Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.12.2017 Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften – Stand 2017 In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 17/15392 verwies die Staatsregierung unter der Antwort auf Frage 8 b auf einen Veränderungsprozess im Wintersporttourismus , der durch Subventionen in den Einsatz von Beschneiungsanlagen volkswirtschaftlich verträglich zu gestalten sei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms , des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken; bitte konkrete Gebiete benennen)? b) Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen und sonstigen Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)? c) In welcher Höhe wurden die unter a angeführten Förderanträge jeweils genehmigt? 2. a) Wie viele der unter 1 a genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase? b) Wie hoch ist die jährliche Gesamtfördersumme aus dem Seilbahnprogramm seit dessen Auflage im Jahr 2009 bis heute? c) Welches Fördervolumen wurde im Jahr 2017 bewilligt ? 3. a) Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen seit 2009 bis heute entwickelt? b) Wie verteilen sich die Anlagen auf die Landkreise und Regierungsbezirke in Bayern? c) Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)? 4. a) Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die seit 2009 bis heute geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten ? b) Wie verteilen sich die Kosten jeweils auf private Investoren , Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU? 5. a) Wie hat sich die beschneite Fläche in Bayern seit 2009 bis heute insgesamt und pro Regierungsbezirk entwickelt (bitte Angabe in ha)? b) Welche Schneiteiche wurden seit 2007 eingerichtet (bitte einzeln mit konkreter Ortsangabe, Einrichtungsdatum und Volumen angeben)? c) Bei welchen konkreten Genehmigungen von Schneiteichen wurden Auflagen bezüglich eines Rückbaus gestellt (bitte mit genauer Ortsangabe auflisten)? 6. a) Wie verteilt sich die beschneite Fläche in Bayern nach derzeitigem Stand (absolut und prozentual) auf die Schutzzonen A, B und C des Alpenplans? b) Wie viele der seit 2009 geförderten Beschneiungsanlagen sind in den Schutzzonen B und C des Alpenplans aktiv (jeweils aufgeschlüsselt nach B und C sowie nach Jahr der Förderung)? 7. a) Gibt es Überlegungen, das Förderprogramm für kleine Skigebiete über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern? b) Wie kann durch immer mehr Beschneiungsanlagen und beschneite Fläche in Bayern „ein Veränderungsprozess im Wintersporttourismus“ gestaltet werden? c) Warum werden vor diesem Hintergrund die Erlaubnisse zur Beschneiung auch für subventionierte Anlagen unbefristet vergeben? 8. a) Wie charakterisiert die Staatsregierung diesen Veränderungsprozess ? b) Zu welchem Ziel hin soll sich dieser Veränderungsprozess nach dem Willen der Staatsregierung entwickeln ? c) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um dieses Ziel zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.02.2018 1. a) Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms , des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken; bitte konkrete Gebiete benennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2018 Drucksache 17/20724 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20724 b) Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen und sonstigen Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)? c) In welcher Höhe wurden die unter a angeführten Förderanträge jeweils genehmigt? 2. a) Wie viele der unter 1 a genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase? Die Angaben bzw. Antworten zu den Fragen 1 und 2 a wurden in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengefasst . b) Wie hoch ist die jährliche Gesamtfördersumme aus dem Seilbahnprogramm seit dessen Auflage im Jahr 2009 bis heute? Im Rahmen des Seilbahnprogramms wurden seit 2009 insgesamt 38 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 45,5 Mio. Euro bewilligt. c) Welches Fördervolumen wurde im Jahr 2017 bewilligt ? Im Jahr 2017 wurde insgesamt ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 2,6 Mio. Euro bewilligt (Seilbahnprogramm und BRF). 