Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2018 Belastung der Freilassinger Bürger durch den Flughafen Salzburg Die Belastungssituation durch den Flughafen Salzburg für die Freilassinger Bürger ist unverändert. Nahezu 90 Prozent der instrumentengestützten Flugbewegungen finden über Bayern statt. In der Antwort auf meine Anfrage zum Plenum zur 46. KW wurde in der Antwort auf die vermittelnden Aktivitäten und Appelle der Staatsregierung verwiesen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie lauten die an die Staatsregierung gerichteten Beschlüsse der Fluglärmkommission Salzburg? b) Wann wurden sie umgesetzt? c) Warum sind die Sitzungen der Fluglärmkommission Salzburg nicht öffentlich? 2. a) Was wurde in der am 17.10.2017 stattgefundenen Sitzung der Fluglärmkommission vereinbart? b) Wie erfolgt die Umsetzung? c) Wer nahm an dieser Sitzung teil? 3. a) Wann fanden die Konsultationsgespräche zwischen Deutschland und Österreich statt (bitte chronologisch aufführen)? b) Wer waren die Teilnehmer? c) Wann findet das nächste Gespräch statt? 4. a) In welcher Form wurde vom Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann an die deutschen Airlines appelliert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die bayerischen Bürger zu entlasten? b) Wie oft erfolgten diese Appelle? 5. Wie wirkt die Staatsregierung auf Austro Control ein, die Piloten und Airlines aufzufordern, verstärkt die Anund Abflugrouten zu nutzen, die die deutsche Seite entlasten? 6. a) Wo gibt es im Bereich des Flughafens Salzburg Messstellen für Feinstaub PM10 und PM2,5? b) Zu welchen Zeitpunkten wurde und wird gemessen? c) Gibt es Ermessensspielräume, in vermutlich stärker belasteten Regionen intensiver die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren? 7. a) Wie erklärt das zuständige Staatsministerium die unterschiedliche Praxis zwischen dem Flughafen Innsbruck , am dem nur Maschinen starten und landen können , die die notwendige technische Ausstattung und deren Crews die notwendige Ausbildung haben, und dem Flughafen Salzburg, an dem trotz der schwierigen topografischen Lage ein großer Teil alter Maschinen landet? b) Hat das zuständige Staatsministerium Einfluss auf Vorgaben für die technische Ausstattung der Flugzeuge , die am Flughafen Salzburg landen? c) Und auf die Ausbildung der Crews? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.03.2018 1. a) Wie lauten die an die Staatsregierung gerichteten Beschlüsse der Fluglärmkommission Salzburg? Die Sitzungsleitung der Fluglärmkommission Salzburg liegt beim Bürgermeister der Stadt Freilassing. Die Sitzungen sind nichtöffentlich (vgl. die Antwort zu Frage 1 c). Im Anschluss an eine Sitzung gibt die Stadt eine Pressemitteilung heraus, die auf ihrer Internetseite abrufbar ist. In der Pressemitteilung informiert der Vorsitzende der Fluglärmkommission über die Inhalte der Sitzung. Daraus gehen die an die Staatsregierung gerichteten Beschlüsse hervor. Die Pressemitteilung der vergangenen Sitzung ist unter https://www.freilassing.de/aktu elles/pressemitteilungen/ abrufbar. Da die Fluglärmkommission Salzburg seit 1974 besteht, würde eine Auflistung aller jemals an die Staatsregierung gerichteten Beschlüsse zu weit führen. Wir beziehen uns deshalb auf die Beschlüsse bzw. Bitten des vergangenen Jahres. Ein wesentliches Thema der letzten Sitzungen war die Forderung nach einer Wiederaufnahme der Konsultationen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Dabei wurde das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) gebeten, diese Forderung an den Bund heranzutragen . b) Wann wurden sie umgesetzt? Staatsminister Joachim Herrmann hat Anfang August vergangenen Jahres den Bund schriftlich aufgefordert, die Konsultationsgespräche fortzuführen. Eine Antwort steht noch aus. Sobald die Regierungsbildung auf Bundesebene Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21122 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21122 abgeschlossen ist und der zuständige Minister seine Arbeit aufgenommen hat, wird das StMI ein erneutes Schreiben an den Bund richten. Unabhängig davon hat sich Ministerpräsident Horst Seehofer Anfang des Jahres an das BMVI gewandt und schriftlich ebenfalls die Wiederaufnahme der Konsultationsgespräche gefordert. c) Warum sind die Sitzungen der Fluglärmkommission Salzburg nicht öffentlich? Gem. § 32b Abs. 