Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 31.01.2018 Ausbildung bei der Bayerischen Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Seminarleiter und Klassenleiter gibt es der zeit an den Ausbildungsstätten der Bayerischen Poli zei (bitte aufgeschlüsselt nach Standort, Fachbereich und Besoldungsgruppe)? 2. a) Welche Tätigkeiten fallen in die Aufgabenbereiche der Seminarleiter und Klassenleiter bzw. eines Fachleh rers bei den Fortbildungseinrichtungen? b) Wie schlagen sich die Tätigkeiten bei der jeweiligen Eingruppierung nieder? 3. a) Ist es richtig, dass die Fachlehrer am Fortbildungsin stitut Ainring besoldungsmäßig höher eingruppiert sind als die Fachlehrer und Klassenleiter der Ausbildungs seminare der Bayerischen Bereitschaftspolizei? b) Wie wird das gerechtfertigt? 4. a) Wie ist der künftige Ausbildungsablauf bei der Baye rischen Polizei infolge der erhöhten Einstellungszah len? b) Mit welchem Personalbedarf rechnet die Staatsregie rung hierfür? c) Wie soll dieser gedeckt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.03.2018 1. Wie viele Seminarleiter und Klassenleiter gibt es derzeit an den Ausbildungsstätten der Bayerischen Polizei (bitte aufgeschlüsselt nach Standort, Fachbereich und Besoldungsgruppe)? Die Informationen ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. 2. a) Welche Tätigkeiten fallen in die Aufgabenbereiche der Seminarleiter und Klassenleiter bzw. eines Fachlehrers bei den Fortbildungseinrichtungen? b) Wie schlagen sich die Tätigkeiten bei der jeweiligen Eingruppierung nieder? Die Seminarleiterinnen und leiter verantworten innerhalb ihres Ausbildungsseminars die gesamte Durchführung der Ausbildung nach Maßgabe des Ausbildungsplans. Die Auf gaben in diesem Zusammenhang reichen von Personalfüh rung und Dienstaufsicht über die Koordinierung und Über wachung der Lehrtätigkeit (Qualitätsmanagement) bis hin zur Beschulung der Praxisbegleiterinnen und begleiter für das Praktikum beim Polizeilichen Einzeldienst. Die stellvertretenden Seminarleiterinnen und leiter sind selbst in die Lehrtätigkeit eingebunden und vertreten darü ber hinaus die Seminarleiterinnen und leiter im Amt. Außer dem obliegt ihnen die Dienstplan und Unterrichtsgestaltung. Die Klassenleiterinnen und leiter bzw. Polizeifachlehre rinnen und lehrer erteilen fachtheoretischen Unterricht, füh ren fächerübergreifende Fallbearbeitungen durch und wir ken bei der Ausgestaltung und Durchführung von Prüfungen mit. Jeder Klasse innerhalb eines Ausbildungsseminars ist eine Polizeifachlehrerin bzw. ein Polizeifachlehrer als Klas senleiterin bzw. Klassenleiter zugewiesen. Die Klassenleiterinnen und leiter sind verantwortlich für die Betreuung der Beamteninnen und Beamten in Ausbil dung (BiA) ihrer Klasse in dienstlichen und persönlichen Belangen. Insbesondere überwachen sie die Leistungsent wicklung und die geforderten Leistungsnachweise ihrer BiA, koordinieren praktische und mündliche Leistungsfeststel lungen und wirken unter Einbeziehung des verantwortlichen Ausbildungspersonals bei der Erstellung eines Persönlich keitsbildes der BiA mit. Der unterschiedliche Grad an Verantwortung und die hie rarchische Abstufung innerhalb des Seminars spiegeln sich in den Bewertungen der drei genannten Funktionen wider. Während Seminarleiterinnen und leiter im Regelfall nach Besoldungsgruppe (BesGr.) A 13 (teilweise sogar bei Ab schluss einer modularen Qualifizierung nach A 14) besoldet werden, sind die Dienstposten von stellvertretenden Semi narleiterinnen und leitern im Regelfall mit BesGr. A 12/00 (teilweise A 12/13) und von Klassenleitern mit A 11/12 (teil weise A 9/11) bewertet. Das Aufgabenspektrum von Polizeifachlehrerinnen und lehrern in der Fortbildung am Fortbildungsinstitut der Baye Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21111 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21111 rischen Polizei in Ainring (BPFI) ist vielschichtig und nicht auf die reine Lehrtätigkeit beschränkt. Zu nennen sind hier im Wesentlichen: – Erarbeitung und Entwicklung der Inhalte von Fortbil dungsveranstaltungen; – Festlegung der erforderlichen Methodik und Didaktik nach den Maßstäben der Erwachsenenbildung; – Gewährleistung des erforderlichen Praxisbezugs des Un terrichtsstoffes; – Erkennen von aktuellen gesellschaftlichen, rechtlichen, technischen und phänomenologischen Entwicklungen und Umsetzung in den Fortbildungsveranstaltungen; – Erarbeitung der notwendigen Unterrichtsmaterialien und