Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 30.01.2018 Emissionsmindernde Ausbringung von organischen Düngemitteln In § 6 der Verordnung über die Anwendung von Düngemit teln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfs mitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen werden die Vorgaben zur emissionsarmen Ausbringung von Düngemitteln geregelt, welche die bäuer liche Landwirtschaft insbesondere im Hinblick auf die Aus bringung von organischen Düngemitteln vor große Heraus forderungen stellt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Ausbringtechniken sind aktuell ab dem Jahr 2020 zulässig? b) Welche Emissionsminderung erreicht diese Ausbring technik im Vergleich zu den aktuellen Techniken? c) Welche Emissionsminderung können alternative Aus bringformen, wie beispielsweise Schwenkkopfverteiler, erreichen? 2. a) Welche weiteren Maßnahmen neben der Ausbring technik sind geeignet, um eine angemessene Emis sionsminderung zu erreichen? b) Welche chemischen bzw. biologischen Zusätze zur Gülle eignen sich weiterhin zur Emissionsminderung? c) Welche Emissionsminderung kann mit diesen Maß nahmen erreicht werden? 3. a) Gibt es aktuell Forschungsvorhaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, die alternative Aus bringtechniken bzw. weitere emissionsmindernde Maßnahmen im Hinblick auf die neue Düngeverord nung untersuchen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die in der Frage 3 a genannten Methoden im Hinblick auf die Vorgaben der Düngeverordnung? 4. Könnte der Einsatz von chemischen bzw. biologischen Güllezusätzen zur Emissionsminderung aus Sicht der Staatsregierung ab dem Jahr 2020 in Kombination mit den bisher zugelassenen Ausbringtechniken den An forderungen der Düngeverordnung genügen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.02.2018 1. a) Welche Ausbringtechniken sind aktuell ab dem Jahr 2020 zulässig? Nach den Vorgaben der novellierten Düngeverordnung vom 26.05.2017 gelten für flüssige organische und flüssige or ganischmineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff folgende Vorgaben: – Bestelltes Ackerland (ab 01.02.2020): Aufbringung nur noch streifenförmig oder direkt in den Boden, z. B. mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektionstechnik, d. h., eine Breitverteilung ist nicht mehr zulässig, sofern diese nicht explizit als Ausnahme definiert wurde. – Unbestelltes Ackerland: Eine Breitverteilung ist weiterhin erlaubt. Die Geräte müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen beispiels weise nicht nach oben abstrahlen. Eine Einarbeitung hat innerhalb von vier Stunden zu erfolgen. – Grünland und mehrschnittiger Feldfutterbau (ab 01.02.2025): Vorgaben wie auf bestelltem Ackerland. b) Welche Emissionsminderung erreicht diese Ausbringtechnik im Vergleich zu den aktuellen Techniken ? Nach Berechnungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) können die Ammoniakemissionen aus der Wirtschaftsdüngerausbringung ab dem 01.02.2020 in Bayern im Vergleich zu den aktuellen Techniken im Durch schnitt um ca. 16 Prozent und ab dem 01.02.2025 um ca. 25 Prozent reduziert werden. Dabei wurden die gewichteten Emissionsfaktoren für das Betrachtungsjahr 2015 mit einer Schleppschuhausbringung auf Grünland sowie auf bestell tem Ackerland bzw. einer Breitverteilung mit Einarbeitung innerhalb von vier Stunden auf unbestelltem Ackerland ver glichen. c) Welche Emissionsminderung können alternative Ausbringformen, wie beispielsweise Schwenkkopfverteiler , erreichen? Es liegen derzeit keine wissenschaftlich geprüften Erkennt nisse vor, wonach der sogenannte Schwenkkopfverteiler zu einer Emissionsminderung gegenüber der „herkömmlichen“ Breitverteilung führt. Der Schwenkkopfverteiler wurde hin sichtlich der Geruchs und Ammoniakemissionen im Rah men eines DLGTests (DLG = Deutsche Landwirtschafts Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21010 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21010 Gesellschaft) wie herkömmliche Breitverteiler bewertet, wohingegen beispielweise Schleppschlauchverteiler positiv und Injektionstechnik sehr positiv bewertet wurden. Aktuelle Untersuchungen aus Österreich (Höhere Bundeslehr und Forschungsanstalt für Gartenbau [HBLFA] RaumbergGum penstein) konnten ebenfalls keine emissionsmindernde Wir kung des Pendel bzw. Schwenkkopfverteilers belegen. 