar 2014 zur Energiepolitik und einen Namensartikel des Ministerpräsidenten zum gleichen Thema wohl an eine Vielzahl von Bürgermeistern verschickt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele solcher Schreiben und an welchen Verteiler wurden insgesamt verschickt? 2. Wie hoch waren hierfür die Kosten aufgeschlüsselt nach Porto und Druck/Papier? 3. Wie hoch waren für den Versand ca. der zeitliche Personalaufwand und die hierfür anfallenden Kosten oder wurde die Versendung an Dritte vergeben und wie hoch waren hierfür ggf. die Kosten? 4. Warum versendet die Leiterin der Staatskanzlei den Redetext und auch den Artikel ausgedruckt per Post, wo die Texte doch ohne Probleme im Internet zugänglich sind? 5. Für welche Anlässe, etwa Reden des Ministerpräsidenten im Landtag oder Regierungserklärungen von Ministern, ist für die Zukunft geplant, dass Bürgermeister in den Genuss einer postalischen Zusendung kommen, anstatt dass sie sich die Informationen einfach aus dem Internet herunterladen? Antwort der Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 20.05.2014 Zu 1.: Es wurden 419 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und aus dem Energiesektor sowie 2.134 Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Bezirkstagspräsidenten angeschrieben, somit rund 2.550 Personen. Zu 2.: Die Kosten für Porto betrugen 3.697,50 Euro. Die Kosten für Papier (inkl. Kuverts) betrugen 316,20 Euro. Die Kosten für Druck sind nicht gesondert auszuweisen, da das Volumen im Jahreskontingent des Servicevertrages der Druckmaschinen enthalten ist. Zu 3.: Der Versand erfolgte im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufes durch eigenes Personal. Zu 4.: Das Thema Energiepolitik ist von überragender Bedeutung für die Zukunft Bayerns. Die Staatsregierung hat sich deshalb entschieden, die kommunalen Spitzen und ausgewählte Personen aus dem Energiesektor gesondert zu informieren. Dies entspricht dem Informationsauftrag der Staatsregierung. Zu 5.: Derzeit gibt es keine derartigen Planungen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2014 17/2069 Bayerischer Landtag