Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2018 Salmonellenfund in Futtermitteln Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Von wem und in welchem Rahmen (Planprobe, Verdachtsprobe etc.) wurde der positive Salmonellenbefund in Futtermitteln der Firma ADM Spyck GmbH in Straubing festgestellt? b) Wann wurde der Salmonellenbefund festgestellt? c) Welche Futtermittel sind davon betroffen (bitte jeweils unter Angabe der Menge und der jeweiligen Charge)? 2. a) Wann erlangten die Behörden Kenntnis von dem positiven Salmonellenbefund? b) Auf welche Art und Weise erlangten die Behörden Kenntnis von dem positiven Salmonellenbefund? c) Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Behörden nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? 3. a) An wie viele Betriebe sind mit Salmonellen kontaminierte Futtermittel geliefert worden (bitte unter Angabe der Art des Betriebs [Zwischenhändler, Landwirte, sonstige Abnehmer])? b) Wie viele Betriebe in Bayern sind dabei jeweils betroffen (bitte unter Angabe des Landkreises/Regierungsbezirks )? c) Wie viele Betriebe sind außerhalb Bayerns betroffen (bitte unter Angabe des Landes/Bundeslandes und der Art des Betriebs)? 4. a) Wann wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert? b) Wie wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert? c) Von wem wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert? 5. a) Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Betriebs nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? b) Welche Maßnahmen wurden bei den betroffenen Zwischenhändlern und sonstigen Abnehmern nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? c) Welche Maßnahmen wurden bei den betroffenen Landwirten nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? 6. a) Welche Unterstützung erfahren die betroffenen Landwirte vonseiten der Behörden? b) Wer kommt für die finanziellen Schäden auf, die den betroffenen Landwirten, Zwischenhändlern und sonstigen Abnehmern durch die zu ergreifenden Maßnahmen , z. B. Reinigung und Desinfektion der Futtersilos, entstehen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.02.2018 1. a) Von wem und in welchem Rahmen (Planprobe, Verdachtsprobe etc.) wurde der positive Salmonellenbefund in Futtermitteln der Firma ADM Spyck GmbH in Straubing festgestellt? b) Wann wurde der Salmonellenbefund festgestellt? Folgende Untersuchungen waren für die Beurteilung des Geschehens für die zuständige Behörde an der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung) maßgeblich – siehe nachfolgende Tabelle (Stand 12.02.2018). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/20925 Bayerischer Landtag Tabelle zu Frage 1 a und 1 b: Probenahmeort Probenahmedatum Amtlich/nichtamtlich Eingang Befund bei Regierung von Oberbayern Befund: Salmonellenpositiv /-negativ Art der Probe Baden-Württemberg 22.11.2017 Eigenkontrolle Abnehmer von ADM 04.12.2017 Positiv, Salmonella Agona ; Lieferung von ADM Eigenkontrolle Sojaschrot ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20925 Probenahmeort Probenahmedatum Amtlich/nichtamtlich Eingang Befund bei Regierung von Oberbayern Befund: Salmonellenpositiv /-negativ Art der Probe ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 05.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 12.