Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2018 Abschiebehaft in Bayern 2017 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Bei wie vielen Menschen wurde in Bayern 2017 Ab schiebehaft angeordnet und vollzogen (bitte die Haft gründe einzeln benennen)? 1.2 Wie viele davon waren abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bayern (aufgeschlüsselt nach Nationalitäten, Geschlecht, Zielland) und wurde Ab schiebehaft angeordnet bzw. vollzogen? 1.3 Wie viele davon waren schwanger? 2.1 Wie lange dauerte die Abschiebehaft durchschnittlich? 2.2 Wie häufig überschritt die Abschiebehaft einen Zeit raum von zwei Monaten und um welche Haftdauer handelte es sich in diesen Fällen jeweils? 2.3 Wie häufig werden statt der Abschiebehaft minder schwere Mittel eingesetzt wie verschärfte Meldeauf lagen oder Kautionen? 3.1 Welche Kosten sind dem Freistaat durch die Abschie behaft 2017 entstanden? 3.2 Wie viele Hafttage sind in diesem Zeitraum angefal len? 4.1 Welche Tagessätze werden den Gefangenen in Rech nung gestellt? 4.2 Welche Haftentschädigungen werden bei unrechtmä ßiger Haft bezahlt? 5.1 In wie vielen Fällen wurde die Haftanordnung 2017 ju ristisch überprüft? 5.2 In wie vielen Fällen war die Anordnung der Abschiebe haft, nach juristischer Überprüfung, rechtswidrig oder hat zu Haftentlassungen geführt (bitte Nationalitäten getrennt benennen)? 6.1 Wie viele Abschiebehäftlinge befinden sich zurzeit in Eichstätt (bitte nach Geschlecht, Alter und Nationalität aufschlüsseln)? 6.2 Befinden sich derzeit noch in anderen Haftanstalten bayerische Abschiebehäftlinge und, wenn ja, wo? 7.1 Befinden sich Straftäter oder Gefährder in Abschiebe haft? 7.2 Aus welchen Gründen werden die Telekommunikation und der Briefverkehr bei Abschiebehäftlingen genauso überwacht wie im normalen Strafvollzug? 8.1 Werden die Abschiebehäftlinge auf die Rückkehr vor bereitet? 8.2 Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, sie auf die Rückkehr vorzubereiten? 8.3 Weshalb sollten Abgeschobene nach Meinung der Staatsregierung nicht durch ähnliche Programme wie ERIN (European Reintegration Network) oder Start hilfePlus unterstützt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 21.02.2018 1.1 Bei wie vielen Menschen wurde in Bayern 2017 Ab schiebehaft angeordnet und vollzogen (bitte die Haftgründe einzeln benennen)? Im Jahr 2017 wurde in Bayern bei 925 Personen Abschie bungshaft vollzogen. Statistisch wird lediglich die Gesamtzahl der anhängig gewordenen Verfahren über Abschiebungshaft gemäß § 62 Aufenthaltsgesetz – AufenthG – (Abschiebungshaft), Haft nach § 15 Abs. 5 (Zurückweisungshaft) und § 57 Abs. 3 (Zu rückschiebung) erfasst. Statistisch auswertbare Daten zu den einzelnen Haftarten und gründen liegen nicht vor. 1.2 Wie viele davon waren abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bayern (aufgeschlüs selt nach Nationalitäten, Geschlecht, Zielland) und wurde Abschiebehaft angeordnet bzw. vollzogen? Dazu liegen keine statistisch auswertbaren Daten vor. Er fasst werden nur die sich tatsächlich in Abschiebungshaft befindlichen Ausländer. Ob diese zuvor einen Asylantrag ge stellt haben, lässt sich der Statistik nicht entnehmen. 1.3 Wie viele davon waren schwanger? Statistisch auswertbare Daten zu Schwangerschaften wer den nicht erhoben. Abschiebungsgefangene sind nicht ver pflichtet, Angaben zu einer möglicherweise bestehenden Schwangerschaft zu machen. 2.1 Wie lange dauerte die Abschiebehaft durchschnitt lich? 30 Tage. