Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) vom 09.01.2018 Berglandwirtschaft und extensive Weidewirtschaft in Bayern In den vergangenen Wochen machte insbesondere die Berglandwirtschaft wiederholt auf sich aufmerksam, verknüpft vor allem mit der Rückkehr des Wolfes insbesondere in den bayerischen Alpenraum. Dazu fanden sogar öffentliche Demonstrationen Anfang Oktober sowie Ende November anlässlich von EUSALP-Tagungen in Bayern statt (EUSALP = Europäische Strategie für den Alpenraum). Der bayerische Bauernverband hat im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes unter dem Motto „Weidetiere statt Wolfsreviere“ vor Gefahren für die bayerische Berglandwirtschaft sowie Weide- und Freilandhaltung gewarnt. Der Wolf galt in Bayern und Deutschland lange als ausgestorben und steht unter strengem Artenschutz. In den letzten Jahrzehnten haben vermehrt zugewanderte Wölfe in Deutschland wieder heimisch werden können. Die Fragenkomplexe 1 und 2 beziehen sich nur auf die bayerische Berglandwirtschaft; die Fragenkomplexe 3 und 4 beziehen sich nur auf die extensive Weidewirtschaft in Bay ern ohne die Berglandwirtschaft. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die bayerische Alm- und Alpwirtschaft in den vergangenen 50 Jahren (1965–2015) in Bezug auf die beweidete Fläche (in Hektar), Anzahl Almen/ Alpen, Personaleinsatz (in Anzahl Arbeitskräfte) entwickelt (bitte Gebietsabgrenzungen mit angeben, auf die sich die Angaben beziehen − ggf. Landkreise, Gemeinden , sonstige Abgrenzungen zur Definition der Berglandwirtschaft)? b) Wie hat sich der Tierbestand (Schafe, Ziegen, Rinder, sonstige) auf den beweideten Flächen in den vergangenen 50 Jahren entwickelt (bitte bei den Rindern Unterscheidung in Mutterkühe und Jungtiere sowie in eigene Tiere und Pensionsvieh)? c) Wie haben sich die Abgänge für den Tierbestand in der bayerischen Berglandwirtschaft in den letzten 50 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Tierarten unterscheiden sowie nach Ursache des Abgangs wie Krankheit, Absturz)? 2. a) Mit welchen Fördermaßnahmen hat die Staatsregierung in den letzten 50 Jahren die bayerische Berglandwirtschaft gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln und bei den Angaben nach Fördermaßnahmen der ersten Säule – Flächenprämie – und der zweiten Säule – Kulturlandschaftsprogramm KULAP, Bergbauernprogramm , Schwendprogramm, Vertragsnaturschutz – unterscheiden)? b) Wie haben sich die beweidete Fläche, die Fördersummen , der Tierbestand und die Tierabgänge für die vergangenen 50 Jahre in der bayerischen Berglandwirtschaft entwickelt? c) Wie hat sich in den vergangenen 50 Jahre (bitte jahresweise angeben) für die bayerische Berglandwirtschaft der Mittelfluss (in Euro) pro Hektar gegenüber dem Tierbestand und den Tierabgängen (beide ebenfalls auf Hektar bezogen) entwickelt? 3. a) Wie hat sich die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft ) in Bayern (ohne Stallhaltung) in den vergangenen 50 Jahren (1965–2015) entwickelt in Bezug auf die beweidete Fläche (in Hektar), die Anzahl der Betriebe und den Personaleinsatz (in Anzahl Arbeitskräfte )? b) Wie hat sich der Tierbestand auf den beweideten Flächen (ohne Berglandwirtschaft) in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) entwickelt (bitte unterschieden nach folgenden Tierarten: Schafe, Ziegen , Rinder, sonstige und bei den Rindern nach Mutterkuhhaltung und Jungvieh, bei den Schafen nach Koppel- und Hütehaltung)? 4. a) Wie wurde die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft ) in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) gefördert (bitte in den jährlichen Angaben Förderungen der ersten Säule – Flächenprämie − sowie Förderungen der zweiten Säule − KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm)? b) Wie haben sich die beweidete Fläche (ohne Berglandwirtschaft ), die Fördersummen, der Tierbestand und die Tierabgänge für die vergangenen 50 Jahre in der extensiven Beweidung in Bayern entwickelt (bitte jahresweise angeben)? c) Wie hat sich in den vergangenen 50 Jahre (bitte jahresweise angeben) für die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft) in Bayern der Mittelfluss (in Euro) pro Hektar gegenüber dem Tierbestand und den Tierabgängen (beide ebenfalls auf Hektar bezogen) entwickelt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21128 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21128 5. Wie viele in Bayern umgekommene oder tot geborene Nutztiere wurden in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) an den jeweils zuständigen Tierbeseitigungsanlagen entsorgt (bitte unterschieden nach folgenden Tierarten: Schafe, Ziegen, Rinder, sonstige; bei den Rindern nach Kälbern, Färsen und Alttieren)? 