Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 23.01.2018 Leerstand der Wohnungen des Freistaates Bayern 2018 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele der Wohnungen des Freistaates Bayern stehen leer (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/ kreisfreien Städten und Dauer des Leerstandes in Mo naten)? 1.2 Seit wann stehen diese Wohnungen des Freistaates Bayern leer (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Dauer des Leerstandes in bis 3, bis 7, bis 12, mehr als 12 Monate)? 1.3 Was ist der jeweilige Grund für den Leerstand? 2. Wie viele Wohnungen hat der Freistaat Bayern insge samt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreis freien Städten, staatseigenem Wohnungsbestand in Bewirtschaftung der Staatsministerien und deren nachgeordneter Bereiche, staatseigener Wohnungs bestand, der an die Stadibau GmbH verpachtet ist, staatseigener Wohnungsbestand, der an die Sied lungswerk Nürnberg GmbH verpachtet ist)? 3.1 In welcher Höhe hat der Freistaat Haushaltsmittel zur Sanierung von staatseigenen Wohnungen seit 2013 ausgereicht? 3.2 In welcher Höhe wird der Freistaat Haushaltsmittel zur Sanierung von staatseigenen Wohnungen in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen? 4. Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung, leer stehende Wohnungen und Wohngebäude des Frei staates kurzfristig wieder in Nutzung zu bringen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.02.2018 1.1 Wie viele der Wohnungen des Freistaates Bayern stehen leer (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen /kreisfreien Städten und Dauer des Leerstandes in Monaten)? 1.2 Seit wann stehen diese Wohnungen des Freistaates Bayern leer (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Dauer des Leerstandes in bis 3, bis 7, bis 12, mehr als 12 Monate)? 1.3 Was ist der jeweilige Grund für den Leerstand? 2. Wie viele Wohnungen hat der Freistaat Bayern insgesamt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/ kreisfreien Städten, staatseigenem Wohnungsbestand in Bewirtschaftung der Staatsministerien und deren nachgeordneter Bereiche, staatseigener Wohnungsbestand, der an die Stadibau GmbH verpachtet ist, staatseigener Wohnungsbestand, der an die Siedlungswerk Nürnberg GmbH verpachtet ist)? Zur Beantwortung der Fragen 1.1, 1.2, 1.3 und 2 wird auf die Drs. 17/18009 verwiesen. Diese Fragen entsprechen weitgehend der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten An dras Lotte (SPD) vom 29.03.2017, die mit Schreiben vom 31.07.2017 nach Befragung aller betroffenen Stellen (übrige Staatsministerien, nachgeordnete Bereiche sowie staatliche Wohnungsbaugesellschaften) beantwortet wurde. Seit der letzten Umfrage zur Beantwortung der Schrift lichen Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD) vom 29.03.2017 ist erst ein kurzer Zeitraum vergangen. Zusätz liche staatseigene Wohnungen werden nach hiesiger Kennt nis derzeit im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms insbesondere für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge errichtet. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sich – abgesehen von den im staatlichen Sofortprogramm errichte ten Wohnungen – keine wesentlichen Veränderungen beim Wohnungsbestand bzw. dessen durchschnittlichem Leer stand ergeben haben. 3.1 In welcher Höhe hat der Freistaat Haushaltsmittel zur Sanierung von staatseigenen Wohnungen seit 2013 ausgereicht? 