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/20926 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20926 2.2 Wie häufig überschritt die Abschiebehaft einen Zeitraum von zwei Monaten und um welche Haft dauer handelte es sich in diesen Fällen jeweils? Auflistung Haftdauer über 60 Tage: Anzahl Tage 1 213 1 198 1 165 1 162 1 151 1 150 1 148 3 146 1 139 1 129 1 121 1 119 1 113 1 111 1 109 1 108 1 104 2 100 3 96 1 93 1 89 2 88 1 85 1 84 5 83 2 81 1 79 5 78 1 77 2 76 Anzahl Tage 1 75 2 74 2 73 4 72 4 71 1 69 4 68 4 67 5 66 3 64 3 63 6 62 1 61 2.3 Wie häufig werden statt der Abschiebehaft min derschwere Mittel eingesetzt wie verschärfte Mel deauflagen oder Kautionen? Da die betreffenden Personen ihre Abschiebung verhin dern wollen, sind Meldeauflagen ein untaugliches Mittel, um eine Abschiebung sichern zu können. Für den Einbehalt von „Kautionen“ gibt es im geltenden Ausländerrecht keine Rechtsgrundlage. Die Sicherheitsleistung nach § 66 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dient nicht der Sicherung der Abschiebung, sondern soll lediglich die Kostentragung durch den Betroffenen im Falle der Abschiebung sichern. 3.1 Welche Kosten sind dem Freistaat durch die Ab schiebehaft 2017 entstanden? Dem Freistaat sind für den Vollzug der Abschiebungshaft im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 5.673.759,57 Euro zzgl. der Personalkosten für die eingesetzten Justizvollzugsbeamten entstanden. 3.2 Wie viele Hafttage sind in diesem Zeitraum ange fallen? Es fielen 27.386 Hafttage für Abschiebungshaftgefangene im Jahr 2017 an. 4.1 Welche Tagessätze werden den Gefangenen in Rechnung gestellt? Den Abschiebungsgefangenen werden keine Haftkosten in Rechnung gestellt. 4.2 Welche Haftentschädigungen werden bei unrecht mäßiger Haft bezahlt? Bundesweit existiert keine Rechtsgrundlage, die die Höhe der Entschädigung für unrechtmäßig erlittene Abschie bungshaft festsetzt. Die Summen, die die einzelnen Ge richte bei unrechtmäßiger Abschiebungshaft für angemes sen halten, gehen weit auseinander. Drucksache 17/20926 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 In wie vielen Fällen wurde die Haftanordnung 2017 juristisch überprüft? Jede Anordnung von Abschiebungshaft unterliegt einer ju ristischen Überprüfung. Abschiebungshaft wird von der Ausländerbehörde lediglich beantragt. Die Anordnung von Abschiebungshaft erfolgt durch unabhängige Gerichte, wel che erst nach richterlicher Prüfung der gesetzlichen Voraus setzungen Haftbeschlüsse erlassen. Gegen einen gerichtlichen Beschluss, der Abschiebungs haft anordnet, steht dem Betroffenen das Rechtsmittel der Beschwerde offen (§ 58 Abs. 1 Familenverfahrensgesetz – FamFG), im Rahmen derer eine erneute gerichtliche Über prüfung der gesetzlichen Haftvoraussetzungen erfolgt. 5.2 In wie vielen Fällen war die Anordnung der Ab schiebehaft, nach juristischer Überprüfung, rechtswidrig oder hat zu Haftentlassungen geführt (bitte Nationalitäten getrennt benennen)? Auf die Antwort zu Frage 5.1 wird verwiesen. Im Übrigen werden die Verfahrensausgänge nicht statistisch erfasst, so dass hierzu keine Zahlen vorliegen. 6.1 Wie viele Abschiebehäftlinge befinden sich zur zeit in Eichstätt (bitte nach Geschlecht, Alter und Natio nalität aufschlüsseln)? Mit Stand 15.02.2018 (Datum der Auswertung) befanden sich 82 Personen in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt – Ein richtung für Abschiebungshaft (davon 6 Frauen und 76 Männer). Die Nationalitäten schlüsseln sich wie folgt auf: Nationalität Anzahl Afghanistan 11 Ägypten 1 Albanien 2 Armenien 1 Aserbaidschan 3 China 1 Eritrea 3 Gambia 1 Georgien 3 Ghana 2 Irak 7 Iran 1 Mali 4 Marokko 7 Nationalität Anzahl Nigeria 18 