Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 29.01.2018 Genehmigungspraxis von Eingriffen in FFH-Gebiete in Bayern (II) Auf meine Schriftliche Anfrage vom 23.11.2017 betreffend „Genehmigungspraxis von Eingriffen in FFH-Gebiete in Bayern“ (Drs. 17/19780) wurde bei den Fragen 3 und 4 geantwortet, dass die jeweilige Behörde gem. Art. 22 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) für die Genehmigung von Eingriffen in FFH-Gebiete zuständig sei. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie sieht die derzeitige Genehmigungspraxis von FFH-Gebieten in Bayern durch die jeweilige Behörde (z. B. höhere Naturschutzbehörde) aus, das heißt in welchen Fällen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen) für die Jahre 2000– 2017 wurden Ausnahmegenehmigungen tatsächlich erteilt? b) Wie wurde das jeweils begründet? 2. a) Wie viele solcher Eingriffe (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen) wurden durch die jeweilige Behörde (z. B. höhere Naturschutzbehörde ) tatsächlich untersagt? b) Wie wurde dies jeweils begründet? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.03.2018 1. a) Wie sieht die derzeitige Genehmigungspraxis von FFH-Gebieten in Bayern durch die jeweilige Behörde (z. B. höhere Naturschutzbehörde) aus, das heißt in welchen Fällen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen) für die Jahre 2000–2017 wurden Ausnahmegenehmigungen tatsächlich erteilt? Zu den abgefragten Daten liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) keine umfassenden Erhebungen vor. Um die Frage vollständig beantworten zu können, müssten sämtliche Genehmigungsbehörden für einschlägige Projekte für den fraglichen Zeitraum alle Genehmigungsverfahren auswerten. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Beantwortungszeit ist dies nicht leistbar. Das StMUV hat allerdings 2008 ein Verzeichnis zur Dokumentation von durchgeführten Verträglichkeitsabschätzungen und -prüfungen erstellt. Diese Sammlung von durchgeführten Verträglichkeitsabschätzungen und -prüfungen soll insbesondere die Ermittlung von Summationswirkungen bei Beurteilung der erheblichen Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten unterstützen und den teilweise erheblichen Ermittlungsaufwand reduzieren. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird das Verzeichnis derzeit überarbeitet , die Auszüge aus dem Verzeichnis gewährleisten daher keine Vollständigkeit. In der Sammlung können insbesondere auch nicht bestandskräftige Projekte enthalten sein. Die Sammlung kann zur Fragestellung daher nur Orientierungswerte liefern. Für den FFH-Bericht 2007–2012 nach Art. 17 FFH-Richtlinie wurde das Verzeichnis hinsichtlich eingetragener Projekte , für die im Zeitraum bis Ende Juni 2012 eine Aus- nahmegenehmigung gem. § 34 Abs. 3 BNatSchG erteilt wurde, mit folgendem Ergebnis ausgewertet: Oberpfalz – Felssicherung St 2165 zwischen Penk und Etterzhausen im FFH-Gebiet „Flanken des Naabdurchbruchtals zwischen Kallmünz und Mariaort“ Oberbayern – Hochwasserschutz Loisach bei Oberau im FFH-Gebiet „Loisachtal zwischen Farchant und Eschenlohe“ – St 2068 Umfahrung Weßling im FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ – Hochwasserschutz an der Isar im Gemeindeteil Gries/ Krün 1 + 2 im FFH- und Vogelschutzgebiet „Karwendel mit Isar“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/21100 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21100 Unterfranken – Ausbau der Bundesstraße B 27 südlich Karlstadt inkl. Neubau eines parallelen Feldweges im FFH-Gebiet „Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim“ – Änderung Regionalplan, Kap. BIV, Abschnitt 2.1 (Bodenschätze ): Erweiterung Schwenk im FFH-Gebiet „Mausohrwochenstuben im Spessart“ Niederbayern – Beseitigung von Sturmschäden im FFH- und Vogelschutzgebiet „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen “ – Beseitigung von Sturmschäden im FFH-und Vogelschutzgebiet „Isarmündung“ – Abflussertüchtigung des Donauvorlandes („Vorlandmanagement “) im FFH- und Vogelschutzgebiet „Isarmündung “ Für den nächsten FFH-Bericht wird das Verzeichnis aktuell erneut bzgl. dieser Aspekte ausgewertet. Diese Auswertung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. b) Wie wurde das jeweils begründet? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Eine separate Erhebung ist im vorgegebenen zeitlichen Rahmen nicht möglich (vgl. Antwort zur Frage 1.1). 2. a) Wie viele solcher Eingriffe (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen) wurden durch die jeweilige Behörde (z. B. höhere Naturschutzbehörde ) tatsächlich untersagt? Auch hierzu liegen dem StMUV keine entsprechenden Erhebungen vor (vgl. Antworten zu den Fragen unter 1. Im Jahr 2007 wurde allerdings eine Übersicht der in Bayern in den letzten Jahren durchgeführten Projekte und Planungen erstellt , für die Verträglichkeitsabschätzungen und -prüfungen durchgeführt wurden. Aus der beispielhaften Übersicht ergibt sich der Anteil der abgelehnten Vorhaben. Die Erhebung im Jahr 2007 besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bietet nur Orientierungswerte. Tabelle zu Frage 2 a Übersicht über Verträglichkeitsprüfungen in Bayern: Bezirk Verträglichkeitsabschät - zung (VA) Verträglichkeitsprüfung (VP) V A+VP als erheblich eingestuft Befreiungsprüfung durchgeführt Vorhaben abgelehnt Anteil abgelehnte Vorhaben Oberbayern 310 90 400 20 20 0 0 % Niederbayern 117 18 135 2 2 1 1 % Oberpfalz 93 65 158 0 0 0 0 % Oberfranken 110 13 123 1 1 0 0 % Mittelfranken 148 19 167 11 11 11 7 % Unterfranken 67 6 73 1 1 0 0 % Schwaben 140 45 185 4 4 0 0 % Gesamt 985 256 1241 39 39 12 1 % In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Pläne und Projekte, die keine Aussicht auf Zulassungsfähigkeit im Sinne von § 34 BNatSchG haben, von den Vorhabenträgern auch zurückgestellt oder in modifizierter Form weiterverfolgt werden und daher in der Tabelle nicht enthalten sind. Dies ergibt sich u. a. aus Abstimmungsprozessen mit der Naturschutzverwaltung, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Vorhaben zu vereinfachen bzw. Zulassungskriterien frühzeitig einzubringen. b) Wie wurde dies jeweils begründet? Hierzu liegen der Staatsregierung, wie zuvor dargestellt, keine Informationen vor.