3. a) Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen seit 2009 bis heute entwickelt? Anzahl der Beschneiungsanlagen: 2009: 124 2010: 134 2011: 138 2012: 142 2013: 144 2014: 152 2015: 156 2016: 156 2017: 158 b) Wie verteilen sich die Anlagen auf die Landkreise und Regierungsbezirke in Bayern? c) Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)? Vgl. beigefügte Statistik zur Aufteilung der genehmigten Beschneiungsanlagen auf die bayerischen Regierungsbezirke und Landkreise (Anlage). 4. a) Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die seit 2009 bis heute geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten? b) Wie verteilen sich die Kosten jeweils auf private Investoren , Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU? Im Jahr 2017 wurden keine neuen Anlagen gefördert. Für die Jahre 2009 bis einschließlich 2016 nehmen wir Bezug auf unsere Stellungnahme vom 10.02.2017, Az.: 52-3300/629/24, zur gleichlautenden Frage aus der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) vom 30.11.2016. Danach wurden für Beschneiungs- und Liftanlagen an Bundesstützpunkten (BSP) und Landesleistungszentren (LLZ) von 2009 bis einschließlich 2016 im Rahmen des Spitzensports Landesmittel in Höhe von insgesamt rd. 7 Mio. Euro bewilligt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: BSP Garmisch- Partenkirchen BSP Ruhoolding BSP Jenner LLZ Arber Gesamtkosten 24.500.000 € 2.040.000 € 1.350.000 € 436.178 € Fördersumme Land 6.136.000 € 361.200 € 320.000 € 227.250 € Fördersumme Bund 6.390.000 € 1.446.000 € 470.000 € 0 € Die verbleibenden anteiligen Kosten für Beschneiungsanlagen sind aus Eigenmitteln des jeweiligen Trägers zu bestreiten . 5. a) Wie hat sich die beschneite Fläche in Bayern seit 2009 bis heute insgesamt und pro Regierungsbezirk entwickelt (bitte Angabe in ha)? Derzeit beschneite Fläche in ha: Jahr insgesamt gerundet: insgesamt: Oberbayern Niederbayern Schwaben Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken 2009 588,28 276,11 55,27 214,23 14,31 20,36 8,00 0 2010 697,55 316,29 57,67 265,87 23,86 20,36 9,00 0 2011 713,85 324,39 65,87 265,87 28,36 20,36 9,00 0 2012 767,01 331,09 96,30 281,90 28,36 20,36 9,00 0 2013 773,51 332,19 96,30 287,30 28,36 20,36 9,00 0 2014 888,73 435,27 106,38 287,30 29,43 21,35 9,00 0 Drucksache 17/20724 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Welche Schneiteiche wurden seit 2007 eingerichtet (bitte einzeln mit konkreter Ortsangabe, Einrichtungsdatum und Volumen angeben)? c) Bei welchen konkreten Genehmigungen von Schneiteichen wurden Auflagen bezüglich eines Rückbaus gestellt (bitte mit genauer Ortsangabe auflisten)? Genehmigungsbehörden für Beschneiungsanlagen und Schneiteiche sind die Kreisverwaltungsbehörden. Mögliche Auflagen für den Rückbau werden von der Kreisverwaltungsbehörde erlassen und liegen im Ermessen der jeweiligen Behörde. Oberbayern Lkr. Bezeichnung/ Lage Datum des Zulassungsbescheids bzw. Errichtung Volumen in m3 Aufla-ge Inhalt der Auflage TÖL Brauneck (Garlandalm)/ Lenggries Bescheid vom 15.03.2012 100.000 ja Im Falle der Aufgabe des Speicherteiches sind dieser und alle damit direkt verbundenen technischen Anlagen innerhalb einer zu bestimmenden Frist vollständig zurückzubauen, es sei denn, es würden mit dem Rückbau schwerwiegende Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild verbunden sein und der Verbleib der technischen Anlagen würde keine weiteren Schäden im Naturhaushalt verursachen. BGL Jenner/ Schönau Bescheid vom 25.08.2008 45.000 nein - BGL Götschen Bescheid vom 07.07.1998 3.800 nein - GAP Adamseck Bescheid vom 16.03.2005, Errichtung 2007 65.000 ja Werden die Beschneiungsanlagen nicht mehr