Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 22.01.2018 Das ländliche Kernwegenetz in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben seit 2014 bis einschließlich 2017 in Bayern einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Antragsjahr, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden )? b) Für welche ILEn wurden im genannten Zeitraum bereits Anträge bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Bewilligungsjahr , ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden )? c) Mit Mitteln in welcher Höhe wurde und wird die Erstellung dieser bewilligten Kernwegekonzepte gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigem Amt für Ländliche Entwicklung und ILEn sowie unter Nennung des jeweiligen förderfähigen Gesamtbetrags und der jeweiligen bewilligten Fördermittel)? 2. a) Welche ILEn bereiten aktuell einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes vor (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? b) Welche Förderanträge zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes wurden seit 2014 abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , Jahr der Ablehnung, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? c) Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und den jeweiligen ILEn)? 3. a) Für welche ILEn sind seit 2014 bereits Kernwegekonzepte fertiggestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Jahr der Fertigstellung und den jeweiligen ILEn)? b) In welcher Höhe wurden Mittel für diese Konzepte seit 2014 jährlich bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie unter Nennung der Höhe von förderfähigen Gesamtkosten und bewilligten Fördermitteln )? c) Welche Anträge auf Fördermittel für diese Konzepte wurden seit 2014 jährlich abgelehnt und warum (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn und der Höhe der beantragten Mittel)? 4. a) Wie viele Kilometer Wege umfassen die einzelnen seit 2014 erarbeiteten Kernwegekonzepte (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , ILEn und an den ILEn beteiligten Gemeinden sowie unterteilt nach Einstufung als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“)? b) Wie setzt sich die seit 2014 zu Kernwegen auszubauende bzw. bereits ausgebaute Fläche zusammen (z. B. Ausbau befestigter Trassen, völlig neue Trassierung, Ausbau von Grünwegen; Angaben bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden? c) Wie groß ist der zusätzliche Flächenbedarf (in m2 insgesamt und pro laufendem Meter) der unterschiedlichen Ausbaumaßnahmen für die jeweiligen auszubauenden und bereits ausgebauten Flächen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, jeweiligen ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? 5. a) Welche konkreten Umsetzungen von Wegen aus Kernwegenetzkonzepten wurden seit 2014 jährlich beantragt und noch nicht bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? b) Auf welche Höhe belaufen sich die geschätzten Investitionskosten für die jeweils einzelnen Konzepte aller beantragten Umsetzungsmaßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden sowie unterteilt nach Einstufung als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“)? c) Welche Anträge für Umsetzungsmaßnahmen wurden abgewiesen, in eine Warteliste aufgenommen oder an andere Förderprogramme verwiesen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , ILEn, den jeweiligen beteiligten Gemeinden sowie der jeweiligen Begründung)? 6. Wie verteilen sich die einzelnen Maßnahmen der jeweiligen ILEn auf die möglichen gewählten Verfahrensmethoden (z. B. Flurneuordnungsverfahren) und damit die Höhe des Fördersatzes (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie zusätzlich aufgeteilt nach „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21114 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21114 7. Welchen Anteil an den zugewiesenen Fördermitteln haben Kernwegenetzprojekte an den Projekten der Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern seit 2014 (bitte aufgeschlüsselt auf die jeweiligen einzelnen Ämter für Ländliche Entwicklung)? