Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) vom 22.01.2018 Die Bayerische Polizei in den sozialen Netzwerken Am Montag, den 15.01.2018, stellte die Polizei Oberpfalz einen Bericht über das vorausgegangene Wochenende auf ihre Facebook-Seite. Darin berichtete sie unter anderem über eine Personenkontrolle in den Regensburger Arcaden. Unvermittelt trat dabei ein 17-jähriger Afghane einem Beamten gegen den Körper, während ein anderer ebenfalls 17-jähriger Afghane dem bereits am Boden liegenden Polizisten mehrfach gegen den Kopf trat. Im gleichen Beitrag berichtete die Polizei über drei weitere Übergriffe auf Beamtinnen ohne Nennung der Nationalität. In der Folge wurden zahlreiche Kommentare zum Beitrag gepostet mit zum Teil strafrechtlich relevanten Inhalten, sodass sich die Polizei am 16.01.2018 zu einem Nachtrag genötigt sah, in dem sie auf eine strafrechtliche Prüfung der Inhalte hinwies. Trotzdem blieben Aufrufe zur Lynchjustiz wie „Sofort an den nächsten Baum, nur so geht’s …“ oder Beleidigungen wie „... du bist ein dummes Stück Scheiße“ oder von Polizeibeamtinnen und -beamten als „Bullen“ nicht redaktionell entfernt. Auch ein Aufruf zum Putsch und zum Sturm auf den Bundestag blieb online und wird gerade wegen des Nachtrags der Polizei so möglicherweise auch als unterschwelliges politisches Statement der Polizei der Oberpfalz bewertet. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wann wurde die Nachricht verfasst, welche redaktionellen Schritte durchlief die Meldung von der Idee bis zur Freischaltung auf Facebook? b) Welche Absicht stand hinter der Nennung der Nationalität bei den Tatverdächtigen bei der Personenkontrolle an den Arcaden? c) Welche Staatsbürgerschaft hatten die anderen in dem Bericht genannten Tatverdächtigen? 2. a) Wird der Facebook-Auftritt redaktionell überwacht bzw. wird der Chatverlauf moderiert? b) Hat die Polizei Regensburg im Chatverlauf eine Stellungnahme zu einzelnen Kommentaren abgegeben oder einzelne Kommentare verborgen oder gelöscht (wenn ja, diese Stellungnahme bitte beifügen bzw. den gelöschten Kommentar)? c) Wurde der Chatverlauf intern z. B. auf Redaktionssitzungen diskutiert? 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung (Polizei Regensburg) den Chatverlauf in seiner Gänze? b) Sieht die Staatregierung (Polizei Regenburg) bei einigen Kommentaren strafrechtlich relevante Tatbestände (wenn ja, bei welchen und welche Straftatbestände )? c) Wurden Ermittlungen eingeleitet? 4. a) Welche Richtlinien gelten für die Social-Media-Abteilungen der Bayerischen Polizei? b) Gelten die Richtlinien des Deutschen Presserates auch für die Medienarbeit der Bayerischen Polizei? c) Welche Erkenntnisse gibt es über die Beteiligung von Deutschen, EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern bei Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (bitte Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft )? 5. a) Wie entwickelte sich die Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Bayern seit dem Jahr 2000? b) Welche Hauptmerkmale haben die Täterinnen und Täter (Alter, Geschlecht, Familienstand etc.)? c) Welche Rolle spielen Alkohol und andere Drogen bei Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte? 6. a) Wie liefen die im Bericht auf der Facebook-Seite geschilderten Einsätze ab (wie viele Beamtinnen und Beamte , Lagebeurteilung, Unterstützungsanforderung, Eintreffen weiterer Beamtinnen und Beamter, Deeskalationsmaßnahmen etc.)? b) Waren die im Bericht genannten Tatverdächtigen bereits polizeibekannt? c) Standen die Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss? 7. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten im Dienst? b) Welche Eigenschutzmaßnahmen gelten für Polizeibeamtinnen und -beamte beim Einsatz? c) Welche Fortbildungsmaßnahmen bietet die Bayerische Polizei ihren Beamtinnen und Beamten zur Prävention von Gewalt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21118 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21118 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz (hinsichtlich Fragen 2 b und 3 c) und nach Einbindung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 07.03.2018 Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von weiblichen und männlichen Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 1. a) Wann wurde die Nachricht verfasst, welche redak tionellen Schritte durchlief die Meldung von der Idee bis zur Freischaltung auf Facebook? Der Facebook-Post wurde nach Mitteilung des Polizeipräsidiums (PP) Oberpfalz am Montag, 15.01.2018, um 08.42 Uhr online gestellt. Er gibt eine wortgleiche Zusammenfassung der bereits gesteuerten polizeilichen Pressemeldungen wieder und leitet mit der Überschrift „Wir wünschen unseren verletzten Kollegen GUTE BESSERUNG!“ ein. Das Social-Media-Team stellt seine Beiträge in den sozialen Netzwerken grundsätzlich in Abstimmung mit der Pressestelle des PP Oberpfalz online. b) Welche Absicht stand hinter der Nennung der Na tionalität bei den Tatverdächtigen bei der Perso nenkontrolle an den Arcaden? Bei der Erstmeldung am Sonntagmorgen, 14.01.2018, wurden im Rahmen des täglichen Presseberichtes die Nationalitäten der beteiligten Personen zunächst nicht genannt, da insbesondere die Identitäten der betreffenden Personen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt waren. In einer zweiten Meldung am Sonntagabend erfolgte die Darstellung des aktuellen Sachstandes und die Nennung der Nationalität von zwei Tatverdächtigen. Die Tatsache, dass es sich um Delikte im öffentlichen Raum handelte und die Schwere der Tat sowie zahlreiche telefonische Nachfragen von Journalisten – auch nach der Nationalität – belegen nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Oberpfalz ein begründetes öffentliches Interesse an dieser Information. Folglich wurde in der Pressemeldung vom Sonntagabend die Nationalität von zwei Tatverdächtigen genannt. Grundsätzlich erfolgt die Berichterstattung der Pressestelle und des Social-Media-Teams des Polizeipräsidiums Oberpfalz durch nicht wertende, objektive Sachverhaltsschilderungen . c) Welche Staatsbürgerschaft hatten die anderen in dem Bericht genannten Tatverdächtigen? Hinsichtlich der Einsätze in Regensburg, Frankenstraße und Blaue-Stern-Gasse, handelte es sich bei den Tatverdächtigen um deutsche Staatsangehörige, bei dem Einsatz im Hanselbergweg um einen iranischen Staatsangehörigen. 2. a) Wird der FacebookAuftritt redaktionell überwacht bzw. wird der Chatverlauf moderiert? Die Nutzung sozialer Netzwerke zur Öffentlichkeitsarbeit ist beim Polizeipräsidium Oberpfalz konzeptionell geregelt. Der Facebook-Auftritt unterliegt einem ständigen Monitoring und wird grundsätzlich zu Bürozeiten durch das Social-Media- Team überwacht und moderiert. Außerhalb der Bürozeiten obliegt das Monitoring der Einsatzzentrale . Hier wird gegebenenfalls auch ein Verbergen von Kommentaren veranlasst und bei Verdachtsmomenten hinsichtlich eines strafrechtlich relevanten Kommentars zudem das Social-Media-Team unverzüglich informiert. Die außerhalb der üblichen Bürozeit angefallenen Kommentare werden seitens des Social-Media-Teams zu Dienstbeginn nachträglich erneut gesichtet und bewertet. Bei einem hohen Aufkommen von Kommentaren bzw. Interaktionen werden die Arbeitszeiten des Social-Media- Team den Erfordernissen entsprechend angepasst, sodass ein Monitoring überwiegend durch die originär zuständige Organisationseinheit gewährleistet ist. b) Hat die Polizei Regensburg im Chatverlauf eine Stellungnahme zu einzelnen Kommentaren abge geben oder einzelne Kommentare verborgen oder gelöscht (wenn ja, diese Stellungnahme bitte bei fügen bzw. den gelöschten Kommentar)? Im Zusammenhang mit den Einsatzlagen in der Nacht vom 13.01. auf 14.01.2018 stieß der Facebook-Auftritt des Polizeipräsidiums Oberpfalz auf sehr reges Interesse. In den ersten 