3.2 In welcher Höhe wird der Freistaat Haushaltsmittel zur Sanierung von staatseigenen Wohnungen in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen? Zu diesen Fragen liegen der Staatsregierung keine statis tischen Angaben vor. Der Bestand an staatseigenen Woh nungen des Freistaates Bayern wird von den jeweiligen Dienststellen in den Geschäftsbereichen der Staatsministe rien bewirtschaftet. Dabei handelt es sich überwiegend um Miet bzw. Dienstwohnungen, die aus staatlichen Gründen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/20850 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20850 z. B. zur Personalgewinnung benötigt werden. Diese Woh nungen liegen regelmäßig in oder nahe von Dienstgebäu den. Des Weiteren stehen die im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms (erste Säule des Wohnungspakts) ge schaffenen Wohnungen im Eigentum des Freistaates. Die Ausgaben für die Sanierung der staatseigenen Wohnungen werden in den jeweiligen Einzelplänen entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung aus den veranschlagten Mit teln für Bauunterhalt (Gruppe 519) bzw. für kleine und große Baumaßnahmen (Gruppen 701 und 710) bestritten. Aus den einschlägigen Titeln werden alle Bauunterhalts und Baumaßnahmen an staatlichen Gebäuden verausgabt. Ein gesonderter Mittelausweis im jeweiligen Haushaltsplan bzw. eine Erfassung der Ausgaben im Haushaltsvollzug für die Sanierung staatseigener Wohnungen erfolgt nicht. Eine leichte und einwandfreie Trennung der Ausgaben für Sanierung ist bei der überwiegenden Zahl von Wohnungen nicht möglich, da diese zusammen mit dem Dienstgebäude eine Einheit bilden. Daten zur Ausreichung von Haushalts mitteln sowie Planzahlen für künftige Jahre für die Sanie rung staatseigener Wohnungen liegen daher nicht vor. Für die Sanierung von staatseigenen Wohnungen, die der Freistaat Bayern an die staatlichen Wohnungsbaugesell schaften Stadibau Gesellschaft für den Staatsbediensteten wohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau GmbH) und Sied lungswerk Nürnberg GmbH (SWN) verpachtet hat und die von diesen bewirtschaftet werden, sind im Staatshaushalt keine Mittel veranschlagt (Mittel für die Modernisierung und Erneuerung/Instandsetzung von Pachtwohnungen werden in den jeweiligen Wirtschaftsplänen bzw. in den Mehrjahres planungen der Gesellschaften vorgesehen). Im Auftrag des Freistaates Bayern fördert die Landesbo denkreditanstalt, teilweise mit Unterstützung der Kreditan stalt für Wiederaufbau, die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Pachtwohnungen, die den staatlichen Wohnungsbauunternehmen überlassen werden. Zur Inan spruchnahme eines Darlehensprogramms aus Eigenmit teln der Landesbodenkreditanstalt hat der Freistaat Bayern 2016 eine Bürgschaft über 30 Mio. Euro übernommen. Zum 31.12.2017 waren 2.700.290,28 Euro valutiert. 4. Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung, leer stehende Wohnungen und Wohngebäude des Freistaates kurzfristig wieder in Nutzung zu bringen? Der Leerstand im staatlichen Wohnungsbestand (einschließ lich des eigenen Wohnungsbestandes der staatlichen Woh nungsgesellschaften) Ende März 2017 war mit einer Leer standsquote von 2,0 Prozent niedrig (vgl. Drs. 17/18009). Die Leerstandsgründe für die länger als drei Monate leer stehenden unmittelbar staatseigenen Wohnungen in Bewirt schaftung der Staatsministerien waren ebenfalls in vorge nannter Drucksache aufgeführt. – Für die 48 genannten Wohnungen, die aufgrund beste hender Verkaufsabsicht oder laufender Verkaufsverfah ren leer standen, wird weiterhin die Verwertung betrie ben. – Für die genannten 83 Wohnungen, die aufgrund beste hender Sanierungsabsicht bzw. laufender Bau bzw. Sa nierungsmaßnahmen nicht belegt werden konnten, sind die begonnenen Baumaßnahmen abzuschließen bzw. für künftig notwendige Baumaßnahmen durch die Dienststel len die notwendigen Haushaltsmittel zu planen. – Die aus weiteren Gründen leer stehenden 22 Wohnungen konnten etwa deshalb nicht belegt werden, weil keine In teressenten vorhanden waren, für Dienstwohnungen kein Dienstwohnungsinhaber bestimmt werden konnte oder die Wohnung aufgrund der Lage innerhalb eines Dienst stellenareals nicht für eine Fremdvermietung geeignet war (z. B. aus sicherheitstechnischen Gründen). Die nicht länger als drei Monate leer stehenden Wohnungen standen unter anderem deshalb leer, weil eine Wohnanlage mit 24 Wohnungen erst kürzlich im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms fertiggestellt wurde oder es sich um die übliche Übergangsphase bei Mieter/Nutzerwechsel handel te.