Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 18.01.2018 Frauenhäuser in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt an Frauen gingen in den Polizeiinspektionen der Re gion 10 (Landkreise Eichstätt, NeuburgSchroben hausen, Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt) in den Jahren 2011 bis 2017 ein? 2. Wie viele Frauenhäuser gibt es in der Region 10 (bitte mit Angabe des Ortes/der Gemeinde)? 3.1 Warum werden die Daten nach denen mein Kollege, der Abgeordnete Dr. Hans Jürgen Fahn (Drs. 17/18231 bis 17/18233 und 17/18235 bis 17/18243) die Staats regierung bezüglich der Anzahl der von Frauenhäu sern abgewiesenen und an andere Frauenhäuser weitervermittelten hilfesuchenden Frauen gefragt hat und ihm geantwortet wurde, dass diese Zahlen nicht erfasst werden, nicht standardisiert erfasst? 3.2 Wie soll ein verlässliches Angebot an Frauenhäusern/ Beratungs/Hilfestellen geschaffen werden, wenn die Zahl der Hilfesuchenden so lückenhaft bestimmt wird? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.02.2018 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt an Frauen gingen in den Polizeiinspektionen der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen , Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt) in den Jahren 2011 bis 2017 ein? Häusliche Gewalt im Sinne der statistischen Erfassung der Bayerischen Polizei umfasst grundsätzlich alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Insbesondere fallen darunter Nötigungs, Bedrohungs und Körperverlet zungsdelikte, auch wenn sie sich nach einer Trennung er eignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensge meinschaft stehen. Häusliche Gewalt umfasst also gemäß Definition nicht unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der Familie, sondern ausschließlich (Ex)Partnergewalt. Die Auswertung der Anzeigen im Phänomenbereich Häusliche Gewalt erfolgte durch das örtlich zuständige Poli zeipräsidium Oberbayern Nord auf Basis der Daten des Vor gangsbearbeitungssystems der Bayerischen Polizei – IGVP (Einlaufstatistik). Es ist zu beachten, dass es sich bei IGVP um eine dynamische Datenbasis handelt und die Daten le diglich den bei der jeweiligen Erfassung des Sachverhalts bekannten Informationsstand darstellen. Entsprechend ist zu berücksichtigen, dass IGVP systembedingt nur eine ein geschränkt geeignete Grundlage für fundierte statistische Aussagen darstellt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord teilt mit, dass auf grund veränderter Erfassungsmodalitäten im Jahr 2012 eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht möglich ist. Dies vor ausgeschickt stellen sich die Zahlen für weibliche Geschä digte wie folgt dar: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/20945 Bayerischer Landtag Dienststelle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 KPI Ingolstadt 21 19 17 12 10 25 25 PI Beilngries 14 18 21 11 23 24 15 PI Eichstätt 11 12 21 21 23 41 36 PI Geisenfeld 38 32 73 66 49 61 55 PI Ingolstadt 236 307 337 297 399 237 306 PI Neuburg an der Donau 29 36 46 50 70 112 106 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20945 Dienststelle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 PI Pfaffenhofen an der Ilm 39 49 50 35 47 58 52 PI Schrobenhausen 24 26 30 43 35 25 36 PP Obb. Nord OED Ingolstadt 3 1 1 3 VPI Ingolstadt 1 2. Wie viele Frauenhäuser gibt es in der Region 10 (bitte mit Angabe des Ortes/der Gemeinde)? In der Region 10 gibt es das in der kreisfreien Stadt Ingol stadt ansässige staatlich geförderte Frauenhaus Ingolstadt des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt e. V. Zudem stellt das Diakonische Werk Ingolstadt e. V. für den Landkreis NeuburgSchrobenhausen eine nicht staatlich ge förderte Zufluchtstätte für Frauen in Not zur Verfügung. 3.1 Warum werden die Daten nach denen mein Kollege , der Abgeordnete Dr. Hans Jürgen Fahn (Drs. 17/18231 bis 17/18233 und 17/18235 bis 17/18243) die Staatsregierung bezüglich der Anzahl der von Frauenhäusern abgewiesenen und an andere Frauenhäuser weitervermittelten hilfesuchenden Frauen gefragt hat und ihm geantwortet wurde, dass diese Zahlen nicht erfasst werden, nicht standardisiert erfasst? Wie in den in der Frage zitierten Antworten der Staats regierung ausgeführt, sieht die nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern von den Frauenhausträgern verpflichtend zu führende Statistik eine Erfassung der abgewiesenen und weitervermittelten Frauen nicht vor. Da der Statistikbogen Teil der Richtlinie ist, setzt eine standardisierte Erfassung dieser Daten die Änderung des Statistikbogens voraus, welche nur im Rahmen einer Richtlinienänderung vorgenommen werden kann. Seitens der Träger werden vermehrte Statistikpflichten wegen des damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwands häufig kritisch gesehen. In der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde die Ein führung einer verpflichtenden statistischen Erfassung der Abweisungen und Weitervermittlungsprozesse anhand von einheitlichen Kriterien diskutiert. Dem Ergebnis im Gesamt konzept kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. 3.2 Wie soll ein verlässliches Angebot an Frauenhäusern /Beratungs-/Hilfestellen geschaffen werden, wenn die Zahl der Hilfesuchenden so lückenhaft bestimmt wird? Die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist in ers ter Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Daseinsvorsorge. Daher liegt es vor allem in der Verantwortung dieser Gebietskörperschaften, ein ver lässliches Angebot zu schaffen. Das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den beteiligten Spit zenverbänden der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 1993 entwickelte Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern bildet derzeit die Planungs und Finanzierungsgrundla ge für die Frauenhäuser in Bayern. Danach wird für ganz Bayern ein gleichmäßiger Bedarf von einem Frauenhaus platz pro 10.000 Einwohnerinnen zwischen 18 und 60 Jah ren als Grundversorgung zugrunde gelegt. Die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Fami lie und Integration in Auftrag gegebene Studie zur Bedarfs ermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern hat auch die bayernweite Zahl der abgewiesenen und an andere Frauenhäuser weiterver mittelten Frauen für ein Jahr (2014) im Rahmen einer lan desweiten Onlinebefragung ermittelt, die als Grundlage für weitere Überlegungen dienen kann. Mit dem im Auftrag des Landtags zu erstellenden Ge samtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen soll die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwick lung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen werden. Hierzu sollen in dem gemeinsam mit dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Städ tetag und der Freien Wohlfahrtspflege zu entwickelnden Ge samtkonzept Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen an die Erfordernisse der Ge genwart – auch im Bereich der Bedarfsplanung – aufgezeigt werden. S