Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 29.01.2018 Tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele tätliche Angriffe gab es im letzten Jahr auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Berufsgruppen und nach Regierungsbezirken)? 2. In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund dieser Angriffe eine Verurteilung auf Grundlage der neu geschaffenen § 114 Strafgesetzbuch (StGB) und § 115 Abs. 3 Satz 2 StGB (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten )? 3. In wie vielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und nach den einzelnen Gerichten)? 4. Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung geplant, um die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu reduzieren? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2018 1. Wie viele tätliche Angriffe gab es im letzten Jahr auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Berufsgruppen und nach Regierungsbezirken)? 2. In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund dieser Angriffe eine Verurteilung auf Grundlage der neu geschaffenen § 114 Strafgesetzbuch (StGB) und § 115 Abs. 3 Satz 2 StGB (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten)? 3. In wie vielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und nach den einzelnen Gerichten )? Das Landeslagebild 2017 zur Gewalt gegen Polizeibeamte wird aktuell noch erstellt. Ebenso liegen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2017, aus welcher sich die gewalttätigen Angriffe auf Angehörige der Rettungsdienste und Feuerwehren ergeben, noch nicht endgültig vor. Aus diesem Grund kann eine Beantwortung der o. g. Fragestellungen derzeit nicht erfolgen. 4. Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung geplant, um die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu reduzieren? In Bayern wurde bereits vor Jahren auf die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte gezielt reagiert und umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Als Grundlage hierfür dient u. a. das seit 2010 jährlich erstellte Landeslagebild Bay ern zur Gewalt gegen Polizeibeamte. Zudem werden für die einzelnen Präsidien der Bayerischen Polizei Verbandslagebilder erstellt. Bei der Bayerischen Polizei werden fortlaufend neue Maßnahmen und Strategien entwickelt, um dem Gewaltphänomen nachhaltig zu begegnen. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt: Die Beamtinnen und Beamten werden mit bestmöglicher Bekleidung und Ausrüstung ausgestattet , es wird in besonderem Maße auf eine adäquate Aus- und Fortbildung geachtet, umfangreiche Betreuungsmaßnahmen , Unfallfürsorge und Rechtsschutz angeboten und ständig die vorhandenen Einsatzkonzeptionen geprüft und ggf. angepasst. Auch zukünftig werden in allen Bereichen geeignete Maßnahmen zum Schutz er Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft, umgesetzt und permanent den aktuellen Gegebenheiten angepasst und fortentwickelt. Die Präsidien der Bayerischen Polizei analysieren zudem dieses Gewaltphänomen anhand der o. g. Verbandslagebilder und initiieren entsprechende Maßnahmen auf örtlicher Ebene. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21117 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21117 Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 4 wird für den Bereich der Bayerischen Polizei auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.09.2017 (Drs. 17/19529) verwiesen. Es darf aber auch nicht ignoriert werden, dass weder der Dienstherr noch der einzelne Polizist in der Lage sind, alle Angriffe abzuwehren. Daran kann auch die hochwertigste Ausstattung und die beste Aus- und Fortbildung oder die weitreichendste Personalausstattung nichts ändern. Hilfreich wäre sicher ein grundlegender Gesinnungswandel in der Gesellschaft. Ganz wesentlich scheint hier die Vermittlung eines Wertegefüges im Umgang mit Konflikten. Bereits in den Familien und Bildungseinrichtungen muss daher das Erlernen von gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien, aber auch die Ausbildung von Frustrationstoleranzen einen festen Raum einnehmen. Bei den Feuerwehren handelt es sich um kommunale Einrichtungen oder im Falle der Werkfeuerwehr um private Einrichtungen. Bei den Durchführenden des Rettungsdienstes handelt es sich um freiwillige Hilfsorganisationen und private Unternehmen. Feuerwehren und Durchführende des Rettungsdienstes setzen bereits durchgängig auf Deeskalationsschulungen für ihre Einsatzkräfte, was das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr begrüßt. Ob weitere konkrete Maßnahmen erforderlich sind, wird derzeit umfassend geprüft. Auch bleibt die Wirkung der zum 30.05.2017 auf Betreiben Bayerns auf Bundesebene erfolgten Änderungen des Strafgesetzbuchs zu beobachten.