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.03.2018 Vorbemerkung: Mit der Initiative Ländliche Kernwegenetze setzt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung neben der Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurneuordnung einen neuen Schwerpunkt im Bereich der Ertüchtigung der Agrarinfrastruktur. Hintergründe dafür sind, dass das bestehende ländliche Wegenetz den gestiegenen Ansprüchen einer modernen Landwirtschaft oft nicht mehr gerecht wird und darüber hinaus auch verstärkt gemeindeübergreifende Fahrbeziehungen hinzukommen. Bei der Schaffung von Kernwegenetzen geht es um eine gemeindeübergreifende und multifunktional angelegte Ertüchtigung des Hauptwirtschaftswegenetzes. Das neue Wegenetz soll weitmaschiger, d. h. mit weniger Wegen, aber dafür mit höherer Ausbauqualität konzipiert werden. Der Ausbau erfolgt weitgehend auf bestehenden Wegtrassen und dadurch flächenschonend. Zur Unterstützung einer ganzheitlichen Gemeindeentwicklung wird das neue Wegenetz in eine interkommunale Gesamtplanung eingebunden. Im ersten Schritt erfolgt die Konzepterstellung in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Landwirten und der Naturschutzverwaltung, die gleichzeitig mit einer Prioritätensetzung verbunden ist. Die Planung eines Kernwegenetzes ist für die Gemeinden eine wichtige Grundlage für die gezielte Lenkung von Investitionen in die strukturelle Verbesserung des ländlichen Wegenetzes für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Im zweiten Schritt wird mit dem Ausbau der Wege mit den höchsten Prioritätsstufen begonnen. Für die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen sollen neben den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung auch alle sonstigen verfügbaren Förderinstrumente genutzt werden. Der Gesamtumfang des ländlichen Kernwegenetzes in Bayern kann auf Grundlage der vorliegenden Befragung der Ämter für Ländliche Entwicklung auf ca. 7.200 km Länge abgeschätzt werden. In welchem Umfang diese Wegenetze dann tatsächlich zum Ausbau kommen können, hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Flächenverfügbarkeit, Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Grundeigentümer oder finanzielle Ausstattung der Förderprogramme sowie von den Möglichkeiten der Gemeinden zur Kofinanzierung ab. Die Umsetzung wird daher eine langfristige Aufgabe bleiben. Aus vorstehenden Sachverhalten wird deutlich, dass die nachfolgenden Antworten lediglich einen Zwischenstand beinhalten können. 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben seit 2014 bis einschließlich 2017 in Bayern einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , Antragsjahr, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? b) Für welche ILEn wurden im genannten Zeitraum bereits Anträge bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , Bewilligungsjahr, ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? c) Mit Mitteln in welcher Höhe wurde und wird die Erstellung dieser bewilligten Kernwegekonzepte gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigem Amt für Ländliche Entwicklung und ILEn sowie unter Nennung des jeweiligen förderfähigen Gesamtbetrags und der jeweiligen bewilligten Fördermittel )? 2. a) Welche ILEn bereiten aktuell einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes vor (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? b) Welche Förderanträge zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes wurden seit 2014 abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Jahr der Ablehnung, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden )? c) Aus welchen Gründen wurden diese Förderanträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und den jeweiligen ILEn)? 3. a) Für welche ILEn sind seit 2014 bereits Kernwegekonzepte fertiggestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Jahr der Fertigstellung und den jeweiligen ILEn)? b) In welcher Höhe wurden Mittel für diese Konzepte seit 2014 jährlich bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie unter Nennung der Höhe von förderfähigen Gesamtkosten und bewilligten Fördermitteln)? c) Welche Anträge auf Fördermittel für diese Konzepte wurden seit 2014 jährlich abgelehnt und warum (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn und der Höhe der beantragten Mittel)? Zur Beantwortung der Fragen 1 a bis 3 c wird auf die anliegende Tabelle „Ländliches Kernwegenetz in Bayern, Stand 01.02.2018“ verwiesen. 