Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 22.12.2017 Operativer Ergänzungsdienst Ich frage die Staatsregierung: 1. Worum genau handelt es sich bei dem sog. Operativen Ergänzungsdienst (OED) innerhalb der Bayerischen Polizei? 2. Welche Aufgaben übernimmt der OED? 3. Wie viele Polizeibeamte sind aktuell dem OED zugeordnet – in ganz Niederbayern? – in Landshut? 4. Welche Dienststellen in Niederbayern verfügen über einen OED? 5. Wie viele der insgesamt 2.000 neuen Polizeibeamten werden dem OED zugeordnet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.02.2018 1. Worum genau handelt es sich bei dem sog. Operativen Ergänzungsdienst (OED) innerhalb der Bayerischen Polizei? 2. Welche Aufgaben übernimmt der OED? Im Zuge der von 2006 bis 2009 durchgeführten Reform der Polizeiorganisation in Bayern wurden bei grundsätzlich allen Flächenpräsidien sog. Operative Ergänzungsdienste (OED) eingerichtet. In diesen wurden die zur damaligen Zeit bei den ehemaligen Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen angegliederten Einsatzzüge (E-Züge), die Zivilen Einsatzgruppen (ZEG), die Diensthundeführer (DHF) sowie die Trainer für Polizeiliches Einsatzverhalten (PE-Trainer) zusammengefasst . Bei den Polizeipräsidien Schwaben Nord sowie den Ballungsraumpräsidien Mittelfranken und München sind die o. g. Organisationseinheiten überwiegend in den sog. Polizeiinspektionen Ergänzungsdienste zentral organisiert. Mit der Errichtung der Operativen Ergänzungsdienste konnte die Einsatzsteuerung der Einsatzzüge, der Zivilen Einsatzgruppen sowie der Diensthundeführer zentralisiert und damit eine höhere Einsatzeffizienz erreicht werden. Die Zentralisierung des Polizeilichen Einsatztrainings brachte ebenfalls Synergieeffekte und eine Effizienzsteigerung im Bereich der Aus- und Fortbildung mit sich. Die Operativen Ergänzungsdienste in Bayern verfügen bislang grundsätzlich über keine eigenen Sollstellen. Somit handelt es sich bei den Operativen Ergänzungsdiensten um sog. nichtetatisierte Organisationseinheiten. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten der Operativen Ergänzungsdienste sind in der Regel bei den Polizeiinspektionen der jeweiligen Polizeipräsidien ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten. Die Operativen Ergänzungsdienste verstehen sich als Unterstützungseinheit für das übergeordnete Polizeipräsidium und dessen nachgeordnete Dienststellen. Vorrangig sind die Operativen Ergänzungsdienste in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätig. Bei besonderen Einsatzlagen unterstützen die Operativen Ergänzungsdienste im gesamten Präsidialbereich, im Einzelfall können Einheiten der Operativen Ergänzungsdienste auch bayernweit zum Einsatz kommen. Die Einsatzzüge der Operativen Ergänzungsdienste stehen den Präsidien der Landespolizei als geschlossene Einheiten zur Verfügung. Sie unterstützen insbesondere die örtlichen Polizeiinspektionen bei Einsätzen aus besonderem Anlass (z. B. Veranstaltungen, Versammlungen usw.) und im Rahmen des täglichen Dienstes beispielsweise in Form von Konzept- und Schwerpunkteinsätzen (z. B. Verkehrssicherheitsaktionen , Schwerpunktfahndungen usw.). Zudem unterstützen sie den polizeilichen Einzeldienst bei allgemeinpolizeilichen Aufgaben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/21013 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21013 Zu den Aufgaben der Zivilen Einsatzgruppen zählen die Bekämpfung der Straßenkriminalität (ausschließlich oder überwiegend auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen – einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel – begangene Straftaten; z. B. Rauschgiftkriminalität, Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Raub, Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen usw.), die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten sowie die Übernahme kurzfristiger Observationsmaßnahmen . Darüber hinaus unterstützen die Zivilen Einsatzgruppen anlassbezogen insbesondere die örtlichen Polizei- und Kriminalpolizeiinspektionen z. B. bei konzeptionellen Einsätzen oder bei sog. Ad-hoc-Einsatzlagen sowie beim Vollzug von Haftbefehlen. Die Diensthunde der Diensthundeführer sind grundsätzlich als Schutzhunde ausgebildet und verfügen über Zusatzqualifikationen vor allem in den Bereichen Rauschgift-, Sprengstoff- und Leichensuche. Daneben gibt es in allen Polizeipräsidien besonders ausgebildete Personensuchhunde . Die Diensthundeführer der Operativen Ergänzungsdienste unterstützen die Schutz- und Kriminalpolizei, z. B. bei der Suche nach Tätern, Tatwerkzeugen, Tatmitteln, Leichen etc. Darüber hinaus werden Diensthunde im Rahmen von sog. Besonderen Aufbauorganisationen, z. B. zur Absuche einer Veranstaltungsörtlichkeit nach sprengstoffverdächtigen Gengenständen, eingesetzt. Aufgrund der einzelnen Spezialisierungen der Diensthunde werden diese nicht nur im örtlichen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Operativen Ergänzungsdienste eingesetzt, sondern anlassbezogen auch präsidiumsweit, im Einzelfall auch bayern weit. Mit Anbindung der Diensthundeführer bei den Operativen Ergänzungsdiensten und der damit ermöglichten zentralen Einsatzsteuerung ist ein effektiver und optimierter Einsatz der Diensthunde möglich. Der Aufgabenbereich der PE-Trainer umfasst im Wesentlichen die Organisation und Durchführung des dezentral bei den Verbänden durchgeführten Trainings des Polizeilichen Einsatzverhaltens. 