Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 20.11.2017 Institutionelle Grundförderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einer institutionellen Grundförderung gibt es in Bayern (bitte mit Aufstellung nach Regionen)? 2. Wie hoch war jeweils das Budget und der Anteil des Freistaates sowie des Bundes in den letzten zehn Jahren ? 3. Was sind die Kriterien dafür, eine vom Freistaat befristet geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit einer institutionellen Grundförderung auszustatten ? 4. In welchen Fällen war dies in den vergangenen zehn Jahren der Fall (bitte mit Aufstellung nach Regionen)? 5. In welcher Form und in welcher Höhe hat der Freistaat das Zentrum für Telematik e. V. (ZfT) in Würzburg bisher gefördert? 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Bedeutung der Telematik vor dem Hintergrund der in dem Begriff der Industrie 4.0 beschriebenen Entwicklungen ein? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.03.2018 1. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einer institutionellen Grundförderung gibt es in Bayern (bitte mit Aufstellung nach Regionen )? Max-Planck-Gesellschaft (MPG) In München sind folgende Max-Planck-Institute (MPI) beheimatet : MPI für Physik, MPI für Astrophysik, MPI für extraterrestrische Physik, MPI für Quantenoptik, MPI für Plasmaphysik , MPI für Neurobiologie, MPI für Psychiatrie, MPI für Biochemie, MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik, MPI für Innovation und Wettbewerb, MPI für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen. Ebenfalls in Oberbayern sind das MPI für Ornithologie (Seewiesen) sowie in München seit 2015 die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) angesiedelt . In Mittelfranken (Erlangen) befindet sich das MPI für die Physik des Lichts. Seit 2017 ist die Max-Planck-Forschergruppe Systemimmunologie in Würzburg angesiedelt. Fraunhofer Gesellschaft (FhG) In Bayern gibt es 10 Fraunhofer Institute und Teilinstitute sowie 20 weitere Standorte der Fraunhofer Gesellschaft (vgl. Anlage 1). Bei den Instituten handelt es sich in Oberbayern um das Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IW) in Freising, das Institut für Bauphysik (IBP), das Institut für Eingebettete Systeme und Kommunikationstechnik (ESK), die Einrichtung für modulare Festkörpertechnologien (EMFT) und das Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC). In Unterfranken (Würzburg) befindet sich das Institut für Silicatforschung (ISC), in Mittelfranken (Erlangen) befinden sich die Institute für Integrierte Schaltungen (IIS) und für Integrierte Systeme und Bauelemententechnologie (MSB). Die Oberpfalz (Sulzbach-Rosenberg) beheimatet den Institutsteil ATZ des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT. In Schwaben (Augsburg) ist die Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV) angesiedelt. Daneben sind in Anlage 1 Standorte genannt, die keine eigenständigen Institute sind, aber über eigene Kostenstellen verfügen (Projektgruppe für Werkstoffkreisläufe und Ressourcenstrategie – IWKS-ALZ – in Alzenau, Translationszentrum für regenerative Therapien – TZKME – in Würzburg, Zentrum für Hochtemperatur-Leichtbau – ISC- HTL – in Bayreuth sowie die Projektgruppe Personalisierte Tumortherapie – ITEM-R – in Regensburg), sowie Standorte, deren Mutterinstitute außerhalb Bayerns liegen und die über keine eigene Kostenstelle verfügen (Projektgruppe Regenerative Produktion in Bayreuth, Institutsteil Biocat in Straubing , Projektgruppe Wirtschaftsinformatik in Augsburg und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2018 Drucksache 17/21125 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21125 Bayreuth, das Projektzentrum Verkehr, Mobilität und Umwelt in Prien am Chiemsee sowie das Mikro-Mechatronik- Zentrum in Oberpfaffenhofen, das mittlerweile zur EMFT gehört ). Aus diesem Grund ist es bei diesen Standorten nicht möglich, einen eigenen Jahresetat anzugeben. In der Spalte „weitere Standorte in Bayern“ sind die Nebenstandorte der o. g. bayerischen Institute aufgeführt. Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) In Oberbayern (München) befinden sich das Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU), das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Oberpfaffenhofen und Weilheim) sowie das Institut für Meteorologie und Klimaforschung Garmisch-Partenkirchen. Das MPI für Plasmaphysik in Garching ist assoziiertes Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft . In Mittelfranken (Erlangen und Nürnberg) ist das 2013 gegründete Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg (Hl ERN) beheimatet. Im Jahr 2017 wurde das Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) in Würzburg (Unterfranken ) gegründet. Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) In Oberbayern (München) befinden sich das ifo Institut, die Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie (DFA), die 2017 umbenannt wurde in Leibniz-LSB@TUM, das Deutsche Museum (DM) sowie das Institut für Zeitgeschichte (IfZ). In Mittelfranken ist das Germanische Nationalmuseum Nürnberg (GNM) beheimatet. In Oberfranken (Bamberg) ist das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) angesiedelt . In der Oberpfalz (Regensburg) befindet sich das Leibniz -Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS). Andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Siehe die Liste der 18 Einrichtungen in der Anlage 1 „Andere Außeruniversitären Forschungseinrichtungen“. 2. Wie hoch war jeweils das Budget und der Anteil des Freistaates sowie des Bundes in den letzten zehn Jahren? Siehe tabellarische Übersicht der Anlage 1 Spalte „Jahresetat “. Die Jahretats wurden für die Haushaltsjahre ab 2007 auf volle Euro gerundet angegeben. Die Aufschlüsselung der Grundfinanzierung nach Bund/ Ländern ergibt sich aus den jeweiligen Förderkonstellationen (Gemeinsame Bund/Länderförderung sowie Verhältnis Bund/Land oder reine Landesförderung) und kann der Anlage 1 entnommen werden. Die finanzielle Förderung der Zentralverwaltung der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG) in München erfolgt nach § 3 der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der FhG (AV-FhG) von Bund und Ländern im Verhältnis 90:10. Die finanzielle Förderung der Max-Planck-Gesellschaft durch Bund und Länder an die Generalverwaltung in München erfolgt nach § 3 der AV-MPG im Verhältnis 50:50. Die in Bayern verorteten Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft werden von Bund und Ländern nach der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (AV-WGL) grundsätzlich im Verhältnis 50:50 gefördert. Die Förderung der acatech – DEUTSCHE AKADEMIE DER TECHNIKWISSENSCHAFTEN mit Sitz in München erfolgt von Bund und Ländern nach der AV-acatech im Verhältnis 50:50 in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Seit 2018 fördert der Freistaat die acatec mit einer zusätzlichen Interessenquote in Höhe von 1,25 Mio. Euro. Die gemeinsame Förderung der Einrichtungen der Helmholtz -Gemeinschaft von Bund und Ländern erfolgt nach Art. 3 GWK-Abkommen der Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. im Verhältnis 90:10. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching ist assoziiertes Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft und wird entsprechend im Verhältnis 90:10 gefördert. 3. Was sind die Kriterien dafür, eine vom Freistaat befristet geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit einer institutionellen Grundförderung auszustatten? Zuwendungen zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung ein erhebliches staatliches Interesse besteht, werden im Regelfall in der Form der Projektförderung ausgereicht . Im Gegensatz zur Projektförderung führt der Einstieg in eine institutionelle Förderung zu einer langfristigen Bindung : Aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestands sind schon bei einer Beschränkung und erst recht bei einer Einstellung der Förderung unabhängig von der jährlich erfolgenden Bewilligung von vornherein enge Grenzen gesetzt. Im Ergebnis führt die Gewährung einer institutionellen Förderung damit auch zu einer Vorfestlegung des Haushaltsgesetzgebers in künftigen Jahren. Deshalb ist bei jeder neuen institutionellen Förderung eine besonders sorgfältige Prüfung