2. a) Welche weiteren Maßnahmen neben der Ausbringtechnik sind geeignet, um eine angemessene Emissionsminderung zu erreichen? Nachdem der überwiegende Teil der Ammoniakemissionen aus der Rinderhaltung stammt und bei dieser Wirtschafts düngerart die meisten Emissionen bei der Lagerung und Ausbringung der Wirtschaftsdünger entstehen, sind neben einer bodennahen Ausbringtechnik eine schnelle Einarbei tung von Wirtschaftsdüngern und eine angepasste Wirt schaftsdüngerlagerung (z. B. Abdeckung offener Güllegru ben) geeignet, eine angemessene Emissionsminderung zu erreichen. Daneben kann auch durch eine verkürzte Einar beitungsfrist von harnstoffhaltigen Düngemitteln auf unbe stellten Ackerflächen sowie die Möglichkeit des Zusatzes eines Ureasehemmstoffs zu Harnstoff eine gewisse Emis sionsminderung erreicht werden. b) Welche chemischen bzw. biologischen Zusätze zur Gülle eignen sich weiterhin zur Emissionsminderung ? Es wird eine Vielzahl an (biologischen) Zusatzstoffen für Gülle angeboten, deren genaue Wirkung oftmals nicht be kannt und absicherbare Nachweise einer Emissionsmin derung nicht vorhanden sind. Zudem sind diese Produkte oftmals mit hohen Kosten verbunden, sodass selbst aus betriebswirtschaftlicher Sicht oftmals eine bodennahe Appli kationstechnik zu bevorzugen ist. Chemische Zusatzstoffe wie beispielsweise Säuren ber gen theoretisch ein hohes Potenzial zur Verminderung von Ammoniakemissionen. Jedoch sind die Langzeitwirkungen (z. B. Auswirkungen auf Boden) nur teilweise bekannt sowie rechtliche Fragestellungen und Aspekte der Arbeitssicher heit noch ungeklärt. Am Institut für Landtechnik und Tierhal tung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird deshalb ein Projekt zur Ansäuerung von Wirtschaftsdün gern, gefördert durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, durchgeführt. c) Welche Emissionsminderung kann mit diesen Maßnahmen erreicht werden? Gemäß BVT (Schlussfolgerungen zu den besten verfüg baren Techniken, Richtlinie 2010/75/EU) wird neben den bodennahen Applikationstechniken sowie einer Verdünnung der Gülle mit Wasser, die Ansäuerung von Gülle vorgeschla gen. In der wissenschaftlichen Literatur schwanken die Er gebnisse zur Emissionsreduktion durch Ansäuerung je nach Wirtschaftsdüngerart zwischen 43 Prozent und 71 Prozent im Stall, 40 Prozent und >90 Prozent bei der Güllelagerung bzw. 12 Prozent und 50 Prozent bei der Ausbringung (Kup per, Berner Fachhochschule). 3. a) Gibt es aktuell Forschungsvorhaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, die alternative Ausbringtechniken bzw. weitere emissionsmindernde Maßnahmen im Hinblick auf die neue Düngeverordnung untersuchen? Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft untersucht derzeit im Rahmen folgender Forschungsprojekte Verfahren zur Emissionsminderung: – Projekt zur „Gülleansäuerung“ (ht tp : / /www. l f l .bayern.de/ i l t /umwel t technik /b io gas/164374/index.php), – „Abluftreinigung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Bayern“ (http://www.lfl.bayern.de/ilt/umwelttechnik/emissi onen/133648/index.php), – Optimierung der Gülleausbringung unter Berücksichti gung der Novellierung der Düngeverordnung und der NECRichtlinie (National Emission Ceilings Directive) (http://www.lfl.bayern.de/ilt/pflanzenbau/marktfruchtan bau/158250/index.php), (http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032593/index. php), – Forschungsvorhaben zur emissionsarmen Ausbringung auf Grünland mit verschiedenen Techniken, Forschungs vorhaben zur verlustmindernden Ausbringung auf Acker land (verschiedene Techniken in Getreide, Mais [Unter fußdüngung]) (http://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/031978/index. php). b) Wie beurteilt die Staatsregierung die in der Frage 3 a genannten Methoden im Hinblick auf die Vorgaben der Düngeverordnung? Die bisher vorliegenden Versuchsergebnisse zeigen, dass durch eine bodennahe Gülleausbringung Ammoniakemis sio nen sicher reduziert werden können. Da diese Verfahren größtenteils bekannt und verfügbar sind, gilt der weiteren Ausdehnung emissionsarmer Applikationstechniken ein Hauptaugenmerk und wird auch im Rahmen des Baye rischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) im Rahmen der Maßnahmen B25/26 „Emissionsarme Wirtschaftsdün gerausbringung“ gefördert. 4. Könnte der Einsatz von chemischen bzw. biologischen Güllezusätzen zur Emissionsminderung aus Sicht der Staatsregierung ab dem Jahr 2020 in Kombination mit den bisher zugelassenen Ausbringtechniken den Anforderungen der Düngeverordnung genügen? Die Düngeverordnung lässt die Zulassung von anderen Verfahren zu, soweit diese Verfahren zu vergleichbar ge ringen Ammoniakemissionen führen. Derzeit sind keine biologischen Zusätze bekannt, welche ein ausreichendes Minderungspotenzial aufweisen. Eine endgültige Bewer tung des Verfahrens zur Ansäuerung von Gülle kann erst mit Abschluss des laufenden Projekts erfolgen.