Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 19.01.2018 Förderprogramm Digitalbonus Das Förderprogramm Digitalbonus wird laut Staatsregierung stark nachgefragt. Für das Jahr 2017 standen laut Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 25.10.2017 (Drs. 17/18779) hierfür 20,7 Mio. Euro zur Verfügung (Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen). Laut Pressemitteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 18.07.2017 war die Jahrestranche bereits am 12.05.2017 ausgeschöpft, weswegen das Programm zwischenzeitlich gestoppt wurde. Das Programm wurde im August 2017 wieder aufgenommen – diesmal mit einem Monatskontingent, wodurch die Antragstellung ständig unterbrochen wird. Mitte Januar 2018 war eine Antragstellung nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Zum Monatskontingent im Programm Digitalbonus seit August 2017 a) Wie ist das auf der Homepage www.digitalbonus.bay ern.de genannte Monatskontingent der Antragstellung im Detail ausgestaltet (insbesondere mit Bezugnahme auf die monatliche Mittelverfügbarkeit, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Regierungsbezirke, Relevanz der angestrebten Zuschusshöhe, daraus entstehenden Wartelisten und Ähnliches)? b) Wie schnell wird das Kontingent in den einzelnen Regierungsbezirken ausgeschöpft (bitte exaktes Datum für jeden bisherigen Monat)? c) Inwiefern kann von einem „kontinuierlichen Programmverlauf “ (Digitalbonus.bayern) gesprochen werden , wenn es für Unternehmen regelmäßig unmöglich gemacht wird, Anträge einzureichen? 2. Zur bisherigen Nutzung des Förderprogramms (seit Beginn 2017) a) Welche Aussagen kann die Staatsregierung für die Regierungsbezirke hinsichtlich der Betriebsgröße der Antragsteller treffen? b) Wie verteilt sich die Nachfrage nach dem Förderprogramm hinsichtlich der Bereiche Digitalbonus Standard , Digitalbonus Plus und Digitalbonus Kredit in den einzelnen Regierungsbezirken? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung erfahrungsgemäß den Anteil an Förderzusagen ein, bei denen es nicht zu einer Auszahlung kommen wird (Zurückziehen des Antrags, nicht ausreichende Verwendungsnachweise , negatives Prüfergebnis oder Ähnliches)? 3. Zur Entscheidung der Förderfähigkeit a) Wie hoch ist der Anteil abgelehnter Anträge in den jeweiligen Regierungsbezirken (bitte unter Nennung der Hauptgründe der Ablehnung)? b) Wie lange dauert in den jeweiligen Regierungsbezirken im Schnitt die Entscheidung über die Förderfähigkeit nach Eingang der Antragstellung? c) Wie lange darf die Entscheidung über eine Förderfähigkeit nach Einreichung des Antrags maximal dauern ? 4. Zum Haushaltsjahr 2017 a) Wie hoch waren die insgesamten Förderzusagen an Antragsteller im Jahr 2017, untergliedert in Regierungsbezirke ? b) Wie hoch war der Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2017, untergliedert in Regierungsbezirke? c) Wie hoch ist die Summe der Förderzusagen im Jahr 2017, für die bisher noch keine bzw. nicht die gesamte Fördersumme geflossen ist, untergliedert in Regierungsbezirke ? 5. Für die Haushaltsplanung 2018 a) Wie hoch sind bisher die Förderzusagen im Jahr 2018, untergliedert in Regierungsbezirke? b) Auf welchen Grundlagen und Erkenntnissen beruhen die Einschätzungen der Staatsregierung im Nachtragshaushalt für den „voraussichtlichen Bedarf 2018“, der über die „Abfinanzierung von Anträgen mit genehmigtem vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus dem Jahr 2017“ hinausgeht? 6. Zum Expertengremium gem. Punkt 7.4 der Förderrichtlinien a) Wer ist Mitglied in diesem Expertengremium? b) Wie viele (positive bzw. negative) Voten hat es bisher abgegeben? c) Wie oft ist das Expertengremium bisher zusammengetreten ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/20912 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20912 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 22.02.2018 1. Zum Monatskontingent im Programm Digitalbonus seit August 2017 a) Wie ist das auf der Homepage www.digitalbonus.bay ern.de genannte Monatskontingent der Antragstellung im Detail ausgestaltet (insbesondere mit Bezugnahme auf die monatliche Mittelverfügbarkeit , die Berücksichtigung der unterschiedlichen