Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 22.01.2018 Öffentliche Warnung der Firma ADM zu mit Salmonellen belastetem Futtermittel Die Firma ADM (Archer Daniels Midland Company) warnte am Freitag, den 23.12.2017, öffentlich, dass aus seinem Werk in Straubing möglicherweise mit Salmonellen belas tetes Sojaschrot ausgeliefert worden sei. Die Menge und das Ausmaß des belasteten Sojaschrots blieben zunächst unklar. Mittlerweile wird das enorme Ausmaß immer deut licher: Mehrere Tonnen belastetes Sojaschrot der Firma ADM konnten bisher bei Händlern, Futtermittelherstellern und Landwirten in 13 Bundesländern und sieben europäi schen Städten zurückverfolgt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wo wurde das mit Salmonellen belastete Sojaschrot der Firma ADM festgestellt (in chronologischer Rei henfolge mit Angabe des Datums, Ortes, Landes und Unternehmens)? b) Wann wurde die Salmonellenbelastung des Soja schrots durch amtliche Untersuchung bayerischer Behörden genau festgestellt (jeweils mit Angabe des genauen Datums zu der Probeentnahme und zu dem Ergebnis sowie der ausführenden Behörde)? c) Handelte es sich bei der amtlichen Untersuchung um eine Routine, Verdachts oder Verfolgungsprobe? 2. a) Wie lange dauerte die Untersuchung und Auswertung der Probe beim Landesamt für Gesundheit und Le bensmittelsicherheit? b) Wann genau wurde das Bundesamt für Verbraucher schutz und Lebensmittelsicherheit – nach Kenntnis der Staatsregierung − über den Vorfall und die notwendige öffentliche Warnung informiert bzw. diese von bayeri schen Behörden eingestellt? c) Welche Ergebnisse erbrachten die amtlichen Kontrol len der letzten 24 Monate bei der Firma ADM (mit Angabe des jeweiligen Kontrolldatums und ergebnis ses)? 3. a) Ab wann war der Firma ADM die Salmonellenbelas tung des produzierten Sojaschrots bekannt (mit Anga be des genauen Datums)? b) Welche Art von Selbstkontrollen führt die Firma ADM durch? c) Welche Ergebnisse hatten die Selbstkontrollen der Fir ma ADM in den letzten 24 Monaten, insbesondere mit Blick auf Salmonellen und andere Keime (mit Angabe des jeweiligen Kontrolldatums und ergebnisses)? 4. a) Haben sich aus den o. g. amtlichen Kontrollen und Selbstkontrollen Hygieneverstöße oder lebensmittel rechtliche Verstöße ergeben? b) Wenn ja, welche Konsequenzen oder Sanktionen sei tens der zuständigen Behörden haben diese Hygiene verstöße oder lebensmittelrechtlichen Verstöße in den einzelnen Fällen nach sich gezogen? c) Haben bayerische Behörden nach Erkenntnissen der Staatsregierung im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollmaßnahmen bei der Firma ADM im Fall des jetzt aufgetretenen salmonellenbelasteten Sojaschrots Fehler gemacht? 5. a) Auf welchem Weg sind die Salmonellen in diesem Fall wahrscheinlich in das Sojaschrot gelangt? b) Wie wird der Eintragsweg der Salmonellenbelastung in diesem Fall ermittelt? c) Können die Behörden derzeit ausschließen, dass es in einem der vorgelagerten Betriebe Probleme gibt, die das Auftreten der Salmonellenbelastung erklären? 6. a) Wohin lieferte die Firma ADM das belastete Sojaschrot aus – regional, in Bayern, in ganz Deutschland oder über Deutschland hinaus (bitte mit genauer Angabe des Absatzmarkts)? b) Wie viele Tonnen des betroffenen Sojaschrots wurden von der Firma ADM oder von bayerischen Behörden zurückgerufen? c) Inwiefern besteht zwischen den zuständigen bayeri schen Behörden Kontakt zu anderen Bundesländern und europäischen Partnerländern im Zusammenhang mit Kontrollen des Sojaschrots der Firma ADM? 7. a) Welche (rechtliche) Definition der Chargen wurde bei den Rückrufen zugrunde gelegt? b) Warum wurde nur vor den Chargen mit Auslieferungs datum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 gewarnt? c) Können die zuständigen Behörden eine Salmonellen belastung anderer Chargen sicher ausschließen? 8. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob es durch die Ver fütterung der betroffenen Chargen Sojaschrot zu Infek tionen im Tierbestand von Landwirten kam? b) Wie wahrscheinlich sind Infektionen des Tierbestands von Landwirten durch die Verfütterung von salmonel lenbelastetem Futtermittel? c) Liegen aktuell bei den zuständigen Behörden Erkennt nisse über ein erhöhtes Vorkommen von Salmonellen in Futtermitteln und Lebensmitteln in Bayern vor? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/20923 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20923 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.02.2018 1. a) Wo wurde das mit Salmonellen belastete Sojaschrot der Firma ADM festgestellt (in chronologischer Reihenfolge mit Angabe des Datums, Ortes, Landes und Unternehmens)? b) Wann wurde die Salmonellenbelastung des Sojaschrots durch amtliche Untersuchung bayerischer Behörden genau festgestellt (jeweils mit Angabe des genauen Datums zu der Probeentnahme und zu dem Ergebnis sowie der ausführenden Behörde )? c) Handelte es sich bei der amtlichen Untersuchung um eine Routine-, Verdachts- oder Verfolgungsprobe ? Folgende Untersuchungen waren für die Beurteilung des Geschehens für die zuständige Behörde an der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung) maßgeblich − siehe nachfolgende Tabelle (Stand: 12.02.2018). Probenahmeort Probenahmedatum Amtlich/nichtamtlich Eingang Befund bei Regierung von Oberbayern Befund: Salmonellenpositiv /negativ Art der Probe Baden Württemberg 22.11.2017 Eigenkontrolle Abnehmer von ADM 04.12.2017 Positiv, Salmonella Agona; Lieferung von ADM Eigenkontrolle Sojaschrot ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot Baden Württemberg 05.12.2017 Eigenkontrolle Abnehmer von ADM 11.12.2017 Positiv, Salmonella Agona; Lieferung von ADM Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 18.12.2017 Positiv, Salmonella Agona Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot Schweiz (CH) 27.11.2017 Nach Angaben CH nicht amtlich (Zollproben) 14.12.2017 Positiv (Befund von Futter mittelüberwachung CH nicht bestätigt) Zollprobe Sojaschrot Drucksache 17/20923 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Probenahmeort Probenahmedatum Amtlich/nichtamtlich Eingang Befund bei Regierung von Oberbayern Befund: Salmonellenpositiv /negativ Art der Probe Regensburg Bayern 12.12.2017 Amtlich; Zoonosenstich probenplan; bayerischer Abnehmer von ADM 18.12.2017 Positiv, Salmonella Agona; im Mischfuttermittel enthal tene Sojakomponente bezogen von ADM Routineprobe Mischfutter Regensburg Bayern 18.12.2017 Betriebseigenes Rückstell muster amtlich beprobt; bayerischer Abnehmer von ADM Zwischenmittei lung vom LGL am 22.12.2017; Ergeb nis: 28.12.2017 Positiv, Salmonella Agona Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern Rückstellmuster von Verladung am 15.12.2017 Eigenkontrolle, Rückstell muster 02.01.2018 Positiv, Salmonella Agona Eigenkontrolle Rapsschrot ADM Straubing Bayern Rückstellmuster von Verladung am 15.12.2017 Eigenkontrolle, Rückstell muster 02.01.2018 Positiv, Salmonella Agona Eigenkontrolle Rapsschrot 2. a) Wie lange dauerte die Untersuchung und Auswertung der Probe beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit? Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Le bensmittelsicherheit (LGL) gingen sechs Verfolgungsproben Sojaschrot, entnommen bei der Firma ADM Spyck GmbH Straubing am 12.12.2017 am LGL Oberschleißheim ein. In fünf dieser Proben wurde am 14.12.2017 ein negatives Er gebnis der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde mitgeteilt, am 18.12.2017 das positive Ergebnis der Unter suchung einer Probe auf Salmonella spp. einschließlich Serovarbestimmung (Serovar: Salmonella Agona). Im Zuge der Ermittlungen wurde am 18.12.2017 ein Rück stellmuster eines bayerischen Abnehmers der Firma ADM Spyck GmbH Straubing entnommen und ebenfalls auf Salmonella spp. untersucht. Die Probe ging am