6. a) Beabsichtigt die Staatsregierung die Einrichtung sogenannter wolfsfreier Zonen und wo sollen diese errichtet werden? b) Wie steht die Staatsregierung zu einer Lockerung des Artenschutzstatus bei Wölfen oder Bären? c) Wie beurteilt die Staatsregierung den Schutzstatus des Wolfes nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen , der Berner Konvention, der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) und dem Bundesnaturschutzgesetz ? 7. a) Welche Maßnahmen zur Sicherung von Weidevieh vor großen Beutegreifern empfiehlt die Staatsregierung? b) Wie fördert sie Maßnahmen zur Sicherung vor Beutegreifern ? c) Wie steht die Staatsregierung zu einer Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes in Bezug auf den Wolf, zum Beispiel eine Aufnahme ins Jagdrecht? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.03.2018 Vorbemerkung: In der Schriftlichen Anfrage werden statistische sowie Förderdaten für einen Zeitraum von 50 Jahren erbeten. Förderdaten dürfen jedoch nur 10 Jahre gespeichert werden. Aus diesem Grund wurden alle Auswertungen mit Bezug zu Förderprogrammen nur für die Jahre ab 2006, dafür bis 2017 erstellt. Die Daten zur Beantwortung der Fragen bezüglich der Weideflächen können nur auf einheitlicher digitaler Basis ermittelt werden. Eine digitale Basis steht wegen der gleitend erfolgten Umstellung auf das GIS-System jedoch erst ab dem Jahr 2006 vollständig zur Verfügung. Vorbemerkung zu den Fragen 1 a bis 1 c: Die Fragen 1 a bis 1 c werden ausschließlich auf die anerkannten Almen und Alpen in Bayern bezogen. 1. a) Wie hat sich die bayerische Alm- und Alpwirtschaft in den vergangenen 50 Jahren (1965–2015) in Bezug auf die beweidete Fläche (in Hektar), Anzahl Almen/Alpen, Personaleinsatz (in Anzahl Arbeitskräfte ) entwickelt (bitte Gebietsabgrenzungen mit angeben, auf die sich die Angaben beziehen − ggf. Landkreise, Gemeinden, sonstige Abgrenzungen zur Definition der Berglandwirtschaft)? Die Entwicklung der beweideten Alm- und Alpfläche (Lichtweidefläche ) sowie der Anzahl der Almen und Alpen in Bayern ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Ausgewertet wurden Flächen, deren Nutzung im Integrierten Verwaltungs - und Kontrollsystem (InVeKoS) als „Anerkannte Almen , Alpen“ (Nutzungscode 455) angegeben wurde. Eine Auswertung des Personaleinsatzes ist nicht möglich, da die Arbeitskräftesituation auf den Almen und Alpen nicht erfasst wird. Jahr Alm-/Alpfläche (in ha) Anzahl der Almen/Alpen Oberbayern Allgäu Bayern Oberbayern Allgäu Bayern 20051 11.906 20.704 32.610 710 682 1.392 20061 11.854 20.660 32.514 710 682 1.392 20071 11.750 20.663 32.413 710 685 1.395 2008 18.577 20.678 39.255 710 688 1.398 2009 17.998 20.627 38.625 710 689 1.399 2010 17.834 20.667 38.501 710 689 1.399 2011 17.829 20.683 38.513 710 689 1.399 2012 17.731 20.681 38.412 710 690 1.400 2013 17.696 20.635 38.331 710 691 1.401 2014 17.626 20.682 38.308 710 691 1.401 1 Alm/Alp-Flächendaten noch unvollständig. Drucksache 17/21128 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie hat sich der Tierbestand (Schafe, Ziegen, Rinder , sonstige) auf den beweideten Flächen in den vergangenen 50 Jahren entwickelt (bitte bei den Rindern Unterscheidung in Mutterkühe und Jungtiere sowie in eigene Tiere und Pensionsvieh)? Der Viehbestoß der bayerischen Almen und Alpen ist aus Tabelle 1 im Anhang ersichtlich. Bei den der Auswertung zugrunde liegenden Daten handelt es sich um Daten, die bei den alm- und alpwirtschaftlichen Verbänden erfasst werden. c) Wie haben sich die Abgänge für den Tierbestand in der bayerischen Berglandwirtschaft in den letzten 50 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Tierarten unterscheiden sowie nach Ursache des Abgangs wie Krankheit, Absturz)? Angaben zu den Tierverlusten und Verlustursachen auf den Almen und Alpen liegen nicht vor. Vorbemerkung zu den Fragen 2 a bis 2 c: Der Begriff „bayerische Berglandwirtschaft“ wird in den Fragen 2 a bis 2 c dahin gehend ausgelegt, dass es sich um Betriebe handelt, die ihren Betriebssitz in der Gebietskulisse „Berggebiet“ haben. 2. a) Mit welchen Fördermaßnahmen hat die Staatsregierung in den letzten 50 Jahren die bayerische Berglandwirtschaft gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln und bei den Angaben nach Fördermaßnahmen der ersten Säule – Flächenprämie – und der zweiten Säule – Kulturlandschaftsprogramm KULAP, Bergbauernprogramm, Schwendprogramm , Vertragsnaturschutz – unterscheiden)? Die bayerische Berglandwirtschaft wurde in der Vergangenheit mit folgenden Förderprogrammen der ersten und zweiten Säule gefördert: Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen (DZP), Ausgleichszulage (AGZ), Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und Diversifizierungsförderung (DIV). Zusätzlich wurden Bergbauernbetriebe mit dem Bergbauernprogramm Teil A (Schwendprogramm) und dem Bergbauernprogramm Teil B aus rein bayerischen Mitteln außerhalb der Fördersäulen der EU-Agrarpolitik gefördert. b) Wie haben sich die beweidete Fläche, die Fördersummen , der Tierbestand und die Tierabgänge für die vergangenen 50 Jahre in