Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.11.2017 Negativzinsen bei staatlichen Stiftungen und Fonds 1. Welche staatlichen Fonds und Stiftungen zahlen für ihr bei Banken und Sparkassen eingelegtes Fonds- oder Stiftungskapital Negativzinsen? 2. Auf welche Beträge beliefen und belaufen sich die Zinszahlungen im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 jeweils? 3. Bei welchen Banken oder Sparkassen wird das Kapital jeweils gehalten? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28.02.2018 Zu 1. und 2.: Negativzinsen, auch Strafzinsen oder Verwahrgebühren genannt , fallen vor allem im Geldmarktgeschäft, also bis zum zweijährigen Bereich an. Die geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank führten dazu, dass im Geldmarktgeschäft von Banken mit einer auch nur halbwegs vertretbaren Bonität keine positiven Zinsen mehr gezahlt werden. Allerdings gewähren die Kreditinstitute im Allgemeinen ihren Girokontoinhabern in der Regel gewisse Freibeträge, die sich im ein- oder sehr niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen, für die sie auf die Berechnung von Verwahrgebühren verzichten. Entscheidend für die Frage, ob eine Stiftung oder ein Fonds mit Negativzinsen belastet wird, ist daher, inwieweit und in welcher Höhe Kapital kurzfristig vorgehalten werden muss, um den Zwecken und Verpflichtungen nachkommen zu können. Da die staatlichen Fonds und Stiftungen überwiegend langfristig orientiert sind und nur kleinere Beträge kurzfristig vorgehalten werden müssen, blieben die meisten Stiftungen und Fonds bis Ende 2017 von Verwahrgebühren verschont. Bei insgesamt positiven Erträgen mussten die Bayerische Forschungsstiftung (2016 und 2017), die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (2017), der Bayerische Pensionsfonds (2016 und 2017) und der Unterstützungsfonds Hausmülldeponien (2017) auch Negativzinsen zahlen. Lediglich der Denkmalschutz-Entschädigungsfonds und der „Darlehen junge Familie“-Sicherungsfonds haben in beiden Jahren einen insgesamt negativen Ertrag erwirtschaftet, wobei sich bei Letzterem der Betrag auf lediglich 2,81 Euro beläuft. Die erwirtschafteten Zinsen der jeweiligen Fonds und Stiftungen ergeben sich aus der Anlage. Zu 3.: Die Fonds und Stiftungen richten ihr Anlageverhalten an der Bonität und den Angeboten der Banken aus, um entsprechende Erträge bei vertretbarem Risiko zu erzielen. Aus Wettbewerbsgründen kann daher keine Nennung der jeweiligen Geschäftspartner erfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21009 Bayerischer Landtag Anlage 1 2016 2017 2016 2017 Bayerische Forschungsstiftung x x 4.903.239,88 5.474.062,51 Bayerische Landesstiftung (nur Stiftungsmittel) - - 104.064,53 226.361,60 Bayerischer Naturschutzfonds - - 2.175.958,51 2.287.860,03 Coburger Domänenfonds - - 3.388,65 343,12 Damenstift St. Anna in München (Stiftung d.ö.R.) - - 698,99 6,18 Denkmalschutz-Entschädigungsfonds x x -68.801,80 -254.044,90 Dispositionsfonds beim Chemischen Laboratorium der Universität München - - 0,00 0,00 Dr. Heinrich-Baur-Fonds der Technischen Universität München - - 4.029,25 4.327,87 Fonds zur Unterstützung bedürftiger Patienten der Universitätsaugenklinik München „Nachlass Katharina Wagenseil“ - - 0,00 0,00 Franz-Altmann-Stiftung bei der Akademie der bildenden Künste in München - - 710,00 710,00 Freibettenfonds für arme Kranke in Kliniken der Universität Erlangen-Nürnberg - - 541,56 536,06 Ganzenmüller-Fonds bei der Technischen Universität München - - 1.528,22 292,53 Josef-Henselmann-Stiftung bei der Akademie der bildenden Künste in München - - 166,25 167,48 Katastrophenschutz-Fonds (Kap. 80 47) - - 3.187,37 1.200,27 Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - x 944.875,70 * Leo Schörghuber-Stiftung der Technischen Universität München - Verwaltungsstelle Weihenstephan - - 147,95 471,58 Neuer Fonds beim Dr.-von-Haunerschen Kinderspital in München - - 74.633,63 77.202,33 Programm "Darlehen junge Familie" - Sicherungsfonds (LfA Förderbank Bayern) x x -5,44 -2,81 Sicherungsfonds Studienbeitragsdarlehen - - 390.105,00 297.355,00 Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds des Freistaates Bayern x x 46.502.955,00 44.616.679,00 Sondervermögen der Milch- und Fettwirtschaft in Bayern - - 0,00 992,00 Stiftung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte - - 158,44 25,36 Stiftung Bündnis für Kinder - - 160.953,45 * Stiftung Opferhilfe Bayern - - 78,34 0,00 Stipendienfonds der Akademie der bildenden Künste in München - - 3.872,50 3.871,50 UStützF Hausmülldeponien - x 152.587,02 119.607,87 Vereinigte Stiftung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg - - 117,91 118,25 Vereinigte Stiftung für wissenschaftliche Zwecke aller Art bei der Universität Erlangen-Nürnberg - - 4.932,12 4.918,13 Vereinigte Stiftungen und Fonds der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm (früher Ohm-Polytechnikum Nürnberg) - - 17,15 3,33 Vereinigte Stipendien u. sonst. Fonds der Technischen Universität München - - 2.113,78 2.110,20 Schriftliche Anfrage in Sachen Negativzinsen des MdL Thomas Mütze hier: Fonds und Stiftungen Einrichtung Negativzinsen angefallen in periodengerecht abgegrenzte Zinsen insgesamt in Euro (positive und negative Zinsen saldiert) *Keine Angabe möglich, da Jahresabschluss noch nicht vorliegt. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21009