benutzt bzw. nicht mehr benötigt, erlöschen die Genehmigung und die Erlaubnis mit der Folge, dass der Unternehmer die oberirdisch sichtbaren Anlagenteile auf eigene Kosten wieder zu beseitigen und das Gelände nach Maßgabe des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu rekultivieren hat. GAP Steckenberg/ Unterammergau Bescheid vom 06.08.2009 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 31.05.2017 13.400 ja Werden die Beschneiungsanlagen nicht mehr benutzt bzw. nicht mehr benötigt, erlöschen die Genehmigung und die Erlaubnis mit der Folge, dass der Unternehmer die oberirdisch sichtbaren Anlagenteile auf eigene Kosten wieder zu beseitigen und das Gelände nach Maßgabe des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu rekultivieren hat. MB Hirschberg/ Kreuth Bescheid vom 13.08.2010 2.000 nein - 2015 946,15 438,97 106,38 340,62 29,43 21,75 9,00 0 2016 961,15 450,55 109,38 341,04 29,43 21,75 9,00 0 2017 943,76 450,55 111,03 320,26 30,07 21,75 9,00 1,10 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20724 Niederbayern MB Sudelfeld/ Bayrischzell Bescheid vom 08.04.2014, Errichtung 2014 155.000 ja Für den Fall der dauerhaften Einstellung der künstlichen Beschneiung ist das Speicherbecken vollständig zurückzubauen. Dessen Flächenumgriff ist zu rekultivieren. Die Antragstellerin bzw. deren Rechtsnachfolger sind in diesem Fall verpflichtet, ein Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung des Gewässers gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG zu beantragen und prüffähige Unterlagen vorzulegen. RO Sudelfeld/ FI.Nr. 1705, Gemarkung Niederaudorf, Gemeinde Oberaudorf Bescheid vom 22.01.2009, Errichtung 2009 250 nein - RO Sachrang/ FI.Nr. 1143, Gemarkung Sachrang, Gemeinde Aschau i. Ch. Bescheid vom 15.05.2012, Errichtung bis 06.12.2012 3.400 ja Die Unternehmerin kann nach Erlöschen oder Widerruf der Genehmigung und beschränkten Erlaubnis aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit verpflichtet werden, die Anlagen ganz oder teilweise bestehen zu lassen oder auf ihre Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen. Lkr. Bezeichnung/ Lage Datum des Zulassungsbescheides bzw. Errichtung Volumen in m3 Aufla-ge Inhalt der Auflage FRG Alpe/Mitterfirmi-ansreut 2010 26.000 nein - REG Skilift Riedlberg/ Drachselsried Errichtung im November 2010 4.100 ja Vorbehalt weiterer Maßnahmen bei Änderung der Verhältnisse, auch Möglichkeit einer Rückbauanordnung SR-B BSA Predigtstuhl/St. Englmar Bescheid vom 26.03.2014 11.250 ja Rückbau bei endgültiger Einstellung der Beschneiung Oberpfalz Lkr. Bezeichnung/ Lage Datum des Zulassungsbescheides bzw. Errichtung Volumen in m3 Aufla-ge Inhalt der Auflage AS Langlaufloipe Skiclub Monte Kaolino, Stadt Hirschau Errichtung in 2010 1.600 ja Der Unternehmer kann, wenn er die Teichanlage nicht mehr für den vorgesehenen Zweck benutzt, aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit verpflichtet werden, den früheren Zustand wiederherzustellen, auf seine Kosten andere Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, Nachteile, die Folgen des Ausbaus sind, nach Erlöschen des Bescheides zu verhindern. Drucksache 17/20724 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Oberfranken Lkr. Bezeichnung/ Lage Datum des Zulassungsbescheides bzw. Errichtung Volumen in m3 Aufla-ge Auflagentext CO Wintersport- und Freizeitclub Coburg -Neukirchen e. V./Lautertal Oktober 2007 1.800 nein - Mittelfranken keine Schneiteiche Unterfranken keine Schneiteiche Schwaben Lkr. Bezeichnung/ Lage Datum des Zulassungsbescheides bzw. Errichtung Volumen in m3 Auflage Inhalt der Auflage OA Markt Oberstdorf , Skigebiet Nebelhorn, Speicherteich an der Seealpe 2008/2009 45.000 nein - CHA Hoher Bogen, Markt Neukirchen b. HI. Blut Bescheid vom 27.10.2009 4.800 ja Falls die Beschneiungsanlage nicht mehr zu dem genehmigten Zweck benutzt wird, kann der Unternehmer verpflichtet werden, die Ausbauten ganz oder