LGL Oberschleißheim am 19.12.2017 ein, der Verdacht auf das Vorhandensein von Salmonella spp. auch in dieser Probe wurde am 22.12.2017 telefonisch an die zuständige Futter mittelüberwachungsbehörde übermittelt. Der abschließende Befund einschließlich Serovarbestimmung (Salmonella Ago na) lag am 28.12.2017 vor − siehe Tabelle zur Antwort auf die Fragen 1 a, 1 b und 1 c. b) Wann genau wurde das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – nach Kenntnis der Staatsregierung – über den Vorfall und die notwendige öffentliche Warnung informiert bzw. diese von bayerischen Behörden eingestellt ? Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi cherheit (BVL) war als nationale Kontaktstelle für das Euro päische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermit tel (RASFF) in die Weitergabe der Informationen über die betreffenden Futtermittel an die betroffenen Mitgliedstaaten eingebunden. Das BVL wurde in diesem Rahmen erstmals am 20.12.2017 vom LGL, welches die Bayerische Kontakt stelle für das RASFFSystem ist, informiert. Im Bereich der Futtermittelüberwachung erfolgt derzeit kei ne Kommunikation über die vom BVL unterhaltene Internet seite www.lebensmittelwarnung.de. c) Welche Ergebnisse erbrachten die amtlichen Kontrollen der letzten 24 Monate bei der Firma ADM (mit Angabe des jeweiligen Kontrolldatums und -ergebnisses)? Folgende Ergebnisse liegen nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung) für die ange fragten Kontrollen vor − zusätzlich zu den in der o. g. Ta belle zur Antwort auf die Fragen 1 a, 1 b und 1 c genannten Proben: Probenahmen bei ADM Spyck GmbH Straubing: Datum Probenart Futtermittel Ergebnis 28.08.2017 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 28.08.2017 Planprobe Soja(bohnen)extraktions schrot Befund negativ 08.05.2017 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 08.05.2017 Planprobe Soja(bohnen)extraktions schrot Befund negativ Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20923 Datum Probenart Futtermittel Ergebnis 15.03.2017 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 07.02.2017 Planprobe Soja(bohnen)extraktions schrot Befund negativ 07.02.2017 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 17.10.2016 Planprobe Soja(bohnen)extraktions schrot Befund negativ 20.09.2016 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 18.07.2016 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 18.07.2016 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 10.05.2016 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ 31.03.2016 Planprobe Rapsextraktionsschrot Befund negativ Betriebskontrollen bei ADM Spyck GmbH Straubing: Datum Kontrollart Kontrollergebnis 31.01.2018 Verfolgungskontrolle Keine Verstöße festgestellt 02.01.2018 Verfolgungskontrolle Mit Beanstandung 05.12.2017 Verfolgungskontrolle Keine Verstöße festgestellt 15.03.2017 Routinekontrolle Keine Verstöße festgestellt 30.08.2016 HACCPKontrolle Mit Beanstandung 3. a) Ab wann war der Firma ADM die Salmonellenbelastung des produzierten Sojaschrots bekannt (mit Angabe des genauen Datums)? Die in der o. g. Tabelle als Antwort zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c genannten Befunde wurden seitens der bayerischen Futtermittelüberwachung jeweils unverzüglich an die Firma ADM Spyck GmbH Straubing weitergegeben. b) Welche Art von Selbstkontrollen führt die Firma ADM durch? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermit telüberwachung) führt die Firma ADM Spyck GmbH Strau bing sogenannte LineMonitorings durch. Das bedeutet, im gesamten Werk (entspricht Produktionsprozess und Verla dung) werden verteilt an definierten Probenahmestellen und in einem definierten Rhythmus Proben gezogen und dann in einem geeigneten Labor untersucht. c) Welche Ergebnisse hatten die Selbstkontrollen der Firma ADM in den letzten 24 Monaten, insbesondere mit Blick auf Salmonellen und andere Keime (mit Angabe des jeweiligen Kontrolldatums und -ergebnisses)? Nach Kenntnis der Regierung von Oberbayern (Futtermit telüberwachung) wurden in den letzten 24 Monaten (d. h. im Zeitraum von 2016 bis 2017) 227 Eigenkontrollproben durch die Firma ADM Spyck GmbH Straubing untersucht. Die Pro ben wurden dabei über den gesamten Produktionsprozess von der Warenannahme bis zur Verladung verteilt. Die un tersuchten Proben zeigten keine positiven Ergebnisse auf Salmonellen. 