Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2018 Nichtausweisung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Oberfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viel Personal steht der Regierung von Oberfranken für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? b) Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? 2. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? 4. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Oberfranken zu verstärken, wenn ja, wann und in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.03.2018 1. a) Wie viel Personal steht der Regierung von Oberfranken für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? Mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten sind in der Regierung von Oberfranken eine Fachkraft der 4. QE im Fachsachgebiet und eine Verwaltungskraft der 3. QE im Rechtssachgebiet sowie die jeweiligen Sachgebietsleiter betraut, alle mit stark schwankenden Arbeitsanteilen. Die Schutzgebietsausweisung stellt jeweils nur einen (untergeordneten ) Teil der wahrzunehmenden Aufgaben dar (neben Verwaltungsverfahren, Aufsicht, Beratung, Koordinierung usw.). b) Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? Schutzgebietsausweisungen sind keine formalisierten Antragsverfahren . In der Regel werden die behördlichen Vorarbeiten (z. B. Zustandserfassungen, Konzipierung erster Verordnungsentwürfe u. a.) an einem konkreten Gebiet aufgrund eines Vorschlags von Experten, Naturschutzverbänden , Gebietskörperschaften oder kundigen Privatleuten sowie übergeordneter Erhebungen (z. B. ABSP) ausgelöst. Es gibt in Oberfranken Überlegungen für die Ausweisung von ca. 30 Naturschutzgebieten. Davon sind zwei als externe Anregungen eingegangen. 2. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? Das Unterschutzstellungsverfahren nach Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) läuft derzeit bei einem geplanten Naturschutzgebiet. Für zwei weitere geplante Naturschutzgebiete werden aktuell die Abgrenzung sowie der Verordnungsentwurf erarbeitet. b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebietes „Büg bei Eggolsheim“. Das Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 und 2 BayNatSchG ist abgeschlossen. Derzeit werden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gem. Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG fachlich geprüft. 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? Im Mittel liegen zwischen dem Eingang eines Vorschlags bzw. der „Idee“ der Unterschutzstellung bis zum Inkrafttreten der Verordnung ca. 9 Jahre. Der konkrete Wert im Einzelfall hängt unter anderem stark von externen Faktoren ab (z. B. Größe des NSG, Konfliktträchtigkeit). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.05.2018 Drucksache 17/21109 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21109 4. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Oberfranken zu verstärken, wenn ja, wann und in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht? Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken hat kürzlich eine halbe zusätzliche Planstelle der 3. Qualifikationsebene sowie Mittel für befristete Beschäftigungen erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN) vom 13.11.2017 (Drs. 17/19725) verwiesen .