der bayerischen Berglandwirtschaft entwickelt? Eine Auswertung der Tierabgänge ist wegen fehlender Daten nicht möglich. Die Entwicklung der beweideten Flächen (Mähweiden, Weiden, Hutungen, anerkannte Almen und Alpen, Sommerweiden für Wanderschafe), der Fördersummen in den Programmen der ersten und zweiten Säule sowie des Viehbestandes in Großvieheinheiten (GV) ist aus Tabelle 2 im Anhang ersichtlich. c) Wie hat sich in den vergangenen 50 Jahre (bitte jahresweise angeben) für die bayerische Berglandwirtschaft der Mittelfluss (in Euro) pro Hektar gegenüber dem Tierbestand und den Tierabgängen (beide ebenfalls auf Hektar bezogen) entwickelt? Zu Tierabgängen siehe Antwort zu Frage 2 b. Die Entwicklung der Ausgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) sowie des Viehbestandes je Hektar LF ist aus Tabelle 3 im Anhang ersichtlich. 3. a) Wie hat sich die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft ) in Bayern (ohne Stallhaltung) in den vergangenen 50 Jahren (1965–2015) entwickelt in Bezug auf die beweidete Fläche (in Hektar), die Anzahl der Betriebe und den Personaleinsatz (in Anzahl Arbeitskräfte)? Über die Intensität der Beweidung auf den Weideflächen liegen dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) keine Daten vor. Hilfsweise wurden die Weideflächen in Extensivweiden (Hutungen, anerkannte Almen und Alpen, Sommerweiden für Wanderschafe) und sonstige Weiden (Mähweiden, Weiden) eingeteilt. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, ob die jeweiligen Flächen tatsächlich extensiv oder intensiv genutzt wurden. Bei der Entwicklung der Anzahl der Betriebe wurde ausgewertet , wie viele Betriebe jeweils Extensivweiden bzw. sonstige Weiden bewirtschaften. Eine Auswertung des Personaleinsatzes ist wegen fehlender Daten nicht möglich. Die Auswertung beschränkt sich auf die Betriebe, deren Betriebssitz außerhalb der Gebietskulisse „Berggebiet“ liegt. Die Entwicklung der Weideflächen sowie der Anzahl der Betriebe mit Weideflächen in Bayern außerhalb des Berggebiets ist aus Tabelle 4 im Anhang ersichtlich. b) Wie hat sich der Tierbestand auf den beweideten Flächen (ohne Berglandwirtschaft) in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) entwickelt (bitte unterschieden in folgende Tierarten : Schafe, Ziegen, Rinder, sonstige und bei den Rindern nach Mutterkuhhaltung und Jungvieh, bei den Schafen nach Koppel- und Hütehaltung)? Aus den dem StMELF vorliegenden Daten ist eine Unterscheidung der Kühe und Schafe nach Nutzungsrichtung bzw. Art der Weidehaltung nicht möglich. Aus diesem Grund erfolgt keine weiter differenzierte Auswertung für Kühe und Schafe. Bei den ausgewerteten Tieren handelt es sich um die jeweilige Gesamtzahl an Tieren bzw. der Großvieheinheiten Jahr Alm-/Alpfläche (in ha) Anzahl der Almen/Alpen Oberbayern Allgäu Bayern Oberbayern Allgäu Bayern 2015 17.480 20.462 37.942 710 692 1.402 2016 16.867 20.336 37.204 710 694 1.404 2017 16.843 20.400 37.242 709 696 1.405 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21128 (GV) der jeweiligen Art in den Betrieben. Inwiefern die jeweiligen Tiere tatsächlich Weidegang hatten, kann wegen fehlender Daten nicht ausgewertet werden. Die Entwicklung des Tierbestands bezogen auf die Weideflächen in Bayern außerhalb des Berggebiets in Stück und GV ist aus Tabelle 5 im Anhang ersichtlich. Vorbemerkung zu den Fragen 4 a bis 4 c: Da eine klare Abgrenzung der extensiven Beweidung nicht möglich ist (siehe Antwort zu Frage 3 a), beziehen sich die Antworten zu den Fragen 4 a bis 4 c auf die Weideflächen insgesamt. 4. a) Wie wurde die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft ) in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) gefördert (bitte in den jährlichen Angaben Förderungen der ersten Säule – Flächenprämie − sowie Förderungen der zweiten Säule − KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm)? Weideflächen wurden mit den gleichen Förderprogrammen gefördert wie andere landwirtschaftliche Nutzflächen. Dabei handelt es sich um die folgenden Förderprogramme der ersten und zweiten Säule: Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen (DZP), Ausgleichszulage (AGZ), Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Darüber hinaus wurden in der Gebietskulisse „Kerngebiet“ noch Investitionen in Weideeinrichtungen für die extensive Weidehaltung im Rahmen des Bergbauernprogramms Teil B aus rein bayerischen Mitteln außerhalb der Fördersäulen der EU-Agrarpolitik gefördert. b) Wie haben sich die beweidete Fläche (ohne Berglandwirtschaft ), die Fördersummen, der Tierbestand und die Tierabgänge für die vergangenen 50 Jahre in der extensiven Beweidung in Bayern entwickelt (bitte jahresweise angeben)? Zu Tierabgängen siehe Antwort zu Frage 2 b. Die Entwicklung der beweideten Flächen, der Fördersummen in den Programmen der ersten und zweiten Säule sowie des Viehbestandes in Großvieheinheiten (GV) außerhalb des Berggebiets ist aus Tabelle 6 im Anhang ersichtlich. c) Wie hat sich in den vergangenen 50 Jahre (bitte jahresweise angeben) für die extensive Beweidung (ohne Berglandwirtschaft) in Bayern der Mittelfluss (in Euro) pro Hektar gegenüber dem Tierbestand und den Tierabgängen (beide ebenfalls auf Hektar bezogen) entwickelt? Die Entwicklung der Auszahlungsbeträge je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) sowie des Viehbestandes je Hektar LF in Bayern außerhalb des Berggebietes ist aus Tabelle 7 im Anhang ersichtlich. 