Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 29.01.2018 Haushaltsausgabereste 2017 In den vergangenen Jahren haben sich die Haushaltsausgabereste im Freistaat Bayern auf ein Rekordniveau entwickelt . So lagen diese im Jahr 2015 bei 5,3 Mrd. Euro. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie entwickelten sich die Haushaltsausgabereste im bayerischen Staatshaushalt im Jahr 2017 (bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Einzelplänen und Sonderförderprogrammen bzw. Stabilisierungsfonds)? 2. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Ausgabereste (bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Einzelplänen und Sonderförderprogrammen bzw. Stabilisierungsfonds) am Gesamthaushalt des Jahres 2017? 3. Hat die Staatsregierung bereits Vorstellungen, wie die angehäuften Haushaltsausgabereste verwendet werden sollen? 4. Wie haben sich im Jahr 2017 die Ausgabereste in den Bereichen a) Allgemeine Wirtschaftsförderung (Kapitel 07 03), b) Regionale und strukturelle Wirtschaftsförderung (Kapitel 07 04), c) Energiewirtschaft entwickelt? 5. Wie haben sich im Jahr 2017 die Ausgabereste in den Bereichen a) Straßenbau, b) öffentlicher Personennahverkehr und c) Schienenpersonennahverkehr entwickelt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.02.2018 Zu 1.: Eine Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich. Die Restebearbeitung für das Jahr 2017 hat gerade begonnen. Das Ergebnis der Restebearbeitung wird dem Landtag jährlich im Rahmen der Haushaltsrechnung mitgeteilt, welche regelmäßig im Herbst des dem Berichtsjahr folgenden Jahres übermittelt wird. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Die Regelungen für die Übertragung von Ausgaberesten sind in den Art. 19 und 45 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) festgelegt. Die Bildung von Ausgaberesten ist nur zulässig, soweit der Zweck der Ausgaben fortdauert, ein sachliches Bedürfnis besteht und die Ausgaben bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwaltung erforderlich sind. Die Verwendung von Ausgaberesten steht somit bereits bei deren Bildung fest, einen Gestaltungsspielraum gibt es nicht. Begründungen für verbliebene Ausgabereste ab 5 Mio. Euro (Einzelbetrag oder Titelgruppen) können jeweils der Beilage 1.2 zur Haushaltsrechnung des jeweiligen Jahres entnommen werden. Zu 4 a bis 4 c: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 5 a bis 5 c: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/20801 Bayerischer Landtag