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot Baden-Württemberg 05.12.2017 Eigenkontrolle Abnehmer von ADM 11.12.2017 Positiv, Salmonella Agona; Lieferung von ADM Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Amtliche Probenahme 18.12.2017 Positiv, Salmonella Agona Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern 12.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt 14.12.2017 Negativ Verfolgungsprobe Sojaschrot Schweiz (CH) 27.11.2017 Nach Angaben CH nichtamtlich (Zollproben) 14.12.2017 Positiv (Befund von Futtermittelüberwachung CH nicht bestätigt) Zollprobe Sojaschrot Regensburg Bayern 12.12.2017 Amtlich; Zoonosenstichprobenplan ; bayerischer Abnehmer von ADM 18.12.2017 Positiv, Salmonella Agona; im Mischfuttermittel enthaltene Sojakomponente bezogen von ADM Routineprobe Mischfutter Regensburg Bayern 18.12.2017 Betriebseigenes Rückstellmuster amtlich beprobt; bayerischer Abnehmer von ADM Zwischenmit teilung vom LGL am 22.12.2017; Ergebnis: 28.12.2017 Positiv, Salmonella Agona Verfolgungsprobe Sojaschrot ADM Straubing Bayern Rückstellmuster von Verladung am 15.12.2017 Eigenkontrolle, Rückstellmuster 02.01.2018 Positiv, Salmonella Agona Eigenkontrolle Rapsschrot ADM Straubing Bayern Rückstellmuster von Verladung am 15.12.2017 Eigenkontrolle, Rückstellmuster 02.01.2018 Positiv, Salmonella Agona Eigenkontrolle Rapsschrot Drucksache 17/20925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Welche Futtermittel sind davon betroffen (bitte jeweils unter Angabe der Menge und der jeweiligen Charge)? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) umfasste die Rücknahme der Firma ADM Spyck GmbH Straubing aus dem Auslieferungszeitraum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 ca. 20.000 Tonnen Sojaextraktionsschrot und 838 Tonnen Rapsextraktionsschrot. Zur Festlegung der betroffenen Chargen siehe Antwort zur Frage 5 a. 2. a) Wann erlangten die Behörden Kenntnis von dem positiven Salmonellenbefund? b) Auf welche Art und Weise erlangten die Behörden Kenntnis von dem positiven Salmonellenbefund? c) Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Behörden nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen ? Siehe Angaben in der Tabelle zur Antwort auf die Fragen 1 a und 1 b. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) wurde am 04.12.2017 seitens der Futtermittelüberwachung Baden-Württembergs der für die Futtermittelüberwachung in Bayern zuständigen Behörde mitgeteilt, dass im Rahmen einer Eigenkontrolle eines baden -württembergischen Abnehmers von ADM Spyck GmbH Straubing Salmonella Agona nachgewiesen worden war. Am 05.12.2017 wurden bei ADM Spyck GmbH Straubing amtlich die betreffenden Rückstellmuster (Verfolgungsproben ) beprobt, um einen Zusammenhang zu überprüfen. Die Befunde dieser Proben waren Salmonellen-negativ. Seitens der Futtermittelüberwachung Baden-Württembergs wurde die Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) am 11.12.2017 über einen weiteren Salmonellenbefund vom 05.12.2017 informiert. Am 12.12.2017 wurden bei ADM Spyck GmbH Straubing amtlich die betreffenden Rückstellmuster sowie Verladeproben (Verfolgungsproben ) gezogen, um einen Zusammenhang zu diesem Unternehmen zu überprüfen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat am 18.12.2017 der für die Futtermittelüberwachung Bayerns zuständigen Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass Salmonella Agona bei einer Verladeprobe festgestellt worden ist. Die Charge wurde im Einvernehmen mit der Behörde durch ADM Spyck GmbH Straubing