Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 21.12.2017 Drogen an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung; 1. a) Wie haben sich die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz seit 2012 an den bayerischen Schulen entwickelt (bitte aufgegliedert nach Jahren, Schularten und Regierungsbezirken)? b) Wie häufig wurde seit 2010 im direkten Schulumfeld vonseiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gegen Schülerinnen und Schüler sowie schulfremde Personen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Welche schulischen Ordnungsmaßnahmen wurden bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz seit 2010 ergriffen (bitte aufgegliedert nach Jahren, Schularten und Regierungsbezirken)? 2. a) Gibt es Erkenntnisse darüber, über welche Kanäle Drogen im direkten Schulumfeld beschafft werden? b) Welche Daten liegen der Staatsregierung über die Drogenarten vor, die im Umfeld der Schulen konsumiert werden? c) Inwieweit hat sich diesbezüglich die Kontrollintensität der Polizei im Umfeld von Schulen erhöht? 3. a) Welche Präventionsmaßnahmen führt die Staatsregierung durch, um Drogenkonsum an Schulen zu verhindern ? b) Wie findet Prävention und Aufklärung zum Drogenmissbrauch im Rahmen der Lehrpläne statt? c) Welche konkreten Hilfeangebote für drogengefährdete und drogenabhängige Schülerinnen und Schüler gibt es? 4. a) Wie verhält es sich mit der Situation des Drogenmissbrauchs an Schulen in den grenznahen Regionen zu Tschechien, speziell im Hinblick auf die Droge Crystal Meth? b) Wie verhält es sich mit der Situation der Drogenkriminalität an Schulen in den großstädtischen Ballungsräumen , speziell im Hinblick auf die Droge Crystal Meth? 5. a) Wie hat sich die Zahl der Drogendelikte an bayerischen Schulen im Bundesländervergleich seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln )? b) Welche Gründe sieht die Staatsregierung für den Drogenkonsum von Schülerinnen und Schülern? 6. a) Welche Fördergelder stellte die Staatsregierung seit 2012 zur Drogenprävention und Suchthilfe an bayerischen Schulen zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? b) Welche Fördergelder zur Prävention und Suchthilfe an bayerischen Schulen hat der Freistaat Bayern für die kommenden Jahre budgetiert? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Gesundheit und Pflege sowie für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.02.2018 1. a) Wie haben sich die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz seit 2012 an den bayerischen Schulen entwickelt (bitte aufgegliedert nach Jahren , Schularten und Regierungsbezirken)? Hinsichtlich der Auswertemöglichkeiten in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird darauf hingewiesen, dass unter der Tatörtlichkeit „Schule“ folgende Einrichtungen zusammengefasst werden: Öffentliche Schule, Private Schule, Förderschule , Internat, Ausbildungsanstalt, Sonstige Schule. Eine Auswertung der verschiedenen Schularten (z. B. Straftaten, die an Gymnasien begangen werden) ist nicht möglich. Auch ist es nicht möglich festzustellen, ob es sich bei den Tatverdächtigen um Schülerinnen und Schüler, andere schulangehörige oder schulfremde Personen handelt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für Bayern wurden für die Jahre 2012–2016 die der folgenden Tabelle zu entnehmenden Straftaten angezeigt, die an der Tatörtlichkeit „Schule“ begangen wurden und zum Bereich der „Rauschgiftkriminalität “ (Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz – BtMG – sowie direkte Beschaffungskriminalität) zählen. Rauschgiftkriminalität“ – Tatörtlichkeit Schule Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Fälle 260 320 359 397 464 Die regionalen Entwicklungen in den Regierungsbezirken sind den Anlagen zu entnehmen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20771 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20771 Der aus den o. g. Zahlen ablesbare Trend entspricht der Entwicklung der Rauschgiftkriminalität für ganz Bayern (2012: 33.221 Fälle; 2016: 49.056 Fälle). Die Anstiege sind sowohl auf die intensiven Kontrollmaßnahmen, die verstärkten Einsätze an Brennpunkten als auch auf die akribische Ermittlungsarbeit der Bayerischen Polizei zurückzuführen. b) Wie häufig wurde seit 2010 im direkten Schulumfeld vonseiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gegen Schülerinnen und Schüler sowie schulfremde Personen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Begriff „Schulumfeld“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert und nicht auswertbar. c) Welche schulischen Ordnungsmaßnahmen wurden bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz seit 2010 ergriffen (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach Schularten und Regierungsbezirken )? Hierzu liegen dem Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst (StMBW) für diesen Zeitraum keine Meldungen vor. Grundsätzlich ist das Verhalten der Schule bei Rauschgiftfällen in der Bekanntmachung des Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst StMBW vom 23.09.2014 „Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes“ (abrufbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/kwm bl/jahrgang:2014/heftnummer:14/seite:207) geregelt. Nach Maßgabe der besonderen Hinweise unter Nr. 7 der Bekanntmachung des Kultusministeriums (KMBek) gilt Folgendes: „Wenn bekannt wird, dass Schülerinnen oder Schüler illegale Drogen konsumieren, mit Drogen handeln, sie erwerben oder besitzen, ist die Schule zum Eingreifen verpflichtet. […] Ein Entlassungsverfahren ist in der Regel einzuleiten, wenn durch die Strafverfolgungsbehörden festgestellt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit illegalen Drogen handelt oder diese unentgeltlich an Mitschülerinnen und Mitschüler weitergibt. Wer von anderen Schülerinnen oder Schülern zum Konsum von illegalen Drogen verleitet wurde und sich häufig beteiligte, wird regelmäßig eine Androhung der Entlassung erhalten müssen, da von ihr oder ihm eine Gefahr der Verbreitung auch in Zukunft ausgeht. Die Schule wird im Übrigen je nach dem vorliegenden Einzelfall zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Selbstverständlich kann in Beurteilung des Einzelfalles ein Entlassungsverfahren auch eingestellt und dem Tatbestand mit einer der anderen in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen begegnet oder in besonderen Fällen von einer Ordnungsmaßnahme überhaupt abgesehen werden.“ 2. a) Gibt es Erkenntnisse darüber, über welche Kanäle Drogen im direkten Schulumfeld beschafft werden ? Zum Begriff „Schulumfeld“ siehe die Antwort zu Frage 1 b. Nach Erfahrungsberichten der Verbände der Bayerischen Polizei bringen in der überwiegenden Anzahl der Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler als Tatverdächtige ermittelt werden konnten, diese die sichergestellten Betäubungsmittel selbst zur Schule mit. b) Welche Daten liegen der Staatsregierung über die Drogenarten vor, die im Umfeld der Schulen konsumiert werden? Zum Begriff „Schulumfeld“ siehe die Antwort zu Frage 1 b. Allein der Konsum von Betäubungsmitteln ist strafrechtlich nicht bewehrt und wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik daher nicht erfasst. Eine differenzierte Darstellung jener Straftaten, die mit der Tatörtlichkeit „Schule“ zur Anzeige gebracht wurden, ist im Hinblick auf die verschiedenen Drogenarten für Bayern bzw. für die Regierungsbezirke den Anlagen zu entnehmen. c) Inwieweit hat sich diesbezüglich die Kontrollintensität der Polizei im Umfeld von Schulen erhöht? Die örtlich zuständigen Schulverbindungs- bzw. Jugendbeamten der Bayerischen Polizei stehen im stetigen Austausch mit den Schulleitungen und stehen als feste Ansprechpartner zur Verfügung. Kontrollen durch die Bayerische Polizei finden insbesondere anlassbezogen statt, etwa beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse oder Hinweise – etwa bei Eltern, Schulleitung oder Anwohnern. Die polizeilichen Maßnahmen werden dabei grundsätzlich eng mit der Schulleitung abgestimmt. 3. a) Welche Präventionsmaßnahmen führt die Staatsregierung durch, um Drogenkonsum an Schulen zu verhindern? b) Wie findet Prävention und Aufklärung zum Drogenmissbrauch im Rahmen der Lehrpläne statt? Schulische Suchtprävention: Persönlichkeitsbildung und Aufklärung Die schulische Suchtprävention erfolgt gemäß den Richtlinien zur Suchtprävention an den Bayerischen Schulen des StMBW (KMBek vom 02.09.1991, KWMBl. I S. 303, abrufbar unter https://www.km.bayern.de/down load/494_supraev.pdf) fächerübergreifend und mit dem Ziel, das „seelische Immunsystem“ der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Unabhängig von jeweils aktuell „auf dem Markt“ angebotenen Drogen liegt damit der Schwerpunkt der schulischen Suchtprävention auf einer umfassenden Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Aneignung von Lebenskompetenzen , da in der bestmöglichen Stärkung und Immunisierung der potenziellen Konsumenten eine große Chance liegt, dem dynamisch wachsenden Drogenangebot zu begegnen. Darüber hinaus soll die Aufklärung über die Gefahren des Drogen- und Rauschmittelkonsums im Rahmen der schulischen Suchtprävention die Schülerinnen und Schüler davor bewahren, das gesundheitsschädigende Potenztial und die Suchtgefährdung zu unterschätzen. Hierzu werden diejenigen Drogen besprochen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind oder zu denen sie Fragen haben. So wird in den unteren Jahrgangsstufen