Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 22.12.2017 Schießstände bei der Bayerischen Polizei – Niederbayern und Landshut Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schießstände bei der Bayerischen Polizei gibt es – in Niederbayern? – in Landshut? 2. a) Sind die existierenden Schießstände bereits für die neue Munition geeignet? b) Wenn nein, welche Maßnahmen werden hier ergriffen, um Abhilfe zu schaffen? 3. Wie oft darf pro Tag auf den Schießständen geschossen werden? 4. Gibt es Einschränkungen der Schießdauer aufgrund von gesundheitlichen Gründen (Dampfentwicklung etc.)? 5. Sind die Schießstände mit Abluftsystemen ausgestattet , sodass das Bedienpersonal und die Polizeibeamten keine gesundheitlichen Schäden davontragen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.02.2018 Zu 1.: In Niederbayern betreibt die Bayerische Polizei insgesamt drei Schießstände, davon einen in Landshut. Zu 2 a und 2 b: Der Schießstand in Landshut verfügt über einen modernen Kettengeschossfang, hier ist das Training mit der aktuellen Einsatzmunition uneingeschränkt zugelassen. Die Schießstände in Straubing und Passau sind ebenfalls für die gängigen Dienstwaffen der Polizei (P7 und MP5) zugelassen. Wegen der dort eingebauten Geschossfänge kann mit der der alten Einsatzmunition entsprechenden Vollmantelmunition trainiert werden. In Passau wird derzeit eine Raumschießanlage auf neuestem technischen Stand errichtet, auch für den Raum Straubing ist mittelfristig die Nutzung einer modernen Anlage vorgesehen. Zu 3.: In allen drei Anlagen gibt es keine zeitlichen Nutzungsbeschränkungen . Die Schießabläufe orientieren sich an den Inhalten der Trainingsmodule. Zu 4.: Die Raumlufttechnik der Anlagen in Landshut und Straubing ist technisch auf aktuellem Stand. Es gibt keine Einschränkungen des Schießbetriebs wegen schädlicher Treibladungsgase . In der Anlage in Passau werden zum Schutz des Personals neben der Raumlufttechnik sogenannte Dosimeter eingesetzt . Vor Erreichung der zulässigen Grenzwerte durch diese Messgeräte wird der Schießbetrieb unterbrochen. Die Grenzwerte werden in der Regel nach 5 bis 7 Minuten erreicht . Zu 5.: Die Raumlufttechnik der Schießanlagen und ihr Betrieb entsprechen den technischen Richtlinien und den Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Eine Gesundheitsgefährdung der nutzenden Polizeibeamtinnen und -beamten ist damit ausgeschlossen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20727 Bayerischer Landtag