Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 02.02.2018 Arbeitsbedingungen von Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist das Stundenkontingent für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen im Regierungsbezirk Mittelfranken, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Schulform? 2. a) Nach welchen Kriterien und Faktoren (z. B. Schülerzahlen ) werden die entsprechenden Stundenkontingente den einzelnen Schulen zugeordnet? b) Werden diese Kriterien bzw. Faktoren unter- oder überschritten und, wenn ja, in welchem Ausmaß? 3. a) Nach welchen inhaltlichen Maßstäben werden die Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen in Entgeltgruppen eingeordnet? b) Seit wann sind diese Maßstäbe gültig? c) Entsprechen diese nach Auffassung der Staatsregierung noch den modernen Arbeitsanforderungen (insbesondere EDV-Tätigkeiten) an Sekretariatstätigkeiten ? 4. a) Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Stundenkontingente von Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen? b) Wenn ja, in welcher Höhe? c) Aufgrund welcher inhaltlichen Anforderungen an Sekretariatstätigkeiten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform )? 5. a) Spiegelt die derzeit geltende Eingruppierungshilfe von Entgeltgruppen die hochwertigen Sekretariatstätigkeiten im Jahr 2018 ausreichend wider, insbesondere mit Blick auf die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen ? b) Plant die Staatsregierung, die Aufgabenbeschreibung und die Eingruppierungshilfe für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen an die aktuellen Arbeitserfordernisse anzupassen? 6. Plant die Staatsregierung eine Anpassung und Erhöhung der Entgeltgruppen, die für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen bisher Anwendung finden , an die stark gewachsenen Ansprüche, die an die Verwaltungsangestellten gestellt werden? 7. Mit welchen Maßnahmen wird die Staatsregierung auf die gesteigerten organisatorischen Anforderungen an die Direktorate und Sekretariate (z. B. durch die Überprüfung der Stundenzahlen von Schülerinnen und Schülern der flexiblen „Überholspur“) durch die „Überholspur “ im G9 reagieren? 8. Plant die Staatsregierung, die Rücknahme der Reduzierung des Stellenzuweisungsschlüssels für Sekretariatsstellen an bayerischen Schulen, die aus Sparmaßnahmen beschlossen wurde, aufzuheben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.03.2018 Vorbemerkung: Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) sind nur Aussagen zu Beschäftigten an staatlichen Schulen möglich. Die folgenden Ausführungen erfassen damit nicht alle bayerischen Schulen, sondern nur die staatlichen Schulen; nicht berücksichtigt sind kommunale und private Schulen (einschließlich kirchliche Schulen). 1. Wie hoch ist das Stundenkontingent für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen im Regierungsbezirk Mittelfranken, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Schulform ? Die Antwort wurde durch eine Auswertung der Daten im Personalverwaltungssystem VIVA zum Stichtag 12.02.2018 ermittelt . Dabei können die Personalfälle nur in Bezug auf die jeweilige Stammdienststelle in die Auswertung aufgenommen werden. Wenn also eine Verwaltungsangestellte z. B. sowohl an einer Schule tätig ist als auch an einem Staatlichen Schulamt, kann ihre Stammdienststelle entweder die Schule oder das Schulamt sein. Da im Rahmen der Auswertung nicht erkennbar ist, mit welchem Anteil eine solche Verwaltungsangestellte an der Schule tätig ist, werden in der unten aufgeführten Tabelle nur Verwaltungsangestellte erfasst, deren Stammdienststelle eine Schule ist. Entsprechend den Maßgaben der Zuteilungsrichtlinien wird dabei auf Vollzeitäquivalente