in erster Linie auf die legalen Suchtmittel Nikotin, Alkohol und den Missbrauch von Medikamenten eingegangen. Ab der Mittelstufe werden die illegalen Drogen in die Aufklärung miteinbezogen. Entsprechende Lernziele und Kompetenzerwartungen sind in den Lehrplänen der Grundschule wie auch der weiterführenden Schulen fest verankert (Lehrpläne abrufbar unter https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/lehrplan): In der Grundschule erfolgt die Suchtprävention noch unspezifisch im Zusammenhang mit der Förderung der Persönlichkeit und Ich-Stärke in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 Drucksache 17/20771 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 (Heimat- und Sachunterricht). An den weiterführenden Schulen wird der Missbrauch von Suchtmitteln bereits in Jahrgangsstufe 5 (Biologie bzw. Natur und Technik) thematisiert und in den Jahrgangsstufen 7, 8 oder 9 der einzelnen Schularten im Biologieunterricht erneut intensiv aufgegriffen. Besondere Bedeutung kommt auch den Fächern Religionslehre, Ethik, Deutsch, Sozialkunde sowie Sport zu. Lebenskompetenzprogramme Als Hilfsmittel zur konkreten Umsetzung des kontinuierlichen Präventionsauftrags der Schulen werden häufig besondere Programme zur Stärkung der Schülerpersönlichkeit genutzt. In diesen sogenannten Lebenskompetenzprogrammen spielen affektive Erziehung (Erhöhung von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl, Entwicklung von Sozialkompetenz ) sowie Standfestigkeitstraining (sozialen Druck zum und Auswirkungen des Substanzkonsums erkennen) als auch Informationsvermittlung eine Rolle. Ein Programm für die Grundschule ist in diesem Sinn „Klasse 2000“. Im Rahmen der Präventionsmaßnahme werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 spielerisch und altersgerecht mit den Funktionen ihres Körpers vertraut gemacht und lernen dadurch, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Ein weiteres Instrument zur Suchtprävention im Grundschulbereich ist die Materialiensammlung „Mit mir nicht!“, mit dem alle bayerischen Grundschulen ausgestattet sind. Ein Suchtpräventionsprogramm für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 ist „ALF“ (Allgemeine Lebenskompetenzen und Fertigkeiten). Das aus zwölf aufeinander aufbauenden Unterrichtseinheiten bestehende Curriculum wurde vom Münchner Institut für Therapieforschung (IFT) entwickelt. Sein Ziel ist es, den Gebrauch und den Missbrauch psychoaktiver Substanzen zu verringern. Ein weiteres Lebenskompetenztraining bietet das Programm „Lions-Quest – Erwachsen werden“. Es handelt sich um ein Förderprogramm zur Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen im Alter von 10–14 Jahren, bei dem Themen wie Kommunikation, Selbstsicherheit, Gruppendruck, Entscheidungen treffen oder Probleme lösen behandelt werden . Auch die Eltern werden in besonderer Weise über Informationsgespräche eingebunden. Weitere Präventionsangebote Des Weiteren können Schulen an dem Nichtraucherwettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ oder dem erstmals in diesem Schuljahr in Bayern angebotenen Programm „Klar bleiben“ zur Alkoholprävention teilnehmen. Das Projekt „mindzone“ erreicht mit seinen Präventionsangeboten zu legalen und illegalen Drogen Schülerinnen und Schüler in der Club- und Partyszene. Im Fall der als „Legal Highs“ bezeichneten psychoaktiven Substanzen war es eine große bayerische Krankenkasse, die in Absprache mit dem StMBW eine Präventionskampagne zum Thema „Synthetische Drogen“ entwickelt und durchgeführt hat. Dazu gehört u. a. eine Informationsbroschüre für Lehrkräfte. Speziell im Hinblick auf bereits suchtabhängige Schülerinnen und Schüler führt das StMBW gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) das Projekt „MOVE – Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen“ durch. Hierbei werden Lehrkräfte dazu weitergebildet, mit entsprechenden Schülern „richtig“ ins Gespräch zu kommen und ihnen Hilfestellungen für einen Weg aus der Sucht zu geben. Viele weitere regionale und lokale Projekte werden von den Schulen selbständig durchgeführt, weshalb diese der Staatsregierung nicht bekannt sind. Unterstützung durch Suchtbeauftragte Eine besondere Rolle bei der schulischen Suchtprävention kommt der/dem von der Schulleitung benannten Beauftragten für die Suchtprävention zu. An allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Grundschulen) ist eine Lehrkraft mit dieser Aufgabe betraut. Die/Der Beauftragte ist Schlüsselperson, Multiplikatorin oder Multiplikator und Koordinatorin oder Koordinator für die Suchtprävention an der Schule und hält Kontakt zu der nächstgelegenen Beratungsstelle und dem regionalen Suchtarbeitskreis. Diese Suchtarbeitskreise werden in der Regel geleitet