Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2018 Sportstättenförderung im Spitzensport Die Finanzierung des Leistungssports und damit auch seiner Sportstätten ist zwar in der Hauptsache Aufgabe des Bundes, über Landesleistungszentren fördert jedoch auch Bayern seine Sportstätten des Hochleistungssports. Die Unterhaltskosten tragen bisher zum Großteil die Gemeinden . Diesen fällt es immer schwerer die finanzielle Last zu stemmen. In diesem Zusammenhang spielen beispielsweise Energiekosten, die seit Jahren steigen, defizitäre Sportgroßveranstaltungen und die vertragliche Gestaltung der Förderung, bei der viele Partner mitwirken, eine Rolle. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Landesleistungszentren werden im Freistaat Bayern aktuell gefördert? 2.1 In welcher Höhe wurden im Zeitraum der letzten zehn Jahre Landesmittel für Sportstätten des Spitzensports aufgewendet? 2.2 Wie verteilen sich die Fördermittel auf die entsprechenden Sportstätten? 2.3 Welche Kriterien zur Verteilung wurden angewandt? 3.1 Wie hat sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3.2 Wie haben sich die Unterhaltskosten im selbigen Zeitraum entwickelt? 3.3 In welcher Höhe beläuft sich der Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf der jeweiligen Sportstätten? 4.1 Wie ist der aktuelle Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung? 4.2 Inwiefern sind Entlastungen für die Kommunen vorgesehen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.02.2018 Vorbemerkung: Die Länder sind im bundesweiten System der Leistungssportförderung für den Nachwuchsleistungssport und der Bund ist für den Spitzensport zuständig. Der Freistaat Bayern fördert daher Sportstätten im Leistungssport, welche dem Training dienen, in Abhängigkeit davon, ob (auch) Nachwuchsathleten an den jeweiligen Einrichtungen trainieren . Trainingsstätten, an denen Athleten des Spitzensports und des Nachwuchsleistungssports trainieren, sind sog. Bundesstützpunkte (BSP). Trainingsstätten, an denen ausschließlich Athleten des Nachwuchsleistungssports trainieren , sind sog. Landesleistungszentren (LLZ). Der Freistaat Bayern fördert daher Investitionsmaßnahmen an BSP anteilig mit dem Bund sowie Maßnahmen an LLZ ohne Unterstützung durch den Bund. Hierbei richtet sich die Förderung grundsätzlich nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 30.12.2016 (AllMBl. 2017 S. 14), geändert durch Bekanntmachung vom 30.11.2017 (AllMBl. S. 537). Die Einzelheiten sind in Teil 2 Abschnitt G der Sportförderrichtlinien geregelt. Darüber hinaus wird über den Olympiastützpunkt (OSP) Bayern eine sog. Trainingsstättenförderung des Bundes und des Freistaates Bayern ausgereicht. Hierzu werden entsprechende Haushaltsmittel durch den Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt durch die Sportfachverbände. Zudem wurden erstmals für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel für die Förderung von bei den Trägern anfallenden Betriebs- und Bauunterhaltskosten der Trainingsstätten veranschlagt. Die Verteilung erfolgt u. a. auf Grundlage objektiver Bewertungspunkte des Landesausschusses Leistungssport beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. Auch für das Haushaltsjahr 2018 sollen über den Nachtragshaushalt 2018 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Ferner beteiligt sich der Freistaat Bayern an Bauunterhaltskosten ehemaliger Bundesleistungszentren in Bayern. 1. Welche Landesleistungszentren werden im Freistaat Bayern aktuell gefördert? Eine Liste der aktuellen Bundesstützpunkte (BSP) und Landesleistungszentren (LLZ) in Bayern ist als Anlage beigefügt . Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Leistungssportreform auch eine Neuanerkennung der BSP erfolgen wird. Ferner sind auf Landesebene die Kriterien zur Anerkennung von LLZ neu zu konzeptionieren. Insofern stellt die beigefügte Übersicht den aktuellen Sachstand dar, wel- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20762 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20762 cher sich im Laufe der Jahre 2018 und 2019 voraussichtlich ändern wird. 2.1 In welcher Höhe wurden im Zeitraum der letzten zehn Jahre Landesmittel für Sportstätten des Spitzensports aufgewendet? Im Zeitraum 2008 bis 2017 sind reguläre Sportfördermittel für die Infrastruktur des Nachwuchsleistungssports i. H. v. rund 30,8 Mio. Euro an die Träger der Einrichtungen ausgezahlt worden. Dies umfasst Zuwendungen für die Investitionsmaßnahmen und die Betriebs- und Bauunterhaltsmaßnahmen der Träger sowie die über den OSP Bayern ausgereichte Trainingsstättenförderung. 2.2 Wie verteilen sich die Fördermittel auf die entsprechenden Sportstätten? In der als Anlage beigefügten Übersicht über die BSP und LLZ sind die jeweilig ausgezahlten Fördermittel je Sportstätte (Standort) ausgewiesen. Berücksichtigt sind in der Übersicht nur die aktuell anerkannten Trainingsstätten. 2.3 Welche Kriterien zur Verteilung wurden angewandt ? Die staatliche Förderung von Investitionsmaßnahmen an den Trainingsstätten richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen der Sportförderrichtlinien (s. o.). Diese sehen eine Förderung bei BSP durch den Freistaat Bayern von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vor; die Förderung durch den Bund beträgt regulär bis zu 30 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Einzelfall ist auch eine höhere Förderung des Freistaates Bayern möglich, sofern der BSP eine hohe Bedeutung für den Nachwuchsleistungssport aufweist. Entsprechend dem Landesinteresse kann die Förderung bis zu 40 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der Bundesförderung betragen. Für LLZ ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Im Rahmen der Beurteilung einer Maßnahme wird auch der Landesausschuss Leistungssport beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. beteiligt. Dieser gibt im Rahmen des Verfahrens eine sportfachliche Bewertung zur Maßnahme ab und empfiehlt in Abhängigkeit von der sportfachlichen Bedeutung der zu bewertenden Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport einen Fördersatz für die staatliche Förderung. Im Hinblick auf die Zuwendungen im Rahmen der Trainingsstättenförderung und der Förderung der Betriebs- und Bauunterhaltskosten vgl. Vorbemerkung. 3.1 Wie hat sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Kommunen tragen i. d. R. 50 Prozent der Kosten für (Investitions-)Maßnahmen bei den Trainingsstätten, sofern sich nicht Weitere, z. B. Sportfachverbände, an den Kosten beteiligen. Lediglich im Einzelfall sind Abweichungen bei der staatlichen Förderung möglich. Vergleiche hierzu auch die Ausführungen zur Frage 2.3. 3.2 Wie haben sich die Unterhaltskosten im selbigen Zeitraum entwickelt? Die Kosten fallen direkt bei den Trägern der Trainingsstätten an. Eine Förderung von Betriebskosten der insbesondere nach sportfachlichen Gesichtspunkten ausgewählten Träger erfolgt grundsätzlich erst seit dem Haushaltsjahr 2017 (s. Vorbemerkung). Für die ehemaligen Bundesleistungszentren sind die Gesamtkosten der letzten Jahre noch nicht abschließend bekannt. Insofern liegen der Staatsregierung über die gesamte Entwicklung aller Trainingsstätten keine Erkenntnisse vor. 3.3 In welcher Höhe beläuft sich der Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf der jeweiligen Sportstätten ? Die Träger der Trainingsstätten melden ihren Bedarf maßnahmenbezogen einzeln an. Eine Übersicht über den Sanierungs - bzw. Modernisierungsbedarf bei den Einrichtungen liegt der Staatsregierung daher nicht vor. 4.1 Wie ist der aktuelle Sachstand der Bund-Länder- Vereinbarung zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung? Eine abschließende Vereinbarung liegt noch nicht vor. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern in einer Arbeitsgruppe. Der Freistaat Bayern ist hierin ebenfalls vertreten und bringt seine Interessen ein. Ein Beschluss über die Leistungssportreform, in welchem auch die finanziellen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geregelt werden sollen, soll voraussichtlich auf einer Sportministerkonferenz in diesem Jahr gefasst werden. 