Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 07.04.2014 Elternzeit für kommunale Wahlbeamte Laut Art. 44 KWBG haben kommunale Wahlbeamte die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung von der Verordnungsermächti- gung nach Art. 44 KWBG Gebrauch gemacht? Falls ja, bitte die Verordnung beifügen. 2. Seit wann gibt es die Möglichkeit der Elternzeit für kom- munale Wahlbeamte? 3. Wie oft, wie lange und von welchen kommunalen Wahl- beamten wurde Elternzeit in Anspruch genommen? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Dienstbezeichnung (Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat) und Regierungsbezirk . Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.05.2014 Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Staatsregierung hat von der Ermächtigung des Art. 44 KWBG zur Regelung der Elternzeit für kommunale Wahlbeamte durch Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher und erziehungsgeldrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2003, GVBl 2003, 380, Gebrauch gemacht, mit dem § 12 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter vom 27. Juni 1997 (Urlaubsverordnung – UrlV), GVBl 1997, 173, geändert wurde. Danach besteht seit dem 1. Juli 2003 die Möglichkeit der Elternzeit für kommunale Wahlbeamte. Die Urlaubsverordnung ist in ihrer derzeit gültigen Fassung unter folgender Adresse hinterlegt: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/ portal/page/bsbay-prod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlrURLVBY 1997rahmen. Zu 3.: Der Staatsregierung sind seit diesem Zeitpunkt zwei Fälle bekannt, in denen kommunale Wahlbeamte Elternzeit in Anspruch genommen haben. Dabei handelt es sich um einen Landrat in Schwaben und einen Bürgermeister in Unterfranken , die jeweils eine Elternzeit von zwei Monaten in Anspruch genommen haben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2014 17/2078 Bayerischer Landtag