Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 01.02.2018 Planungsstand Kinderklinik „Neues Hauner“ Zur Schriftlichen Anfrage betreffend den Zeitplan Kinderklinik „Neues Hauner“ (Drs. 17/14471) erläuterte die Staatsregierung , dass bis Mitte 2017 die Planungen für die neue Kinderklinik vorliegen und nach Beratungen im Haushaltsaussschuss die Ausführungspläne erstellt werden sollen sowie dann auch genauere Kostenschätzungen vorliegen würden. Nachdem dies bisher noch nicht geschehen ist, frage ich die Staatsregierung: 1. Bis wann ist mit einer Vorlage der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu rechnen? 2. a) Wie weit sind die Entwurfsplanungen und die Kostenberechnungen fortgeschritten? b) Decken sich die Kostenberechnungen weiterhin mit den im Haushalt 2017/2018 eingeplanten Summen? 3. a) Sind inzwischen genügend Spendengelder eingeworben worden, um den Betrag, der durch das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München oder Dritte eingebracht werden soll, zu decken? b) Wenn ja, wie hoch ist diese Summe? c) Wenn nein, wie viel Zeit haben das Klinkum oder Dritte , um die entsprechende Summe zu akquirieren? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.02.2017 1. Bis wann ist mit einer Vorlage der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu rechnen? Die Planung des Neubauprojekts „Neues Hauner“ befindet sich in der Erstellungsphase der HU-Bau. Aufgrund der sehr hohen Komplexität des Projekts bedarf dies auch entsprechender Zeit. Es wird angestrebt, die HU-Bau noch im Jahr 2018 dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit der Bitte um Genehmigung vorzulegen. 2. a) Wie weit sind die Entwurfsplanungen und die Kostenberechnungen fortgeschritten? Die Entwurfsplanungen sind grundsätzlich weit fortgeschritten . Aufgrund im Laufe der Planung aufgetretener Optimierungsbedarfe wurde eine teilweise Überarbeitung des Raumprogramms und des Entwurfs notwendig. Insofern werden die Kostenberechnung und das Finanzierungskonzept derzeit ebenfalls aktualisiert. Die Überarbeitungen sind dann durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und der Obersten Baubehörde, zu genehmigen und auf dieser Grundlage dann die HU-Bau zu finalisieren. Mit der Vorlage der Überarbeitungen wird für Mai 2018 gerechnet. b) Decken sich die Kostenberechnungen weiterhin mit den im Haushalt 2017/2018 eingeplanten Summen ? Wie oben dargelegt, werden derzeit die Kostenberechnungen und der Finanzierungsplan aktualisiert. Im Haushalt 2017/2018 sind in der Anlage S des Einzelplans 15 mit 3,5 Mio. Euro in 2017 und 6,0 Mio. Euro in 2018 Euro ausreichend Mittel für die Erstellung der HU-Bau veranschlagt. Nach Fertigstellung der HU-Bau sind ab 2019 in die künftigen Haushalte die erforderlichen Ausgabemittel zur Finanzierung der vom Haushaltsausschuss zu genehmigenden Kosten für das Neue Hauner einzustellen. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Haushaltsansätze in der Anlage S der kommenden Doppelhaushalte obliegt dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber. 3. a) Sind inzwischen genügend Spendengelder eingeworben worden, um den Betrag, der durch das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München oder Dritte eingebracht werden soll, zu decken ? b) Wenn ja, wie hoch ist diese Summe? c) Wenn nein, wie viel Zeit haben das Klinkum oder Dritte, um die entsprechende Summe zu akquirieren ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/21015 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21015 Der aktuelle Spendenstand beträgt nach Auskunft des Klinikums rund 23 Mio. Euro. Erst mit der Vorlage der o. g. überarbeiteten Kostenberechnung und einem aktualisierten Finanzierungskonzept können verbindliche Festlegungen über die Verteilung der Finanzierungsanteile zwischen Anlage S, Eigenmitteln des Klinikums und Spendengeldern/ Drittmitteln getroffen werden. Grundsätzlich müssen spätestens mit Vorlage der HU- Bau beim Landtag alle Baukosten belastbar durchfinanziert sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die notwendigen Spendengelder oder Drittmittel für das Bauprojekt zur Verfügung stehen oder verbindlich in Aussicht gestellt sein. Freilich können auch nach diesem Zeitpunkt weiter Spendengelder eingeworben werden, die dann zur Reduzierung der Eigenmittel des Klinikums herangezogen werden können.