4. a) Wie viele Kilometer Wege umfassen die einzelnen seit 2014 erarbeiteten Kernwegekonzepte (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und an den ILEn beteiligten Gemeinden sowie unterteilt nach Einstufung als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig “)? Die seit 2014 erarbeiteten Kernwegenetzkonzepte umfassen folgende Wegelängen: Drucksache 17/21114 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Gesamt (km) 278 2.369 870 740 1.145 1.851 0 Priorität I (km) 86 636 313 102 279 382 0 Priorität II (km) 90 844 315 290 527 714 0 Langfristig (km) 102 889 242 348 339 755 0 Wie bereits ausgeführt, handelt sich bei den Kernwegenetzkonzepten um Rahmenkonzepte. In welchem Umfang die darin enthaltenen Kernwege dann tatsächlich zum Ausbau kommen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Flächenverfügbarkeit, Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Grundeigentümer oder finanzielle Ausstattung der Förderprogramme und Gemeinden. Die Rahmenkonzepte sind über die Förderung der Ländlichen Entwicklung hinaus auch eine wertvolle Orientierung für die Wegebauinvestitionen der Kommunen aus anderen Mitteln (vgl. auch Vorbemerkung). b) Wie setzt sich die seit 2014 zu Kernwegen auszubauende bzw. bereits ausgebaute Fläche zusammen (z. B. Ausbau befestigter Trassen, völlig neue Trassierung, Ausbau von Grünwegen; Angaben bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? Die seit 2014 ausgebauten bzw. auszubauenden Kernwege setzen sich zusammen aus – 97 Prozent Ausbau auf befestigter Trasse, – 1 Prozent Ausbau auf unbefestigter Trasse und – 2 Prozent Ausbau auf völlig neuer Trasse. Eine Aufschlüsselung nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) und beteiligten Gemeinden ist derzeit noch nicht möglich. c) Wie groß ist der zusätzliche Flächenbedarf (in m2 insgesamt und pro laufendem Meter) der unterschiedlichen Ausbaumaßnahmen für die jeweiligen auszubauenden und bereits ausgebauten Flächen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, jeweiligen ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? Überschlägig kann für den Ausbau – auf alten Trassen ein zusätzlicher Bedarf von 1 m² je lfd. m Kernweg, – auf neuen Trassen von 5 m² (ohne Böschung und Wegseitengraben ) je lfd. m Kernweg und – auf vorhandenen Wegen auf unbefestigter Trasse ein zusätzlicher Flächenbedarf von 2 m² je lfd. m Kernweg angenommen werden. Darin ist die Ausweisung von ggf. notwendig werdenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht enthalten. Eine Aufschlüsselung nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEK und beteiligten Gemeinden ist derzeit noch nicht möglich. 5. a) Welche konkreten Umsetzungen von Wegen aus Kernwegenetzkonzepten wurden seit 2014 jährlich beantragt und noch nicht bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie den jeweiligen beteiligten Gemeinden)? Alle umsetzungsreifen und förderfähigen Anträge auf Umsetzung von beantragten Wegen aus den Kernwegenetzkonzepten konnten bewilligt werden. b) Auf welche Höhe belaufen sich die geschätzten Investitionskosten für die jeweils einzelnen Konzepte aller beantragten Umsetzungsmaßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden sowie unterteilt nach Einstufung als „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig “)? Die Beantragung und Realisierung von Ausbaumaßnahmen ist von vielen Faktoren abhängig. Neben der erforderlichen Kofinanzierung durch die Gemeinden sind für die weitere Umsetzung der Kernwegenetzkonzepte vor allem der notwendige Flächenerwerb, die Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Grundeigentümer sowie die personelle und finanzielle Ausstattung der Ämter für Ländliche Entwicklung ausschlaggebend. Aus den o. a. Gründen kann derzeit keine Angabe zu den tatsächlich notwendigen Investitionen gemacht werden. Ebenso kann die Aufschlüsselung nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden sowie in Prioritäten noch nicht abschließend angegeben werden. c) Welche Anträge für Umsetzungsmaßnahmen wurden abgewiesen, in eine Warteliste aufgenommen oder an andere Förderprogramme verwiesen (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn, den jeweiligen beteiligten Gemeinden sowie der jeweiligen Begründung )? Alle umsetzungsreifen und förderfähigen Anträge für Umsetzungsmaßnahmen , die an den Ämtern für Ländliche Entwicklung eingereicht wurden, wurden bewilligt. 