von einer Suchtpräventionsfachkraft, die an einem Landratsamt oder bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, z. B. Caritas, angesiedelt ist. Zu den Aufgaben dieser Präventionsfachkräfte gehört wesentlich die Unterstützung der Schulen bei der Suchtprävention . Kooperation Schule – Polizei Die Bayerische Polizei setzt im Rahmen der kriminalpolizeilichen Suchtprävention auf eine Vielzahl von Maßnahmen , wie z. B. Öffentlichkeitskampagnen und Unterricht an Schulen, um der Unwissenheit vor Gefahren entgegenzuwirken und die Jugendlichen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Hierbei sind die Hauptzielgruppen kriminalpolizeilicher Suchtprävention Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen sowie Auszubildende. Aber auch Eltern und Pädagogen gehören zur Zielgruppe. Die Ziele, die dabei verfolgt werden, sind neben der Vermittlung von rechtlichen Folgen auch Informationen über Suchtmittel. Des Weiteren werden der Zielgruppe Informationen zur Suchtentstehung sowie Erkennungsmerkmale und Folgen des Substanzmissbrauchs vermittelt. Grundsätzlich bezieht sich die Sucht- und Drogenprävention der Bayerischen Polizei mit dem grundlegenden Aufklärungsansatz auf alle Rauschmittel, da es sich in nahezu allen Fällen um Mischkonsum von legalen und illegalen Suchtstoffen handelt. Das StMBW und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) führten im Schuljahr 2003/2004 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) flächendeckend in Bayern das schulartübergreifende Programm „PIT – Prävention im Team“ ein. Insbesondere in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden mit einem Team aus Lehrkräften, Polizeibeamten und weiteren Fachleuten gemeinsame kriminalpräventive Unterrichtsstunden auch zu dem Schwerpunkt „Sucht“ durchgeführt. Hierbei steht für die Bayerische Polizei der (allgemeine) suchtunspezifische Ansatz im Vordergrund . Ziele in diesem Themenbereich sind die Erhöhung des Risikobewusstseins, die Bewusstmachung jugendspezifischer Motive zum Drogenkonsum und die Erhöhung der Hemmschwelle. Ein weiteres Hilfsmittel bei der Gestaltung von Präventionsunterricht ist das zu PIT zugehörige Medienpaket . Für die Suchtprävention handelt es sich um die vom Bundesland Brandenburg entwickelte DVD „Hast Du noch was vor?“. Hier können Pädagogen, Polizeibeamte Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20771 etc. gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen anhand von Filmsequenzen die Thematik aufgreifen und die entsprechenden Ziele erarbeiten. Mit dem Programm PIT wird den Schulen ein umfangreiches Angebot zur Verfügung gestellt. Aus der polizeilichen Praxiserfahrung konnte in den letzten Jahren festgestellt werden, dass der Themenbaustein „Sucht“ nicht mehr so stark nachgefragt wurde. Eine Überarbeitung des Programms PIT ist daher aktuell nicht vorgesehen. Gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Bereitschaft Jugendlicher und Heranwachsender, Cannabis zu probieren1 und der öffentlichen Diskussionen um dessen Legalisierung ist es umso wichtiger, die Jugendlichen hinsichtlich diesbezüglicher Gefahren aufzuklären. Cannabis wird neben der legalen Droge „Nikotin“ auch als Einstiegsdroge gesehen. Im Themenfeld „Sucht“ des Programms PIT wird bereits auf die Gefährlichkeit von synthetischen Drogen eingegangen . Gerade bei den Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) ist die gezielte substanzspezifische Aufklärung bezüglich der Gefährlichkeit und vor allem aber der Unberechenbarkeit der Droge von großer Bedeutung. Begriffe wie „Legal Highs“, „Kräutermischungen“ und „Badesalze“ sollten hierbei „entzaubert“ und gekontert werden. Für die Vorbereitung dieser Unterrichtsstunden stehen den Präventionsbeamten der Bayerischen Polizei ergänzende Informationen, insbesondere zu aktuellen Drogenproblematiken/-phänomenen (z. B. NpS) aber auch bei Gesetzesänderungen (z. B. NpS-Gesetz) in einer – polizeiinternen – Infothek (im IntraPol der Bayerischen Polizei) zur Verfügung. Neben dem Programm PIT wird auf weitere regionale Maßnahmen, wie etwa das Programm „sauba bleim“ des Polizeipräsidiums München, das sich mit Sucht- und Drogenprävention befasst, oder auch bundesweite Kampagnen im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hingewiesen. Dem gegenüber stehen auch repressive Ansätze, insbesondere die Rahmenvorgabe für die Bayerische Polizei zur Bekämpfung junger Mehrfach- und Intensivtäter (JUIT). Im Hinblick auf einen personenorientierten und deliktsübergreifenden Ermittlungsansatz bearbeitet die Bayerische Polizei entsprechende Delikte minderjähriger Straftäter unter Einbindung der tangierten Behörden und Stellen. Damit wird das Ziel verfolgt, minderjährige Intensivtäter