Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 19.03.2014 Fachliche Hilfen bei sexuellem Missbrauch Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes -Wilhelm Rörig, hat in seinem im August 2013 vorgestellten Bilanzbericht und in einem veröffentlichten Statement zur Fachbeiratssitzung am 17.10.2013 verschiedene Empfehlungen und Forderungen aufgestellt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie steht die Staatsregierung zu der Forderung, einen Missbrauchsbeauftragten auf Landesebene zu schaffen und diesen mit eigener Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnissen auszustatten? 2. Gibt es Pläne zur Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen? 3. Welche Schlüsse zieht das zuständige Ministerium aus den Ergebnissen des Bilanzberichtes 2013 für Bayern? 4. Welche Schlüsse zieht das zuständige Ministerium aus der Forderung, ein flächendeckendes niederschwelliges Beratungsangebot bei sexueller Gewalt anzubieten, und gibt es für ein solches Beratungsnetz Finanzplanungen? 5. Wie stellt sich die Beratungssituation aktuell dar und mit welchen Wartezeiten müssen Betroffene aktuell rechnen? 6. Gibt es derzeit vonseiten des zuständigen Ministeriums Pläne ober Überlegungen für einen verstärkten Aufbau eines kommunalen Beratungsnetzes mit entsprechender Förderung und Unterstützung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.05.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie steht die Staatsregierung zu der Forderung, einen Missbrauchsbeauftragten auf Landesebene zu schaffen und diesen mit eigener Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnissen auszustatten? Am 26. März 2014 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, auf Vorschlag der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Die neue Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten hat am 1. April 2014 begonnen und ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. Der Unabhängige Beauftragte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ihm zugeordneten Geschäftsstelle sind in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und somit nicht weisungsgebunden . Sie haben insbesondere die Aufgaben, Belangen Betroffener sexualisierter Gewalt in der Kindheit zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen, eine unabhängige und systematische Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland zu unterstützen sowie die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ bundesweit zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Zudem ist im Verantwortungsbereich des Unabhängigen Beauftragten eine telefonische Anlaufstelle eingerichtet worden (Hilfetelefon Sexueller Missbrauch), die inzwischen fachlich und operativ von der Fachberatungsstelle N.I.N.A. e.V. geleitet wird. Der Unabhängige Beauftragte nimmt seine Aufgaben bundesweit umfassend wahr. Die zusätzliche Einrichtung eines „Missbrauchsbeauftragten“ auf Landesebene würde daher zu keiner Verbesserung der konkreten Situation der Betroffenen führen, jedoch eine Parallelstruktur mit zusätzlichem Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf schaffen, wogegen auch verwaltungsökonomische Aspekte sprechen würden. 2. Gibt es Pläne zur Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen? Im Bilanzbericht des Unabhängigen Beauftragten von 2013 wird unter anderem gefordert, dass zu Beginn der kommenden Regierungsperiode auf Bundesebene eine gesetzlich verankerte unabhängige Kommission eingesetzt werden sollte. Auf Landesebene ist die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen derzeit nicht geplant. 3. Welche Schlüsse zieht das zuständige Ministerium aus den Ergebnissen des Bilanzberichtes 2013 für Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2098 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2098 Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das gesamte Soziale Entschädigungsrecht, zu dem auch das Opferentschädigungsgesetz gehört, zu einem modernen Entschädigungsrecht zu reformieren und das Recht der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk zukunftsfest neu zu ordnen. Hierbei soll veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt Rechnung getragen werden. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen (z. B. Traumaambulanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Mit der Gesetzesreform sollen keine Leistungsverschlechterungen einhergehen. Im Rahmen der geplanten Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts wird auch die Umsetzung der Forderungen des Unabhängigen Beauftragten zum Opferentschädigungsgesetz geprüft werden. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen durch den Bayerischen Landtag und das Bayerische Kabinett, dem vom Bund zum 1. Mai 2013 mit einem Finanzvolumen von 50 Mio. € eingerichteten „Fonds Sexueller Missbrauch“ im familiären Bereich beizutreten und den auf Bayern nach dem Königsteiner Schlüssel entfallenden Anteil von rund 7,6 Mio. € am Fonds einzuzahlen . Die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel wurde für den Nachtragshaushalt 2014 angemeldet. Damit wäre Bayern neben Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland, das sich am Fonds beteiligt. Um die Angelegenheit auf Länderebene weiter voranzubringen, haben die Ministerpräsidenten von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam bei den Regierungschefinnen und -chefs der anderen Länder darum geworben, sich der Haltung von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern anzuschließen und eine Beteiligung ihres Landes an dem Fonds möglichst rasch sicherzustellen. Zur Einführung eines Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene von sexueller Gewalt in Landesinstitutionen laufen derzeit noch Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, deren Ergebnis abgewartet werden muss. 4. Welche Schlüsse zieht das zuständige Ministerium aus der Forderung, ein flächendeckendes niederschwelliges Beratungsangebot bei sexueller Gewalt anzubieten, und gibt es für ein solches Beratungsnetz Finanzplanungen? In Bayern besteht bereits eine Vielzahl von Beratungs- und Interventionsangeboten, die von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen Unterstützung leisten. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) sieht die Stärkung des Kinderschutzes als wichtige Daueraufgabe an. Bayern hat deshalb ein Gesamtkonzept zum Kinderschutz entwickelt. Nähere Ausführungen hierzu sind zu finden in Kapitel III 6 im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung – Kinder- und Jugendhilfe – Fortschreibung 2013 sowie unter www.kinderschutz. bayern.de. Umfassende Informationen zu der Thematik enthält der Leitfaden des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden. bayern.de) in den Kapiteln 1 (Daten und Fakten), 3.2 (Sexuelle Gewalt) und 6 (Ansprechpartner und Adressen). Vor allem die 96 bayerischen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte bieten gemäß § 8 SGB VIII Kin- dern und Jugendlichen qualifizierte Beratung an. Die Fachkräfte in den Jugendämtern haben einen Überblick über die weiteren Angebote vor Ort und wissen, welche regionalen Hilfeleistungen im Einzelfall insbesondere bei Problematiken wie sexualisierter Gewalt zu leisten sind. Bei Kindeswohlgefährdungen kommen die Jugendämter unmittelbar ihrem Schutzauftrag gemäß § 8 a SGB VIII nach. Im Bereich der Frühen Hilfen sind zudem die durch das StMAS geförderten Koordinierenden Kinderschutzstellen zu nennen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit, www.koki.bayern. de), die in Bayern seit 2009 flächendeckend vorhanden sind. Die Koordinierenden Kinderschutzstellen sind bei den Jugendämtern angesiedelt und haben die Aufgabe, alle Akteure vor Ort, die mit Säuglingen und Kleinkindern zu tun haben (insb. Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsbereich), zu vernetzen, um Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen und präventive Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig und institutionenübergreifend anzubieten. Durch Netzwerkarbeit sollen etwaige Hemmschwellen von Familien und Netzwerkpartnern gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe abgebaut und so niedrigschwellige Angebote gestärkt werden. Somit wird schon frühzeitig interdisziplinär angesetzt, um Kindeswohlgefährdungen wie sexualisierte Gewalt zu verhindern. Flächendeckend in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt stehen die multidisziplinär (insb. psychologische, sozialpädagogische Fachkräfte, kinder- und jugendpsychiatrische Konsiliardienste) ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen zur qualifizierten Beratung auch in Fragen sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Die rund 180 Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche werden durch den Freistaat mit einem Förderprogramm