3. Wie viele Polizeibeamte sind aktuell dem OED zugeordnet – in ganz Niederbayern? – in Landshut? 4. Welche Dienststellen in Niederbayern verfügen über einen OED? Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern sind in Landshut, Passau und Straubing Operative Ergänzungsdienste situiert. Die Operativen Ergänzungsdienste im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern weisen mit Stand 01.01.2018 folgende Personalstärken auf: Dienststelle Sollstärke Iststärke OED Landshut 0 46 OED Passau 0 44 OED Straubing 0 43 gesamt 0 133 Die Operativen Ergänzungsdienste des Polizeipräsidiums Niederbayerns sind, wie oben bereits erläuternd dargestellt, bislang nicht mit Sollstellen etatisiert. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten, die bei den Operativen Ergänzungsdiensten Landshut, Passau und Straubing ihren Dienst verrichten , sind bei den Polizeiinspektionen der Schutzpolizei des Polizeipräsidiums Niederbayern ausgebracht, d. h. in den Sollstärken dieser Dienststellen enthalten. Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzten oder umgesetzten Beamtinnen und Beamten. 5. Wie viele der insgesamt 2.000 neuen Polizeibeamten werden dem OED zugeordnet? In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass zwischen Stellen- bzw. Sollstellenzuweisungen und Personalzuteilungen unterschieden werden muss. Die über ein Haushaltsgesetz geschaffenen Stellen für Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei werden den Verbänden als Sollstellen zugewiesen. Sollstellenzuweisungen an die Verbände der Bayerischen Polizei können nur erfolgen, wenn über ein Haushaltsgesetz neue Stellen für die Bayerische Polizei geschaffen wurden. Das weitreichende Konzept „Sicherheit durch Stärke“ der Staatsregierung sieht vor, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Bayerische Polizei zu schaffen. Der im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 setzt den ersten Teil dieses Pakets um. Für 1.000 der Stellen aus dem vorgenannten Sicherheitskonzept ist noch das Gesetzgebungsverfahren für den Doppelhaushalt 2019/2020 abzuwarten . Bei der Zuweisung von Sollstellen an die Dienststellen der Bayerischen Polizei ist zwingend die vom Haushaltsgesetzgeber vorgeschriebene Zweckbindung zu berücksichtigen . Bei den im Rahmen des Doppelhaushalts 2017/2018 beschlossenen Stellen für die Bayerische Polizei waren 189 Stellen für Spezialfunktionen (Beamte für den technischen Computer- und Internetkriminaldienst, hauptamtliche IT- Sicherheitsbeauftragte etc.) vorgesehen, die entsprechend ihrer Zweckbindung überwiegend den kriminalpolizeilichen Dienststellen zugewiesen wurden. Für die weiteren Stellen aus dem Sicherheitskonzept (mit der Zweckbindung „für Präsenz und Sicherheit“) erarbeitet derzeit die unter Leitung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr eingerichtete „Arbeitsgruppe Stellenzuweisung “ einen Schlüssel für die Verteilung. Dieser Verteilungsschlüssel wird dann zur Zuweisung entsprechender Sollstellen an die Dienststellen führen. Die Staatsregierung beabsichtigt, die Stellen aus dem Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ den Dienststellen der Bayerischen Polizei erst dann zuzuweisen, wenn sie auch vor Ort mit Personal besetzt werden können, also wenn die in diesem Zusammenhang eingestellten Polizeibeamtinnen und -beamten fertig ausgebildet sind. Mit der Einstellung der entsprechenden Beamten ist ab dem 01.03.2017 sukzessive begonnen worden. Die Zuteilung des entsprechenden Personals an die Polizeiverbände wird damit sukzessive ab September 2019 erfolgen. Da sich das künftige Verteilungskonzept noch in der Erarbeitungsphase befindet, kann derzeit noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob bzw. wie viele Sollstellen den Operativen Ergänzungsdiensten im Rahmen der Verteilung der o. g. 2.000 Stellen zugewiesen werden. Drucksache 17/21013 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Unabhängig von diesen Sollstellenzuweisungen sind die Personalzuteilungen zu sehen. Anders als Sollstellenzuweisungen , die gemäß oben beschriebenem Procedere nur erfolgen können, wenn über ein Haushaltsgesetz neue Stellen für die Bayerische Polizei geschaffen wurden, erfolgen Personalzuteilungen (d. h. die Zuteilung der fertig ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten) an die Verbände der Bayerischen Polizei halbjährlich orientiert an der aktuellen Personalsituation unter Berücksichtigung von Ruhestandsabgängen , Abordnungen, Schwangerschaften, frei werdenden Dienstposten etc. Ziel ist eine möglichst ausgewogene Personalausstattung bei der Bayerischen Polizei. Die gemeldeten Ruhestände bei den Präsidien der Bayerischen Landespolizei konnten seit dem Zuteilungstermin im Herbst 2016 jeweils rechnerisch vollständig ausgeglichen werden. Die Personalverteilung innerhalb eines Verbandes ist Führungsaufgabe der Polizeipräsidien. Die Verteilung des Personals erfolgt lage- und belastungsorientiert sowie unter Berücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen.