Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 03.01.2018 Ablassen von Kerosin über Bayern 2017 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie häufig sind sogenannte Treibstoffschnellablässe durch Flugzeuge über dem bayerischen Luftraum im Jahr 2017 vorgekommen? b) Wie viel Kerosin wurde im Jahr 2017 über Bayern durch den Flugverkehr abgelassen (bitte Angaben mit Datum, Tonnen und aufgeschlüsselt nach Landkreis und Regierungsbezirk)? c) Wie hoch war die Belastung durch Kerosinablass in Bayern im Gesamten im Verhältnis zu anderen Bundesländern im Jahr 2017 (bitte Angaben mit Vorfällen, Tonnen, Bundesländern)? 2. a) Wie verhielt sich die Situation der Treibstoffschnellablässe im militärischen Bereich im Jahr 2017 (bitte Angaben in Tonnen und aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis und Regierungsbezirk)? b) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2016 ergriffen, um das Thema Kerosinablass und seine Auswirkungen auf den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt , Oberflächengewässer und das Grundwasser zu untersuchen? . c) Plant die Staatsregierung eine Überwachung oder zumindest Messung der Kerosinbelastung im bayerischen Luftraum? 3. a) Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstanden 2017 durch den Kerosinablass für die bayerische Bevölkerung? b) Informiert die Staatsregierung die bayerische Bevölkerung zeitnah über Treibstoffschnellablässe über dem Freistaat? c) Wenn nein, warum nicht? 4. Hält die Staatsregierung die aktuelle Informationspraxis für ausreichend, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Bundesministerium informiert? 5. a) Welche Haushaltsmittel stellte die Staatsregierung in den Jahren 2011 bis 2017 zur Verfügung, um das Thema „Folgen des Kerosinablasses“ zu behandeln? b) Welche Haushaltsmittel wird die Staatsregierung in den Jahren 2018 ff. zur Verfügung stellen, um das Thema „Folgen des Kerosinablasses“ zu behandeln? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie aufgrund der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhaltenen Informationen vom 08.02.2018 Vorbemerkung: Beim Ablassen von Flugbenzin handelt es sich nicht um eine routineartige Praxis im täglichen Flugbetrieb, sondern um einen Vorgang im Zusammenhang mit der Bewältigung luftverkehrlicher Notsituationen. Die Entscheidung, ob und wann Treibstoff abgelassen wird, richtet sich zu allererst nach den Erfordernissen der Sicherheit des betroffenen Flugzeugs, seiner Passagiere und Besatzungsmitglieder. Insoweit ist es nicht möglich, bestimmte Korridore vom notfallmäßigen Ablassen von Treibstoff auszuschließen. Dies wäre mit den Erfordernissen der Gefahrenabwehr im konkreten Einzelfall nicht in Einklang zu bringen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darauf hingewiesen, dass es sich bei Treibstoffschnellablässen nicht um eine neue oder neuerdings intensiv genutzte Maßnahme handelt. Tatsächlich gibt es diese Sicherheitsmaßnahme schon seit den Anfängen der Langstreckenfliegerei mit großen Verkehrsflugzeugen. 1. a) Wie häufig sind sogenannte Treibstoffschnellablässe durch Flugzeuge über dem bayerischen Luftraum im Jahr 2017 vorgekommen? Im Jahr 2017 wurden insgesamt sechs Treibstoffschnellablässe über Bayern registriert. b) Wie viel Kerosin wurde im Jahr 2017 über Bayern durch den Flugverkehr abgelassen (bitte Angaben mit Datum, Tonnen und aufgeschlüsselt nach Landkreis und Regierungsbezirk)? Treibstoffschnellablässe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein großräumiges Gebiet betreffen, das über Gemeinde-, Kreis-, Bundesländer- und Staatsgrenzen hinausgeht. Eine direkte Zuordnung nach Verwaltungsgrenzen ist im Regelfall nicht möglich. Aus diesem Grund sind im Folgenden auch solche Ereignisse aufgeführt, bei denen über dem Freistaat Bayern nur ein Teil der angegebenen Treibstoffmenge abgelassen wurde. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20728 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20728 c) Wie hoch war die Belastung durch Kerosinablass in Bayern im Gesamten im Verhältnis zu anderen Bundesländern im Jahr 2017 (bitte Angaben mit Vorfällen, Tonnen, Bundesländern)? Das BMVI hat für den Vergleich die folgenden Daten für die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mitgeteilt. Bundesland Anzahl der Treibstoffschnellablässe Treibstoffmenge in Tonnen Bayern 6 34,3 Niedersachsen 2 14,3 Rheinland- Pfalz 9 367,7 Das BMVI hat zudem mitgeteilt, dass der Überflug über mehrere Bundesländer während eines Treibstoffschnellablasses eine direkte und genaue Zuordnung zu einem Bundesland unmöglich macht. In diesen Fällen wurde in der Tabelle die abgelassene Treibstoffmenge auf die betroffenen Bundesländer gleich verteilt. 