6. Wie verteilen sich die einzelnen Maßnahmen der jeweiligen ILEn auf die möglichen gewählten Verfahrensmethoden (z. B. Flurneuordnungsverfahren ) und damit die Höhe des Fördersatzes (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie zusätzlich aufgeteilt nach „Priorität I“, „Priorität II“ und „langfristig“)? Die Umsetzung der Kernwegenetze erfolgt vorrangig in einfachen Flurneuordnungsverfahren. Der Fördersatz beträgt hier i. d. R. bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten (bei ökologischer Ausrichtung bis zu max. 85 Prozent). Die Grundbereitstellung erfolgt i. d. R. über einen Landabzug, den alle Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21114 Eigentümer im Verfahrensgebiet entschädigungslos aufbringen . Die sonstigen Planungs- und Bauleitungskosten werden mit dem für das Verfahren geltenden Zuschusssatz (d. h. i. d. R. 75 Prozent) gefördert. Gutachterkosten fallen i. d. R. nicht an. In Bereichen, in denen keine Bodenordnung erforderlich ist, ist eine Wegebauförderung auch außerhalb der Flurneuordnung als sog. Infrastrukturmaßnahme möglich. Hier übernimmt die Gemeinde die Bauträgerschaft. Je nach Rahmenbedingungen und Herkunft der Fördermittel (nationale oder EU-Mittel) schwankt der Fördersatz: – Bei Einsatz von nationalen Mitteln (GAK- oder Landesmittel ) können die Bruttobaukosten der Maßnahme (einschließlich aller Planungs- und Bauleitungskosten) mit bis zu 65 Prozent (mit ILE-Bonus max. bis zu 75 Prozent) gefördert werden. Grunderwerbskosten können nicht gefördert werden. Gutachterkosten fallen i. d. R. nicht an. – Die Maßnahmen können auch über das EU-Förderprogramm „Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014–2020 in Bayern “ gefördert werden. Hier sind Grunderwerbs-, Planungs - und Gutachterkosten nicht förderfähig. Die Nettobaukosten werden mit einem Fördersatz von 60 Prozent gefördert. Für die Gemeinden als Bauträger liegt der Fördersatz bezogen auf die Bruttobaukosten damit unter 50 Prozent. Eine genauere Aufschlüsselung wäre sehr verwaltungsaufwendig und aufgrund der prozesshaften Umsetzung nur von kurzer Aussagekraft, sodass davon abgesehen wurde. 7. Welchen Anteil an den zugewiesenen Fördermitteln haben Kernwegenetzprojekte an den Projekten der Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern seit 2014 (bitte aufgeschlüsselt auf die jeweiligen einzelnen Ämter für Ländliche Entwicklung)? Derzeit befindet sich ein Großteil der Konzepte noch in Bearbeitung oder am Anfang der Umsetzungsphase. Je nach regionalem Bedarf ist der Umfang und Stand der Planung unterschiedlich (vgl. Tabelle zu Frage 4 a). Aus diesem Grund können noch keine genauen Aussagen zum Fördermittelanteil der Kernwegenetzprojekte an den Projekten der Ämter für Ländliche Entwicklung getroffen werden. Ländliches Kernwegenetz in Bayern, Stand 01.02.2018 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Harry Scheuenstuhl vom 22.01.2018 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. 1. a) Welche Integrierten Ländlichen Entwicklungen (ILEn) haben seit 2014 bis einschließlich 2017 in Bayern einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Antragsjahr , ILEn und den jeweiligen ILEn beteiligten Gemeinden )? 2015 Waginger See – Rupertiwinkel Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Taching a.See, Tittmoning, Waging a.See, Wonneberg 2014 Ilzer Land Eppenschlag, Fürsteneck , Grafenau, Hutthurm, Innernzell, Perlesreut, Ringelai, Röhrnbach, Saldenburg , Schöfweg, Schönberg, Thurmannsbang nord23 Ascha, Bogen, Falkenfels , Haibach, Haselbach , Hunderdorf, Kirchroth, Konzell, Loitzendorf, Mariaposching , Mitterfels, Neukirchen, Niederwinkling , Parkstetten, Perasdorf, Rattenberg , Rattiszell, Sankt Englmar, Schwarzach , Stallwang, Steinach, Wiesenfelden , Windberg Zellertal Arnbruck, Drachselsried , Bodenmais, Langdorf Wolfsteiner Waldheimat Freyung, Hohenau, Mauth, Philippsreut, Hinterschmieding, Grainet Abteiland Breitenberg, Haidmühle , Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau , Obernzell, Sonnen, Thyrnau, Untergriesbach, Waldkirchen, Weg- 2014 Aktionsbündnis Oberpfalz- Mittelfranken (ILE AOM) Berching, Berngau, Deining, Freystadt, Mühlhausen, Postbauer -Heng, Pyrbaum, Sengenthal , Allersberg, Burgthann Steinwald Brand, Ebnath, Erbendorf , Falkenberg, Friedenfels, Fuchsmühl , Immenreuth, Kastl, Kemnath, Krummennaab, Kulmain , Neusorg, Pullenreuth , Reuth bei Erbendorf, Waldershof , Wiesau 2015 Čerchov Waldmünchen, Rötz, Gleißenberg, Schönthal, Treffelstein , Tiefen-bach, Furth i. Wald Künisches Gebirge Arrach, Eschlkam, Lam, Lohberg, Neukirchen beim Hl. Blut) 2017 NM-Arge 10 Berg b. Neumarkt i. d. OPf., Breitenbrunn, Dietfurt a. d. Altmühl, Hohenfels, Lauterhofen , Lupburg, Parsberg, Pilsach, Seubersdorf i. d. 2015 Bayerisches Vogtland Feilitzsch, Gattendorf , Töpen, Trogen Brückenallianz Bayern-Böhmen Arzberg, Höchstädt i.Fichtelgebirge, Hohenberg a.d.Eger, Schirnding, Thiersheim , Thierstein Initiative Rodachtal Ahorn, Bad Rodach, Itzgrund, Seßlach, Untermerzbach, Weitramsdorf, Wirtschaftsband A9 - Fränkische Schweiz Ahorntal, Betzenstein , Creußen, Egloffstein, Gesees, Gößweinstein, Gräfenberg , Haag, Hiltpoltstein , Hummeltal, Igensdorf, Obertrubach , Pegnitz, Plech, Pottenstein, Prebitz, Schnabelwaid , Weißenohe Burgwindheim- Ebrach Burgwindheim, Ebrach 2016 Frankenpfalz i.F. Emtmannsberg, Kirchenpingarten , Seybothenreuth , Speichersdorf , Weidenberg 2015 Schwarzachtalplus Altdorf b.Nürnberg, Berg b.Neumarkt, Burgthann, Feucht, Leinburg, Postbauer- Heng, Pyrbaum, Schwarzenbruck, Winkelhaid 2016 Altmühl- Mönchswald-Region Merkendorf, Mitteleschenbach , Ornbau, Weidenbach, Wolframs -Eschenbach 2014 Fränkischer Grabfeldgau Aubstadt, Bad Königshofen im Grabfeld , Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt, Höchheim, Saal an der Saale, Sulzdorf an der Lederhecke , Sulzfeld, Trappstadt Kahlgrund-Spessart Blankenbach, Geiselbach , Kleinkahl, Krombach , Mömbris, Schöllkrippen, Sommerkahl , Westerngrund , Wiesen und Sailauf Schweinfurter Mainbogen Gochsheim, Grafenrheinfeld , Grettstadt, Röthlein, Sennfeld, Schwebheim Schweinfurter Oberland Schonungen, Stadtlauringen , Üchtelhausen , Maßbach, Thundorf in Unterfranken, Rannungen Lebensregion+ Haßberge Maintal Steigerwald Breitbrunn, Ebelsbach , Eltmann, Kirchlauter , Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach , Sand am Main, Stettfeld, Zeil am Main 2016 Syrgenstein Bachhagel, Syrgenstein , Zöschingen Holzwinkel Adelsried, Altenmünster , Bonstetten, Emersacker, Heretsried , Welden 2017 Lech-Wertach Hurlach, Igling, Obermeitingen, Hiltenfingen , Langerringen , Lamerdingen, Amberg Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. scheid Donau-Wald Achslach, Bernried, Böbrach, Geiersthal, Gotteszell, Grafling, Kollnburg, Metten, Offenberg, Patersdorf , Prackenbach, Ruhmannsfelden, Viechtach, Zachenberg 2015 ABeNS Abensberg, Biburg, Neustadt a.d. Donau, Siegenburg Passauer Oberland Aicha v. W., Büchlberg , Eging a. See, Fürstenstein, Neukirchen v. W., Ruderting , Salzweg, Tiefenbach , Tittling, Witzmannsberg, Windorf Grüner Dreiberg Bischofsmais, Kirchberg i. Wald, Kirchdorf i. Wald, Rinchnach Gäuboden Aiterhofen, Feldkirchen , Irlbach, Leiblfing , Oberschneiding, Salching, Straßkirchen Laber Aholfing, Atting, Geiselhöring , Laberweinting , Mallersdorf- Pfaffenberg, Perkam, Rain OPf., Velburg Regnitz-Aisch Altendorf, Buttenheim , Eggolsheim, Hallerndorf Hofheimer Land Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Ermershausen , Hofheim in Unterfranken, Maroldsweisach, Riedbach 2015 Dorfschätze Abtswind , Castell, Großlangheim , Kleinlangheim , Prichsenstadt, Rüdenhausen, Schwarzach am Main, Wiesenbronn, Wiesentheid Kreuzbergallianz Bischofsheim, Sandberg , Oberelsbach, Schönau an der Brend Main-Steigerwald Dingolshausen, Donnersdorf , Frankenwinheim , Gerolzhofen , Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim , Wipfeld, Eisenheim Oberes Werntal Bergrheinfeld, Euerbach , Geldersheim, Niederwerrn, Poppenhausen , Waigolshausen , Wasserlosen , Werneck, Dittelbrunn , Oerlenbach Brückenauer Rhönallianz Bad Brückenau, Geroda , Motten, Oberleichtersbach , Riedenberg , Schondra, Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Nationalpark- Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Lindberg, Neuschönau, Spiegelau , St. Oswald- Riedlhütte Hallertauer Mitte Aiglsbach, Attenhofen , Elsendorf, Mainburg, Train, Volkenschwand 2016 Sonnenwald