frühzeitig zu erkennen und kriminelle Karrieren rasch stoppen zu können. Kooperation Schule – Kinder- und Jugendhilfe Der Drogenkonsum von Minderjährigen stellt auch für die Kinder- und Jugendhilfe eine große Herausforderung dar. Auf Landesebene leistet die Aktion Jugendschutz Bayern, die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) mit rd. 730.000 Euro pro Jahr gefördert wird, durch Fortbildungen und Arbeitshilfen für Fachkräfte der Jugend- und Suchthilfe (insbesondere der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS) einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention. Thematische Schwerpunkte der Fortbildungen sind die Arbeit mit Eltern, deren Kinder Suchtmittel konsumieren. So wurde 2017 u. a. eine mehrtägige Fortbildung für Fachkräfte in Bayern zum Thema „Suchtprävention in Schulen“ angeboten, um die Beauftragten für Suchtprävention sowie die JaS-Fachkräfte bei Prävention und Intervention in Bezug auf Suchtmittelkonsum oder Suchtentwicklung bestmöglich zu unterstützen. Bei den Themen Crystal Meth, „Legal Highs“ und Neue psychoaktive Substanzen existiert in der Fachöffentlichkeit ein großes Interesse an Informationen und pädagogischen Materialien. Diesem Bedarf wird die Aktion Jugendschutz gerecht , insbesondere durch ein Angebot an Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe und Lehrkräfte. Am 04.11.2016 wurde eine Fachveranstaltung zum Thema „Legal Highs“ durchgeführt. Die Themen Cannabis, „Legal-Highs“ sowie aktivierende Substanzen wurden in ein neues, interaktives Material („Wenn-Ich-Karten“ zu den Themen Lebenskompetenzen , Risikoverhalten und Sucht) integriert. Im Jahr 2018 wird eine praxisorientierte Broschüre zur Durchführung von Präventionsveranstaltungen mit Jugendlichen zum Thema aktivierende Drogen (insbesondere Crystal Meth) entwickelt . Das Projekt ELTERNTALK der Aktion Jugendschutz Bayern stärkt die elterlichen Erziehungskompetenzen in den Bereichen Medien, Konsum und gesundes Aufwachsen, und dient so auch der Suchtprävention. ELTERNTALK ermöglicht in moderierten Gesprächsrunden Erfahrungsaustausch in allen Erziehungsfragen. Im Rahmen der Gesprächsrunden stößt das Thema Suchtvorbeugung auf großes Interesse: So fanden 2016 976 „Talks“ mit 4.958 Gästen zu dem Thema Suchtvorbeugung und gesundes Aufwachsen in Familien statt. Die Projektförderung des StMAS für ELTERNTALK belief sich im Jahr 2017 auf 720.000 Euro pro Jahr, das StMGP stellte 2017 weitere 86.000 Euro zur Verfügung. Schließlich ist auch die Förderung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssektor ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Mit dem Ärzteleitfaden hat das StMAS eine wichtige Grundlage für die verstärkte Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe geschaffen, so dass auch suchtgefährdete Jugendliche die bestmögliche Unterstützung erhalten können. c) Welche konkreten Hilfeangebote für drogengefährdete und drogenabhängige Schülerinnen und Schüler gibt es? Für jugendliche Erstgebraucher von Drogen, unter denen sich auch Schülerinnen und Schüler befinden können, fördert das StMGP das Projekt „FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“, das bayernweit nahezu flächendeckend etabliert ist. Neben den bestehenden schulischen Angeboten und Ansprechpartnern sind auch die Fachkräfte der Jugendhilfe, die in der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) tätig sind, geeignete Ansprechpersonen. JaS ist ein sekundärpräventives Hilfeangebot der Jugendhilfe gemäß § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) für die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen. Bei der JaS stehen die sozialpädagogischen Bedarfe – z. B. auch bei Anzeichen für eine bestehende Drogengefährdung bzw. Drogenkonsum – einzelner Kinder und Jugendlicher im Fokus. Im Rahmen der Evaluation der JaS durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) für die Jahre 2012 bis 2014 wurde festgestellt, dass die Aufarbeitung von „gesundheitlichen Problemlagen“ (darunter z. B. auch Drogenkonsum) im Rahmen der JaS-Einzelfallhilfe mit 1 Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.08.2017 Drucksache 17/20771 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 einem Anteil von aktuell 3,5 Prozent aller erfassten Fälle an insgesamt fünfter Stelle steht. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an Schulen wird die Zielgruppe dort erreicht, wo sie sich aufhält. JaS ist die „Filiale“ des Jugendamts an der Schule. Der Freistaat Bayern unterstützt durch das JaS-Förderprogramm des StMAS im Rahmen freiwilliger Leistungen die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe . Derzeit sind bayernweit 888 Stellen an 1.188 Einsatzorten ausgebaut. Bis zum Ende des Jahres kann der Ausbau auf 1.000 JaS-Fachkraftstellen (Vollzeitäquivalente) erfolgen. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 18,22 Mio. Euro vorgesehen. 4. a) Wie verhält es sich mit der Situation des Drogenmissbrauchs an Schulen in den grenznahen Regionen zu Tschechien, speziell im Hinblick auf die Droge Crystal Meth? Bayern nahm im Jahr 2015 an der jüngsten vom Büro für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. durchgeführten sogenannten SCHUL- BUS-Untersuchung (Schüler- und Lehrerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln) teil. Hierfür wurden 2.379 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren (ab Jahrgangsstufe 8) befragt, die eine Schule in der Grenzregion zur Tschechischen Republik besuchten. Für die Lebenszeit-Prävalenz von Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen wurden die folgenden Werte ermittelt: Suchtmittel Alkohol Tabak Cannabis andere illegale Drogen Lebenszeit- Prävalenz 90,10 % 51,60 % 15,80 % 5,70 % Hinsichtlich der Verbreitung des Konsums von Crystal Meth wurde festgestellt, dass dieser vergleichsweise gering ausfällt (Lebenszeit-Prävalenz: 1,4 Prozent). b) Wie verhält es sich mit der Situation der Drogenkriminalität an Schulen in den großstädtischen Ballungsräumen , speziell im Hinblick auf die Droge Crystal Meth? Eine statistische Schüsselzahl zu Metamfetamin (zu dem auch Crystal gehört) wurde erst ab 2014 eingeführt, weshalb entsprechende Auswertungen erst damit möglich sind. In den Jahren 2014 und 2015 wurden in Bayern insgesamt vier Straftaten mit Metamfetamin an der Tatörtlichkeit „Schule“ festgestellt, 2016 waren es fünf. Die räumliche Verteilung ergibt sich wie folgt: Delikt Tatörtlichkeit* Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Allgemeiner Verstoß mit Metamfetamin 1 × Bad Aibling 1 × Landshut 1 × Marktredwitz 1 × Weisendorf 2 × Coburg 1 × Rosenheim 2 × Grafenwöhr 2 × Hof Illegaler Handel mit und Schmuggel von Metamfetamin – 1 × Nürnberg 1 × Brannenburg * Die in roter Schrift dargestellten Tatörtlichkeiten befinden sich im definierten Grenzgebiet zu Tschechien. 5. a) Wie hat sich die Zahl der Drogendelikte an bayerischen Schulen im Bundesländervergleich seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. b) Welche Gründe sieht die Staatsregierung für den Drogenkonsum von Schülerinnen und Schülern? Der erste Kontakt mit legalen und manchmal auch mit illegalen Rauschmitteln findet meist im Jugendalter statt. Auch wenn ein Experimentieren mit einigen dieser Substanzen im Jugendalter einen immer wieder zu beobachtenden Entwicklungsschritt darstellt, kann es zu gesundheitlichen Risiken kommen. Zum einen kann der Konsum akute Folgen für den sich noch entwickelnden Organismus haben, z. B. bei Überdosierung, zum anderen besteht die Gefahr der Entwicklung eines langfristig problematischen Konsummusters , einer Sucht oder Schädigungen durch chronischen Missbrauch. In der Regel steigt dabei die Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung , je früher das Einstiegsalter liegt. Besonders gefährdet sind Jugendliche aus bereits suchtbelasteten Familien, sozial benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Gewalterfahrungen, Traumatisierungen oder Vernachlässigung (Bericht des StMGP zur psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Bayern, Juni 2016, bestell- und abrufbar unter: https://www.bestel len.bayern.de). Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20771 2012 2013 2014 2015 2016 2017 149.749 Euro 149.750 Euro 157.700 Euro 185.258 Euro 210.978 Euro 239.952 Euro 6. a) Welche Fördergelder stellte die Staatsregierung seit 2012 zur Drogenprävention und Suchthilfe an bayerischen Schulen zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Fördergelder zur Prävention und Suchthilfe an bayerischen Schulen hat der Freistaat Bayern für die kommenden Jahre budgetiert? Grundsätzlich gilt, dass für die schulische Suchtprävention vom StMBW keine eigenen Mittel gesondert im Haushalt ausgewiesen werden. Allerdings stecken in verschiedenen Bereichen, wie etwa der staatlichen Lehrerfortbildung, die das Thema „Suchtprävention “ regelmäßig auf allen Ebenen (zentral, regional, lokal, schulintern) unterstützt, Mittel drin, die jedoch nur mit erheblichem Aufwand zu beziffern sind. Speziell für das Projekt „Lions Quest – Erwachsen werden “ (s. die Antwort zu den Fragen 3 a und 3 b) werden im Rahmen der Lehrerfortbildung Seminare für Lehramtsanwärter angeboten. Für hierfür benötigte Fortbildungsmultiplikatoren wurden von 2012 bis 2017 Anrechnungsstunden im Gegenwert von rund 152.000 Euro (2012: rd. 26.000 Euro, 2013: rd. 27.000 Euro, 2014: rd. 28.000 Euro, 2015: rd. 28.000 Euro, 2016: rd. 21.000 Euro, 2017: rd. 22.000 Euro) vergeben; zukünftig