4. a) Haben sich aus den o. g. amtlichen Kontrollen und Selbstkontrollen Hygieneverstöße oder lebensmittelrechtliche Verstöße ergeben? b) Wenn ja, welche Konsequenzen oder Sanktionen seitens der zuständigen Behörden haben diese Hygieneverstöße oder lebensmittelrechtlichen Verstöße in den einzelnen Fällen nach sich gezogen ? Zu Betriebskontrollen bei ADM Spyck GmbH Straubing im Bereich der Futtermittelüberwachung siehe Antwort zu Fra ge 2 c. Bei der am 30.08.2016 durchgeführten Betriebskontrolle wurden futtermittelrechtliche Verstöße festgestellt. Die Be hebung der Mängel wurde angeordnet. Zeitgleich zu der am 02.01.2018 durchgeführten Betriebs kontrolle erhielt ADM Spyck GmbH Straubing ein Salmonel lenpositives Eigenkontrollergebnis (Rückstellmuster vom 15.12.2017). Die Rücknahme wurde daher auf den insoweit betroffenen Rapsextraktionsschrot ausgedehnt. c) Haben bayerische Behörden nach Erkenntnissen der Staatsregierung im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollmaßnahmen bei der Firma ADM im Fall des jetzt aufgetretenen salmonellenbelasteten Sojaschrots Fehler gemacht? Die Maßnahmen der Behörden beruhen auf der Grundlage EUrechtlicher Vorschriften und folgen im Bereich Futtermit tel den zwischen den Ländern und dem Bund abgestimm ten Handlungsempfehlungen zu Salmonellenhaltigen Fut termitteln sowie dem ebenso abgestimmten Leitfaden zur Überwachung der Rückverfolgbarkeit, die den Wirtschafts verbänden bekannt sind. 5. a) Auf welchem Weg sind die Salmonellen in diesem Fall wahrscheinlich in das Sojaschrot gelangt? b) Wie wird der Eintragsweg der Salmonellenbelastung in diesem Fall ermittelt? c) Können die Behörden derzeit ausschließen, dass es in einem der vorgelagerten Betriebe Probleme gibt, die das Auftreten der Salmonellenbelastung erklären? Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von mög lichen Eintragsquellen für eine derartige Verunreinigung von Futtermitteln besteht und eine konkrete Ursache nicht stets zweifelsfrei ermittelt werden kann. Drucksache 17/20923 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermit telüberwachung) müssen die Futtermittelunternehmer nach den geltenden futtermittelrechtlichen Vorgaben in ihren Unternehmen dafür sorgen, dass die hergestellten bzw. in Verkehr gebrachten Futtermittel die geltenden Anforderun gen des Rechts erfüllen. Aus diesem Grund besteht in der artigen Fällen für die Futtermittelunternehmer die Pflicht zur Durchführung geeigneter Reinigungs und Desinfektions maßnahmen sowie zur Ursachenermittlung und Risikomini mierung. Im Rahmen des Produktionsprozesses wird das Sojaschrot derart erhitzt, dass von einer Abtötung etwa vor handener Salmonellen auszugehen ist. Wahrscheinlich ist daher eine Kontaminationsursache nach der Erhitzung. Ent sprechend sind auch die Risikominimierungsmaßnahmen des Unternehmens ausgestaltet. 6. a) Wohin lieferte die Firma ADM das belastete Sojaschrot aus – regional, in Bayern, in ganz Deutschland oder über Deutschland hinaus (bitte mit genauer Angabe des Absatzmarkts)? Zur insgesamt zurückgenommenen Ware der Firma ADM Spyck GmbH Straubing liegen der bayerischen Futtermittel überwachung folgende Daten vor (Stand: 12.02.2018): ADM Spyck GmbH Straubing verkaufte selbst die Ware aus dem Auslieferungszeitraum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 an 67 Betriebe in Bayern, Deutschland und der EU. In Bay ern wurden 2 032 landwirtschaftliche Betriebe über Herstel