teilweise bestehen zu lassen oder auf seine Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen . CHA Althütte Waldmünchen ; Stadt Waldmünchen Fertigstellung: 12.08.2014 1.600 nein Nur Hinweis darauf, dass der Unternehmer verpflichtet werden kann, die Ausbauten ganz oder teilweise bestehen zu lassen oder auf seine Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen, wenn die Be- schneiungsanlage nicht mehr zu dem genehmigten Zweck benutzt wird. TIR Langlaufloipe Skilanglaufzentrum Silberhütte, Stadt Bärnau Bescheid vom 17.12.2008 1.770 nein Nur Hinweis darauf, dass der Unternehmer bei Aufgabe der Nutzung verpflichtet werden kann, die Anlage ganz oder teilweise bestehen zu lassen oder auf seine Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wiederherzustellen . NEW Skilift Wurmstein; Gemeinde Flossenbürg Bescheid vom 20.10.2017 800 ja Der Unternehmer kann, wenn er die Teichanlage nicht mehr für den genehmigten Zweck benutzt, aus Gründen des Allgemeinwohles verpflichtet werden, den früheren Zustand wiederherzustellen, den jetzigen Zustand zu erhalten, Teile der Anlage bestehen zu lassen oder auf seine Kosten andere Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, nachteilige Folgen des Ausbaues nach Erlöschen der dafür erteilten Genehmigung zu verhüten. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20724 OA Gemeinde Blaichaich, Skigebiet Ofterschwang - Gunzesried , Speicherteich bei der Geißrückenalpe 2009/2010 107.000 nein - OA Markt Buchenberg , Skigebiet Schwärzenlifte, Speicherteicherweiterung 2010/2011 80.000 nein - OA Gemeinde Balderschwang, Skigebiet Hochschelpen, Speicherteich Sonnwiesabfahrt 05.04.2016; am 15.12.2017wurde ein Antrag auf Änderung der Situierung des Speicherteichs eingereicht (noch nicht genehmigt ). 18.000 nein - OA Gemeinde Bolsterlang ; Grasgehren Skilifte GmbH laufendes Verfahren (Antrag auf Errichtung eines Speicherteichs vom 04.12.2017; (noch nicht genehmigt). 26.000 OAL Nesselwang/Alp-spitze Ersterrichtung 1999, Tektur 2008, Anbaueines Pumpwerks 2011 20.000 Ja, bzgl. Vorpumpstation (Gebäude) Rückbauverpflichtung 6. a) Wie verteilt sich die beschneite Fläche in Bayern nach derzeitigem Stand (absolut und prozentual) auf die Schutzzonen A, B und C des Alpenplans? Der Alpenplan regelt die Erschließung der bayerischen Alpen mit Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen und Liften, Skiabfahrten , Rodelbahnen, Straßen und Wegen, nicht jedoch die Frage der Beschneiung. Genehmigte Beschneiungsflächen in Bayern (Stand: 22.12.2017): Innerhalb des Alpenplans Außerhalb des Alpenplans Bayern Gesamt 756,33 ha 187,43 ha 943,76 ha Genehmigte Beschneiungsflächen innerhalb des Alpenplans, aufgeteilt auf die Zonen A, B und C: ZoneA Zone B Zonen A+B* Zone C Alpenplan Gesamt absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 509,63 ha 67,38 % 116,42 ha 15,39 % 130,28 ha 17,23 % 0 756,33 ha 100 % *) Hinweis: In der Spalte „Zonen A+B“ sind die Beschneiungsflächen enthalten, bei denen die Genehmigung beide Zonen umfasst. Aus den vorhandenen Unterlagen ist eine räumliche Aufteilung zwischen den Zonen A und B nicht möglich. Drucksache 17/20724 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 b) Wie viele der seit 2009 geförderten Beschneiungsanlagen sind in den Schutzzonen B und C des Alpenplans aktiv (jeweils aufgeschlüsselt nach B und C sowie nach Jahr der Förderung)? Geförderte Beschneiungsanlagen in Bayern seit 2009 (Stand: 31.12.2017): Zone B Zone C 2009 1 0 2010 2 0 2011 0 0 2012 0 0 2013 0 0 2014 3 0 2015 0 0 2016 0 0 2017 0 0 Gesamt 6 0 7. a) Gibt es Überlegungen, das Förderprogramm für kleine Skigebiete über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern? Derzeit gibt es keine Überlegungen für eine eventuelle Verlängerung des Förderprogramms. b) Wie kann durch immer mehr Beschneiungsanlagen und beschneite Fläche in Bayern „ein Veränderungsprozess im Wintersporttourismus“ gestaltet werden? Der Erhalt