24 Stunden wurden bereits 4.400 „Likes“ und über 3.670 Kommentare registriert (Stand: 16.01.2018, 08.30 Uhr). In Spitzenzeiten wurden auf Facebook bis zu 500 Kommentare stündlich durch die User eingestellt. Diese waren auch teilweise durch längere Textpassagen gekennzeichnet . So war es in den ersten Tagen nach Veröffentlichung des Posts nicht möglich, alle eingehenden Kommentare minutengleich zu sichten und zu bewerten. An dieser Stelle stößt auch eine Moderation an ihre Grenzen, da aufgrund der enormen Taktung auf einzelne Kommentare nicht im Sinne einer 1:1-Interaktion mit dem User reagiert werden kann. Dennoch ist es gelungen, Kommentare, welche nicht der Netiquette entsprachen, und insbesondere Kommentare mit augenscheinlich strafbarem Inhalt zeitnah zu verbergen. Am Dienstag, 16.01.2018, erfolgte durch das Polizeipräsidium Oberpfalz per Pressemitteilung ein Nachtrag zum Sachstand, der auch in den eigenen Facebook- und Twitter- Auftritten eingestellt wurde. Dieser Nachtrag enthielt neben den Sachinformationen die Aufforderung an die User, die Netiquette einzuhalten, sowie darüber hinaus auch den Hinweis, dass Kommentare mit strafbarem Inhalt gelöscht und diese zudem zur Anzeige gebracht werden. Auf weitere Einträge vonseiten des PP Oberpfalz in den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook, wurde mit Blick auf das erkennbar sinkende Interesse in dieser Sache sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Usern bewusst verzichtet. Die Kommentare wurden in vorliegendem Fall durch das Social-Media-Team fortlaufend, auch bis nach Mitternacht, bearbeitet und überprüft. Mit Stand vom 23.01.2018, 07.00 Uhr, war sichergestellt, dass durch das Polizeipräsidium Oberpfalz alle Kommentare geprüft waren. Etwa 1.800 Kommentare (ca. 29 Prozent ) wurden insgesamt verborgen; knapp 150 Kommentare wurden zunächst für eine weitere, eingehende Prüfung ver- Drucksache 17/21118 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 borgen und mittels Screenshot gesichert. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wird eine strafrechtliche Bewertung dieser Kommentare durchgeführt. c) Wurde der Chatverlauf intern z. B. auf Redaktions sitzungen diskutiert? Die zu den Einsätzen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit durch das Social-Media-Team und die entsprechenden Nacharbeiten (siehe Antwort zu Frage 2 b) wurden im Rahmen der regulären Besprechungen innerhalb der Pressestelle nachbereitet. 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung (Polizei Regens burg) den Chatverlauf in seiner Gänze? Der Facebook-Post stieß auf reges Interesse. Dies belegen über 6.800 „gefällt mir“-Angaben, 9.643 „Teilungen“ und über 6.300 Kommentare (Stand 25.01.2018, 09.45 Uhr). Es wurden im Wesentlichen drei unterschiedliche Arten von Kommentaren festgestellt: Zum einen waren dies zahlreiche Genesungswünsche, die eine Anteilnahme der Bevölkerung an den verletzten Kollegen, aber auch an der schweren, gefährlichen Polizeiarbeit ausdrücken. Zum anderen wird festgestellt, dass im Chatverlauf zahlreiche Kommentare zu finden waren, welche die Betroffenheit und Ungläubigkeit darüber ausdrückten, dass die Polizei Opfer derartiger Gewalt wird. Dabei wurde oftmals unterstellt, dass die Polizeibeamten nicht in der Lage sind, die mitgeführten Einsatzmittel einzusetzen, bzw. diese gewollt nicht einsetzen. Es wurden zahlreiche Forderungen erhoben, die Polizei möge in derartigen Fällen von mitgeführten Zwangsmitteln Gebrauch machen. Zum dritten wurden Kommentare registriert, welche die Flüchtlingspolitik rügten. Hier wird unisono eine Abkehr von der bisherigen Flüchtlingspolitik gefordert, hin zu konsequenten Abschiebungen und Ausweisungen. Wie unter Fragen 2 b und 2 c aufgeführt, wurden ca. 1.800 Kommentare (entspricht ca. 29 Prozent) verborgen. Dies bedeutet, dass die überwiegende Anzahl von Kommentaren (ca. 71 Prozent) nach Einschätzung des PP Oberpfalz