2. a) Wie verhielt sich die Situation der Treibstoffschnellablässe im militärischen Bereich im Jahr 2017 (bitte Angaben in Tonnen und aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis und Regierungsbezirk)? Jahr Gebiet Treibstoffmengein Tonnen 2017 Oberpfalz 0,5 b) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2016 ergriffen, um das Thema Kerosinablass und seine Auswirkungen auf den Menschen, die Tierund Pflanzenwelt, Oberflächengewässer und das Grundwasser zu untersuchen? Seitens des amtlichen Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft werden derzeit keine Untersuchungen über die Auswirkungen von Kerosinablass auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie Oberflächengewässer und Grundwasser in Bayern durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 a, 2 b und 3 a der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) betreffend „Belastung durch Ablassen von Kerosin über Bayern seit 2012“ (Drs. 17/18047 vom 17.11.2017) verwiesen. c) Plant die Staatsregierung eine Überwachung oder zumindest Messung der Kerosinbelastung im bayerischen Luftraum? An 16 von 54 Messstellen des vom Landesamt für Umwelt (LfU) betriebenen Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) wird kontinuierlich oder mittels Passivsammler die Konzentration von Benzol, Toluol und Xylole (BTX) erfasst. Diese Stoffe sind auch in Verkehrsabgasen (Benzin- und Dieselfahrzeuge) enthalten. Rückschlüsse auf Kerosinablassungen oder gar eine eindeutige Zuordnung sind nicht möglich. Darüber hinausgehende Überwachungsoder Messaktivitäten in der Umgebungsluft sind nicht vorgesehen . 3. a) Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstanden 2017 durch den Kerosinablass für die bayerische Bevölkerung? Der Staatsregierung sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die bayerische Bevölkerung durch Ablassen von Kerosin aus Luftfahrzeugen bekannt. b) Informiert die Staatsregierung die bayerische Bevölkerung zeitnah über Treibstoffschnellablässe über dem Freistaat? c) Wenn nein, warum nicht? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Informationen über Ereignisse von Treibstoffschnellablass vor. Die Informationen über Treibstoffschnellablass werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Ablassen von Treibstoff während des Fluges ist ein Notverfahren und muss vom Piloten der zuständigen Flugverkehrskontrolle gemeldet werden. 4. Hält die Staatsregierung die aktuelle Informationspraxis für ausreichend, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Bundesministerium informiert ? Das Ergebnis der vom Bund veranlassten aktuellen Bewertung über den Umfang und die Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen steht noch aus. Dieses Ergebnis ist abzuwarten, um Aussagen über geeignete Maßnahmen treffen zu können. Auf die Antwort zu Frage 3.2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) betreffend „Belastung durch Ablassen von Kerosin über Bayern seit 2012“ (Drs. 17/18047 vom 17.11.2017) wird hingewiesen. Datum Streckenverlauf Treibstoffmenge in Tonnen 18.03.2017 Flugbeschränkungsgebiet ED-R 207/Allgäu 3 19.03.2017 auf der Strecke Schärding – Dingolfing – Ingolstadt 10 12.06.2017 Oberpfalz 0,5 02.08.2017 Niederbayern 20 10.08.2017 auf der Strecke Mainburg – Ingolstadt 0,7 19.10.2017 Region Nürnberg 0,1 Drucksache 17/20728 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Vorab wurde der Bund in einer Initiative der Bundesländer gebeten, im Sinne größtmöglicher Transparenz für die Bevölkerung zu prüfen, ob Informationen über Treibstoffschnellablässe in allgemein zugänglicher Form bekannt gegeben werden können. 5. a) Welche Haushaltsmittel stellte die Staatsregierung in den Jahren 2011 bis 2017 zur Verfügung, um das Thema „Folgen des Kerosinablasses“ zu behandeln ? Es sind keine Haushaltsmittel zum Thema „Folgen des Kersosinablassens “ geflossen. b) Welche Haushaltsmittel wird die Staatsregierung in den Jahren 2018 ff. zur Verfügung stellen, um das Thema „Folgen des Kerosinablasses“ zu behandeln ? Es sind keine Mittel eingeplant.