eingegrenzt. Die betroffene Charge ergab sich daraus, dass sämtliche Ware aus einem Silo im Zeitraum vom 11.12.2017 bis 13.12.2017 verladen wurde. Diese Ware wurde ab dem 18.12.2017 von ADM Spyck GmbH Straubing zurückgenommen. Ein weiterer Salmonellen-positiver Befund aus einer amtlichen Routinebeprobung eines bayerischen Mischfuttermittelherstellers (Probenahmedatum 12.12.2017) wurde seitens des LGL am 18.12.2017 der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung) mitgeteilt. Das fertige Mischfuttermittel ist aus Sojakomponenten verschiedener Hersteller, darunter ADM Spyck GmbH Straubing, hergestellt worden. Ein eindeutiger Zusammenhang zu ADM Spyck GmbH Straubing war nicht gegeben. Noch am 18.12.2017 wurden die Rückstellmuster der im Mischfuttermittel verarbeiteten Komponenten untersucht. Seitens des LGL wurde am 22.12.2017 der für die Futtermittelüberwachung Bayerns zuständigen Behörde mitgeteilt, dass die Sojakomponente, welche von ADM Spyck GmbH bezogen worden war, ein Salmonellen-positives Ergebnis erwarten lasse. Daraufhin wurde seitens ADM Spyck GmbH Straubing die Rücknahme sämtlichen seit 13.11.2017 (Datum der Verladung auf das zunächst durch den Schweizer Zoll positiv beprobte Schiff) ausgelieferten Sojaextraktionsschrots eingeleitet. Aufgrund zweier Salmonellen-positiver Eigenkontrollergebnisse von ADM Spyck GmbH Straubing zu Rapsextraktionsschrot vom 02.01.2018 wurde die Rücknahme auf den insoweit betroffenen Rapsextraktionsschrot ausgedehnt. Es handelte sich um Ware, die noch am 14.12.3017 und 15.12.2017 verladen und ausgeliefert worden war. Die betroffenen Behörden inner- und außerhalb Bayerns wurden umgehend von der zuständigen Regierung von Oberbayern über das Geschehen informiert, die ADM Spyck GmbH Straubing vor Ort kontrolliert und die Rücknahme der betreffenden Ware überwacht. Daneben wurden weitere Maßnahmen veranlasst; beispielsweise müssen Tierhalter, die betroffene Ware verfüttert haben, dies dem Schlachthof vor Anlieferung der Schlachttiere mitteilen. 3. a) An wie viele Betriebe sind mit Salmonellen kontaminierte Futtermittel geliefert worden (bitte unter Angabe der Art des Betriebs [Zwischenhändler, Landwirte, sonstige Abnehmer])? b) Wie viele Betriebe in Bayern sind dabei jeweils betroffen (bitte unter Angabe des Landkreises/Regierungsbezirks )? Der für die Futtermittelüberwachung zuständigen bayerischen Behörde liegen konkrete Zahlen über die belieferten Betriebe nur für das Gebiet des Freistaates Bayern vor (Stand 12.12.2018). ADM Spyck GmbH Straubing verkaufte selbst die Ware aus dem Auslieferungszeitraum vom 13.11.2017 bis 15.12.2017 an 67 Betriebe in Bayern, Deutschland und in der EU. In Bayern wurden 2.032 landwirtschaftliche Betriebe über Hersteller und Händler mit betroffenen Futtermitteln beliefert (reiner Soja- bzw. Rapsschrot und/oder Mischfuttermittel, die daraus hergestellt wurden und keinem weiteren Behandlungsverfahren mit erregerreduzierender bzw. erregerabtötender Wirkung unterworfen wurden). Die Betriebe sind wie folgt auf bayerische Regierungsbezirke bzw. Landkreise verteilt: Regierungsbezirk Unterfranken: 10 Betriebe Betriebe Miltenberg: 1 Betriebe Aschaffenburg: 1 Betriebe Kitzingen: 6 Betriebe Rhön-Grabfeld: 1 Betriebe Schweinfurt: 1 Regierungsbezirk Schwaben: 219 Betriebe Betriebe Augsburg: 24 Betriebe Aichach-Friedberg: 20 Betriebe Dillingen: 27 Betriebe Donau-Ries: 31 Betriebe Günzburg: 10 Betriebe Lindau: 9 