Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 22.12.2017 Vorführungen bei Gericht – Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Vorführungen bei Gericht gab es seit 2015 bei der Polizei – in Niederbayern? – im Landkreis Landshut? – in der Stadt Landshut? 2. Wie viele Dienststunden waren Polizeibeamte der Polizeiinspektion (PI) Landshut 2017 durch Vorführungen gebunden? 3.1 Macht es aus Sicht der Staatsregierung nicht Sinn, Vorführungen nicht mehr durch hochqualifizierte Polizeibeamte durchzuführen, sondern z. B. durch externe Sicherheitsdienste etc.? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 3.3 Gibt es andere Möglichkeiten, diese hohe Arbeitsbelastung – mehr oder weniger „Taxidienst“ – zu reduzieren , damit die hochausgebildeten Polizeikräfte wichtigere Aufgaben übernehmen können? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 06.03.2018 1. Wie viele Vorführungen bei Gericht gab es seit 2015 bei der Polizei – in Niederbayern? – im Landkreis Landshut? – in der Stadt Landshut? Das Polizeipräsidium (PP) Niederbayern teilte dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf Anfrage und nach Einbindung der nachgeordneten Dienststellen folgende Anzahl an Vorführungen mit: Vorführdienste Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 PP Niederbayern (Gesamt) 1.037 1.109 1.290 davon Landkreis Landshut 42 29 47 davon Stadt Landshut 733 806 919 2. Wie viele Dienststunden waren Polizeibeamte der Polizeiinspektion (PI) Landshut 2017 durch Vorführungen gebunden? Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern lagen die Gesamteinsatzstunden der PI Landshut für Vorführdienste im Jahr 2017 bei insgesamt 10.832. 3.1 Macht es aus Sicht der Staatsregierung nicht Sinn, Vorführungen nicht mehr durch hochqualifizierte Polizeibeamte durchzuführen, sondern z. B. durch externe Sicherheitsdienste etc.? 3.2 Wenn nein, warum nicht? Die polizeilichen Maßnahmen bei Vorführungen vor Gericht dienen nicht nur grundsätzlich der Sicherung eines geordneten Ablaufs des gerichtlichen Verfahrens, sondern gleichzeitig auch dem Schutz der Verfahrensbeteiligten. Der Vorführdienst ist somit eine hoheitliche Aufgabe, die öffentlich -rechtliche Eingriffsbefugnisse voraussetzt. Es ist daher aus hiesiger Sicht nicht möglich, diese Aufgabe auf private Sicherheitskräfte zu übertragen. Nach Bewertung des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) ist zudem die Übernahme weiterer Aufgaben in den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21124 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21124 Justizwachtmeisterdienst ohne Stellenübertragungen oder Stellenmehrungen, die den Mehraufwand im Justizwachtmeisterdienst vollständig ausgleichen, nicht möglich. In den Zuständigkeitsbereich der Justizwachtmeister im Geschäftsbereich des StMJ gehören – neben zahlreichen Aufgaben im Innen- und Außendienst – vor allem die Aufgaben im Rahmen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie des Sitzungs- und Vorführdienstes. Um die Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten, ist die Durchführung durchgehender Zugangskontrollen in den Gebäuden der bayerischen Justiz unabdingbar. Aus personalwirtschaftlichen Gründen und unter Beachtung der (verfassungs)rechtlichen Vorgaben werden die Eingangskontrollen grundsätzlich von zwei privaten Sicherheitskräften unter der Aufsicht eines beamteten Justizwachtmeisters durchgeführt. Anordnungsbefugt sind nur beamtete Justizwachtmeister. Private Sicherheitskräfte werden als Verwaltungshelfer tätig. 3.3 Gibt es andere Möglichkeiten, diese hohe Arbeitsbelastung – mehr oder weniger „Taxidienst“ – zu reduzieren, damit die hochausgebildeten Polizeikräfte wichtigere Aufgaben übernehmen können? Im Rahmen gemeinsamer Besprechungen zwischen der Bayerischen Polizei und der Justiz werden fortlaufend aktuelle Problemstellungen diskutiert und Optimierungsansätze für das Verfahren der Vorführungen vor Gericht erarbeitet. Insbesondere durch konkrete Absprachen der betroffenen Dienststellen mit den zuständigen Gerichten im Einzelfall sollen die Aufwände reduziert werden, indem beispielsweise die Möglichkeiten für Sammeltransporte geprüft werden. Eine weitere Reduzierung der Belastung der Bayerischen Polizei durch Vorführdienste könnte in geeigneten Fällen durch den Einsatz von Videokonferenztechnik erfolgen . Hierzu können z. B. Fälle von Zeugenvernehmungen in Strafverfahren oder der Einsatz in Strafvollstreckungsverfahren zählen, soweit dies rechtlich jeweils zulässig ist. Auch bei gerichtlichen Verhandlungen über Maßnahmen des Strafvollzugs ist eine Anhörung im Wege einer Videokonferenz dem Grundsatz nach möglich. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf die richterliche Unabhängigkeit hinzuweisen. Die Gerichte entscheiden im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit, wie eine Zeugenvernehmung bzw. Anhörung vorzunehmen ist. Aktuell ist beabsichtigt, die bereits vorhandene Ausstattung von Justiz und Justizvollzug mit Videokonferenzanlagen deutlich auszuweiten.