Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 06.02.2018 Staatsbedienstetenwohnungen Ich frage die Staatsregierung; 1. Welche Zahl an Wohnungen hält der Freistaat Bayern für Staatsbedienstete in der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt (bitte aufgeschlüsselt nach Erlangen/Erlangen-Höchstadt, Eigentum des Freistaates und Belegungsrechten bei anderen Wohnungsbauunternehmen sowie gegebenenfalls nach Bedienstetengruppen, die die jeweilige Wohnung belegen können)? 2. Bei wie vielen dieser Wohnungen entfällt in den kommenden Jahren der Belegungszweck als Staatsbedienstetenwohnung (aufgeschlüsselt wie in Frage 1)? 3. Wie viele neue Wohnungen plant der Freistaat Bayern in Erlangen und Erlangen-Höchstadt für Bedienstete zu errichten bzw. wie viele entsprechende Belegungsrechte von Wohnungsbaugesellschaften zu erwerben (aufgeschlüsselt wie in Frage 1)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.03.2018 1. Welche Zahl an Wohnungen hält der Freistaat Bayern für Staatsbedienstete in der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt (bitte aufgeschlüsselt nach Erlangen/Erlangen-Höchstadt, Eigentum des Freistaates und Belegungsrechten bei anderen Wohnungsbauunternehmen sowie gegebenenfalls nach Bedienstetengruppen, die die jeweilige Wohnung belegen können)? 2. Bei wie vielen dieser Wohnungen entfällt in den kommenden Jahren der Belegungszweck als Staatsbedienstetenwohnung (aufgeschlüsselt wie in Frage 1)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21116 Bayerischer Landtag Ort Wohneinheiten (WE) Mindestbelegungsrecht bis Belegungsrecht/Eigentum Stadt Erlangen 202 WE davon 22 WE 31.10.2037 Belegungsrecht 88 WE 28.02.2044 Belegungsrecht 68 WE 30.11.2043 Belegungsrecht 24 WE dauerndes Belegungsrecht Belegungsrecht Landkreis Erlangen-Höchstadt 2 WE dauerndes Belegungsrecht Eigentum Freistaat Bayern Stadt und Lkrs. gesamt 204 WE Um eine möglichst gerechte und transparente Vergabe des begrenzten An gebots an Staatsbedienstetenwohnungen zu gewährleisten, hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Bayerischen Wohnungs- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21116 vergaberichtlinien (BayWoVR) erlassen. Gemäß BayWoVR erfolgt keine Unterscheidung nach Bedienstetengruppen. Für den Vollzug der staatlichen Wohnungsfürsorge zuständig ist die Wohnungsfürsorgestelle am Landesamt für Finanzen , Dienststelle München. 3. Wie viele neue Wohnungen plant der Freistaat Bayern in Erlangen und Erlangen-Höchstadt für Bedienstete zu errichten bzw. wie viele entsprechende Belegungsrechte von Wohnungsbaugesellschaften zu erwerben (aufgeschlüsselt wie in Frage 1)? Der Freistaat Bayern plant derzeit weder den Bau von Staatsbedienstetenwohnungen noch den Erwerb von Belegungsrechten für Staatsbedienstete in Erlangen bzw. Erlangen -Höchstadt.