ler und Händler mit betroffenen Futtermitteln beliefert (reiner Soja bzw. Rapsschrot und/oder Mischfuttermittel, die da raus hergestellt wurden und keinem weiteren Behandlungs verfahren mit erregerreduzierender bzw. erregerabtötender Wirkung unterworfen wurden). Folgende Bundesländer wurden von ADM Spyck GmbH Straubing bzw. von bayerischen Händlern oder Herstellern mit betroffenen Futtermitteln beliefert; nicht genannt ist der weitere Vertrieb in dem jeweiligen Bundesland über dortige Hersteller bzw. Händler, da hierzu in Bayern keine Daten vorliegen: – BadenWürttemberg: 107 Landwirte, 23 Hersteller bzw. Händler, – NordrheinWestfalen: 1 Landwirt, 4 Hersteller bzw. Händ ler, – Brandenburg: 1 Landwirt, 3 Hersteller bzw. Händler, – Thüringen: 5 Landwirte, 5 Hersteller bzw. Händler, – Hessen: 13 Landwirte, 7 Hersteller bzw. Händler, – SachsenAnhalt: 2 Hersteller bzw. Händler, – Sachsen: 6 Landwirte, 6 Hersteller bzw. Händler, – Niedersachsen: 3 Hersteller bzw. Händler, – Hamburg: 2 Hersteller bzw. Händler, – Saarland: 1 Hersteller bzw. Händler – SchleswigHolstein: 1 Hersteller bzw. Händler, – Rheinland Pfalz: 1 Hersteller bzw. Händler. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermit telüberwachung) wurden die Mitgliedstaaten Österreich, Tschechien, Großbritannien, Polen, Ungarn, Serbien und die Schweiz von bayerischen Händlern/Herstellern/ADM Spyck GmbH Straubing mit betroffenen Futtermitteln beliefert (Stand: 12.02.2018). Nicht genannt ist der weitere Vertrieb in dem jeweiligen Land über dortige Hersteller bzw. Händler, da hierzu in Bayern keine Daten vorliegen. b) Wie viele Tonnen des betroffenen Sojaschrots wurden von der Firma ADM oder bayerischen Behörden zurückgerufen? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern umfasste die Rücknahme der Firma ADM Spyck GmbH Straubing aus dem Auslieferungszeitraum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 ca. 20 000 Tonnen Einzelfuttermittel Sojaextraktionsschrot sowie 838 Tonnen Rapsextraktionsschrot. c) Inwiefern besteht zwischen den zuständigen bayerischen Behörden Kontakt zu anderen Bundesländern und europäischen Partnerländern im Zusammenhang mit Kontrollen des Sojaschrots der Firma ADM? Über das Europäische Schnellwarnsystems für Lebens mittel und Futtermittel (RASFF) wurden Meldungen aus getauscht. Darüber hinaus wurden innerhalb Bayerns und Deutschlands aktuelle Erkenntnisse im Rahmen der Ermitt lung der Vertriebswege regelmäßig an die zuständigen Be hörden weitergegeben. 7. a) Welche (rechtliche) Definition der Chargen wurde bei den Rückrufen zugrunde gelegt? Im Sinne der hier maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 umfasst eine Charge die Futtermittel, die unter prak tisch gleichen Bedingungen in einem bestimmten Zeitraum hergestellt, behandelt oder verpackt wurden. b) Warum wurde nur vor den Chargen mit Auslieferungsdatum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 gewarnt ? c) Können die zuständigen Behörden eine Salmonellenbelastung anderer Chargen sicher ausschließen ? Nach Art. 20 in Verbindung mit Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sind Futtermittel zurückzunehmen, die zu einer Charge gehören, für welche der Grund zur Annahme besteht, dass diese die Anforderungen an die Futtermittel sicherheit nicht erfüllt. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futter mittelüberwachung) ging am 18.12.2017 der positive Sal monellenbefund der Probenahme vom 12.12.2017 bei der Futtermittelüberwachung ein. Die Charge wurde im Einver nehmen mit der Behörde durch ADM Spyck GmbH Straubing eingegrenzt. Die betroffene Charge ergab sich daraus, dass sämtliche Ware aus einem Silo im Zeitraum vom 11.12.2017 bis 13.12.2017 verladen wurde. Diese Ware wurde ab dem 18.12.2017 von ADM Spyck GmbH Straubing zurückgenom men. Ein weiterer Salmonellenpositiver Befund aus einer amt lichen Routinebeprobung eines bayerischen Mischfutter