Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 09.11.2017 Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage betreffend Verzinsung staatlicher Gelder Da die Schriftliche Anfrage betreffend Verzinsung staatlicher Gelder (Drs. 17/18850) in wesentlichen Teilen mit dem Hin weis, dass Daten zu einzelnen staatlichen Einlagen kurzfris tig nicht ermittelt werden konnten, nicht beantwortet wurde, gleichzeitig aber Anhaltspunkte für weiteren Aufklärungsbe darf gegeben wurden, frage ich (mit dem Hinweis, dass es für die Staatsregierung bei der Beantwortung die Möglich keit der Fristverlängerung gibt) die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der An lage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Haushaltssicherungs, Kassenver stärkungs und Bürgschaftssicherungsrücklage (Kap. 80 01) und der Rücklage „Zukunft Bayern 2020“ (Kap. 80 02)? 2. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der An lage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Grundstock: Kap. 80 10 – Allgemei ne Landesverwaltung, Kap. 80 11 – Forstgrundstock, Kap. 80 13 – OZB II, Kap. 80 18 – Bayernfonds II, Kap. 80 20 – Weitere Erlöse – insbesondere e.on? 3. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der An lage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Sonderrücklagen (Kap. 80 30 bis 80 37)? 4. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der An lage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern gebildete Kapitalstöcke? 5. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anla ge B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Son dervermögen: Coburger Domänenfonds? 6. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anla ge B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Son dervermögen: Bayerischer Pensionsfonds? 7. Wie hoch ist jeweils die absolute Belastung bei der Liquiditätssteuerung, die sich aus den von der Staats regierung in ihrer Antwort angegebenen Zinssätze –0,02 Prozent (2016) und –0,11 Prozent (2017) ergibt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 26.02.2018 1. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Haushaltssicherungs -, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (Kap. 80 01) und der Rücklage „Zukunft Bayern 2020“ (Kap. 80 02)? 2. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Grundstock: Kap. 80 10 – Allgemeine Landesverwaltung, Kap. 80 11 – Forstgrundstock, Kap. 80 13 – OZB II, Kap. 80 18 – Bayernfonds II, Kap. 80 20 – Weitere Erlöse – insbesondere e.on? 3. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Sonderrücklagen (Kap. 80 30 bis 80 37)? 4. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern gebildete Kapitalstöcke? Wie schon in der Antwort vom 06.11.2017 auf die Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 21.09.2017 dargelegt, wird zur Vermeidung von Negativzinsen insbe sondere die Möglichkeit der Aufschiebung von Anschluss Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2018 Drucksache 17/20942 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20942 finanzierungen gemäß Art. 8 Abs. 3 Haushaltsgesetz (HG) genutzt. Art. 8 Abs. 3 HG bestimmt: „Die Bestände der Rücklagen und Sondervermögen bei den Kapiteln 80 01 bis 80 37 können bis zu ihrer Inanspruchnah me im Rahmen der Liquiditätssteuerung des Gesamthaus halts eingesetzt werden. Soweit dadurch oder aus sonstigen liquiditätsmäßigen Gründen die bestehende Kreditermächti gung für die Anschlussfinanzierung auslaufender Altschul den noch nicht beansprucht werden muss, kann sie in die folgenden Haushaltsjahre übertragen werden.“ Die staatliche Liquiditätssteuerung macht vor allem aus wirtschaftlichen Gründen von dieser Bestimmung seit ihrem Bestehen in 2008 intensiv Gebrauch, so dass Ende 2016 Anschlussfinanzierungen von 8,2 Mrd. Euro und Ende 2017 von 10,1 Mrd. Euro unter anderem dank der Nutzung der Bestände der Rücklagen und Sondervermögen aufgescho ben waren. Infolgedessen entstanden für die in den Fragen 1 bis 4 genannten Rücklagen und Sondervermögen keine Belas tungen durch Negativzinsen. 5. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Coburger Domänenfonds ? Der Coburger Domänenfonds wurde nach Angaben des zu ständigen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weder 2016 noch 2017 mit Negativzinsen be lastet 6. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2016 und 2017 die absolute Belastung durch jeweils welchen negativen Zinssatz bei folgenden im Staatshaushalt in der Anlage B des Epl. 13 ausgewiesenen Rücklagen und Sondervermögen: Bayerischer Pensionsfonds ? Der Bayerische Pensionsfonds erwirtschaftete sowohl 2016 als auch 2017 insgesamt positive Zinserträge. Diese belie fen sich im Jahr 2016 auf 46,5 Mio. Euro und im Jahr 2017 auf 44,6 Mio. Euro. Darin enthalten sind auch negative Zin sen im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätssteuerung, die sich 2016 auf 31.980,12 Euro und 2017 auf 97.398,09 Euro beliefen. Soweit für kurzfristige Anlagen negative Zinsen an fielen, lagen die Sätze zwischen –0,01 und –0,40 Prozent. Insgesamt belief sich die durchschnittliche Jahresrendite Ende 2016 laut Geschäftsbericht auf 5,55 Prozent. 7. Wie hoch ist jeweils die absolute Belastung bei der Liquiditätssteuerung, die sich aus den von der Staatsregierung in ihrer Antwort angegebenen Zinssätze –0,02 Prozent (2016) und –0,11 Prozent (2017) ergibt? Die aus den starken Liquiditätsschwankungen resultie renden überwiegend nur relativ kurzen Anlagemöglichkeiten führten 2016 zu einer absoluten Belastung (periodengerecht abgegrenzt) von 1.374.240,71 Euro. 2017 ergab sich gegenüber dem Stand per Ende Sep tember (–0,11 Prozent) für das Gesamtjahr ein Zinssatz von –0,10 Prozent, was einer absoluten Belastung (ebenfalls periodengerecht abgegrenzt) von 7.540.459,12 Euro ent spricht.