Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 16.04.2014 Hochwasserschutz in Bayern I: Aktionsprogramm 2020/ 2020 plus Vor fast 13 Jahren, am 8.Mai 2001, wurde von der Staatsregierung das Aktionsprogramm 2020 zum Schutz der bayerischen Bevölkerung vor Hochwasser beschlossen. Hochwasser ist ein regelmäßig auftretendes Natureignis, dessen Intensität jedoch in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Gefahr von Hochwasser bedeutet für die Menschen mittlerweile oft eine Bedrohung ihrer Existenz. Effektiver Hochwasserschutz als Bestandteil der allgemeinen Daseinsvorsorge muss folglich eine große Bedeutung einnehmen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Welche Rückschlüsse auf die Effektivität des Aktionsprogramms 2020 lassen sich aus den erstellten Leistungsbilanzen anhand welcher verwendeter Kriterien für das Aktionsprogramm entnehmen? b) Wann wurden diese Leistungsbilanzen erstellt? c) Wann steht die nächste Überprüfung der Effektivität des Aktionsprogramms an? 2. Welche der bis 2015 zu erstellenden Risikomanage- mentpläne a) sind bereits fertiggestellt? b) müssen noch erstellt werden? c) Wie ist hierbei der jeweilige konkrete Stand? 3. a) Welche Voraussage- und Berechnungsmethoden werden derzeit zur Überprüfung der HQ-100-Standards in Hinblick auf die steigenden Pegelstände bei Hochwasser genutzt? b) Welche sind geplant? c) Gibt es Abweichungen zu den Methoden, die die EU und der Bund fördert / verwendet? 4. a) Welche Maßnahmen der Prioritätenliste wurden im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 bereits umgesetzt? b) Welche sind noch umzusetzen? c) Auf welchem Rang der Prioritätenliste stehen diese? 5. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planungen gesteuerter Flutpolder u. a. der in Feldolling, Riedensheim , Katzau, Öberau und Bergrheinfeld? a) Aus welchen Gründen gibt es gegebenenfalls Verzögerungen ? b) Welche Flutploder existieren bereits? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirkung der je- weiligen Flutpolder? 6. Wie viel staatliche Mittel wurden vom Freistaat Bayern für Hochwasserschutz im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ausgegeben? a) Insgesamt? b) Für natürlichen Hochwasserschutz, für welche konkre- ten Maßnahmen, wie viel? c) Für technischen Hochwasserschutz, für welche kon- kreten Maßnahmen, wie viel? 7. Warum konnte es in Passau 2013 zu einem so verheerenden Hochwasser kommen, obwohl die Gefahr seit über 10 Jahren (Hochwasserereignisse 1999, 2002) bekannt ist und die Staatsregierung seit Auflegen des entsprechenden Programms 12 Jahre Zeit hatte? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.05.2014 1. a) Welche Rückschlüsse auf die Effektivität des Aktionsprogramms 2020 lassen sich aus den erstellten Leistungsbilanzen anhand welcher verwendeter Kriterien für das Aktionsprogramm entnehmen? Zwischen 2001 und 2013 wurden in Bayern insgesamt rund 450.000 Einwohner vor einem 100-jährlichen Hochwasser geschützt. Zudem wurden rund 25 Mio. m3 natürliches Rückhaltevolumen reaktiviert, was knapp der Hälfte des Volumens des Schliersees entspricht. Darüber hinaus wurden rund 16 Mio. m3 gesteuertes Rückhaltevolumen geschaffen. Von der Vielzahl weiterer Erfolge seien nur beispielhaft die Verbesserung der Informationsbereitstellung, die Sanierung und Instandhaltung zahlloser Schutzanlagen oder der zusätzlich geschaffene Schutz an Wildbächen genannt. Alle Maßnahmen dienen der Verringerung von Hochwasserschäden und umfassen eine Investition von rund 1,8 Mrd. Euro. Die konkrete Schutzwirkung einzelner Maßnahmen ist aufgrund der komplexen Zusammenhänge nicht konkret zu bilanzieren. Das abgelaufene Hochwasser 2013 hat gezeigt , dass infolge realisierter Schutzmaßnahmen aus dem AP2020 enorme Schäden verhindert werden konnten. Folgende Beispiele belegen dies (Kloster Weltenburg, Straubing , Bogen, Vilshofen, Hofkirchen (alle Donau) oder Rosenheim (Mangfall), Unterwössen (Tiroler Achen) und noch viele mehr (vgl. Junihochwasser 2013 – wasserwirtschaftlicher Bericht des Bayer. Landesamtes für Umwelt). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2099 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2099 b) Wann wurden diese Leistungsbilanzen erstellt? 1. Leistungsbilanz für die Jahre 2001 bis 2003 im Jahr 2004 2. Leistungsbilanz für 2004 und 2005 im Jahr 2006 3. Leistungsbilanz für 2006 und 2007 im Jahr 2008 4. Leistungsbilanz für 2008 bis 2010 im Jahr 2011 5. Leistungsbilanz für 2011 bis 2013 im Jahr 2014 (derzeit in Endredaktion) c) Wann steht die nächste Überprüfung der Effektivität des Aktionsprogramms an? Die nächste Leistungsbilanz ist für das Jahr 2017 geplant und wird damit die Umsetzung für die Jahre 2014 bis 2016 erfassen. 2. Welche der bis 2015 zu erstellenden Risikomanagementpläne a) sind bereits fertiggestellt? Der Hochwasserrisikomanagement-Plan Main wurde bereits Ende 2010 fertiggestellt und veröffentlicht (www.hopla-main. de). Er bezieht sich auf den bayerischen Anteil am Teilflussgebiet Main. b) müssen noch erstellt werden? Erstellt werden noch der: • Hochwasserrisikomanagement-Plan Bodensee (Bayerischer Anteil am Teilflussgebiet Alpenrhein-Bodensee) • Hochwasserrisikomanagement-Plan Donau (Bayerischer Anteil am Flussgebiet Donau) • bayerische Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement- Plan Elbe c) Wie ist hierbei der jeweilige konkrete Stand? Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne werden gemäß der „Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement -Plänen in Bayern“ erstellt. Diese sieht vor, dass der Planentwurf im Jahr 2014 im Rahmen eines „Aufstellungsprozesses“ erarbeitet wird, für den dann im Jahr 2015 ein Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit der Strategischen Umweltprüfung erfolgt. • Für die Erarbeitung des Hochwasserrisikomanagement- Plans Bodensee hat die Informationsveranstaltung der Regierung von Schwaben zur Information der beteiligten Akteure (Städte und Gemeinden, Verbände, Fachbehörden ) stattgefunden. Ab Juni/Juli 2014 werden die betroffenen Städte und Gemeinden eingebunden. • Für die Erarbeitung des HochwasserrisikomanagementPlans Donau haben die Informationsveranstaltungen der Regierungen zur Information der beteiligten Akteure (Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände) stattgefunden . Ab Juni/Juli 2014 werden die betroffenen Städte und Gemeinden eingebunden. • Für das deutsche Elbegebiet wird ein gemeinsamer Hochwasserrisikomanagement-Plan von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe erstellt. Bayern leistet dazu für die Teilgebiete Saale und Eger einen Beitrag. Für den Hochwasserrisikomanagement-Plan Elbe wurde von der Regierung von Oberfranken ein Scoping-Termin zur Strategischen Umweltprüfung durchgeführt. Darüber hinaus hat die Regierung von Oberfranken Ende 2013 die Informationsveranstaltung zur Information der beteiligten Akteure durchgeführt. Die Wasserwirtschaftsämter und die Kreisverwaltungsbehörden haben Anfang 2014 auf lokaler Ebene die betroffenen Städte und Gemeinden bei der Risikobewertung und Maßnahmenauswahl eingebun- den. Die Regierung von Oberfranken hat zeitgleich die Fachbehörden, die Träger der überörtlichen Infrastruktur sowie die Verbände beteiligt. Derzeit erfolgt die Auswertung . 