werden Anrechnungsstunden im Gegenwert von jährlich rd. 23.000 Euro vergeben. Für das Projekt FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten (s. die Antwort zu Frage 3 c) wurden seit 2012 folgende Mittel aufgewendet: Die Förderung des Projekts soll im Rahmen der verfügbaren Ausgabemittel auch zukünftig im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Hinzu kommen Aufwendungen für – die Aktion Jugendschutz (s. die Antwort zu den Fragen 3 a und 3 b) jährlich in Höhe von rd. 730.000 Euro (StMAS) sowie – das Projekt ELTERNTALK (s. die Antwort zu den Fragen 3 a und 3 b) in Höhe von 720.000 Euro (StMAS) und 86.000 Euro (StMGP) im Jahr 2017. Für das JaS-Förderprogramm (s. die Antwort zu Frage 3 c) sind im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 18,22 Mio. Euro vorgesehen . Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 24.03.2017 Quelle: PKS 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 Cannabis 200 259 271 292 337 23 41 25 37 57 12 16 24 37 40 73 97 99 126 100 17 13 32 13 36 9 22 11 21 30 37 32 51 35 47 29 38 29 23 27 Heroin 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Kokain 5 2 3 1 6 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 3 1 1 1 4 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 1 0 0 0 0 0 Amf/XTC 10 7 24 25 43 3 1 4 5 7 2 1 0 0 4 1 1 2 10 14 0 0 1 0 11 1 3 3 1 1 2 0 2 6 4 1 1 12 3 2 Metamfetamin 4 4 5 1 1 0 1 0 0 1 1 1 1 2 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 LSD 2 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonst. Btm 34 47 49 61 65 3 11 16 11 14 3 1 7 6 9 13 16 11 9 13 4 2 8 12 9 4 4 1 1 10 2 11 6 16 6 5 2 0 6 4 Sonst. Verst. 8 4 7 13 8 2 0 0 1 2 0 0 1 2 1 4 0 3 5 3 0 0 2 2 0 0 1 0 0 1 1 2 0 2 1 1 1 1 1 0 Schwaben UnterfrankenBayern gesamt Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz -15 10 35 60 85 110 135 160 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben UnterfrankenT Tatörtlichkeit: Schule, Fallzahlen nach Stoffarten Cannabis Heroin Kokain Amf/XTC Metamfetamin LSD Sonst. Btm Sonst. Verst. BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen BAYERN gesamt - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 260 320 359 397 464 Heroin 1 1 1 0 0 Allg. Verstöße 1 1 1 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 5 2 3 1 6 Allg. Verstöße 1 1 3 0 6 Illeg. Handel + Schmuggel 4 1 0 1 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 2 0 0 1 0 Allg. Verstöße 0 0 0 1 0 Illeg. Handel + Schmuggel 2 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 10 7 24 25 43 Allg. Verstöße 8 4 18 19 28 Illeg. Handel + Schmuggel 2 3 6 6 15 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 4 4 5 Allg. Verstöße 0 0 4 3 4 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 1 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 200 259 271 292 337 Allg. Verstöße 135 187 192 212 248 Illeg. Handel + Schmuggel 65 72 79 80 89 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 34 47 49 61 65 Allg. Verstöße 24 38 38 55 55 Illeg. Handel + Schmuggel 10 9 11 6 10 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 8 4 7 13 8 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Mittelfranken - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 31 53 47 55 81 Heroin 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 0 0 1 0 1 Allg. Verstöße 0 0 1 0 1 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 3 1 4 5 7 Allg. Verstöße 1 0 4 4 6 Illeg. Handel + Schmuggel 2 1 0 1 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 1 1 0 Allg. Verstöße 0 0 1 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 1 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 23 41 25 37 57 Allg. Verstöße 16 32 13 29 44 Illeg. Handel + Schmuggel 7 9 12 8 13 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 3 11 16 11 14 Allg. Verstöße 3 10 13 10 13 Illeg. Handel + Schmuggel 0 1 3 1 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 2 0 0 1 2 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Niederbayern - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 18 18 33 45 54 Heroin 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 1 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 1 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 2 1 0 0 4 Allg. Verstöße 2 1 0 0 4 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 1 0 0 Allg. Verstöße 0 0 1 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 12 16 24 37 40 Allg. Verstöße 8 14 17 27 28 Illeg. Handel + Schmuggel 4 2 7 10 12 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 3 1 7 6 9 Allg. Verstöße 2 1 7 6 7 Illeg. Handel + Schmuggel 1 0 0 0 2 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 0 0 1 2 1 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Oberbayern - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 96 115 117 153 135 Heroin 1 0 0 0 0 Allg. Verstöße 1 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 3 1 1 1 4 Allg. Verstöße 0 1 1 0 4 Illeg. Handel + Schmuggel 3 0 0 1 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 1 0 0 1 0 Allg. Verstöße 0 0 0 1 0 Illeg. Handel + Schmuggel 1 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 1 1 2 10 14 Allg. Verstöße 1 1 2 10 4 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 10 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 1 1 1 Allg. Verstöße 0 0 1 1 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 73 97 99 126 100 Allg. Verstöße 51 69 75 93 74 Illeg. Handel + Schmuggel 22 28 24 33 26 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 13 16 11 9 13 Allg. Verstöße 10 13 6 6 8 Illeg. Handel + Schmuggel 3 3 5 3 5 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 4 0 3 5 3 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 5 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Oberpfalz - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 14 30 15 23 44 Heroin 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 1 3 3 1 1 Allg. Verstöße 1 2 1 1 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 1 2 0 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 0 0 2 Allg. Verstöße 0 0 0 0 2 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 9 22 11 21 30 Allg. Verstöße 6 15 8 11 19 Illeg. Handel + Schmuggel 3 7 3 10 11 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 4 4 1 1 10 Allg. Verstöße 1 3 1 1 9 Illeg. Handel + Schmuggel 3 1 0 0 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 0 1 0 0 1 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 6 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Oberfranken - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 21 16 44 29 58 Heroin 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 0 1 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 1 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 0 0 1 0 11 Allg. Verstöße 0 0 1 0 9 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 2 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 1 2 2 Allg. Verstöße 0 0 1 2 2 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 17 13 32 13 36 Allg. Verstöße 11 8 22 11 27 Illeg. Handel + Schmuggel 6 5 10 2 9 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 4 2 8 12 9 Allg. Verstöße 2 0 6 10 8 Illeg. Handel + Schmuggel 2 2 2 2 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 0 0 2 2 0 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 7 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Schwaben - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 44 46 61 59 59 Heroin 0 1 1 0 0 Allg. Verstöße 0 1 1 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 2 0 1 0 1 Allg. Verstöße 1 0 1 0 1 Illeg. Handel + Schmuggel 1 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 2 0 2 6 4 Allg. Verstöße 2 0 1 3 3 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 1 3 1 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 37 32 51 35 47 Allg. Verstöße 28 20 42 20 37 Illeg. Handel + Schmuggel 9 12 9 15 10 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 2 11 6 16 6 Allg. Verstöße 2 9 5 16 6 Illeg. Handel + Schmuggel 0 2 1 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 1 2 0 2 1 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 8 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771 BLKA - SG 611 23.03.2017 Rauschgiftkriminalität an Schulen Quelle: PKS Fallzahlen Regierungsbezirk Unterfranken - Mehrjahresvergleich - Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 INSGESAMT 36 42 42 33 33 Heroin 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Kokain (einschl. Crack) 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 LSD 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Amfetamin / Ecstasy * 1 1 12 3 2 Allg. Verstöße 1 1 9 1 2 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 3 2 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Metamfetamin ** 0 0 0 0 0 Allg. Verstöße 0 0 0 0 0 Illeg. Handel + Schmuggel 0 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Cannabis 29 38 29 23 27 Allg. Verstöße 15 29 15 21 19 Illeg. Handel + Schmuggel 14 9 14 2 8 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonstige Btm 5 2 0 6 4 Allg. Verstöße 4 2 0 6 4 Illeg. Handel + Schmuggel 1 0 0 0 0 Illeg. Einfuhr 0 0 0 0 0 Sonst. Verstöße 1 1 1 1 0 * Summenschlüssel Amfetamin in Pulverform und Ecstasy erst seit 2014, Vorjahre deshalb nicht vergleichbar ** eigener Schlüssel für Metamfetamin erst seit 2014, deshalb kein Vergleich möglich Anlage 9 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/20771