Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.01.2018 Nichtausweisung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Oberpfalz Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viel Personal steht der Regierung der Oberpfalz für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? 1.2 Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? 2.1 An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? 2.2 Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? 4.1 Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung Oberpfalz zu verstärken? 4.2 Wenn nein, weshalb sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit nicht? 5.1 Wenn die Staatsregierung die Notwendigkeit der Verstärkung des Personals sieht, wann wird dies geschehen ? 5.2 In welchem Umfang wird das Personal verstärkt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.03.2018 1.1 Wie viel Personal steht der Regierung der Oberpfalz für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist im fachlichen Naturschutz eine Fachkraft der 4. Qualifikationsebene (QE) und im rechtlichen Naturschutz eine Verwaltungskraft der 3. QE, mit stark schwankenden Arbeitszeitanteilen, befasst. Die fachliche Seite des Naturschutzes umfasst ein umfangreiches Spektrum von gutachterlichen Stellungnahmen , insbesondere mit Bezügen zu Planfeststellungsverfahren . Dies bindet in erheblichem Umfang Arbeitskapazitäten, weshalb die Kapazitäten, Unterschutzstellungen voranzutreiben , erheblich reduziert sind. 1.2 Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? Es gibt etwa 15 Anregungen von Verbänden, Privatpersonen oder aus den Fachabteilungen der Naturschutzbehörden. 2.1 An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? Derzeit wird an einem Gebiet gearbeitet. Seit 2010 wurden von der Regierung der Oberpfalz etwa 1.700 Hektar Naturschutzgebietsfläche rechtskräftig ausgewiesen. Die letzte NSG-Ausweisung erfolgte 2016. 2.2 Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Die höhere Naturschutzbehörde ist derzeit mit der Lösung von komplexen Einzelfragen sowie der Aktualisierung von Fachdaten befasst. 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? Der konkrete Wert im Einzelfall hängt unter anderem stark von externen Faktoren ab (z. B. Größe des NSG, Konfliktträchtigkeit , Eigentümerstruktur). Der Zeitraum beträgt bei günstigen Voraussetzungen vom Beginn erster zielgerichteter Erhebungen bis zur Ausweisung als NSG etwa sieben Jahre, kann aber unter ungünstigen Verhältnissen durchaus auch deutlich längere Zeit beanspruchen. 4.1 Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung Oberpfalz zu verstärken? Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat kürzlich eine halbe zusätzliche Planstelle der 3. QE sowie Mittel für befristete Beschäftigungen erhalten. Diese halbe zusätzliche Stelle wurde gewährt, weil die Ein- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21110 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21110 sparverpflichtung bedingt durch die Altersstruktur früher als bei den meisten anderen höheren Naturschutzbehörden erfüllt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.11.2017 (Drs. 17/19725) verwiesen. 4.2 Wenn nein, weshalb sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit nicht? Entfällt (siehe Antwort zu 4.1). 5.1 Wenn die Staatsregierung die Notwendigkeit der Verstärkung des Personals sieht, wann wird dies geschehen? Im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 wird versucht, die Personalsituation der höheren Naturschutzbehörden zu verbessern. Siehe auch Antwort zur Frage 4.1. 5.2 In welchem Umfang wird das Personal verstärkt? Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.