3. a) Welche Voraussage- und Berechnungsmethoden werden derzeit zur Überprüfung der HQ-100-Standards in Hinblick auf die steigenden Pegelstände bei Hochwasser genutzt? Hydrologische Bemessungswerte werden als Grundlage für wasserwirtschaftliche Bemessungsaufgaben und Risikoabschätzungen benötigt. Diese werden in der Regel aus Hochwasserkennwerten mit definierten Wahrscheinlichkeitsaussagen (Erwartungswerten) abgeleitet. In vielen Fällen wird z. B. die Hochwasserabflussspitze mit einer Jährlichkeit bzw. einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren gefordert, also ein Abfluss, der im Mittel alle 100 Jahre einmal erreicht oder überschritten wird (HQ100). Bemessungswerte und die zugehörigen Vertrauensbereiche sind keine fixen Größen, sondern hängen u. a. sehr stark von den analysierten Beobachtungswerten (Wasserstände /Abflüsse) und den gewählten Berechnungsmethoden ab. Daraus ergibt sich, dass die Erwartungswerte auch über die Zeit variabel sind und ihre Gültigkeit regelmäßig überprüft werden muss. Regulär ist die Überprüfung nur bei Bedarf durchzuführen . Der Prüfungsbedarf wird für die Gewässerkulisse der HWRM-RL in einem 6-jährigen Überarbeitungszyklus gesehen . Bei der Planung von Bau- oder Schutzmaßnahmen (z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen oder querender Bauwerke ), dem Umbau entsprechender Bauwerke und der Überprüfung der Sicherheit von Maßnahmen und Bauwerken ist in der Regel die Notwendigkeit einer Neuberechnung auch außerhalb dieses Zyklus zu überprüfen. Eine Berücksichtigung der Klimaänderungen kann bis auf Weiteres im Sinn des Vorsorgegedankens nur durch einen pauschalen Zuschlag auf die statistisch ermittelten Grundlagen für die Festlegung der Bemessungsabflüsse erfolgen (z. B. HQ100). Die Höhe des Klimaänderungsfaktors beträgt in Bayern in Anlehnung an bisherige Erkenntnisse aus KLIWA bei einem HQ100 15 %. Damit ergibt sich ein erhöhter Wert für den Abflussscheitel (HQ100+Klima). b) Welche sind geplant? c) Gibt es Abweichungen zu den Methoden, die die EU und der Bund fördert / verwendet? Die oben genannte zugrunde liegende Methodik, sowohl bei der Ermittlung des HQ100 als auch bei der Berücksichtigung der Klimaänderungen, ist Stand der Technik und vergleichbar mit derjenigen anderer Länder bzw. des Bundes/ der EU. Zudem findet eine ständige Weiterentwicklung und Anpassung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden sowie z. B. auf Länderebene ein ständiger Austausch in den entsprechenden Gremien (LAWA u. a.) statt. 4. a) Welche Maßnahmen der Prioritätenliste wurden im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 bereits umgesetzt ? b) Welche sind noch umzusetzen? c) Auf welchem Rang der Prioritätenliste stehen diese? Im Rahmen des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms (AP) 2020 wurde eine Vielzahl an Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,8 Mrd. Euro bereits umgesetzt. Die Auflistung der einzelnen Maßnahmen würde den Rahmen Drucksache 17/2099 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 der Beantwortung sprengen. Dies trifft ebenfalls für die zukünftigen Maßnahmen zu. Eine Hochwasserschutzmaßnahme erfordert i. d. R. eine längere Vorlaufzeitzeit (Planung, Genehmigung, Grunderwerb) und ist abhängig von vielen Einflussfaktoren. Derzeit werden im Wesentlichen Maßnahmen der Priorität 1–3 umgesetzt (Skala 1–5). Neben der grundsätzlichen fachlichen Priorität spielen auch andere Fakten wie z. B. Genehmigungsverfahren, Klagen, Grundverfügbarkeit , Naturschutz, Synergieeffekte mit anderen Maßnahmen eine entscheidende Rolle, wann mit dem Bau begonnen werden kann. 5. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planungen gesteuerter Flutpolder u. a. der in Feldolling, Riedensheim , Katzau, Öberau und Bergrheinfeld? Der aktuelle Stand kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Bezeichnung Gewässer Volumen Verfahrensstand Weidachwiesen Iller 6,3 Mio. m3 seit 2007 in Betrieb Riedensheim Donau 8,1 Mio. m3 Planfeststellungsver- fahren abgeschlossen Katzau Donau 7,2 Mio. m3 Planfeststellung beantragt Öberauer Schleife Donau 9,8 Mio. m3 Raumordnungsverfahren abgeschlossen Feldolling Mangfall 6,6 Mio. m3 Planfeststellungsverfahren läuft, Erörterungstermin im Mai 14 durchgeführt Bergrheinfeld Main 3,2 Mio. m3 Vorentwurf liegt vor a) Aus welchen Gründen gibt es gegebenenfalls Verzögerungen ? Als Ziel ist im AP2020 formuliert, bis zum Jahr 2020 gesteuerte Flutpolder mit einem Gesamtvolumen von mindestens 30 Mio. m3 zu realisieren. Ob die Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann, hängt stark vom weiteren Verlauf der einzelnen Genehmigungsverfahren ab. b) Welche Flutploder existieren bereits? Der Flutpolder Weidachwiesen an der Iller ist bereits seit 2007 in Betrieb. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirkung der jeweiligen Flutpolder? Mit gesteuerten Flutpoldern kann bei extremen Hochwasserereignissen durch gezielte Kappung der Hochwasserspitzen das Risiko einer Überströmung der Deiche im unterhalb liegenden Gewässerabschnitt reduziert werden. Der Flutpolder Weidachwiesen an der Iller und das Rückhaltebecken Feldolling sind zusätzlich noch maßgebliche Bestandteile des planmäßigen Hochwasserschutzes an der Oberen Iller bzw. im Mangfalltal. 6. Wie viel staatliche Mittel wurden vom Freistaat Bayern für Hochwasserschutz im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ausgegeben? a) Insgesamt? In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden in Bayern insgesamt rund 432 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 ausgegeben. 2010 2011 2012 HWS 153,4 148,6 129,9 b) Für natürlichen Hochwasserschutz, für welche konkreten Maßnahmen, wie viel? Von der unter a) genannten Summe wurden rund 61 Mio. Euro für Vorhaben aus dem Handlungsfeld „natürlicher Rückhalt“ ausgegeben. Eine Aufteilung auf konkrete Maßnahmen erfolgt nicht, da dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelt werden kann. c) Für technischen Hochwasserschutz, für welche konkreten Maßnahmen, wie viel? Von der unter a) genannten Summe wurden rund 357 Mio. Euro für Vorhaben aus dem Handlungsfeld „technischer Hochwasserschutz“ ausgegeben. Eine Aufteilung auf konkrete Maßnahmen erfolgt nicht, da dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelt werden kann. 7. Warum konnte es in Passau 2013 zu einem so verheerenden Hochwasser kommen, obwohl die Gefahr seit über 10 Jahren (Hochwasserereignisse 1999, 2002) bekannt ist und die Staatsregierung seit Auflegen des entsprechenden Programms 12 Jahre Zeit hatte? Die Hochwassergefährdung von Passau ist seit Langem bekannt . Da ein technischer Hochwasserschutz mit Deichen oder Mauern wegen der enormen Schutzhöhen nicht realisierbar schien, hat man sich nach dem Hochwasser vom Juli 1954 in Passau für das Konzept des passiven Hochwasserschutzes (Absiedeln, „Ausweichen nach oben“, hochwasserangepasste Nutzung) entschieden und dieses Konzept über viele Jahre verfolgt. Im Ergebnis wurden durch diese Maßnahmen beim Hochwasser 2013 weit größere Schäden vermieden. Infolge der Hochwasserereignisse 1999 und 2002 hat die Wasserwirtschaftsverwaltung auf Wunsch der Stadt Passau die Möglichkeiten eines technischen Hochwasserschutzes erneut in einer „Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz der Stadt Passau“ untersucht. Sie wurde Ende 2009 fertiggestellt und der Stadt Passau im Frühsommer 2010 vorgestellt. Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie war, dass ein technischer Hochwasserschutz für Passau aus stadtgestalterischen Gründen im Wesentlichen nur mobil möglich ist – d. h. Errichtung eines temporären Schutzes, der während des Hochwasserereignisses aufgebaut werden müsste. Abgesehen von kleineren Bereichen (Fürstenweg im Ortsteil Hacklberg, rechtes Ilzufer im Stadtteil Hals) ist dieser mobile Schutz aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Die bisher verfolgte Strategie des passiven Hochwasserschutzes ist in den meisten Bereichen wesentlich zielführender. Für die in der Machbarkeitsstudie positiv bewerteten Maßnahmen sind die Planungen bereits angelaufen, für einen ersten Abschnitt (Hacklberg) sogar weitgehend fertiggestellt . Die o. g. Machbarkeitsstudie wird derzeit mit den Erkenntnissen aus dem Hochwasser vom Juni 2013 fortgeschrieben .