Betriebe Unterallgäu: 31 Betriebe Neu-Ulm: 7 Betriebe Oberallgäu: 21 Betriebe Ostallgäu: 39 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20925 Regierungsbezirk Oberpfalz: 466 Betriebe Betriebe Amberg-Sulzbach: 77 Betriebe Cham: 74 Betriebe Neustadt an der Waldnaab: 53 Betriebe Neumarkt in der Oberpfalz: 78 Betriebe Regensburg: 40 Betriebe Schwandorf: 78 Betriebe Tirschenreuth: 66 Regierungsbezirk Oberfranken: 176 Betriebe Betriebe Bamberg: 10 Betriebe Bayreuth: 56 Betriebe Coburg: 2 Betriebe Forchheim: 10 Betriebe Hof: 55 Betriebe Kronach: 1 Betriebe Kulmbach: 21 Betriebe Lichtenfels: 1 Betriebe Wunsiedel: 20 Regierungsbezirk Oberbayern: 568 Betriebe Betriebe Altötting: 78 Betriebe Berchtesgadener Land: 3 Betriebe Dachau: 15 Betriebe Ebersberg: 16 Betriebe Erding: 66 Betriebe Eichstätt: 15 Betriebe Fürstenfeldbruck: 4 Betriebe Freising: 10 Betriebe Ingolstadt: 2 Betriebe Landsberg am Lech: 26 Betriebe München: 4 Betriebe Miesbach: 8 Betriebe Mühldorf: 116 Betriebe Neuburg-Schrobenhausen: 21 Betriebe Pfaffenhofen: 1 Betriebe Rosenheim: 100 Betriebe Starnberg: 5 Betriebe Bad-Tölz-Wolfratshausen: 4 Betriebe Traunstein : 64 Betriebe Weilheim-Schongau: 10 Regierungsbezirk Niederbayern: 371 Betriebe Betriebe Deggendorf: 51 Betriebe Dingolfing-Landau: 13 Betriebe Freyung-Grafenau: 26 Betriebe Kelheim: 11 Betriebe Landshut: 28 Betriebe Passau: 88 Betriebe Rottal-Inn: 105 Betriebe Regen: 18 Betriebe Straubing-Bogen: 31 Regierungsbezirk Mittelfranken: 222 Betriebe Betriebe Ansbach: 81 Betriebe Erlangen: 4 Betriebe Erlangen-Höchstadt: 5 Betriebe Fürth: 7 Betriebe Nürnberg: 14 Betriebe Neustadt-Aisch: 16 Betriebe Roth: 28 Betriebe Weissenburg-Gunzenhausen: 67 c) Wie viele Betriebe sind außerhalb Bayerns betroffen (bitte unter Angabe des Landes/Bundeslandes und der Art des Betriebs)? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) wurden die folgenden Bundesländer von bayerischen Händlern/Herstellern/ADM Spyck GmbH Straubing mit betroffenen Futtermitteln beliefert (Stand 12.02.2018); nicht genannt ist der weitere Vertrieb in dem jeweiligen Bundesland über dortige Hersteller bzw. Händler, da hierzu in Bayern keine Daten vorliegen: – Baden-Württemberg: 107 Landwirte, 23 Hersteller bzw. Händler, – Nordrhein-Westfalen: 1 Landwirt, 4 Hersteller bzw. Händler , – Brandenburg: 1 Landwirt, 3 Hersteller bzw. Händler, – Thüringen: 5 Landwirte, 5 Hersteller bzw. Händler, – Hessen: 13 Landwirte, 7 Hersteller bzw. Händler, – Sachsen-Anhalt: 2 Hersteller bzw. Händler, – Sachsen: 6 Landwirte, 6 Hersteller bzw. Händler, – Niedersachsen: 3 Hersteller bzw. Händler, – Hamburg: 2 Hersteller bzw. Händler, – Saarland: 1 Hersteller bzw. Händler, – Schleswig-Holstein: 1 Hersteller bzw. Händler, – Rheinland Pfalz: 1 Hersteller bzw. Händler. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) wurden die Mitgliedstaaten Österreich, Tschechien, Großbritannien, Polen, Ungarn, Serbien und die Schweiz von bayerischen Händlern/Herstellern/ADM Spyck GmbH Straubing mit betroffenen Futtermitteln beliefert (Stand 12.02.2018). Nicht genannt ist der weitere Vertrieb in dem jeweiligen Land über dortige Hersteller bzw. Händler, da hierzu in Bayern keine Daten vorliegen. 4. a) Wann wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert ? b) Wie wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert ? c) Von wem wurden die betroffenen Landwirte, Zwischenhändler und sonstigen Abnehmer jeweils informiert ? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) hat die Firma ADM Spyck GmbH Straubing im Rahmen der ihr nach Futtermittelrecht obliegenden Verantwortung die Rücknahme der betroffenen Ware veranlasst und Entsprechendes an die betroffenen Abnehmer kommuniziert . Die Kommunikation erfolgte entlang der Vertriebswege . Sowohl die direkten Abnehmer der Firma ADM Spyck GmbH Straubing als auch die weiteren Abnehmer entlang der gesamten Lieferkette bis hin zum Landwirt wurden jeweils von ihren Lieferanten über die Rücknahme informiert. Am 22.12.2017 erfolgte zudem eine Kommunikation seitens ADM Spyck GmbH Straubing über die Presse. 5. a) Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Betriebs nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen ? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) ging am 18.12.2017 der positive Salmonellenbefund der Probenahme vom 12.12.2017 bei der Futtermittelüberwachung ein − siehe Angaben in der Tabelle zur Drucksache 17/20925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Antwort auf die Fragen 1 a und 1 b. Diese Charge wurde eingegrenzt auf Silo 10 und den Zeitraum vom 11.12.2017 bis 13.12.2017, in dem die positiv auf Salmonellen beprobte Ware aus dem betreffenden Silo verladen worden war. Diese Ware wurde ab dem 18.12.2017 von ADM Spyck GmbH Straubing zurückgenommen. Im weiteren Verlauf wurde vom LGL am 22.12.2017 ein Salmonellen-positiver Zwischenbefund zur Probenahme vom 18.12.2017 bei einem bayerischen Mischfuttermittelhersteller an die für die Futtermittelüberwachung Bayerns zuständigen Regierung von Oberbayern übermittelt (betriebseigenes Rückstellmuster des betreffenden bayerischen Mischfuttermittelherstellers; Sojaschrot von ADM Spyck GmbH Straubing aus der Lieferung vom 07.12.2017; siehe Angaben in der Tabelle zur Antwort auf die Fragen 1 a und 1 b). Daraufhin wurde durch die Firma ADM Spyck GmbH Straubing am 22.12.2017 die Sperrung der Lagersilos und der restlichen Ware veranlasst und die Rücknahme der gesamten Menge Sojaschrot ab dem 13.11.2017 bis zum 15.12.2017 durchgeführt. Für die Eingrenzung der zurückzunehmenden Menge Sojaextraktionsschrot waren insoweit sämtliche in der Tabelle zur Antwort auf die Fragen 1 a und 1 b enthaltenen Untersuchungsbefunde zu Salmonellen maßgeblich. Aufgrund zweier Salmonellen-positiver Eigenkontrollergebnisse von ADM Spyck GmbH Straubing zu Rapsextraktionsschrot vom 02.01.2018 wurde die Rücknahme noch auf den insoweit betroffenen Rapsextraktionsschrot ausgedehnt . Es handelte sich um Ware, die noch am 14.12.2017 und 15.12.2017 verladen und ausgeliefert worden war. Die Produktion im Werk wurde nach der letzten Auslieferung von Rapsextraktionsschrot am 15.12.2017 eingestellt, um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Werk der Firma ADM Spyck GmbH Straubing (Produktion und Lagerung ) durchzuführen. b) Welche Maßnahmen wurden bei den betroffenen Zwischenhändlern und sonstigen Abnehmern nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? Nach Angaben der Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) haben die Mischfuttermittelhersteller, die die betroffene Ware erhalten haben, die daraus hergestellten Futtermittel, die keinem weiteren Behandlungsverfahren mit erregerreduzierender bzw. erregerabtötender Wirkung unterworfen wurden, eigenverantwortlich gesperrt und bei ihren Abnehmern zurückgeholt. Auch hier wurden die Produktions - und Lagereinrichtungen