Regierungsbezirke, Relevanz der angestrebten Zuschusshöhe, daraus entstehenden Wartelisten und Ähnliches)? Mit dem Monatskontingent wird ein ordnungsgemäßer Abfluss der Mittel gewährleistet. Pro Monat können 500 Anträge gestellt werden. Dabei gilt das Windhundprinzip. Faktoren wie der Regierungsbezirk des Antragstellers oder die angestrebte Zuschusshöhe sind somit unerheblich. Ist das Monatskontingent ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Wartelisten werden nicht geführt , um die Kumulation künftiger Ausgaben zu vermeiden. b) Wie schnell wird das Kontingent in den einzelnen Regierungsbezirken ausgeschöpft (bitte exaktes Datum für jeden bisherigen Monat)? Das Monatskontingent wurde im August 2017 eingeführt . Es wird nicht nach Regierungsbezirken differenziert (vgl. Antwort zu Frage 1 a). Das Antragsportal ist bis her durchschnittlich mehr als eine Woche pro Monat geöffnet. Eine Antragstellung war jeweils bis einschließlich zum 10.08.2017, 07.09.2017, 09.10.2017, 10.11.2017, 04.12.2017, 11.01.2018 und 06.02.2018 möglich. c) Inwiefern kann von einem „kontinuierlichen Programmverlauf “ ( Digitalbonus.bayern ) gesprochen werden, wenn es für Unternehmen regelmäßig unmöglich gemacht wird, Anträge einzureichen? Das Monatskontingent ermöglicht einen kontinuierlichen Programmverlauf, indem es ein vorzeitiges Ausschöpfen der Mittel verhindert und es den Unternehmen ermöglicht, ganzjährig einen Förderantrag einreichen zu können. 2. Zur bisherigen Nutzung des Förderprogramms (seit Beginn 2017) a) Welche Aussagen kann die Staatsregierung für die Regierungsbezirke hinsichtlich der Betriebsgröße der Antragsteller treffen? Differenziert nach Regierungsbezirken stellt sich die Verteilung der Antragsteller hinsichtlich der Unternehmensgröße mit Stand zum 31.01.2018 wie folgt dar: Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Oberbayern 86 % 14 % Niederbayern 79 % 21 % Oberpfalz 83 % 17 % Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Oberfranken 83 % 17 % Mittelfranken 84 % 16 % Unterfranken 78 % 22 % Schwaben 76 % 24 % b) Wie verteilt sich die Nachfrage nach dem Förderprogramm hinsichtlich der Bereiche Digitalbonus Standard, Digitalbonus Plus und Digitalbonus Kredit in den einzelnen Regierungsbezirken? Bayernweit beantragen 84 Prozent der Antragsteller einen Digitalbonus Standard, 13 Prozent einen Digitalbonus Plus und jeweils 1 Prozent einen Digitalkredit, einen Digitalbonus Standard mit Kredit und einen Digitalbonus Plus mit Kredit (Stand: 31.01.2018). Die Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken sind nicht signifikant. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung erfahrungsgemäß den Anteil an Förderzusagen ein, bei denen es nicht zu einer Auszahlung kommen wird (Zurückziehen des Antrags, nicht ausreichende Verwendungsnachweise , negatives Prüfergebnis oder Ähnliches)? Die Antragsteller haben 18 Monate Zeit, um ihr Projekt durchzuführen. Eine Auszahlung des Digitalbonus erfolgt nach Abschluss des Projekts und mit Vorlage des Verwendungsnachweises . Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb noch keine Aussage dazu möglich, in wie vielen Fällen es zu keiner Auszahlung kommt. 3. Zur Entscheidung der Förderfähigkeit a) Wie hoch ist der Anteil abgelehnter Anträge in den jeweiligen Regierungsbezirken (bitte unter Nennung der Hauptgründe der Ablehnung)? Bayernweit werden rund 5 Prozent aller Anträge abgelehnt (Stand: 31.01.2018). Zwischen den Regierungsbezirken gibt es keine signifikanten Unterschiede. Zu den wichtigsten Ablehnungsgründen zählen, dass die Bagatellgrenze unterschritten wird, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden oder die beantragten Maßnahmen gem. der Digitalbonus -Richtlinien nicht förderfähig sind (z. B. Desktop-PC). b) Wie lange dauert in den jeweiligen Regierungsbezirken im Schnitt die Entscheidung über die Förderfähigkeit nach Eingang der Antragstellung? Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel drei Monate . Um die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen, wurden zwischenzeitlich die Kapazitäten bei den Regierungen aufgestockt. Die Rekrutierung und Einarbeitung des Personals ist weitgehend abgeschlossen, so dass das anfallende große Antragsvolumen künftig schneller bewältigt werden kann. In Einzelfällen kann die Bearbeitung gleichwohl eine längere Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise bei unvollständigen Angeboten, wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen oder wenn eine vertiefte technische Prüfung im Rahmen es Digitalbonus Plus erfolgen muss. Denn auch bei einem verfahrensoptimierten Breitenprogramm mit automatisierter Antragstellung muss eine ordnungsgemäße Drucksache 17/20912 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Förderabwicklung erfolgen, die den haushaltsrechtlichen Vorgaben entspricht. Damit die Unternehmen unmittelbar nach Antragstellung mit ihren Projekten beginnen können, wird direkt nach Eingang des elektronischen Antrags der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt. Dies ermöglicht den Antragstellern rasches, unternehmerisches Handeln. c) Wie lange darf die Entscheidung über eine Förderfähigkeit nach Einreichung des Antrags maximal dauern? Die Richtlinien zum Förderprogramm sehen hier keine Fristen vor. Die Bewilligungsstellen sind um eine rasche Entscheidung und Verbescheidung bemüht. 4. Zum Haushaltsjahr 2017 a) Wie hoch waren die insgesamten Förderzusagen an Antragsteller im Jahr 2017, untergliedert in Regierungsbezirke ? b) Wie hoch war der Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2017, untergliedert in Regierungsbezirke? c) Wie hoch ist die Summe der Förderzusagen im Jahr 2017, für die bisher noch keine bzw. nicht die gesamte Fördersumme geflossen ist, untergliedert in Regierungsbezirke? 5. Für die Haushaltsplanung 2018 a) Wie hoch sind bisher die Förderzusagen im Jahr 2018, untergliedert in Regierungsbezirke? Die große Nachfrage nach dem Digitalbonus hat dazu geführt , dass die im Haushalt eingestellte Jahrestranche 2017 bereits im Mai ausgeschöpft war. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel wurde ab August 2017 wieder eine Antragstellung ermöglicht. Bewilligungen und Auszahlungen für den Digitalbonus können jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen erst im Jahr 2018 erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurden zum 31.01.2018 bayernweit rund 16 Mio. Euro an Zuschüssen bewilligt. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Projekte durchgeführt wurden (bis zu 18-monatiger Durchführungszeitraum), die Rechnungen beglichen sind und der Verwendungsnachweis bei der zuständigen Regierung eingereicht und geprüft wurde . Auf dieser Basis konnten zum 31.01.2018 rund 4,6 Mio. Euro ausgezahlt werden. Die übrigen Auszahlungen verschieben sich entsprechend. Teilauszahlungen sind im Rahmen des Förderprogramms nicht möglich. Die Verteilung nach Regierungsbezirken lässt sich der folgenden Darstellung entnehmen: b) Auf welchen Grundlagen und Erkenntnissen beruhen die Einschätzungen der Staatsregierung im Nachtragshaushalt für den „voraussichtlichen Bedarf 2018“, der über die „Abfinanzierung von Anträgen mit genehmigtem vorzeitigem Maßnahmenbeginn aus dem Jahr 2017“ hinausgeht? Der voraussichtliche Bedarf für 2018 wurde auf Basis der bisher eingereichten Anträge hochgerechnet. 6. Zum Expertengremium gem. Punkt 7.4. der Förderrichtlinien a) Wer ist Mitglied in diesem Expertengremium? Das Expertengremium ist mit je einem Vertreter der nachfolgenden Institutionen besetzt: Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HVVK), Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW), Zentrum Digitalisierung Bayern (ZD.B), Münchner Kreis, Fraunhofer Research Institution for Applied & Integrated Security (Fraunhofer AISEC), Universitäten/Hochschulen. b) Wie viele (positive bzw. negative) Voten hat es bisher abgegeben? Das Expertengremium musste bislang zu weniger als zehn Zweifelsfällen beraten. Davon wurde die Hälfte positiv, die andere Hälfte negativ beurteilt. c) Wie oft ist das Expertengremium bisher zusammengetreten ? Das Expertengremium ist bisher einmal zusammengetreten und stand darüber hinaus regelmäßig im Austausch mit dem Fachreferat. Bei dem Großteil der Digitalbonus-Plus-Anträge ist der Innovationsgehalt der beantragten Maßnahmen gut zu beurteilen. Sie können deshalb ohne Einbeziehen des Expertengremiums entschieden werden.