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gibt sich die Kommission eine Geschäftsordnung, welche der Zustimmung der Genehmigungsbehörde, mithin des StMI, bedarf. § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung regelt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung. Wie im LuftVG geregelt, gibt sich die Kommission die Geschäftsordnung selbst. Es ist daher Wille der Mitglieder, dass die Sitzungen nichtöffentlich sind. Daran haben die Mitglieder der Fluglärmkommission bislang festgehalten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Fluglärmkommission qua Gesetz den Auftrag hat, die Genehmigungsbehörde sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm zu beraten. Die Fluglärmkommission stellt ein auf Fachrecht basierendes Beratungsgremium dar. 2. a) Was wurde in der am 17.10.2017 stattgefundenen Sitzung der Fluglärmkommission vereinbart? b) Wie erfolgt die Umsetzung? Wie bereits dargestellt, gibt die Stadt Freilassing zu den Inhalten der Sitzungen eine Pressemitteilung heraus, die auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden kann. Auf die Antwort zu Frage 1 a wird verwiesen. c) Wer nahm an dieser Sitzung teil? Die Liste der Teilnehmer wird vom Vorsitzenden der Fluglärmkommission geführt und verwaltet. Eine Veröffentlichung der Liste durch die Stadt Freilassing erfolgt nicht. An der Sitzung vom 17.10.2017 hat auch ein Vertreter der Obersten Baubehörde im StMI teilgenommen. 3. a) Wann fanden die Konsultationsgespräche zwischen Deutschland und Österreich statt (bitte chronologisch aufführen)? b) Wer waren die Teilnehmer? Gem. Art. 11 des Vertrags zwischen der Republik Öster reich und der Bundesrepublik Deutschland über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kann eine Vertragspartei jederzeit eine Konsultation verlangen. Die Konsultationen werden vom zuständigen BMVI geführt. Die Staatsregierung ist nicht Vertragspartner und muss daher nicht über die Konsultationsgespräche informiert werden . Wir bitten daher, Fragen diesbezüglich an das BMVI sowie das BMVIT zu richten. c) Wann findet das nächste Gespräch statt? Dem StMI liegen keine Informationen vor, wann ein Gespräch stattfinden soll. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Fragen 1 b und 3 a verwiesen. 4. a) In welcher Form wurde vom Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Hermann an die deutschen Airlines appelliert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die bayerischen Bürger zu entlasten ? b) Wie oft erfolgten diese Appelle? Staatsminister Joachim Herrmann hat sich 2014 und 2016 schriftlich an die deutschen Airlines gewandt und an diese appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Piloten dieser Airlines vermehrt Starts in Richtung Süden durchführen können und dass mehr Landungen nach dem zur Verfügung stehenden Südanflugverfahren erfolgen. In ihren Antwortschreiben weisen die Airlines darauf hin, dass ihre Flugzeuge in Bezug auf Lärmvermeidung höchste Standards erfüllten. Grundsätzliches Problem sei die topografische Lage des Flughafens. Hier sei zu berücksichtigen, dass im Interesse der Sicherheit häufig die An- und Abflüge über den Norden die bessere Wahl seien. Die Letztentscheidung diesbezüglich treffe unter Abwägung aller Sicherheitsaspekte der Pilot. 