Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 16.01.2018 Lageplan der Varianten und der Finanzierung der Ortsumgehung Sulzbach 2 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Ist für alle derzeit gleichberechtigt zu untersuchenden Varianten die Finanzierung und Umsetzung im Rahmen des 7. Ausbauplans Staatsstraßen gesichert, unabhängig davon, ob die Entlastung der St 2309 durch Synergieeffekte oder durch den Bau einer Trasse erreicht wird? 1.2 Wenn nein, für welche Varianten ist die Finanzierung nicht im Rahmen des 7. Ausbauplans Staatsstraßen gesichert? 1.3 Wie wird deren Finanzierung und Umsetzung vor dem Hintergrund der derzeitigen Planungen sichergestellt? 2.1 Wird die Staatsregierung auch eine dieser Varianten, sollte sie im Rahmen eines bürgeroffenen Verfahrens favorisiert werden bzw. sich als verkehrlich ausreichend und hinsichtlich der Umweltbelange am verträglichsten erweisen, als Baulastträger bauen, wenn eine Entlastung der St 2309 durch sie erreicht werden könnte? 2.2 Wenn nein, wird die Staatsregierung sich dann aus dem Projekt Ortsumfahrung Sulzbach zurückziehen und hätte die Planungskosten somit umsonst investiert ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.03.2018 Zu 1.1 bis 1.3: Mit den Festlegungen zum finanziellen und zeitlichen Rahmen des Ausbauplans sind keine Vorfestlegungen für künftige Haushalte verbunden. Er stellt die Ausbauziele der Staatsregierung im Staatsstraßenbau maßnahmenbezogen dar. Es handelt sich dabei um ein Programm der Staatsregierung , das vom Ministerrat beschlossen wird. Dieser Beschluss stellt den Arbeitsauftrag an die Staatsbauverwaltung dar, für welche Projekte in den Jahren der jeweiligen Dringlichkeitsstufen die planerischen sowie rechtlichen Grundlagen zu schaffen sind, damit bei Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel die bauliche Umsetzung erfolgen kann. Das Projekt „St 2309, OU Sulzbach“ (Projekt-Nr. AB170- 07) ist im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in der 1. Dringlichkeit enthalten. In die 1. Dringlichkeit wurden die vordringlichsten Projekte aufgenommen, die in den Jahren 2011 bis 2020 realisiert werden sollen. Dementsprechend wurde mit der Planung begonnen. Derzeit befindet sich die Planung in der Phase der Voruntersuchung, in der die unterschiedlichen Varianten erarbeitet und gegeneinander abgewogen werden mit dem Ziel, eine Vorzugsvariante festzulegen. Zu 2.1 und 2.2: Durch die Variantenuntersuchung in der derzeitigen Voruntersuchung wird eine Vorzugsvariante ermittelt. Die Untersuchung bzw. der Variantenvergleich erfolgt hierbei unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, der anerkannten Regeln der Technik und der Wirtschaftlichkeit. Bisher ist noch keine Vorzugsvariante festgelegt worden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21119 Bayerischer Landtag