nachhaltig unterstützt. Zusätzlich stehen virtuelle Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung (s. a. www.erziehungsberatung.bayern.de und www.bke.de). Mit Unterstützung des StMAS wurde beim Institut für Rechtsmedizin der LMU München mit der Kinderschutzambulanz (www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/kinderschutzambulanz ) eine bayernweite Anlaufstelle eingerichtet, um insb. Fachkräften der Jugendämter, Ärztinnen und Ärzten und Eltern eine fundierte Beratung bei vermuteter Kindesmisshandlung und bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu ermöglichen und Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Über die Kinderschutzambulanz informieren Flyer in mehreren Sprachen . Über www.remed-online.de, den konsiliarischen OnlineDienst der Kinderschutzambulanz, der ebenfalls vom StMAS gefördert wird, können Ärztinnen und Ärzte und auch Jugendämter kostenlos und gegebenenfalls auch anonym über eine geschützte Online-Plattform Beratung und Informationen erhalten. Mit diesem Online-Angebot wird ein wichtiger weiterer Beitrag zu einer Vernetzung der Anlaufstellen, die sich mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigen , geleistet. Darüber hinaus führen die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner der Kinderschutzambulanz auf der Grundlage des Leitfadens des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ interdisziplinäre Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu der Thematik durch und tragen somit dazu bei, dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind. Die Kinderschutzambulanz schließt mit ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig. Die o. g. Anlaufstellen kennen die weiteren Angebote vor Ort, wozu auch spezialisierte Träger der Kinder- und Ju- Drucksache 17/2098 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gendhilfe wie beispielsweise AMYNA – Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch und I.M.M.A. e. V. – Initiative Münchner Mädchenarbeit zählen, und können Betroffene an diese verweisen. Die für eine nachhaltige Beratung und Hilfeleistung entscheidende Vernetzung mit den regionalen Angeboten vor Ort ist damit gewährleistet und wird durch die virtuellen Beratungsmöglichkeiten noch gefördert. Zudem gibt es bayernweit 33 staatlich geförderte Notrufe /Fachberatungsstellen, die gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen, schwerpunktmäßig bei sexualisierter Gewalt, aber auch bei körperlichen und psychischen Misshandlungen Beratung und Hilfe bieten. Eine Reihe von Notrufen leistet im Einzelfall auch Jungen (vereinzelt auch Männern) Hilfestellung. Für männliche Opfer sexueller Gewalt bis 21 Jahren bietet die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle – kibs – in München eine spezialisierte Anlaufstelle. Die Notrufe sind ein niedrigschwelliges Beratungsangebot; sie beraten telefonisch – auf Wunsch auch anonym –, persönlich oder per E-Mail. Die Beratungsstellen sind regional ausgewogen verteilt und decken mit ihrem Einzugsgebiet in der Regel auch ländliche Regionen ab. Die staatliche Förderung der Notrufe erfolgt seit 1993 auf der Grundlage von Förderrichtlinien entweder als Personalkostenzuschuss oder als Sachkostenzuschuss. Derzeit erhalten 21 Notrufe sowie kibs eine Personalkostenförderung und zwölf Notrufe eine Sachkostenförderung. Ergänzend bieten die 38 staatlich geförderten Frauenhäuser in der Regel auch ambulante Beratung für Frauen an, die nicht in das Frauenhaus aufgenommen werden. Neben den bayerischen Notrufen und Frauenhäusern gibt es seit März 2013 auch das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel. 08000 116 016), das gewaltbetroffenen Frauen rund um die Uhr in 15 Sprachen eine Erstberatung bietet; zusätzlich ist niedrigschwellig auch E-Mail- und Chatberatung möglich. Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte stehen als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung und verweisen im Bedarfsfall an eine geeignete Beratungseinrichtung. Für Opfer von Menschenhandel oder Zwangsverheiratung fördert das StMAS zudem die Fachberatungsstellen Jadwiga und Solwodi, die an insgesamt fünf Standorten in Bayern Opfer beraten und betreuen. Für von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene junge Frauen gibt es zudem die in Trägerschaft von STOP dem Frauenhandel ökumenische gGmbH stehende anonyme Schutzeinrichtung „Scheherazade “. Darin stehen für junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren aus Bayern drei staatlich pauschal finanzierte Krisenplätze rund um die Uhr zur Verfügung. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) weist darauf hin, dass aus der polizeilichen Praxis keine Beratungslücke im Bereich sexuelle Gewalt bekannt ist. Im Zuständigkeitsbereich des StMI gibt es seit 1987 bei allen Polizeipräsidien in Bayern die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK). Zu deren primärer Aufgabe gehört die Information, Beratung und Unterstützung für Opfer nach sexueller, körperlicher, seelischer und häuslicher Gewalt unter Beachtung des Legalitätsprinzips. Im konkreten Einzelfall informieren und unterstützen die BPFK das Gewaltopfer, klären das Opfer über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und seine Rechte im Strafverfahren auf, stellen bei Bedarf den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her, weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin und vermitteln im Einzelfall direkt dorthin. Innerhalb der Bayerischen Polizei sind die BPFK außerdem für die Steuerung und Koordinierung im Bereich des Opferschutzes zuständig. In diesem Zusammenhang beraten und unterstützen sie alle polizeilichen Sachbearbeiter(innen) in Fragen des Opferschutzes. Insgesamt hat in den letzten Jahren der Opferschutzgedanke innerhalb der Polizei kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. So werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten im Rahmen ihrer Ausbildung sowie durch Dienstunterrichte und Fortbildungsveranstaltungen für den Umgang mit Opfern von (sexuellen) Gewalthandlungen geschult und sensibilisiert. Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist es außerdem ein wichtiges Anliegen, die Lehrerinnen und Lehrer bereits für die Prävention vor sexueller Gewalt bzw. Missbrauch zu sensibilisieren und sie darin zu schulen, kompetent und behutsam damit umzugehen , Signale der Mädchen und Buben wahrzunehmen und zu wissen, wie im konkreten Verdachtsfall vorgegangen werden muss. In diesem Zusammenhang wurden die Schulen per KMS „Prävention bei Gewalt- und Sexualdelikten“ vom 22.03.2010 (Az.: III.6 – 5 S 4313.2 – 6 29 327) aufgefordert, an ihrer Schule allen Schülerinnen und Schülern Einrichtungen und Personen bekannt zu machen, an die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern in Notlagen vertrauensvoll wenden können. Um eine allgemeine Sensibilisierung der Lehrkräfte zu gewährleisten, ist eine Beschäftigung mit dieser Thematik auf der Ebene der Einzelschule erforderlich . Alle Schulen in Bayern wurden daher im Dezember 2012 aufgefordert, die Thematik des sexuellen Missbrauchs verstärkt in die schulinterne Lehrerfortbildung an ihrer Schule einzubinden. Regelmäßig werden außerdem die Schulen und Lehrkräfte über den bayernweiten Lehrerrundbrief über Präventionsprojekte und Präventionsmöglichkeiten informiert , die externe Partner anbieten (z. B. Fachberatungsstellen , Fachtage, Flyer und Informationsblätter, sonstige Projekte). Zusätzlich zu den Angeboten der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung zur Thematik sexueller Gewalt bzw. des sexuellen Kindesmissbrauchs steht allen Lehrkräften das an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen zusammen mit einschlägigen Experten entwickelte Online-Portal „Sexuelle Gewalt. Prävention und Intervention in der Schule“ zur Verfügung. Es wurde mit Beginn des Schuljahrs 2012/2013 freigeschaltet und kann unter http://sexuelle-gewalt.alp.dillingen.de abgerufen werden. 5. Wie stellt sich die Beratungssituation aktuell dar und mit welchen Wartezeiten müssen Betroffene aktuell rechnen? In der Regel erfolgt die Beratung von Opfern von sexualisierter Gewalt möglichst unverzüglich. Es ist nicht bekannt, dass Betroffene mit Wartezeiten bei den oben genannten Beratungsstellen rechnen müssen. 6. Gibt es derzeit vonseiten des zuständigen Ministeriums Pläne oder Überlegungen für einen verstärkten Aufbau eines kommunalen Beratungsnetzes mit entsprechender Förderung und Unterstützung? In Bayern bestehen bereits eine Vielzahl von Beratungs- und Interventionsangeboten, die von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen Unterstützung leisten. Vonseiten des StMAS gibt es derzeit keine Pläne oder Überlegungen hinsichtlich eines verstärkten Aufbaus eines kommunalen Beratungsnetzes (s. a. Antwort zu Frage 4).