Auerbach, Außernzell , Grattersdorf, Hengersberg, Hunding, Iggensbach, Lalling, Schaufling, Schöllnach, Zenting Donau-Laber Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Langquaid , Rohr, Saal an der Donau, Teugn, Kirchdorf, Wildenberg Wildflecken, Zeitlofs Fränkisches Saaletal Aura an der Saale, Elfershausen, Euerdorf , Fuchsstadt, Hammelburg, Oberthulba , Ramsthal, Sulzthal, Wartmannsroth MainDreieck Marktbreit, Marktsteft, Obernbreit, Segnitz, Sulzfeld, Eibelstadt, Frickenhausen am Main, Ochsenfurt, Randersacker, Sommerhausen , Theilheim , Winterhausen Waldsassengau Altertheim, Eisingen, Greußenheim,, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn , Remlingen, Uettingen, Waldbrunn , Waldbüttelbrunn 2016 Allianz Kissinger Bogen Bad Bocklet, Burkardroth , Nüdlingen, Oberthulba 2017 Südost 7/22 Iphofen, Mainbernheim , Markt Einersheim , Martinsheim, Rödelsee, Seinsheim, Willanzheim Main und Haßberge Gädheim, Haßfurt, Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Königsberg in Bayern , Theres, Wonfurt NES-Allianz Münnerstadt, Bad Neustadt an der Saale , Heustreu, Hohenroth , Hollstadt, Niederlauer , Rödelmaier, Salz, Schönau an der Brend, Strahlungen, Unsleben, Wollbach, Wülfershausen, Burglauer 1. b) Für welche ILEn wurden im genannten Zeitraum bereits Anträge bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Bewilligungsjahr , ILEn und den jeweiligen beteiligten Gemeinden )? 2016 Waginger See – Rupertiwinkel Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Taching a.See, Tittmoning, Waging a.See, Wonneberg Siehe 1. a) Alle Anträge auf Förderung wurden im gleichen bzw. folgenden Jahr bewilligt. Siehe 1. a) Alle Anträge auf Förderung wurden im gleichen bzw. folgenden Jahr bewilligt. 2015 Brückenallianz Bayern-Böhmen Arzberg, Höchstädt i.Fichtelgebirge, Hohenberg a.d.Eger, Schirnding, Thiersheim , Thierstein Initiative Rodachtal Ahorn, Bad Rodach, Itzgrund, Seßlach, Untermerzbach, Weitramsdorf, Wirtschaftsband A9 - Fränkische Schweiz Ahorntal, Betzenstein , Creußen, Egloffstein, Gesees, Gößweinstein, Gräfenberg , Haag, Hiltpoltstein , Hummeltal, Igensdorf, Obertrubach , Pegnitz, Plech, Pottenstein, Prebitz, Schnabelwaid , Weißenohe Burgwindheim- Ebrach Burgwindheim, Ebrach 2014 A7 FrankenWest Burgbernheim, Ergersheim , Gallmersgarten , Gollhofen, Hemmersheim, Illesheim , Ippesheim, Marktbergel, Markt Nordheim, Oberickelsheim , Simmershofen , Uffenheim, Weigenheim 2014 AurachZenn Emskirchen, Hagenbüchach , Markt Erlbach , Neuhof a.d.Zenn, Obernzenn, Trautskirchen, Wilhelmsdorf 2015 Schwarzachtal plus Altdorf b.Nürnberg, Berg b.Neumarkt, Burgthann, Feucht, Leinburg, Postbauer- Heng, Pyrbaum, Schwarzenbruck, Winkelhaid 2016 Altmühl-Mönchswald -Region Siehe 1. a) Alle Anträge auf Förderung wurden im gleichen Jahr bewilligt . 2016 Syrgenstein Bachhagel, Syrgenstein , Zöschingen Holzwinkel- Altenmünster Adelsried, Altenmünster , Bonstetten, Emersacker, Heretsried , Welden 2017 Lech-Wertach Hurlach, Igling, Obermeitingen, Hiltenfingen , Langerringen , Lamerdingen, Amberg Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. 2016 Bayerisches Vogtland Feilitzsch, Gattendorf , Töpen, Trogen Frankenpfalz i.F. Emtmannsberg, Kirchenpingarten , Seybothenreuth , Speichersdorf , Weidenberg Regnitz-Aisch Altendorf, Buttenheim , Eggolsheim, Hallerndorf Merkendorf, Mitteleschenbach , Ornbau, Weidenbach, Wolframs -Eschenbach 1. c) Mit Mitteln in welcher Höhe wurde und wird die Erstellung dieser bewilligten Kernwegekonzepte gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigem Amt für Ländliche Entwicklung und ILEn sowie unter Nennung des jeweils förderfähigen Gesamtbetrags und der jeweiligen bewilligten Fördermittel )? Waginger See - Rupertiwinkel Gesamt 29.220 € Förd. 22.000 € ABeNS Gesamt 21.400 € Förd. 16.000 € Ilzer Land Gesamt 36.400 € Förd. 27.300 € nord23 Gesamt 30.000 € Förd. 22.500 € Passauer Oberland Gesamt 32.258 € Förd. 24.170 € Zellertal Gesamt 9.621 € Förd. 7.200 € Wolfsteiner Waldheimat Gesamt 21.300 € Förd. 15.900 € Grüner Dreiberg Gesamt 16.243 € Förd. 12.180 € Abteiland Gesamt 32.000 € Förd. 24.000 € AOM Gesamt 35.100 € Förd. 24.556 € Steinwald Gesamt 37.000 € Förd. 23.140 € Čerchov Gesamt 32.000 € Förd. 22.400 € Künisches Gebirge Gesamt 25.400 € Förd. 17.800 € NM-Arge 10 