5. Wie viele in Bayern umgekommene oder tot geborene Nutztiere wurden in den vergangenen 50 Jahren (bitte jahresweise angeben) an den jeweils zuständigen Tierbeseitigungsanlagen entsorgt (bitte unterschieden nach folgenden Tierarten: Schafe, Ziegen, Rinder, sonstige; bei den Rindern nach Kälbern, Färsen und Alttieren)? Die beseitigten Tiere im Rahmen der Beseitigungspflicht (Falltiere) in den Tierkörperbeseitigungsanlagen in Bayern gehen aus der Tabelle 8 im Anhang hervor. Anmerkungen zur Auswertung: Die Daten konnten von der Bayerischen Tierseuchenkasse nur für den Zeitraum 2007 bis 2016 übermittelt werden. Für 2017 gibt es noch keine vollständige Abholstatistik. Die Angaben bei den Rindern liegen nur nach den aufgeführten Kategorien vor. Die Anzahl der Tiere, insbesondere bei Lämmern und Schafen, wurde bei Entsorgung über Sammelbehälter nach Regelgewichten ermittelt. Das Regelgewicht bemisst sich empirisch aus den Durchschnittswerten nach kg Körpergewicht der entsorgten Tiere. Da insbesondere im Lichte der Fragen zur Berglandwirtschaft nicht ausreichend klar ist, welche Tierarten unter „sonstige“ zu verstehen sind, konnte dieser Teil der Frage nicht beantwortet werden. 6. a) Beabsichtigt die Staatsregierung die Einrichtung sogenannter wolfsfreier Zonen und wo sollen diese errichtet werden? Der Begriff der „wolfsfreien Zone“ ist nicht abschließend definiert. Allerdings ist bereits nach geltendem Recht, wenn Herdenschutz- oder Anpassungsmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, eine Entnahme von Wölfen möglich. b) Wie steht die Staatsregierung zu einer Lockerung des Artenschutzstatus bei Wölfen oder Bären? Der Landtag hat die Staatsregierung mit Beschluss Drs. 17/16223 aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und der EU dafür einzusetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie herabgesetzt wird, indem er von Anhang IV in den Anhang V übertragen wird. Dem wird Rechnung getragen. Eine Änderung des Schutzstatus von Bären wird derzeit nicht in Betracht gezogen. c) Wie beurteilt die Staatsregierung den Schutzstatus des Wolfes nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen , der Berner Konvention, der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) und dem Bundesnaturschutzgesetz ? Der Wolf unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, CITES), das der Kontrolle und ggf. Begrenzung des internationalen Handels mit Exemplaren gefährdeter wild lebender Arten dient. Der Wolf ist im Anhang II (Handelskontrolle) aufgeführt. Das WA wird in der Europäischen Union für Deutschland verbindlich durch die unmittelbar geltenden Verordnungen (EG) Nr. 338/97 des Rates und (EU) Nr. 2107/160 der Kommission umgesetzt. Der Wolf ist (mit Ausnahme der spanischen Populationen nördlich des Duero-Flusses und der griechischen Populationen nördlich des 39. Breitengrades – Anhang B) in Anhang A dieser Verordnung aufgeführt. Daher unterliegt er einem EU-weit einheitlichen Vermarktungsverbot . Eine Vermarktung ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde die Vermarktung ausdrücklich durch eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot erlaubt. Auch die Ein- und Ausfuhr ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Die Arten des Anhangs A und B unterliegen national auch den sogenannten Zugriffsverboten wie Töten und Fangen. In der Berner Konvention von 1979 (völkerrechtlicher Vertrag des Europarats) ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierart) aufgeführt. Alle Mitgliedstaaten der EU sind an das Abkommen gebunden. Die Vertragsparteien der Berner Konvention haben sich u. a. verpflichtet, natürliche Habitate und Arten, die in den drei Anhängen der Konven- Drucksache 17/21128 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 tion (Anhang I: streng geschützte Pflanzenarten; Anhang II: streng geschützte Tierarten; Anhang III: geschützte Tierarten ) aufgeführt sind, zu schützen. Da der Wolf in Anhang II gelistet ist, steht er unter strengem Schutz. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat darüber hinaus eine Empfehlung zum Schutz des Wolfes in Europa angenommen , worin die Mitglieder verpflichtet werden, spezifische Anstrengungen zur Verbesserung der Erhaltungssituation des Wolfes zu unternehmen (Rec. No. 17/1989). Die Vorgaben der Berner Konvention werden in der EU durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH- RL) erfüllt. In den Mitgliedstaaten der Berner Konvention, die nicht in der EU sind, z. B. die Schweiz, hat sich das Management der großen Beutegreifer unmittelbar an den Regularien der Konvention auszurichten. Nach der FFH-RL ist der Wolf eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Mit der Listung des Wolfs in Anhang II der FFH-RL sind Verpflichtungen zur Ausweisung und zum Management von Schutzgebieten verbunden . Die Listung des Wolfes im Anhang IV der FFH-RL (streng geschützte prioritäre Art) verpflichtet die EU-Staaten, im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem in dessen natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen (Art. 12 FFH-RL). Ziel ist es, für den Wolf einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL). Das strenge Schutzsystem für den Wolf umfasst insbesondere nach Art. 12 Abs. 1 FFH-RL Verbote für alle absichtlichen Formen des Fangens oder der Tötung von wild lebenden Exemplaren. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen zulassen, wenn es keine zufriedenstellende Alternative gibt, keine negativen Auswirkungen auf den günstigen Erhaltungszustand zu befürchten sind und einer der fünf Ausnahmegründe nach Art. 16 FFH-RL erfüllt ist. Bei den Beratungen der Richtlinie unter den damaligen Mitgliedstaaten bzw. im Zuge der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die Union durch Beitrittsakte wurden für einzelne Wolfsbestände unterschiedliche Schutzniveaus festgelegt. Ausgenommen von der Listung in Anhang II sind die Bestände in Estland, Finnland, Griechenland (nördlich des 39. Breitengrads ), Lettland, Litauen und Spanien (nördlich des Duero -Flusses). Ausgenommen von der Listung in Anhang IV sind die Bestände Bulgariens, Estlands, in Finnland in den Rentiergebieten, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Spanien (nördlich des Duero-Flusses). In diesen Ländern bzw. Gebieten ist der Wolf im Anhang V gelistet als eine Art von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein kann. Die FFH-RL ist nicht unmittelbar gültig, sondern muss in nationales Recht übertragen werden. Dies ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfolgt, das den Artenschutz bundeseinheitlich regelt. Die Bundesländer können davon nicht abweichen (Art. 72 Abs. 3 Nr. 2 Grundgesetz). Da der Wolf im Anhang IV a) der FFH- RL aufgeführt ist, ist er nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 b) aa), Nr. 14 b) BNatSchG in Deutschland eine besonders und streng geschützte Art. In Folge dieses Schutzstatus gelten insbesondere die Zugriffs- und Besitzverbote nach § 44 Abs. 1, 2 Nr. 1 BNatSchG. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG zu. Solche Ausnahmegenehmigungen sind im Fall des Wolfs im Einzelfall unter folgenden Bedingungen möglich: – zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser - oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, – zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt , – im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit oder – aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf jedoch nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind, sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert und die FFH-RL keine weiter gehenden Anforderungen enthält. Nach Art. 16 FFH-RL scheiden Ausnahmen grundsätzlich aus, solange der Erhaltungszustand einer Art ungünstig ist. Dies gilt allerdings nicht ausnahmslos. Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL sind auch bei ungünstigem Erhaltungszustand zulässig, wenn sachgemäß nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes behindern. Die Entnahme von Wölfen im Rahmen eines Wildtiermanagements ist danach auch unter dem derzeitigen strengen Schutzsystem möglich. Kommt es in einem Einzelfall, der durch § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfasst wird, zu unzumutbaren Belastungen Betroffener im privaten Bereich, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß § 67 Abs. 2 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG gewährt werden. 7. a) Welche Maßnahmen zur Sicherung von Weidevieh vor großen Beutegreifern empfiehlt die Staatsregierung ? Empfehlungen zum Herdenschutz umfassen eine sichere Zäunung, die Behirtung der Nutztiere und den Einsatz von Schutztieren, v. a. Herdenschutzhunden. Dazu haben das Landesamt für Umwelt (LfU) und die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) detaillierte Informationen für Nutztierhalter veröffentlicht (www.lfl.bayern.de/itz/herdenschutz/ index.php und https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermana gement_grosse_beutegreifer/praevention/index.htm). Weiterhin steht eine von LfL und LfU herausgegebene Broschüre „Was tun bei einer Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär?“ zur Verfügung, die unter www.lfl.bayern.de/publikati onen/informationen/040194/ bestellt oder als pdf-Datei abgerufen werden kann. b) Wie fördert sie Maßnahmen zur Sicherung vor Beutegreifern? Über den Präventionsfonds der Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der vom Landesamt für Umwelt verwaltet wird, wurden Nutztierhaltern in den Wolfsgebieten Bayerischer Wald, Grafenwöhr und Hohenfels Elektrozaun- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21128 netze als Sofortschutzmaßnahme kostenlos ausgeliehen. Mit dem Finanzierungsbeitrag des Landwirtschaftsressorts können Pilotprojekte zum Herdenschutz finanziert werden. Eine Förderrichtlinie zur Prävention von Übergriffen großer Beutegreifer auf Nutztiere ist in Vorbereitung. c) Wie steht die Staatsregierung zu einer Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes in Bezug auf den Wolf, zum Beispiel eine Aufnahme ins Jagdrecht? Eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist nicht beabsichtigt. Seite 1 von 4 Tabelle 1 (zu Frage 1b): Viehbestoß auf bayerischen Almen und Alpen in den Jahren 2005 bis 2017 Jahr Tiere Oberbayern Allgäu Bayern alle davon FV1 alle davon FV alle davon FV 20 05 Kühe/Mutterkühe 1.497 102 3.073 570 4.570 672 Kalbinnen2 7.056 2.149 8.145 4.063 15.201 6.212 Kälber u. Jungrinder3 10.594 3.019 18.179 9.131 28.773 12.150 Stiere/Ochsen 532 75 431 112 963 187 Rinder gesamt 19.679 5.345 29.828 13.876 49.507 19.221 Pferde 481 223 552 288 1.033 511 Schafe/Ziegen 2.468 305 425 264 2.893 569 Schweine4 - - 357 82 357 82 20 06 Kühe/Mutterkühe 1.419 74 2.554 548 3.973 622 Kalbinnen 6.946 2.108 8.218 4.183 15.164 6.291 Kälber u. Jungrinder 10.379 2.804 17.836 9.541 28.215 12.345 Stiere/Ochsen 689 143 422 167 1.111 310 Rinder gesamt 19.433 5.129 29.030 14.439 48.463 19.568 Pferde 483 201 506 282 989 483 Schafe/Ziegen 2.703 375 537 395 3.240 770 Schweine - - 575 88 575 88 20 07 Kühe/Mutterkühe 1.335 85 3.004 616 4.339 701 Kalbinnen 7.304 2.387 25.862 13.621 33.166 16.008 Kälber u. Jungrinder 10.412 2.894 578 129 10.990 3.023 Stiere/Ochsen 426 41 356 117 782 158 Rinder gesamt 19.477 5.407 29.800 14.483 49.277 19.890 Pferde 456 219 458 249 914 468 Schafe/Ziegen 2.961 334 403 116 3.364 450 Schweine - - 478 67 478 67 1 FV = Fremdvieh 2 Wegen unterschiedlicher Erfassung in Oberbayern und im Allgäu beinhaltet diese Gruppe Kalbinnen ab 1 Jahr (Oberbayern) bzw. Jungrinder ab ½ Jahr und Kalbinnen ab 1 Jahr (Allgäu) 3 Wegen unterschiedlicher Erfassung in Oberbayern und im Allgäu beinhaltet diese Gruppe Kälber und Jungrinder bis 1 Jahr (Oberbayern) bzw. Kälber bis ½ Jahr (Allgäu) 4 Schweine werden in Oberbayern nicht erfasst, da sie auf Almen praktisch keine Bedeutung haben. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 2 von 11 20 08 Kühe/Mutterkühe 1.516 86 2.914 650 4.430 736 Kalbinnen 6.801 2.058 26.072 13.923 32.873 15.981 Kälber u. Jungrinder 10.990 3.090 665 139 11.655 3.229 Stiere/Ochsen 537 72 645 293 1.182 365 Rinder gesamt 19.844 5.306 30.296 15.005 50.140 20.311 Pferde 512 234 446 252 958 486 Schafe/Ziegen 2.651 369 399 118 3.050 487 Schweine - - 492 76 492 76 20 09 Kühe/Mutterkühe 1.567 115 2.947 619 4.514 734 Kalbinnen 6.870 2.200 27.545 15.209 34.415 17.409 Kälber u. Jungrinder 11.200 3.326 583 138 11.783 3.464 Stiere/Ochsen 632 65 459 175 1.091 240 Rinder gesamt 20.269 5.706 31.534 16.141 51.803 21.847 Pferde 536 255 372 202 908 457 Schafe/Ziegen 2.595 286 371 80 2.966 366 Schweine - - 504 94 504 94 20 10 Kühe/Mutterkühe 1.573 110 2.755 498 4.328 608 Kalbinnen 14.939 4.813 27.331 15.028 42.270 19.841 Kälber u. Jungrinder 3.927 406 547 111 4.474 517 Stiere/Ochsen 582 90 537 192 1.119 282 Rinder gesamt 21.021 5.419 31.170 15.829 52.191 21.248 Pferde 575 314 358 153 933 467 Schafe/Ziegen 2.397 300 392 240 2.789 540 Schweine - - 546 121 546 121 20 11 Kühe/Mutterkühe 1.587 123 2.714 485 4.301 608 Kalbinnen 13.837 5.297 27.883 15.591 41.720 20.888 Kälber u. Jungrinder 4.650 652 639 147 5.289 799 Stiere/Ochsen 558 68 501 148 1.059 216 Rinder gesamt 20.632 6.140 31.737 16.371 52.369 22.511 Pferde 589 310 343 158 932 468 Schafe/Ziegen 2.371 109 392 106 2.763 215 Schweine - - 524 102 524 102 Jahr Tiere Oberbayern Allgäu Bayern alle davon FV alle davon FV alle davon FV Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 3 von 11 20 12 Kühe/Mutterkühe 1.580 121 2.849 480 4.429 601 Kalbinnen 15.598 6.585 29.221 15.546 44.819 22.131 Kälber u. Jungrinder 2.586 280 648 135 3.234 415 Stiere/Ochsen 552 72 441 122 993 194 Rinder gesamt 20.316 7.058 33.159 16.283 53.475 23.341 Pferde 619 335 382 185 1.001 520 Schafe/Ziegen 2.656 281 395 89 3.051 370 Schweine - - 530 123 530 123 20 13 Kühe/Mutterkühe 1.372 91 2.826 510 4.198 601 Kalbinnen 16.176 7.144 26.385 13.936 42.561 21.080 Kälber u. Jungrinder 2.331 261 712 202 3.043 463 Stiere/Ochsen 585 171 352 112 937 283 Rinder gesamt 20.464 7.667 30.275 14.760 50.739 22.427 Pferde 554 276 386 195 940 471 Schafe/Ziegen 2.794 190 431 194 3.225 384 Schweine - - 512 125 512 125 20 14 Kühe/Mutterkühe 1.488 88 2.708 507 4.196 595 Kalbinnen 16.104 5.297 26.351 