gerade auch unter dem Aspekt notwendig, ob nicht dem in jedem Fall erforderlichen erheblichen staatlichen Interesse an der Aufgabenerfüllung durch Projektförderungen ausreichend Rechnung getragen werden kann. Dementsprechend haben neue institutionelle Förderungen absoluten Ausnahmecharakter und bedürfen wegen der grundsätzlichen und finanziellen Auswirkungen des Einvernehmens des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat nach Art. 40 Abs. 1 Satz 2 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). Kriterien für eine Überführung in eine institutionelle Grundförderung sind spezifisch zu gewichten und im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich sind insbesondere folgende Kriterien von Relevanz: – langfristig tragfähiger Forschungsgegenstand; – wissenschaftliche Produktivität und Exzellenz; – überregionale Bedeutung mit Anspruch nationaler und internationaler Sichtbarkeit; – Reifegrad der Governancestrukturen; – Attraktion von nationalem und internationalem Spitzenpersonal ; – Standortfaktor für die Region. 4. In welchen Fällen war dies in den vergangenen zehn Jahren der Fall (bitte mit Aufstellung nach Regionen)? Die Fortiss GmbH in München wurde im Zeitraum 2009 bis 2015 mit bayerischen Haushaltsmitteln in Form der Projekt- Drucksache 17/21125 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 förderung gefördert. Ab 2016 erfolgte die Umstellung auf das Instrument der institutionellen Förderung durch den Freistaat. Die Neue Materialien Bayreuth GmbH und Neue Materialien Fürth GmbH werden seit 2009 mit bayerischen Landesmitteln institutionell gefördert. Das Bauhaus Luftfahrt in München sowie das Ludwig-Erhard-Zentrum in Fürth werden seit 2013 institutionell gefördert. Weitere Umstellungen von Projekt- auf institutionelle Förderungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind im Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) im Betrachtungszeitraum nicht erfolgt. Im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst konnten mit dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) in Bamberg (Oberfranken) in 2014 und dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) in Regensburg (Oberpfalz) in 2017 zwei bayerische Forschungseinrichtungen in die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. überführt werden . 5. In welcher Form und in welcher Höhe hat der Freistaat das Zentrum für Telematik e. V. (ZfT) in Würzburg bisher gefördert? Das Zentrum für Telematik ZfT in Würzburg erhielt vom StMWi bisher Projektförderungen in Höhe von knapp 10 Mio. Euro: – Seit 2007 Anschubfinanzierung zum Aufbau des ZfT in zwei Phasen, insgesamt 4,4 Mio. Euro (Laufzeit Phase 2 bis Ende 2018); – Vorhaben „Adaptive industrielle Produktion“ im „Leuchtturm Produktion“ (Bayern Digital): 3 Mio. Euro Zuschuss, Laufzeit bis Ende 2018; – Vorhaben „Entwicklung von Kleinsatelliten – Projekt TOM“: Fördervolumen 2,22 Mio. Euro; Laufzeit bis 2020. 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Bedeutung der Telematik vor dem Hintergrund der in dem Begriff der Industrie 4.0 beschriebenen Entwicklungen ein? Die Telematik ist eine wichtige Querschnittstechnologie zwischen Telekommunikation und Informatik. Im Bereich der Telematik werden moderne Datenverarbeitungssysteme mithilfe von Telekommunikationstechniken innovativ miteinander verbunden. Die Telematik hat in den letzten Jahren v. a. in den Bereichen Verkehr, Medizin und Produktion zunehmend an Bedeutung erlangt. Als Querschnittstechnologie stellt die Telematik somit auch im Bereich der Industrie 4.0 eine wichtige Schlüsseltechnologie dar, da sie die Verzahnung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik ermöglicht, sodass Produktionsanlagen, Logistikeinrichtungen und Produkte untereinander und mit Menschen kommunizieren können. Die zunehmende Bedeutung der Telematik zeigt sich v. a. in den Bereichen Automobilbranche , Luft- und Raumfahrt, Logistikbranche, Medizintechnik, Anlagentechnik sowie in Teilen Energietechnik. Unter anderem im Rahmen der einschlägigen Technologieförderprogramme des Freistaates sollen deshalb auch weiterhin gezielt Telematikanwendungen unterstützt werden.