mittelherstellers (Probenahmedatum 12.12.2017) wurde seitens des LGL am 18.12.2017 der Regierung von Ober bayern (Futtermittelüberwachung) mitgeteilt. Das fertige Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20923 Mischfuttermittel ist aus Sojakomponenten verschiedener Hersteller, darunter ADM Spyck GmbH Straubing, herge stellt worden. Ein eindeutiger Zusammenhang zu ADM Spyck GmbH Straubing war nicht gegeben. Noch am 18.12.2017 wurden die Rückstellmuster der im Mischfutter mittel verarbeiteten Komponenten untersucht. Seitens des LGL wurde am 22.12.2017 der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung) mitgeteilt, dass die Sojakompo nente, welche von ADM Spyck GmbH bezogen worden war, ein Salmonellenpositives Ergebnis erwarten lasse. Darauf hin wurde seitens ADM Spyck GmbH Straubing die Rück nahme sämtlichen seit 13.11.2017 (Datum der Verladung auf das zunächst durch den Schweizer Zoll positiv beprobte Schiff) ausgelieferten Sojaextraktionsschrots eingeleitet. Aufgrund zweier Salmonellenpositiver Eigenkontroller gebnisse von ADM Spyck GmbH Straubing zu Rapsextrak tionsschrot vom 02.01.2018 wurde die Rücknahme auf den insoweit betroffenen Rapsextraktionsschrot ausgedehnt. Es handelte sich um Ware, die noch am 14.12.2017 und 15.12.2017 verladen und ausgeliefert worden war. 8. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob es durch die Verfütterung der betroffenen Chargen Sojaschrot zu Infektionen im Tierbestand von Landwirten kam? Der Staatsregierung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Infektionen von Tierbeständen mit Salmonellen be kannt, die auf die Verfütterung der betroffenen Chargen Ex traktionsschrot zurückzuführen sind. b) Wie wahrscheinlich sind Infektionen des Tierbestands von Landwirten durch die Verfütterung von salmonellenbelastetem Futtermittel? Experimentelle Fütterungsversuche mit künstlich mit Salmo nellen kontaminierten Futtermitteln (nicht Salmonella Agona) sind in der Literatur für Rinder und Schweine beschrieben. Ob aus einer Infektion im Anschluss eine Infektionskrankheit wird, hängt von Faktoren wie allgemeiner Gesundheitssta tus der Tiere, Stressfaktoren etc. ab. c) Liegen aktuell bei den zuständigen Behörden Erkenntnisse über ein erhöhtes Vorkommen von Salmonellen in Futtermitteln und Lebensmitteln in Bayern vor? Nach Angaben der zuständigen Behörden an der Regierung von Oberbayern und am LGL liegen keine Erkenntnisse über ein aktuell erhöhtes Vorkommen von Salmonellen in Futter und Lebensmitteln in Bayern vor. Hinweis: Am 12.02.2018 wurde die Regierung von Oberbayern (Fut termittelüberwachung) von ADM Spyck GmbH Straubing über einen positiven Salmonellenbefund (Salmonella In fantis) in einer am 05.02.2018 gezogenen Sojaschrotprobe informiert. Die davon betroffene Ware wurde nach derzeitigem Er kenntnisstand in die Schweiz geliefert (ca. 167 Tonnen). Es wurde eine RASFFMeldung erstellt und der Abnehmer informiert. Die Produktion im Werk wurde sofort eingestellt und das Werk gereinigt und desinfiziert. Die für die Futtermittelüberwachung zuständige Behör de hat ADM Spyck GmbH Straubing mit Bescheid vom 13.02.2018 untersagt, Futtermittel in Verkehr zu bringen bis eine erneute Reinigung und Desinfektion im Werk erfolgt ist und die Durchführung der Maßnahmen behördlich nachge prüft wurde. Die behördliche Überprüfung der seitens ADM Spyck GmbH Straubing durchgeführten Tätigkeiten erfolgte durch die zuständige Behörde in der VorOrtKontrolle am 14.02.2018 mit dem Ergebnis, dass die von ADM Spyck GmbH Straubing durchgeführten Maßnahmen zur Reini gung und Desinfektion keine Mängel erkennen lassen. Da her wurde ADM Spyck GmbH Straubing erlaubt, die Futter mittelproduktion wieder aufzunehmen. Die für die Futtermittelüberwachung zuständige Behör de stuft den Salmonellenfund (Salmonella Infantis) der am 05.02.2018 gezogenen Probe bei ADM Spyck GmbH Strau bing als neuen Fall ein.