Gesamt 31.070 € Förd. 20.200 € Bayerisches Vogtland Gesamt 22.300 € Förd. 16.725 € Brückenallianz Bayern-Böhmen Gesamt 29.310 € Förd. 21.980 € Frankenpfalz i.F. Gesamt 27.500 € Förd. 20.625 € Initiative Rodachtal Gesamt 36.080 € Förd. 27.060 € Wirtschaftsband A9 - Fränkische Schweiz Gesamt 57.290 € Förd. 42.960 € Burgwindheim- Ebrach Gesamt 16.000 € Förd. 12.000 € A7 FrankenWest Gesamt 28.237 € Förd. 21.178 € AurachZenn Gesamt 32.770 € Förd. 24.578 € Schwarzachtal-Plus Gesamt 53.610 € Förd. 40.207 € Altmühl- Mönchswald-Region Gesamt 28.798 € Förd. 21.598 € Dorfschätze Gesamt 28.000 € Förd. 21.000 € Fränkischer Grabfeldgau Gesamt 31.000 € Förd. 23.250 € Kahlgrund-Spessart Gesamt 20.000 € Förd. 15.000 € Kreuzbergallianz Gesamt 29.320 € Förd. 21.990 € Main-Steigerwald Gesamt 48.240 € Förd. 36.180 € Oberes Werntal Gesamt 33.000 € Förd. 24.750 € Schweinfurter Mainbogen Gesamt 24.610 € Förd. 18.460 € Lech-Wertach Gesamt 25.224 € Förd. 18.918 € Syrgenstein Gesamt 13.587 € Förd. 10.190 € Holzwinkel- Altenmünster Gesamt 20.805 € Förd. 15.604 € Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Gäuboden Gesamt 18.773 € Förd. 14.050 € Donau-Wald Gesamt 30.000 € Förd. 22.500 € Laber Gesamt 21.216 € Förd. 14.625 € Nationalpark- Gemeinden Gesamt 22.410 € Förd. 16.800 € Hallertauer Mitte Gesamt 20.894 € Förd. 15.670 € Sonnenwald Gesamt 29.747 € Förd. 22.300 € Donau-Laber Gesamt 27.731 € Förd. 20.800 € Regnitz-Aisch Gesamt 18.500 € Förd. 13.875 € Schweinfurter Oberland Gesamt 21.100 € Förd. 15.825 € Lebensregion+ Gesamt 31.340 € Förd. 23.500 € Hofheimer Land Gesamt 27.160 € Förd. 20.370 € Brückenauer Rhönallianz Gesamt 28.000 € Förd. 21.000 € Fränkisches Saaletal Gesamt 35.600 € Förd. 26.700 € MainDreieck Gesamt 38.880 € Förd. 29.160 € Allianz Kissinger Bogen Gesamt 18.320 € Förd. 13.740 € Waldsassengau Gesamt Gesamt 29.450 € Förd. 22.000 € Südost 7/22 Gesamt 27.980 € Förd. 20.990 € Main und Haßberge Gesamt 23.560 € Förd. 17.670 € NES-Allianz Gesamt 30.630 € Förd. 22.970 € Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. 2. a) Welche ILEn bereiten aktuell einen Förderantrag zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes vor (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? Limesgemeinden Altmannstein, Denkendorf , Kinding, Kipfenberg, Titting, Walting ILE Erdinger Holzland Hohenpolding, Inning a. Holz, Kirchberg , Steinkirchen Alle ILE, s. 1. a) Es liegen fünf Anfragen vor. Förderanträge werden noch nicht vorbereitet. Rund um die Neubürg Aufseß, Eckersdorf, Gesees, Glashütten, Hollfeld, Hummeltal, Mistelbach, Mistelgau , Plankenfels, Waischenfeld Fränkisches Markgrafen - und Bischofsland Bad Berneck, Bindlach , Gefrees, Goldkronach , Grafengehaig , Harsdorf, Himmelkron , Ködnitz, Marktleugast, Marktschorgast , Neuenmarkt , Stammbach, Trebgast, Wirsberg Drei-Länder-Eck Adorf/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster , Eichigt, Mikroregion Asch, Regnitzlosau , Rehau, Schönwald, Triebel /Vogtl. Region Rothenburg o.d.Tauber Adelshofen, Buch a.Wald, Colmberg, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Rothenburg o.d.T., Steinsfeld , Windelsbach Nördlicher Landkreis Ansbach (NorA) Flachslanden, Lehrberg , Oberdachstetten , Rügland, Wiehenzell Marktheidenfelder Raum Bischbrunn, Erlenbach bei Marktheidenfeld , Esselbach, Hafenlohr, Hasloch, Karbach, Kreuzwertheim , Triefenstein, Marktheidenfeld, Roden , Rothenfels, Schollbrunn, Urspringen Main-Wein-Garten Himmelstadt, Retzstadt , Zellingen, Erlabrunn , Margetshöchheim , Thüngersheim , Leinach, Zell am Main Main-Werntal Arnstein Eußenheim Gössenheim Karlstadt Thüngen Iller-Roth-Biber Oberroth, Unterroth, Markt Buch, Stadt Illertissen, Kellmünz, Osterberg, Roggenburg 2. b) Welche Förderanträge zur Erstellung eines Kernwegekonzeptes wurden seit 2014 abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung , Jahr der Ablehnung , ILEn und den jeweiligen an den ILEn beteiligten Gemeinden)? Keine Ablehnung An Rott und Inn Bad Füssing, Kirchham , Kößlarn, Malching , Neuburg a.Inn, Neuhaus a.Inn, Pocking , Rottalmünster, Ruhstorf a.d.Rott, Tettenweis Donau-Isar Aholming, Deggendorf , Moos, Otzing, Plattling, Stefansposching Donauschleife Buchhofen, Künzing, Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Niederalteich, Wallerfing , Oberpöring, Osterhofen , Winzer Holledauer Tor Furth, Obersüßbach, Weihmichl, Pfeffenhausen Klosterwinkel Aidenbach, Aldersbach , Beutelsbach, Fürstenzell, Bad- Griesbach, Haarbach, Ortenburg, Egglham, Roßbach, Vilshofen, Hofkirchen 2. c) Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, und den jeweiligen ILEn)? Keine Ablehnung Aufgrund der ersten vorläufigen Ergebnisse und des sich abzeichnenden Investitionsbedarfs wurden o.a. neu gründete ILEn darauf hingewiesen , dass eine Förderung der Kernwegenetzkonzepte vorerst nicht mehr möglich ist. Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung 3. a) Für welche ILEn sind seit 2014 bereits Kernwegekonzepte fertiggestellt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung, Jahr der Fertigstellung und den jeweiligen ILEn)? 2017 - Waginger See – Rupertiwinkel 2016 - Wolfsteiner Waldheimat 2017 - ABeNS - Ilzer Land - nord23 - Zellertal - Grüner Dreiberg - Abteiland - Hallertauer Mitte - Sonnenwald - Gäuboden 2015 - AOVE 2016 - AOM 2017 - Steinwald - Čerchov - Künisches Gebirge 2016 - Frankenpfalz i.F. - Initiative Rodachtal - Wirtschaftsband A9 - Fränkische Schweiz - Burgwindheim- Ebrach 2017 - Bayerisches Vogtland 2015 - A7 FrankenWest - Altmühltal - AurachZenn - Fränkisches Seenland -Hahnenkamm - Rezattal-Jura 2016 - Schwarzachtalplus 2017 - Altmühl-Mönchswald -Region 2015 - Fränkischer Grabfeldgau - Kahlgrund-Spessart - Schweinfurter Mainbogen - Schweinfurter Oberland 2016 - Dorfschätze - Kreuzbergallianz - Oberes Werntal - Lebensregion+ Haßberge Maintal Steigerwald - Hofheimer Land - Allianz Kissinger Bogen - Waldsassengau Keine Kernwegekonzepte fertiggestellt Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. 2017 - Main-Steigerwald - Brückenauer Rhönallianz - Fränkisches Saaletal - MainDreieck 3. b) In welcher Höhe wurden Mittel für diese Konzepte seit 2014 jährlich bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn sowie unter Nennung der Höhe von förderfähigen Gesamtkosten und bewilligten Fördermittel )? Waginger See – Rupertiwinkel Gesamt 29.220 € Förd. 22.000 € Wolfsteiner Waldheimat Gesamt 21.300 € Förd. 15.900 € ABeNS Gesamt 21.400 € Förd. 16.000 € Ilzer Land Gesamt 36.400 € Förd. 27.300 € nord23 Gesamt 30.000 € Förd. 22.500 € Zellertal Gesamt 9.621 € Förd. 7.200 € Grüner Dreiberg Gesamt 16.243 € Förd. 12.180 € Abteiland Gesamt 32.000 € Förd. 24.000 € Hallertauer Mitte Gesamt 20.894 € Förd. 15.670 € Sonnenwald Gesamt 29.747 € Förd. 22.300 € Gäuboden Gesamt:18.800 € Förd. 14.050 € Siehe 1. c) Siehe 1. c) A7 FrankenWest Gesamt 28.237 € Förd. 21.178 € Altmühltal Gesamt 24.706 € Förd. 18.530 € AurachZenn Gesamt 32.770 € Förd. 24.578 € Fränkisches Seenland -Hahnenkamm Gesamt 28.782 € Förd. 21.587 € Rezattal-Jura Gesamt 27.467 € Förd. 20.600 € Schwarzachtalplus Gesamt 53.610 € Förd. 40.207 € Altmühl- Mönchswald-Region Gesamt 28.798 € Förd. 21.598 € Fränkischer Grabfeldgau Gesamt 31.000 € Förd. 23.250 € Kahlgrund-Spessart Gesamt 20.000 € Förd. 15.000 € Schweinfurter Mainbogen Gesamt 24.610 € Förd. 18.460 € Schweinfurter Oberland Gesamt 21.100 € Förd. 15.825 € Lebensregion+ Gesamt 31.340 € Förd. 23.500 € Hofheimer Land Gesamt 27.160 € Förd. 20.370 € Dorfschätze Gesamt 28.000 € Förd. 21.000 € Kreuzbergallianz Gesamt 29.320 € Förd. 21.990 € Main-Steigerwald Gesamt 48.240 € Förd. 36.180 € Oberes Werntal Gesamt 33.000 € Förd. 24.750 € Keine Kernwegekonzepte fertig gestellt Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114 ALE OBay. NBay. OPf. OFr. MFr. UFr. Schw. Brückenauer Rhönallianz Gesamt 28.000 € Förd. 21.000 € Fränkisches Saaletal Gesamt 35.600 € Förd. 26.700 € MainDreieck Gesamt 38.880 € Förd. 29.160 € Waldsassengau Gesamt 29.450 € Förd. 22.000 € Allianz Kissinger Bogen Gesamt 18.320 € Förd. 13.740 € Südost 7/22 Gesamt 27.980 € Förd. 20.990 € Main und Haßberge Gesamt 23.560 € Förd. 17.670 € NES-Allianz Gesamt 30.630 € Förd. 22.970 € 3. c) Welche Anträge auf Fördermittel für diese Konzepte wurden seit 2014 jährlich abgelehnt und warum (bitte aufgeschlüsselt nach zuständigen Ämtern für Ländliche Entwicklung und jeweiligen ILEn und Höhe der beantragten Mittel)? Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Ablehnung Keine Kernwegekonzepte fertig gestellt Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21114