Pakistan 6 Polen 1 Russische Föderation 1 Senegal 1 Sierra Leone 4 Somalia 1 Türkei 1 Ukraine 1 Weißrussland 1 Die Altersstruktur ist wie folgt: Alter Anzahl 18 2 19 5 20 7 21 4 22 3 23 2 24 5 26 7 27 9 28 3 29 5 30 3 31 1 32 3 33 4 34 4 36 1 38 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20926 Alter Anzahl 39 1 40 1 42 1 43 3 44 1 45 1 46 1 54 1 56 1 57 2 6.2 Befinden sich derzeit noch in anderen Haftanstal ten bayerische Abschiebehäftlinge, und wenn ja, wo? Seit 09.02.2018 wird Abschiebungshaft zusätzlich in der Justizvollzugsanstalt Erding vollzogen, die zum Vollzug von Abschiebungshaft umgewidmet wurde. 7.1 Befinden sich Straftäter oder Gefährder in Ab schiebehaft? Etwaige strafrechtliche Verurteilungen werden zum Zwecke des Vollzugs der Abschiebungshaft nicht erfasst oder aus gewertet. Soweit Strafhaft vollzogen wird, erfolgt dies nicht in den Einrichtungen in Eichstätt oder Erding. Derzeit (Stand: 15.02.2018) befinden sich keine Gefähr der in einer bayerischen Abschiebungshafteinrichtung. 7.2 Aus welchen Gründen werden die Telekommunika tion und der Briefverkehr bei Abschiebehäftlingen genauso überwacht wie im normalen Strafvollzug? Dies ist in den einschlägigen bundesrechtlichen Rechts grundlagen vorgesehen, § 422 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des Strafvollzugsge setzes (StVollzG). 8.1 Werden die Abschiebehäftlinge auf die Rückkehr vorbereitet? Es gibt einen verstärkten Sozialdienst und möglichst freien Zugang für Nichtregierungsorganisationen (NGO), der rege genutzt wird und auch die Rückkehrvorbereitung unterstützt. 8.2 Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, sie auf die Rückkehr vorzubereiten? Rückkehrberatung steht allen Zuwanderern aus dem Aus land nach Bayern offen. Ausreisepflichtigen stehen die Bera tungsangebote der sieben Zentralen Ausländerbehörden zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Staatsministe rium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vier Zentrale Rückkehrberatungsstellen. Ausreisepflichtige verfügen da mit über umfassende Beratungsmöglichkeiten, noch bevor ihre Ausreisepflicht vollziehbar wird und Abschiebungshaft beantragt und angeordnet werden darf (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG). 8.3 Weshalb sollten Abgeschobene nach Meinung der Staatsregierung nicht durch ähnliche Programme wir ERIN (European Reintegration Network) oder StarthilfePlus unterstützt werden. Das ERINProgramm ist ein gemeinsames Rückkehr und Reintegrationsprogramm von zahlreichen europäischen Partnerstaaten unter der Leitung der Niederlande. Vertrags partner helfen Rückkehrenden im Herkunftsland bei ihrem Neuanfang. Das Programm ist auf bestimmte Staaten be grenzt. Die Förderung können auch Abgeschobene bean spruchen. „StarthilfePlus“ bietet in Ergänzung des BundLänderPro gramms REAG/GARP (REAG = Reintegration and Emigra tion Programme for Asylum Seekers in Germany; GARP = Government Assisted Repatriation Programme) eine zu sätzliche finanzielle Unterstützung für Asylsuchende, die sich bei geringen Erfolgsaussichten im Asylverfahren schon während des Verfahrens, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist, für eine freiwillige Ausreise entscheiden. Darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung für Ab geschobene würde die Fördergrundsätze der bestehenden Programme zur freiwilligen Ausreise konterkarieren. Rück kehrberatung und Rückkehrförderung dienen gerade dazu, den Betreffenden zu veranlassen, seiner Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen und damit eine Abschiebung über flüssig zu machen.