5. Wie wirkt die Staatsregierung auf Austro Control ein, die Piloten und Airlines aufzufordern, verstärkt die An- und Abflugrouten zu nutzen, die die deutsche Seite entlasten? Die Austro Control ist als zu beratende Stelle in der Fluglärmkommission Salzburg vertreten. Dort werden Forderungen von bayerischer Seite an sie formuliert und gestellt. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Austro Control als Flugsicherungsdienstleister der Aufsicht der Obersten Zivilluftfahrtbehörde in Österreich, des BMVIT, unterstellt ist. Das StMI hat daher keine rechtliche Handhabe, auf die Arbeitsweise der Austro Control einzuwirken. 6. a) Wo gibt es im Bereich des Flughafen Salzburgs Messstellen für Feinstaub PM10 und PM2,5 ? Auf bayerischer Seite gibt es im Bereich des Flughafens Salzburg Messstationen des sog. Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB). Die LÜB-Messstationen mit Feinstaubmessung befinden sich in – Burghausen/Marktler Straße, – Mehring/Sportplatz, – Trostberg/Schwimmbadstraße. Darüber hinaus wird nach Auskunft des Flughafens Salzburg im Bereich des Flughafens Salzburg keine stationäre Luftgütemessung betrieben. b) Zu welchen Zeitpunkten wurde und wird gemessen ? Feinstaub (PM10 oder PM2,5) wurde/wird an folgenden Stationen zu folgenden Zeitpunkten gemessen: – Burghausen: PM10 ab 28.02.2002; PM2,5 ab 11.01.2013; – Mehring: PM10 04.01.2005–31.12.2011; PM2,5 ab 09.12.2016; – Trostberg: PM10 ab 01.02.2000; PM2,5 ab 17.05.2012. Zusätzlich wurden vom Amt der Salzburger Landesregierung , Abteilung 5, Umweltschutz und Gewerbe, im Jahr 2014 im Nahbereich des Flughafens Luftgütemessungen mittels eines mobilen Messwagens des Salzburger Luftgütemessnetzes am Standort „AeroClub“, direkt neben dem Areal des Flughafens, durchgeführt. Der Messbericht ist unter https:// www.salzburg.gv.at/themen/umwelt/luft/luftberichte/mobilemessungen abrufbar. Drucksache 17/21122 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Gibt es Ermessensspielräume, in vermutlich stärker belasteten Regionen intensiver die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren? Nach Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), nach deren Vorgaben Luftschadstoffmessnetze strukturiert werden müssen, die Mindestzahl der Probenahmestellen (Luftmessstationen) in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung geregelt. Die Mindestzahl der Luftmessstationen gemäß der 39. BImSchV wird in Bayern überall eingehalten. 7. a) Wie erklärt das zuständige Staatsministerium die unterschiedliche Praxis zwischen dem Flughafen Innsbruck, am dem nur Maschinen starten und landen können, die die notwendige technische Ausstattung und deren Crews die notwendige Ausbildung haben, und dem Flughafen Salzburg an dem trotz der schwierigen topografischen Lage ein großer Teil alter Maschinen landet? Die Genehmigung der Anflug- und Abflugverfahren sowohl am Flughafen Salzburg als auch am Flughafen Innsbruck liegt nicht in der Zuständigkeit das StMI, sondern im Zuständigkeitsbereich des BMVIT. Der Flughafen Salzburg wird lediglich im Süden von Bergen umgeben. Das hat zur Folge, dass An- und Abflüge über den Norden weitaus unproblematischer durchgeführt werden können als über den Süden (siehe zu Frage 4). b) Hat das zuständige Staatsministerium Einfluss auf Vorgaben für die technische Ausstattung der Flugzeuge , die am Flughafen Salzburg landen? c) Und auf die Ausbildung der Crews? Wie bereits in der Antwort zur Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Gisela Sengl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.11.2017 (Drs. 17/19092) ausgeführt, hat das StMI grundsätzlich keinen Einfluss auf die Ausrüstung und Ausbildung der Crews. Gleiches gilt für die technische Ausstattung der Flugzeuge, die am Flughafen Salzburg landen.