und Ausbau einer attraktiven und leistungsfähigen Skisportinfrastruktur, zu der auch beschneite Flächen gehören , verschafft den bayerischen Tourismusdestina-tionen und -anbietern in den Wintersportregionen die zeitlichen Spielräume und wirtschaftlichen Ressourcen, um – im Hinblick auf voraussichtlich schneeärmere Winter – mittelfristig und zielgerichtet alternative Angebote für Wintergäste entwickeln zu können. c) Warum werden vor diesem Hintergrund die Erlaubnisse zur Beschneiung auch für subventionierte Anlagen unbefristet vergeben? Es wird darauf hingewiesen, dass Beschneiungsanlagen nicht durch das Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert werden. Auch sehen die Wassergesetze keinen Zusammenhang zwischen Befristungen und Subventionen vor. Ein Zusammenhang zwischen Befristungen und Subventionen kann daher aus unserer Sicht nicht hergestellt werden. Befristungen sind insoweit zulässig, als sie gesetzlich vorgesehen sind. Entsprechende Festlegungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde . In der Vergangenheit erfolgte aus praktischen Gründen nur z. T. eine Befristung von Beschneiungsanlagen (vgl. Anlage über genehmigte Beschneiungsanlagen). Wasserrechtliche Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen (z. B. Wasserentnahme aus einem Speicherteich) sind gesondert zuzulassen und grundsätzlich zu befristen (vgl. Ziffer 2.1.8.2 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts - VVWas). Sie sind zudem kraft Gesetzes jederzeit frei widerruflich (vgl. § 18 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG). Auf negative wasserwirtschaftliche Veränderungen kann erforderlichenfalls mit einem Widerruf unmittelbar reagiert werden, ohne dass der Ablauf einer Befristung abgewartet werden müsste. Im Übrigen besteht auch bei Beschneiungsanlagen die Möglichkeit eines Widerrufs der Genehmigung nach Maßgabe der Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) und Art. 35 Abs. 3 Satz 2 BayWG. 8. a) Wie charakterisiert die Staatsregierung diesen Veränderungsprozess ? Es handelt sich um einen langfristigen Prozess, der eine Vielzahl von strategischen Entscheidungen und kostenintensiven Investitionen erfordern wird. Dabei haben die bayerischen Wintersportdestinationen grundsätzlich ausreichend Potenzial, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich sein zu können. b) Zu welchem Ziel hin soll sich dieser Veränderungsprozess nach dem Willen der Staatsregierung entwickeln ? Die Staatsregierung sieht angesichts des Klimawandels die Notwendigkeit der Entwicklung und Vermarktung weiterer alternativer Tourismusangebote. Das können zum Beispiel Indoor-Angebote für nordische Disziplinen, geführte Wanderungen , Ausflugsprogramme in Städte, Wellness- und Gesundheitspauschalen sowie gastronomische Angebote mit Produkten aus regionaler Erzeugung sein. So will sich Bayern im Gegensatz zu manchen Orten in Nachbarstaaten, die rein auf alpinen Skizirkus ausgerichtet sind, mit einem vielfältigen und zukunftsfähigen Ganzjahresangebot präsentieren , das ein authentisches Urlaubserlebnis für Gäste ermöglicht und zu einer saisonunabhängigen Auslastung der Tourismusbetriebe beiträgt. Parallel dazu bleibt Schnee auch in Zukunft wichtig für den Wintertourismus in Bayern. Effiziente Beschneiungsanlagen gewährleisten weiterhin in den Mittelgebirgen und im Alpenraum Wintersport ohne lange Anfahrtswege. c) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um dieses Ziel zu erreichen? Die Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung von Tourismusangeboten ist in erster Linie eine Aufgabe der gewerblichen Unternehmen, Kommunen und Tourismusorganisationen in Bayern. Die Staatsregierung unterstützt diese insbesondere mit der gewerblichen Tourismusförderung, der Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen , dem Seilbahnförderprogramm und der Förderung der Tourismuswerbung. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20724