14.571 42.455 19.868 Kälber u. Jungrinder 2.426 288 911 185 3.337 473 Stiere/Ochsen 579 156 319 133 898 289 Rinder gesamt 20.597 5.829 30.289 15.396 50.886 21.225 Pferde 499 237 349 193 848 430 Schafe/Ziegen 2.638 195 366 189 3.004 384 Schweine - - 547 59 547 59 20 15 Kühe/Mutterkühe 1.504 102 2.720 506 4.224 608 Kalbinnen 16.186 5.864 27.015 14.789 43.201 20.653 Kälber u. Jungrinder 2.829 375 857 245 3.686 620 Stiere/Ochsen 696 130 265 85 961 215 Rinder gesamt 21.215 6.471 30.857 15.625 52.072 22.096 Pferde 539 282 329 175 868 457 Schafe/Ziegen 3.052 167 470 320 3.522 487 Schweine - - 524 70 524 70 Jahr Tiere Oberbayern Allgäu Bayern alle davon FV alle davon FV alle davon FV Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 4 von 11 20 16 Kühe/Mutterkühe 1.547 142 2.676 468 4.223 610 Kalbinnen 7.513 2.234 30.233 17.774 37.746 20.008 Kälber u. Jungrinder 12.205 3.614 714 221 12.919 3.835 Stiere/Ochsen 963 222 251 90 1.214 312 Rinder gesamt 22.228 6.212 33.874 18.553 56.102 24.765 Pferde 554 282 308 153 862 435 Schafe/Ziegen 3.450 551 427 244 3.877 795 Schweine - - 539 31 539 31 20 17 Kühe/Mutterkühe 1.527 176 2.514 432 4.041 608 Kalbinnen 15.589 5.730 8.016 4.207 23.605 9.937 Kälber u. Jungrinder 4.429 661 19.180 10.711 23.609 11.372 Stiere/Ochsen 836 191 314 101 1.150 292 Rinder gesamt 22.381 6.758 30.024 15.451 52.405 22.209 Pferde 473 227 303 127 776 354 Schafe/Ziegen 3.891 497 475 219 4.366 716 Schweine - - 552 35 552 35 Jahr Tiere Oberbayern Allgäu Bayern alle davon FV alle davon FV alle davon FV Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 5 von 7 Tabelle 2 (zu Frage 2b): Entwicklung der beweideten Fläche, der Fördersummen und des Tierbestandes in der bayerischen Berglandwirtschaft Jahr Fläche in Hektar Ausgaben (in EUR)5 GV-GES Weidefläche LF DZP AGZ KULAP VNP AFP DIV 2006 179.163 258.080 57.384.960 31.268.590 39.809.546 4.576.976 6.781.178 0 299.823 2007 180.017 258.622 57.182.739 26.632.972 32.396.142 4.313.495 607.229 0 297.395 2008 187.465 258.324 57.007.394 26.315.393 29.693.925 4.872.750 4.393.095 45.159 296.724 2009 189.149 259.180 58.579.778 26.332.751 29.915.017 5.439.337 9.847.138 190.090 301.190 2010 191.169 259.032 67.914.231 26.296.165 30.004.187 5.833.912 9.026.847 376.313 302.417 2011 193.214 260.224 73.215.237 26.074.202 28.930.402 5.963.355 9.750.107 155.292 302.286 2012 193.315 260.576 74.572.307 26.072.160 28.415.927 5.686.843 7.509.170 301.154 300.339 2013 193.148 260.932 83.724.149 26.021.263 27.016.498 6.082.843 7.579.789 273.561 300.733 2014 193.568 262.057 86.725.754 26.049.072 25.716.532 5.967.986 17.180.896 414.247 300.613 2015 195.183 262.518 82.041.763 29.413.664 35.307.817 8.249.606 4.851.833 232.221 302.870 2016 194.383 260.859 81.345.369 29.307.105 36.906.434 8.355.372 9.134.098 319.784 306.246 20176 194.564 261.772 80.341.392 28.229.815 29.086.846 7.605.190 8.247.175 421.480 311.821 5 DZP = Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen, AGZ = Ausgleichszulage, KULAP = Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, VNP = Vertragsnaturschutzprogramm, AFP = Agrarinvestitionsförderprogramm , DIV = Diversifizierungsförderung 6 Auszahlungen für KULAP und VNP noch nicht abgeschlossen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 6 von 11 Tabelle 3 (zu Frage 2c): Entwicklung der Auszahlungsbeträge je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) sowie des Viehbestandes je Hektar LF in der bayerischen Berglandwirtschaft Jahr Auszahlungen (in EUR/ha LF)7 Viehbestand (in GV/ha LF) DZP AGZ KULAP VNP AFP DIV 2006 222,35 121,16 154,25 17,73 26,28 0 1,16 2007 221,11 102,98 125,26 16,68 2,35 0 1,15 2008 220,68 101,87 114,95 18,86 17,01 0,17 1,15 2009 226,02 101,60 115,42 20,99 37,99 0,73 1,16 2010 262,18 101,52 115,83 22,52 34,85 1,45 1,17 2011 281,35 100,20 111,18 22,92 37,47 0,60 1,16 2012 286,18 100,06 109,05 21,82 28,82 1,16 1,15 2013 320,87 99,72 103,54 23,31 29,05 1,05 1,15 2014 330,94 99,40 98,13 22,77 65,56 1,58 1,15 2015 312,52 112,04 134,50 31,42 18,48 0,88 1,15 2016 311,84 112,35 141,48 32,03 35,02 1,23 1,17 20178 306,91 107,84 111,12 29,05 31,51 1,61 1,19 7 DZP = Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen, AGZ = Ausgleichszulage, KULAP = Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, VNP = Vertragsnaturschutzprogramm, AFP = Agrarinvestitionsförderprogramm , DIV = Diversifizierungsförderung 8 Auszahlungen für KULAP und VNP noch nicht abgeschlossen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 7 von 11 Tabelle 4 (zu Frage 3a): Entwicklung der Weideflächen sowie der Anzahl der Betriebe mit Weideflächen in Bayern außerhalb des Berggebiets Jahr Fläche in Hektar Anzahl der Betriebe mit Extensivweiden9 sonstige Weiden10 Extensivweiden sonstigen Weiden 2006 20.884 122.648 986 19.587 2007 20.012 122.729 834 19.324 2008 19.957 130.096 781 20.142 2009 21.625 131.710 746 20.582 2010 21.643 135.024 712 20.896 2011 22.948 135.630 723 20.873 