Begleitdokumente; – Evaluation jedes einzelnen Seminars; – Gewinnung polizeiinterner oder externer Referentinnen und Referenten; – Durchführung der Seminare nicht nur am BPFI, sondern auch an anderen Orten Bayerns; – Erstellung von ELearningProgrammen, Podcasts u. Ä. sowie Arbeitshilfen für den täglichen Dienst; – Netzwerkpflege zu den Experteninnen und Experten aus Polizei (Bund, Länder, international), Verwaltung und Wirtschaft; – Mitwirkung in landes und bundesweiten Gremien, in Pro jekt und Arbeitsgruppen; – Auskunftserteilung für Spezialfragen aus der polizeilichen Praxis; – Gutachtertätigkeiten und Erstellung von Expertisen; – Mitwirkung bei bzw. Organisation von nationalen und in ternationalen Workshops und Tagungen; – Erstellung von Fachartikeln. Diesem breiten Aufgabenspektrum entsprechend werden Polizeifachlehrerinnen und lehrer in der Fortbildung am BPFI nach BesGr. A 11/13 besoldet. 3. a) Ist es richtig, dass die Fachlehrer am Fortbildungsinstitut Ainring besoldungsmäßig höher eingruppiert sind als die Fachlehrer und Klassenleiter der Ausbildungsseminare der Bayerischen Bereitschaftspolizei ? b) Wie wird das gerechtfertigt? Die höhere Eingruppierung von Polizeifachlehrerinnen und lehrern in der Fortbildung am BPFI in Ainring resultiert aus den in der Antwort auf Frage 2 beschriebenen unterschied lichen Aufgabengebieten. Das Lehrpersonal des BPFI un terrichtet nicht nur Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifika tionsebene, sondern Angehörige aller Qualifikationsebenen, bis hinauf zur Führungsebene der Bayerischen Polizei. Am BPFI erfolgt keine generalisierte Ausbildung nach einem zentral ausgearbeiteten Curriculum. Vielmehr findet eine überwiegend spezialisierte Unterrichtung von berufser fahrenen Expertinnen und Experten aus vielen Tätigkeits feldern der Polizei statt. Polizeifachlehrerinnen und lehrer in der Fortbildung müs sen dementsprechend selbstständig Inhalte, Unterrichts methodik und didaktik der Fortbildungsveranstaltungen entwickeln und fortschreiben. Dabei haben sie rasch auf rechtliche, gesellschaftliche, technische und polizeitak tische Entwicklungen und Kriminalitätsphänomene zu rea gieren. Über diese eigentliche Lehrtätigkeit hinaus wirken sie regelmäßig in Gremien, Arbeits und Projektgruppen in Bayern und darüber hinaus mit. Von ihnen werden auch Stellungnahmen und Expertisen in spezifischen Fachgebie ten angefordert. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, die unter schiedlichen Lehrinhalte in Niveau und Detailgrad sowie die unterschiedlichen Zielgruppen rechtfertigen eine unter schiedliche Eingruppierung von Polizeifachlehrerinnen und lehrern in Ausbildung und Fortbildung. Diese Sichtweise ist keine Besonderheit der Bayerischen Polizei, sondern gän gig in der Bildungslandschaft. 4. a) Wie ist der künftige Ausbildungsablauf bei der Bayerischen Polizei infolge der erhöhten Einstellungszahlen ? b) Mit welchem Personalbedarf rechnet die Staatsregierung hierfür? c) Wie soll dieser gedeckt werden? Der bestehende und bewährte Ausbildungsablauf wird trotz der erhöhten Einstellungszahlen beibehalten. Eine Absen kung des Ausbildungsniveaus wäre kontraproduktiv und würde der Bayerischen Polizei auf lange Sicht schaden. Um die Ausbildung der großen Jahrgänge auf hohem Niveau zu gewährleisten, wurden in allen Bereitschaftspolizeiabtei lungen umfangreiche personelle und logistische Maßnah men ergriffen. Die Bewältigung des erhöhten Ausbildungsbedarfs stellt eine Kraftanstrengung dar, die nicht allein von der Baye rischen Bereitschaftspolizei, sondern von der gesamten Bayerischen Polizei gemeinschaftlich zu erbringen ist. Nach jetzigen Planungen werden auch im Jahr 2019 nochmals zusätzliche Ausbildungsseminare aufzustellen sein. Nach und nach werden dann aber die großen Absolven tenjahrgänge auf die Polizeiverbände verteilt werden kön nen und für eine deutliche Verstärkung der Bayerischen Polizei sorgen. SAnfr von MdL Prof. Dr. Gantzer vom 31.01.2018 Anlage zur Beantwortung von Ziff. 1 II. BPA Eichstätt III. BPA Würzburg IV. BPA Nürnberg V. BPA Königsbrunn VI. BPA Dachau VII. BPA Sulzbach-Rosenberg A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 A11/00 A11/12 bzw. Al2/00 Al2/13 bzw. A13/00 A13/14 AS-Leiter 3 2 3 1 1 2 1 3 5 3 stv. AS-Leiter 2 1 1 2 1 1 2 1 3 4 Klassenleiter 4 23 2 20 2 8 2 21 2 19 4 41 Gesamt 4 25 4 2 2 21 5 1 2 8 1 1 2 22 4 1 2 20 3 0 4 44 9 3 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21111 Aufstellung_zu_Frage_1.pdf Page 1