Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2018 Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen im Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 Die Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen im Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 soll ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1.1 Welche baulichen Handlungen sind nach Ansicht der Staatsregierung im Landschaftsschutzgebiet: „Augsburg Westliche Wälder“ verboten? 1.2 Ist der massive Ausbau der genannten Staatsstraße 2036 entsprechend der Satzung und der in Frage 1.1 genannten Lage nach Ansicht der Staatsregierung verboten? 1.3 Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung dies? 2.1 Anhand welcher Kriterien definiert die Staatsregierung den Sachstand: „überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls“ im Zusammenhang mit einem Ausbau einer Staatsstraße? 2.2 Stimmt die Staatsregierung zu, dass folgende Merkmale der Staatsstraße 2036 im genannten Streckenabschnitt zutreffend sind: Der Streckenabschnitt gilt als nicht unfallauffällig, alle einmündenden Straßen sind stark untergeordnet und werden nur geringfügig befahren und die laut Verkehrszählung 2014 gemessenen 3.345 Fahrzeuge innerhalb eines 24-Stunden- Zeitraums lassen bisher einen reibungslosen Verkehrsfluss zu? 2.3 Anhand welcher Kriterien erachtet die Staatsregierung einen Ausbau des genannten Streckenabschnitts für sinnvoll und notwendig? 3.1 Wie viele Wildunfälle ereigneten sich im genannten Streckenabschnitt seit dem Jahr 2000 (bitte auch eventuell entstandenen Personenschaden und Sachschaden nennen)? 3.2 Welche Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als geeignet, um Wildunfällen vorzubeugen? 3.3 Stimmt die Staatsregierung Einschätzungen zu, wonach der zur Verhinderung von Wildunfällen an der genannten Strecke beabsichtigte Durchlass wirkungslos ist, eine Einzäunung des genannten Streckenabschnitts als Leitvorrichtung nur begrenzt möglich ist und nur Grünbrücken eine sinnhafte Querungshilfe für Wildtiere darstellen würden? 4.1 Wie hoch sind die prognostizierten Kosten dieses geplanten Ausbaus? 4.2 Welche Alternativen zur Ertüchtigung des genannten Streckenabschnitts wurden geprüft? 4.3 Wie hoch wären die prognostizierten Kosten dieser Alternativen ? 5. Für welchen Zeitraum wäre die Erreichbarkeit der Anwohner in Holzhausen und der Gaststätte Peterhof bei einem anvisierten Ausbau eingeschränkt oder gar gesperrt ? 6. Wie hoch wären die prognostizierten Kosten einer frostsicheren und tragfähigen Sanierung des Oberbaus der genannten Strecke im Bereich des derzeitigen Streckenverlaufs auf der bestehenden Trasse? 7.1 Welcher Flächenverbrauch ergibt sich durch die anvisierte Neutrassierung? 7.2 Wie ist geplant, diesen Flächenverbrauch auszugleichen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.02.2018 Vorbemerkung: Der Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ist der zweite Teilabschnitt der Maßnahme Ausbau Heretsried – Batzenhofen, die im derzeit geltenden 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in der Dringlichkeit 1R enthalten ist. Der erste Teilabschnitt, der Ausbau im Bereich der Ortsdurchfahrt Holzhausen, wurde bereits in den Jahren 2011 und 2012 gemeinschaftlich mit der Gemeinde Gablingen umgesetzt. Die Maßnahmen der Dringlichkeit 1R des Ausbauplans dienen grundsätzlich als Planungsreserve zu den vorrangig zu realisierenden Projekten der 1. Dringlichkeit. Wegen der bestehenden zahlreichen Defizite bei der Linienführung , der Fahrbahnbreite und dem Fahrbahnzustand ist der Ausbau des Streckenabschnitts trotz der Einstufung in die Dringlichkeit 1R wirtschaftlich und verkehrlich dringend geboten. Ansonsten wären umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen erforderlich, die dem Grunde nach einem Vollausbau unter Beibehaltung aller Trassierungsmängel und der unzureichenden Fahrbahnbreite nahe kämen. Die Belange der Verkehrssicherheit könnten damit nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für den Ausbauabschnitt läuft derzeit das Planfeststel- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/20909 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20909 lungsverfahren bei der Regierung von Schwaben. Eine Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte in den betroffenen Gemeinden im Zeitraum vom 10.10.2017 bis einschließlich 09.11.2017. Die Unterlagen werden bis zum Abschluss des Verfahrens im Internet unter folgender Adresse bereitgestellt: ht tps://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Be reich_3/PFV_St2036/PFV_St2036_Heretsried_Holzhau sen.php. 1.1 Welche baulichen Handlungen sind nach Ansicht der Staatsregierung im Landschaftsschutzgebiet: „Augsburg Westliche Wälder“ verboten? In der Schutzgebietsverordnung sind die Handlungen genannt , die grundsätzlich verboten sind: „Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten , die den Charakter des Gebietes verändern oder dem in Absatz 1 genannten Schutzzweck zuwiderlaufen; das sind Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Von den Verboten kann die Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall Befreiung erteilen. Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bedarf, wer beabsichtigt, 1. Gebäude zu errichten oder zu erweitern; 2. Aufschüttungen, Ablagerungen, Sprengungen und Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise wesentlich zu verändern; 3. Gewässer oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder wesentlich umzugestalten oder den Zu- und Ablauf des Wassers sowie Grundwasserstände zu verändern; 4. Straßen, Wege, Plätze wie Park-, Camping-, Sport-, Spiel- oder Badeplätze und ähnliche Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu ändern; 5. ober- oder unterirdisch geführte Draht-, Kabel- oder Rohrleitungen zu verlegen sowie Masten und Unterstützungen aufzustellen, ausgenommen nicht ortsfeste Anlagen zur Beregnung von Nutzpflanzen oder zur Versorgung von Weidevieh mit Wasser und elektrische Weidezäune mit ihren Zuleitungen; 6. Alleen, Hecken und landschaftsbestimmende Bäume außerhalb des Waldes zu beseitigen; unberührt bleibt der Schutz von Feldgehölzen und -gebüschen sowie Hecken gemäß Art. 2 Naturschutz-Ergänzungsgesetz.“ 1.2 Ist der massive Ausbau der genannten Staatsstraße 2036 entsprechend der Satzung und der in Frage 1.1 genannten Lage nach Ansicht der Staatsregierung verboten? Das Vorhaben bedarf der Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde . Da für den Ausbau der St 2036 Heretsried – Holzhausen ein Planfeststellungsverfahren nach den Art. 36–39 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz in Verbindung mit den Art. 72 ff Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt wird, wird eine etwaige Erlaubnis im Rahmen dieses Verfahrens erteilt. 1.3 Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung dies? Siehe Antwort zu Frage 1.2. 2.1 Anhand welcher Kriterien definiert die Staatsregierung den Sachstand: „überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls“ im Zusammenhang mit einem Ausbau einer Staatsstraße? Die Beurteilungskriterien sind im Erläuterungsbericht der Planfeststellungsunterlage im Kapitel 2 „Begründung des Vorhabens“ dargelegt. Das Vorhaben kann zugelassen werden , wenn es aus Gründen des Gemeinwohls objektiv notwendig , also auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Eigentum und die Umwelt „vernünftigerweise geboten“ ist. Eine Abwägung hinsichtlich dieser Kriterien erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. 2.2 Stimmt die Staatsregierung zu, dass folgende Merkmale der Staatsstraße 2036 im genannten Streckenabschnitt zutreffend sind: Der Streckenabschnitt gilt als nicht unfallauffällig, alle einmündenden Straßen sind stark untergeordnet und werden nur geringfügig befahren und die laut Verkehrszählung 2014 gemessenen 3.345 Fahrzeuge innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums lassen bisher einen reibungslosen Verkehrsfluss zu? Nein. Die vorhandene Linienführung des Streckenabschnitts mit unzureichenden Sichtverhältnissen und die zu geringe Fahrbahnbreite entsprechen nicht den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Zusammen mit dem vorhandenen sehr schlechten Fahrbahnzustand ist damit ein Ausbau der Straße geboten. 2.3 Anhand welcher Kriterien erachtet die Staatsregierung einen Ausbau des genannten Streckenabschnitts für sinnvoll und notwendig? Die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit der Ausbaumaßnahme wurden im Rahmen des Bewertungsverfahrens zur Aufstellung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen nach einheitlichen und objektiven Kriterien geprüft. Zum einen wurden dabei Projektwirkungen, die sich in monetären Größen darstellen lassen, im Rahmen der Nutzen- Kosten-Analyse untersucht. Hierbei werden die durch das betrachtete Straßenbauprojekt hervorgerufenen Wirkungen (Projektnutzen) in Form von Geldbeträgen ermittelt und den Projektkos ten gegenübergestellt. Das Bewertungsverfahren umfasste zum anderen als weitere, nicht monetäre Komponenten eine Umweltrisikoeinschätzung und eine Raumwirksamkeitsanalyse . Die Maßnahme St 2036, Ausbau Heretsried – Batzenhofen wurde mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,8 bewertet. Das Bewertungsergebnis und die angesetzten einzelnen Bewertungskriterien sind den Projektdossiers zum 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen zu entnehmen und im Internet unter folgender Adresse