nicht zu beanstanden war. Sie enthielten positives Feedback für die Polizei und würdigten die tagtägliche, unter anderem auch schwere und gefährliche Arbeit der Polizei. b) Sieht die Staatregierung (Polizei Regenburg) bei einigen Kommentaren strafrechtlich relevante Tatbestände (wenn ja, bei welchen und welche Straftatbestände)? Hierzu wird auf die Antworten zu Fragen 2 b und 3 c verwiesen . c) Wurden Ermittlungen eingeleitet? Hinsichtlich der bei der Antwort zu Frage 2 b dargestellten 150 Fälle wurden polizeiliche Vorermittlungen eingeleitet. Die weitere Bewertung einer möglichen Strafbarkeit und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren obliegt der Staatsanwaltschaft. 4. a) Welche Richtlinien gelten für die SocialMediaAb teilungen der Bayerischen Polizei? Da die Tätigkeit der Social-Media-Teams der Bayerischen Polizei ein Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist, gelten die Grundsätze der allgemeinen Pressearbeit. Darüber hinaus bestehen in jedem Verband untereinander abgestimmte interne Regelungen zum Umgang mit den sozialen Medien. Zur Qualitätssicherung und landesweiten Koordination wurde das PP München mit der Bildung einer Verfahrenskoordination beauftragt. Diese befindet sich derzeit im Aufbau und erstellt einen bayernweiten Handlungsleitfaden, in dem auch der Umgang mit eskalierenden Diskussionen und strafbaren Kommentaren ein zentrales Thema ist. Aufgrund der Risiken dieses Themas war der Umgang mit eskalierenden Gesprächsverläufen zudem bereits mehrfach Inhalt verbandsübergreifender Fachdiskussionen der Social-Media-Teams. Als wichtige Fortentwicklung wird derzeit an der Universität Würzburg, Lehrstuhl für Medienpsychologie, ein Redaktionshandbuch zum Umgang mit kritischen Kommentar- und Interaktionsverläufen auf polizeilichen Social-Media-Accounts entwickelt. Zielrichtung dieses Handbuchs ist eine bayernweite Verwendung bei allen Social-Media-Teams der Bayerischen Polizei. Ferner werden in Workshops mit den Social-Media- Teams entsprechende, wie dieser Anfrage zugrunde liegende , Sachverhalte analysiert, erörtert und der künftige Umgang mit derartigen Situationen vereinbart. b) Gelten die Richtlinien des Deutschen Presserates auch für die Medienarbeit der Bayerischen Polizei? Der Pressekodex bzw. die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates richten sich an die Presseorgane bzw. Bereiche, die journalistisch tätig sind. Diese beachten die Grundsätze im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung . Die Polizei ist nicht Adressat dieser Grundsätze. c) Welche Erkenntnisse gibt es über die Beteiligung von Deutschen, EUBürgern und NichtEUBürgern bei Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte (bitte Aufschlüsselung nach Staats bürgerschaft)? Im Jahr 2010 wurde bei der Bayerischen Polizei ein periodisches „Lagebild Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern“ eingeführt. Mit dem Lagebild soll auf Basis gesicherter Informationen eine objektive, belastbare und aussagekräftige Erkenntnislage zum Phänomenbereich „Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern“ geschaffen werden. Dabei sollen auch Entwicklungen und Tendenzen aufgezeigt und Vergleiche ermöglicht werden. Das Landeslagebild 2017 wird derzeit noch erstellt. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf das Landeslagebild 2016. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen betrug 74,3 Prozent, der Anteil der Nichtdeutschen 25,7 Prozent. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen haben 12,9 Prozent die türkische, 7,5 Prozent die polnische, 5,5 Prozent die rumänische, 4,7 Prozent die afghanische und 4,4 Prozent die italienische Staatsangehörigkeit . Alle anderen Staatsangehörigkeiten werden unter dem Oberbegriff „Sonstige“ mit 64,9 Prozent zusammengefasst . Eine weitere Differenzierung, insbesondere nach EU- und Nicht-EU-Bürgern, erfolgt nicht. Um die Fragestellungen zur Frage 4 c beantworten zu können, müsste jeder Vorgang mit Beteiligung eines nichtdeutschen Tatverdächtigen und Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21118 dem Schlagwort „Gewalt gegen Polizeibeamte“ für das Jahr 2016 manuell in Bezug auf die Staatsangehörigkeit ausgewertet werden, was einen immensen, unvertretbaren personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten würde. Eine weiter gehende Beantwortung der Fragen ist daher in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vertretbar. 5. a) Wie entwickelte sich die Gewalt gegen Polizeivoll zugsbeamtinnen und beamte in Bayern seit dem Jahr 2000? Wie bereits bei der Antwort zur Frage 4 c dargelegt, erfolgt eine statistische Erhebung und Auswertung dem Phänomens „Gewalt gegen Polizeibeamte“ erst seit dem Jahr 2010. Zuvor wurden keine gesonderten Aufzeichnungen hierzu geführt. Die Entwicklung der Fallzahlen von 2010 bis einschließlich 2016 können nachfolgender Tabelle entnommen werden : Jahr Fallzahlen davon Beleidigungen 2010 6.278 2.235 2011 6.909 2.756 2012 6.732 2.738 2013 6.811 2.800 2014 6.713 2.761 2015 6.919 2.770 2016 7.422 2.929 b) Welche Hauptmerkmale haben die Täterinnen und Täter (Alter, Geschlecht, Familienstand etc.)? Mit 79,4 Prozent stellen Erwachsene knapp vier Fünftel der Tatverdächtigen. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine detailliertere Altersunterteilung der Tatverdächtigen (TV): Altersgruppe Anteil an der Gesamtzahl der TV* Erwachsene 79,40 Prozent Heranwachsende 13,50 Prozent Jugendliche 7,00 Prozent Kinder 0,20 Prozent * Überschreitung von 100 Prozent ist der Rundung der Zahlen geschuldet. Mit einem Anteil von 86,5 Prozent stellt das männliche Geschlecht den Großteil der 6.238 Tatverdächtigen dar. Die als Täter erfassten Frauen entsprechen einem Anteil von 13,5 Prozent. Zur polizeilichen Auffälligkeit lässt sich für das Jahr 2016 Folgendes feststellen: 78,1 Prozent der Tatverdächtigen sind allgemeinpolizeilich bekannt. Von den 6.238 im PKS- Datenbestand vorhandenen Tatverdächtigen der Gewalt gegen Polizeibeamte des Jahres 2016 sind 5.341 mit einer Tat erfasst, 897 Tatverdächtige begingen im PKS-Jahr 2016 mehr als eine Tat. Weitere personenbezogene Merkmale werden für das Landeslagebild nicht erhoben. c) Welche Rolle spielen Alkohol und andere Drogen bei Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte? 56,4 Prozent der Tatverdächtigen standen während der Tatausführung unter Alkoholeinfluss, 4,5 Prozent unter Drogen -/Medikamenteneinfluss und 6,3 Prozent gleichzeitig unter Alkohol- und Drogen-/Medikamenteneinfluss. 6. a) Wie liefen die im Bericht auf der FacebookSeite geschilderten Einsätze ab (wie viele Beamtinnen und Beamte, Lagebeurteilung, Unterstützungsan forderung, Eintreffen weiterer Beamtinnen und Be amter, Deeskalationsmaßnahmen etc.)? b) Waren die im Bericht genannten Tatverdächtigen bereits polizeibekannt? c) Standen die Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt un ter Alkohol oder Drogeneinfluss? Zu den Fragen 6 a, 6 b und 6 c können aufgrund der laufenden Ermittlungsverfahren keine Auskünfte erteilt werden. 7. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zum Schutz von Polizeibeamtinnen und beamten im Dienst? Der Schutz der Polizistinnen und Polizisten ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Im Einzelnen verweisen wir auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.09.2017 (Drs. 17/19529). b) Welche Eigenschutzmaßnahmen gelten für Poli zeibeamtinnen und beamte beim Einsatz? Die Eigenschutzmaßnahmen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz ergeben sich aus dem bundesweit abgestimmten Leitfaden 371 „Eigensicherung“, VS-Nur für den Dienstgebrauch. c) Welche Fortbildungsmaßnahmen bietet die baye rische Polizei ihren Beamtinnen und Beamten zur Prävention von Gewalt? Hierzu verweisen wir auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) vom 18.09.2017 (Drs. 17/19529).