4.2 Inwiefern sind Entlastungen für die Kommunen vorgesehen? Im Rahmen der bundesweiten Neustrukturierung der Sportförderung soll insbesondere eine stärkere Unterstützung der Kommunen im Rahmen ihrer Bauunterhalts- und Betriebskosten vorgesehen werden. Einzelheiten stehen aufgrund der laufenden Verhandlungen noch nicht fest. Angestrebt wird eine Kostentragung nach dem Verursacherprinzip, d. h. der Bund trägt anteilig die Kosten des Bundeskadertrainings und entsprechend anteilig die Kosten der Trainingsstätte, das Land den Anteil für die Landeskader und die Kommune den Anteil des Freizeit- und Schulsports. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20762 Nr. Sportart Standort(e) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Gesamtsumme 1 Feldhockey Nürnberg/ x 130.800,00 € München x 3.850,00 € 2 Judo München x x - 3 Kanu-Slalom Augsburg x 2.548.880,00 € 4 Leichtathletik München x x 945.300,00 € 5 Leichtathletik Fürth x x 87.650,00 € 6 Ringen Nürnberg x - 7 Schützen München (Garching-Hochbrück) x x 907.850,00 € 8 Schwimmen Freiwasser Würzburg x x 413.464,00 € 9 Schwimmen (Becken, Synchron) Burghausen x - 10 Taekwondo Nürnberg x - 11 Tennis München (Oberhaching) x x - 12 Tischtennis Kolbermoor (-> München) x - 13 Tischtennis Burglengenfeld x - 14 Volleyball Kempfenhausen (-> München) x - 15 Volleyball Unterschleißheim x - 16 Basketball Bamberg / Breitengüßbach x - 17 Base- und Softball Regensburg x - 18 Fechten München x - Anlage zur Anwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Jürgen Mistol betreffend Sportstättenförderung im Spitzensport Sommersport Übersicht über die in Bayern aktuell vorhandenen Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren sowie über die abgeflossenen, regulären Sportfördermittel für die Infrastruktur im Nachwuchsleistungssport in den Jahren 2008 - 2017 x Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20762 Nr. Sportart Standort(e) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Gesamtsumme 19 Gewichtheben München x - 20 Handball Großwallstadt x 902.000,00 € 21 Karate Kempten x - 22 Luftsport Unterwössen LLZ vom Verkehrsministerium (außerhalb der Sportetats) genehmigt x - 23 Luftsport Ebermannstadt LLZ vom Verkehrsministerium (außerhalb der Sportetats) genehmigt x - 24 Radsport Nürnberg x - 25 Reiten (Vielseitigkeit) Ansbach x 49.600,00 € 26 Reiten (Dressur, Springen) München-Riem x 248.826,00 € 27 Reiten (Voltigieren) Vaterstetten x 500.000,00 € 28 Segeln Tutzing x - 29 Turnen München x 176.900,00 € 30 Sport- und Wettkampfklettern Augsburg x 2.000.000,00 € Summe abgeflossene Fördermittel Sommersport 8.915.120,00 € Nr. Sportart Standort(e) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Gesamtsumme 1 Bob, Skeleton, Rennschlitten Berchtesgaden/Königssee x 5.111.550,00 € 2 Bob, Skeleton, Rennschlitten Kreuth (Rodeln; nicht olympisch) x - 3 Curling Füssen x 4 Eishockey Füssen x 5 Eishockey Landshut x 1.019.411,76 € 6 Eiskunstlauf Oberstdorf x 1.377.086,67 € 7 Short Track München x - Wintersport 1.983.661,00 € Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20762 Nr. Sportart Standort(e) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Gesamtsumme 8 Short Track / Eisschnelllauf Inzell x x 1.872.929,02 € 9 Ski alpin Garmisch-Partenkirchen x 926.520,94 € 10 Ski freestyle Berchtesgaden x 11 Ski alpin Berchtesgaden x 12 Snowboard Berchtesgaden x 13 Ski freestyle Oberstdorf/Grasgehren x 14 Ski alpin Oberstdorf/Oberjoch x x 15 Snowboard Oberstdorf x 16 Ski Nordisch/ Biathlon Ruhpolding/Berchtesgaden x x 1.537.728,60 € 17 Ski Nordisch Oberstdorf x x 2.370.730,97 € 18 Ski alpin und freestyle Arber/Zwiesel x - 19 Ski Nordisch (ohne Sprung/NK) / Biathlon Arber/Zwiesel x 596.400,00 € 20 Ski Nordisch Warmensteinach / Bischofsgrün (Fichtelgebirge) x 701.994,30 € Summe abgeflossene Fördermittel Wintersport 21.600.199,92 € 3.468.650,00 € 633.536,67 €