abgestellt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21129 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21129 Landkreise bzw. kreisfreie Städte Anzahl Vollzeitäquivalente Ansbach/Land 44,8 Ansbach/Stadt 25,7 Erlangen 34,5 Erlangen-Höchstadt 36,3 Fürth/Land 23,2 Fürth/Stadt 34,7 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 26,1 Nürnberg 92,9 Nürnberger Land 40,7 Roth 31,0 Schwabach 13,1 Weißenburg-Gunzenhausen 28,9 Gesamtergebnis 431,9 Schulart Anzahl Vollzeitäquivalente Grund- und Mittelschule 168,1 Realschule 40,1 Gymnasium 128,0 FOS/BOS 16,4 berufliche Schulen 48,1 Förderschulen 31,2 Gesamtergebnis 431,9 2. a) Nach welchen Kriterien und Faktoren (z. B. Schülerzahlen ) werden die entsprechenden Stundenkontingente den einzelnen Schulen zugeordnet? Im Bereich der staatlichen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen erfolgt die Zuordnung nach einem Stellenschlüssel, der sich grundsätzlich nach Klassenzahlen bemisst. Dabei gibt es diverse Zuschläge: So werden bei Grundschulen und Mittelschulen bestimmte Klassenformen doppelt gezählt (Praxisklassen, Abschlussklassen und Übergangsklassen); Zuschläge gibt es auch für Schulen mit Ganztagsangeboten und die Schulen von Verbundkoordinatoren. Bei Realschulen gibt es Zuschläge für den sog. Zentralen Fachleiter sowie für Studienreferendare (Zentraler Fachleiter entspricht fünf Klassen, jeweils 15 Referendare zählen wie zwei Klassen). Im Bereich der staatlichen Gymnasien und der beruflichen Schulen wird auf Schülerzahlen abgestellt. Bei den Gymnasien finden folgende Aspekte zudem besondere Berücksichtigung: Bei Seminarschulen zählt ein Referendar wie sechs Schüler. Zuschläge gibt es auch für Gymnasien mit Sitz des jeweiligen Ministerialbeauftragten sowie für staatliche Heimschulen. Bei den beruflichen Schulen erhöht sich die Zahl der rechnerisch zustehenden Verwaltungskräfte seit April 2016 je nach Zahl der an der Schule eingerichteten Berufsintegrationsklassen , die der in den letzten Jahren angestiegenen zeitlichen Beanspruchung der Sekretariate im Zusammenhang mit der Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Rechnung trägt. b) Werden diese Kriterien bzw. Faktoren unter- oder überschritten und, wenn ja, in welchem Ausmaß? Der jeweilige Stellenschlüssel ist eine unverbindliche Richtschnur ; entscheidend sind die im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen und Mittel. In Relation zu den Schülerzahlen hat sich in den vergangenen Jahren die Stellensituation an den Schulsekretariaten der staatlichen Schulen verbessert, insbesondere weil bei den Verwaltungskräften keine Kürzungen im Stellenhaushalt entsprechend dem Rückgang der Schülerzahlen vorgenommen wurden. Auch von allgemeinen Stelleneinzugsprogrammen waren die Schulsekretariate nicht betroffen. Bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen können die Zuteilungsrichtlinien gegenwärtig vollständig erfüllt werden, bei den Realschulen zu 96,7 Prozent, bei den Gymnasien zu ca. 95 Prozent und bei den beruflichen Schulen zu 97,8 Prozent. Mit den zusätzlichen Stellen für Verwaltungsangestellte im Rahmen des Bildungspakets wird sich die Situation für alle Schularten verbessern (s. u. die Antwort zu Frage 4). 3. a) Nach welchen inhaltlichen Maßstäben werden die Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen in Entgeltgruppen eingeordnet? b) Seit wann sind diese Maßstäbe gültig? c) Entsprechen diese nach Auffassung der Staatsregierung noch den modernen Arbeitsanforderungen (insbesondere EDV-Tätigkeiten) an Sekretariatstätigkeiten ? Die Zuordnung zu den Entgeltgruppen erfolgt nach der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A zum TV-L), auf die sich die Tarifparteien im Februar 2012 einigten. Die Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet sich nach der Aus- und Vorbildung sowie der im Einzelfall ausgeübten Tätigkeit. Ob – und, wenn ja, wie – eine Aktualisierung erforderlich ist, ist ebenfalls von den Tarifparteien zu klären. 