eingestellt : https://www.baysis.bayern.de/web/content/ausbaupro gramme/ausbauplan/informationssystem/dossier.aspx Eine nochmalige Überprüfung und Bestätigung der Bauwürdigkeit der St 2036, Ausbau Heretsried – Holzhausen erfolgte im Zuge der Prüfung und Genehmigung der Entwurfsplanung im Jahr 2014 mit fortgeschriebenen Projektkosten in Höhe von 5,3 Mio. Euro. 3.1 Wie viele Wildunfälle ereigneten sich im genannten Streckenabschnitt seit dem Jahr 2000 (bitte auch eventuell entstandenen Personenschaden und Sachschaden nennen)? Seit dem Jahr 2000 ereigneten sich 57 Wildunfälle. Es entstand bisher nur Sachschaden. Drucksache 17/20909 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Welche Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als geeignet, um Wildunfällen vorzubeugen? 3.3 Stimmt die Staatsregierung Einschätzungen zu, wonach der zur Verhinderung von Wildunfällen an der genannten Strecke beabsichtigte Durchlass wirkungslos ist, eine Einzäunung des genannten Streckenabschnitts als Leitvorrichtung nur begrenzt möglich ist und nur Grünbrücken eine sinnhafte Querungshilfe für Wildtiere darstellen würden ? Um Wildunfällen vorzubeugen, kommt die Aufstellung des Verkehrszeichens 142 „Wildwechsel“ in Betracht. Damit kann der Verkehrsteilnehmer auf die erhöhte Gefahr aufmerksam gemacht werden. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der St 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ist zudem als technische Lösung die Errichtung eines Wilddurchlasses vorgesehen. Die in Frage 3.3 geäußerte Einschätzung wird nicht geteilt . Der geplante Wilddurchlass wird in einem Bereich angeordnet , in dem vermehrt Wildunfälle verzeichnet wurden und in dem die geplante Straße im Dammbereich mit einer Dammhöhe von 2,70 m geführt wird. Die Sohle des Wilddurchlasses wird auf Geländeniveau ausgebildet und die angrenzenden Flächen werden so bepflanzt, dass das Wild zum Durchlass hingeleitet wird. Bei der Planung wurde das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen berücksichtigt. Eine Einzäunung des gesamten Streckenabschnitts ist aufgrund der vielen Zufahrten nicht möglich. Durch einen lückenhaften Wildschutzzaun werden die Gefahren für Mensch und Tier erfahrungsgemäß noch erhöht. Tiere können an den Rändern problemlos in den eingezäunten Bereich eindringen und werden dann durch die Einzäunung daran gehindert, wieder aus dem Straßenraum zu entkommen. 4.1 Wie hoch sind die prognostizierten Kosten dieses geplanten Ausbaus? Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit rd. 5,3 Mio. Euro veranschlagt. 4.2 Welche Alternativen zur Ertüchtigung des genannten Streckenabschnitts wurden geprüft? Um die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in privates Eigentum zu minimieren, erfolgt der Ausbau bestandsorientiert . Alternativen wurden daher nicht untersucht. Dies ist in Kapitel 3 „Vergleich der Varianten und Wahl der Linie“ des Erläuterungsberichts der Planfeststellungsunterlagen dargestellt . 4.3 Wie hoch wären die prognostizierten Kosten dieser Alternativen? Siehe Antwort zu Frage 4.2. 5. Für welchen Zeitraum wäre die Erreichbarkeit der Anwohner in Holzhausen und der Gaststätte Peterhof bei einem anvisierten Ausbau eingeschränkt oder gar gesperrt? Die Einschränkungen sind in Kapitel 9 „Durchführung der Baumaßnahme“ des Erläuterungsberichts der Planfeststellungsunterlagen ausführlich dargelegt. 6. Wie hoch wären die prognostizierten Kosten einer frostsicheren und tragfähigen Sanierung des Oberbaus der genannten Strecke im Bereich des derzeitigen Streckenverlaufs auf der bestehenden Trasse? Die reine Sanierung des Oberbaus unter Beibehaltung der aktuellen Linienführung und Fahrbahnbreite stellt eine Variante dar, die nicht untersucht wurde, da die Belange der Verkehrssicherheit damit nicht berücksichtigt werden können (siehe auch Ausführungen zur Frage 4.2). Eine fachgerechte Sanierung des Oberbaus mit Wiederherstellung einer standfesten Frostschutzschicht würde zudem vertiefte planerische Überlegungen zur Wiederherstellung einer funktionsfähigen Straßenentwässerung erfordern, die bisher für diese Alternative nicht angestellt wurden. Eine belastbare Aussage zu den Kosten dieser Variante ist daher nicht möglich. 7.1 Welcher Flächenverbrauch ergibt sich durch die anvisierte Neutrassierung? Für den Ausbau (Verkehrsflächen, Böschungen, Mulden, Rückhaltebecken, begleitendes Wegenetz, Radwege etc.) werden Flächen im Umfang von 5,8 ha neu beansprucht, von denen 1,2 ha versiegelt sind. 0,5 ha bestehender Verkehrsflächen werden rekultiviert. 7.2 Wie ist geplant, diesen Flächenverbrauch auszugleichen Das Ausgleichskonzept ist in Teil 9 „Landschaftspflegerische Maßnahmen“ der Planfeststellungsunterlagen ausführlich dargelegt.