2012 22.756 135.182 686 20.813 2013 22.936 134.743 669 20.865 2014 22.536 134.242 662 20.972 2015 22.011 139.931 634 21.759 2016 21.882 141.177 624 21.831 2017 21.687 142.780 613 22.281 9 Hutungen, anerkannte Almen und Alpen, Sommerweiden für Wanderschafe 10 Mähweiden, Weiden Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 8 von 11 Tabelle 5 (zu Frage 3b): Entwicklung des Tierbestands bezogen auf die Weideflächen in Bayern außerhalb des Berggebiets in Stück und GV Jahr je ha Weidefläche Anzahl Rinder Anzahl Schafe Anzahl Ziegen Rinder GV Schafe GV Ziegen GV 2006 22,44 2,87 0,14 16,50 0,32 0,02 2007 22,13 2,76 0,15 16,23 0,31 0,02 2008 20,81 2,56 0,15 15,27 0,29 0,02 2009 20,16 2,45 0,16 14,77 0,28 0,02 2010 19,51 2,31 0,17 14,30 0,26 0,03 2011 19,03 2,18 0,17 13,99 0,25 0,03 2012 18,72 2,17 0,18 13,78 0,25 0,03 2013 18,47 2,11 0,18 13,57 0,24 0,03 2014 18,46 2,07 0,18 13,56 0,24 0,03 2015 17,73 2,05 0,18 13,03 0,23 0,03 2016 17,54 2,05 0,18 12,89 0,23 0,03 2017 17,21 1,96 0,18 12,64 0,22 0,03 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 9 von 11 Tabelle 6 (zu Frage 4b): Entwicklung der beweideten Fläche, der Fördersummen und des Tierbestandes außerhalb des Berggebietes Jahr Fläche in Hektar Ausgaben in EUR11 GV-GES Weidefläche LF DZP AGZ KULAP VNP 2006 143.533 2.980.610 1.014.503.605 107.077.832 153.822.997 22.685.860 2.915.762 2007 142.741 2.970.404 1.008.681.353 86.211.705 127.109.982 20.575.109 2.863.934 2008 150.052 2.967.196 1.015.636.587 85.972.396 92.881.367 21.530.988 2.831.843 2009 153.335 2.961.982 1.031.821.573 85.232.407 111.008.423 22.259.980 2.800.940 2010 156.667 2.957.746 1.041.032.784 84.981.188 137.581.485 22.240.350 2.777.203 2011 158.578 2.956.332 1.027.523.530 84.046.684 135.754.472 21.794.099 2.757.788 2012 157.938 2.951.242 992.248.306 84.029.476 136.164.423 21.173.393 2.709.665 2013 157.679 2.945.247 953.910.550 83.079.170 135.045.045 21.932.681 2.662.710 2014 156.777 2.943.991 975.968.703 82.415.606 134.007.881 21.739.897 2.634.818 2015 161.942 2.951.823 914.372.173 81.885.866 159.532.843 27.740.067 2.615.755 2016 163.059 2.946.587 909.174.468 81.777.863 162.436.804 28.614.545 2.610.928 201712 164.467 2.940.632 891.767.367 81.594.200 139.641.434 29.395.270 2.573.330 11 DZP = Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen, AGZ = Ausgleichszulage, KULAP = Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, VNP = Vertragsnaturschutzprogramm 12 Auszahlungen für KULAP und VNP noch nicht abgeschlossen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 10 von 11 Tabelle 7 (zu Frage 4c): Entwicklung der Auszahlungsbeträge je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) sowie des Viehbestandes je Hektar LF in Bayern außerhalb des Berggebietes Jahr Ausgaben (in EUR/ha LF)13 Viehbestand (in GV/ha) DZP AGZ KULAP VNP 2006 340,37 35,92 51,61 7,61 0,98 2007 339,58 29,02 42,79 6,93 0,96 2008 342,29 28,97 31,30 7,26 0,95 2009 348,36 28,78 37,48 7,52 0,95 2010 351,97 28,73 46,52 7,52 0,94 2011 347,57 28,43 45,92 7,37 0,93 2012 336,21 28,47 46,14 7,17 0,92 2013 323,88 28,21 45,85 7,45 0,90 2014 331,51 27,99 45,52 7,38 0,89 2015 309,77 27,74 54,05 9,40 0,89 2016 308,55 27,75 55,13 9,71 0,89 201714 303,26 27,75 47,49 10,00 0,88 13 DZP = Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen, AGZ = Ausgleichszulage, KULAP = Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, VNP = Vertragsnaturschutzprogramm 14 Auszahlungen für KULAP und VNP noch nicht abgeschlossen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128 Seite 11 von 11 Tabelle 8 (zu Frage 5): Beseitigte Tiere im Rahmen der Beseitigungspflicht (Falltiere) in den Tierkörperbeseitigungsanlagen im Freistaat Bayern Tiergattung 2007 2008 2009 2010 2011 Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Kälber 148.229 11.167 143.043 10.728 150.156 10.937 166.882 8.463 165.036 8.381 Jungvieh/Fresser über 3 bis 12 Monate 18.264 4.641 17.005 4.251 19.434 4.784 20.178 3.632 18.420 3.316 Rinder über 12 - 48 Monate 21.029 10.515 18.405 9.203 21.518 10.759 23.766 11.883 22.441 11.221 Rinder über 48 Monate 28.945 18.091 27.607 17.254 26.767 16.729 27.744 17.340 27.419 17.137 Schafe 51.715 1.564 50.564 1.501 52.620 1.624 51.719 1.649 50.271 1.573 Ziegen 6.635 265 6.398 256 6.708 268 5.902 236 7.283 291 Tiergattung 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Anzahl Gewicht (t) Kälber 160.589 8.165 163.017 8.227 156.843 7.917 157.512 7.924 157.237 7.892 Jungvieh/Fresser über 3 bis 12 Monate 17.814 3.207 18.087 3.256 17.718 3.189 17.814 3.207 18.745 3.374 Rinder über 12 - 48 Monate 21.629 10.815 21.837 10.919 21.164 10.582 21.817 10.909 22.669 11.335 Rinder über 48 Monate 26.685 16.678 22.118 13.824 26.596 16.623 28.332 17.708 28.713 17.946 Schafe 50.036 1.521 44.373 1.153 47.293 1.397 48.726 1.462 51.250 1.479 Ziegen 6.619 265 6.377 255 6.099 244 6.059 242 6.621 265 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/21128