4. a) Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Stundenkontingente von Verwaltungsangestellten an bayerischen Schulen? b) Wenn ja, in welcher Höhe? c) Aufgrund welcher inhaltlichen Anforderungen an Sekretariatstätigkeiten (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform)? Im Rahmen des Bildungspakets soll 2018 die Anzahl der Stellen für Verwaltungsangestellte um 150 erhöht werden. Drucksache 17/21129 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Verteilung der Stellen erfolgt mit Wirkung ab April wie folgt: Schulart Grund-/Mittelschule 78 Stellen Förderschule 27 Stellen berufliche Schulen 10 Stellen Realschulen 13 Stellen Gymnasien 22 Stellen Summe 150 Stellen So soll die Versorgung der Schulen verbessert und bei den Grund-, Mittel- und Förderschulen sollen die Aspekte Ganztagsangebote , Migration und Inklusion stärker berücksichtigt werden. 5. a) Spiegelt die derzeit geltende Eingruppierungshilfe von Entgeltgruppen die hochwertigen Sekretariatstätigkeiten im Jahr 2018 ausreichend wider, insbesondere mit Blick auf die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen? b) Plant die Staatsregierung, die Aufgabenbeschreibung und die Eingruppierungshilfe für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen an die aktuellen Arbeitserfordernisse anzupassen? Die Eingruppierungshilfe löste im Mai 2017 den Tätigkeitskatalog für die Eingruppierung von Verwaltungsangestellten an staatlichen Schulen und Staatlichen Schulämtern aus dem Jahr 2007 ab. Die Eingruppierungshilfe bezieht sich auf die nach wie vor aktuellen Arbeitserfordernisse, sodass eine weitere Aktualisierung nicht veranlasst ist. Im Übrigen erfasst die Digitalisierung alle Bereiche der Arbeitswelt, nicht nur die Schulsekretariate. 6. Plant die Staatsregierung eine Anpassung und Erhöhung der Entgeltgruppen, die für Verwaltungsangestellte an bayerischen Schulen bisher Anwendung finden, an die stark gewachsenen Ansprüche , die an die Verwaltungsangestellten gestellt werden? Es wird auf die Antworten zu Fragen 3 und 5 verwiesen. 7. Mit welchen Maßnahmen wird die Staatsregierung auf die gesteigerten organisatorischen Anforderungen an die Direktorate und Sekretariate (z. B. durch die Überprüfung der Stundenzahlen von Schülerinnen und Schülern der flexiblen „Überholspur “) durch die „Überholspur“ im G9 reagieren? Bei der Umstellung auf die neunjährige Lernzeit am Gymnasium werden in den Jahren des Aufwuchses aufgrund geringerer Stundentafelumfänge die Lehrerbedarfe voraussichtlich sinken. Ebenso ist nicht von einer signifikanten Erhöhung der Schülerzahlen in dieser Phase auszugehen. Folglich ist gegenwärtig mit einem zusätzlichen Stellenbedarf im Bereich der Schulsekretariate in dieser Zeit nicht zu rechnen. Ob und in welchem Umfang ab dem Schuljahr 2025/2026 aufgrund der neu hinzutretenden 13. Jahrgangsstufe zusätzliche Stellen bereitgestellt werden können, bleibt zukünftigen Haushalten vorbehalten. 8. Plant die Staatsregierung, die Rücknahme der Reduzierung des Stellenzuweisungsschlüssels für Sekretariatsstellen an bayerischen Schulen, die aus Sparmaßnahmen beschlossen wurde, aufzuheben ? Eine Reduzierung des Stellenschlüssels wurde in den letzten Jahren nicht vorgenommen (vgl. o. die Antwort zu Frage 2 b). Es gab auch keine Sparmaßnahmen in diesem Bereich. Auch von Stelleneinzugsprogrammen, die in anderen Verwaltungsbereichen zu nicht unerheblichen Stellenreduzierungen geführt haben, waren die Schulsekretariate nicht betroffen.