gereinigt und desinfiziert. Dasselbe wurde bei den Zwischenhändlern veranlasst (Kundeninformation, Rücknahme der Ware, Reinigung und Desinfektion der Lagereinrichtungen). c) Welche Maßnahmen wurden bei den betroffenen Landwirten nach dem positiven Salmonellenbefund ergriffen? Die betroffenen Landwirte wurden von ihren Lieferanten benachrichtigt . Zudem erfolgte am 22.12.2017 eine Information seitens ADM Spyck GmbH Straubing über die Presse. Futtermittelrechtlich war noch vorhandene Ware bei den betroffenen Landwirten zu sperren und nicht weiter zu verfüttern . Die Lagereinrichtungen und Verteilungssysteme waren in geeigneter Weise zu reinigen und zu desinfizieren. 6. a) Welche Unterstützung erfahren die betroffenen Landwirte vonseiten der Behörden? Die betroffenen Landwirte erhielten Beratung im Hinblick auf die Durchführung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen . Zum einen im direkten Kontakt zwischen Landwirten und Behörden, zum anderen durch die Bereitstellung einer unter Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und Verbände erarbeiteten Handreichung zur Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für landwirtschaftliche Fütterungseinrichtungen, die mit möglicherweise Salmonellen-belastetem Futtermittel in Kontakt gekommen sind. Hierin werden Empfehlungen zur konkreten Art der Durchführung sowie zu geeigneten Desinfektionsmitteln gemacht . b) Wer kommt für die finanziellen Schäden auf, die den betroffenen Landwirten, Zwischenhändlern und sonstigen Abnehmern durch die zu ergreifenden Maßnahmen, z. B. Reinigung und Desinfektion der Futtersilos, entstehen? Der Bundesgesetzgeber hat 2013 mit § 17a Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eine Versicherungspflicht für bestimmte Futtermittelunternehmer eingeführt, um sicherzustellen, dass eine Versicherung zur Deckung von Schäden besteht, die durch Verfütterung von Futtermitteln entsteht. Etwaige Schadensersatzansprüche sind zivilrechtlich geltend zu machen. Hinweis: Am 12.02.2018 wurde die Regierung von Oberbayern (Futtermittelüberwachung ) von ADM Spyck GmbH Straubing über einen positiven Salmonellenbefund (Salmonella Infantis ) in einer am 05.02.2018 gezogenen Sojaschrotprobe informiert. Die davon betroffene Ware wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand ausschließlich in die Schweiz geliefert (ca. 167 Tonnen). Es wurde eine RASFF-Meldung erstellt und der Abnehmer informiert. Die Produktion im Werk wurde sofort eingestellt und das Werk gereinigt und desinfiziert. Die für die Futtermittelüberwachung zuständige Behörde hat ADM Spyck GmbH Straubing mit Bescheid vom 13.02.2018 untersagt, Futtermittel in Verkehr zu bringen bis eine erneute Reinigung und Desinfektion im Werk erfolgt ist und die Durchführung der Maßnahmen behördlich nachgeprüft wurde. Die behördliche Überprüfung der seitens ADM Spyck GmbH Straubing durchgeführten Tätigkeiten erfolgte durch die zuständige Behörde in der Vor-Ort-Kontrolle am 14.02.2018 mit dem Ergebnis, dass die von ADM Spyck GmbH Straubing durchgeführten Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion keine (Hygiene-)Mängel erkennen lassen. Daher wurde ADM Spyck GmbH Straubing erlaubt, die Futtermittelproduktion wieder aufzunehmen. Die für die Futtermittelüberwachung zuständige Behörde stuft den Salmonellenfund (Salmonella Infantis) der am 05.02.2018 gezogenen Probe bei ADM Spyck GmbH Straubing als neuen Fall ein.