Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 02.02.2018 Ausbauplanung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg Ich frage die Staatsregierung; 1. Wie viele Stellen bzw. Stellenäquivalente muss die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zu welchen Stichtagen im Zuge des Rückbaus der Ausbauplanung an den Freistaat Bayern zurückgeben (einschließlich Stellen, für die eine Kompensation – siehe Frage 2 – erfolgt)? 2. a) Welche jährliche Kompensation erwartet der Freistaat Bayern von der FAU für wie viele dauerhaft besetzte Stellen aus der Ausbauplanung und b) über welchen Zeitraum? 3. In welcher Höhe entfällt Lehrdeputat (angegeben in Semesterwochenstunden – SWS) durch den Einzug der Ausbauplanungsstellen an der FAU? 4. Welche Entwicklung der Studierendenzahlen prognostiziert die Staatsregierung für die FAU in den kommenden zehn Jahren? 5. Werden der FAU zur Kompensation der wegfallenden Stellen aus der Ausbauplanung Planstellen (wenn ja, welche Zahl) oder Mittel zur eigenen Personalbewirtschaftung (wenn ja, in welcher Höhe) zugewiesen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.03.2018 1. Wie viele Stellen bzw. Stellenäquivalente muss die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zu welchen Stichtagen im Zuge des Rückbaus der Ausbauplanung an den Freistaat Bayern zurückgeben (einschließlich Stellen, für die eine Kompensation – siehe Frage 2 – erfolgt)? Ein Rückbau der Ausbauplanung ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Zwar ist knapp ein Drittel der im Ausbauprogramm bereitgestellten, mittelfinanzierten „Planstellen“ mit kw-Vermerken versehen, diese gelten aber nach dem vom Landtag am 27.02.2018 beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz 2018 erst stufenweise ab dem Jahr 20231. Wie viele „Planstellen“ im Rahmen der Ausbauplanung künftig auf die Universität Erlangen-Nürnberg entfallen, wird im Rahmen der neuen, für die Laufzeit ab dem Jahr 2019 zu schließenden Zielvereinbarung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der nach der laufenden Zielvereinbarung für 2018 vorgesehenen Überprüfung des Ausbauprogramms noch festzulegen sein. 2. a) Welche jährliche Kompensation erwartet der Freistaat Bayern von der FAU für wie viele dauerhaft besetzte Stellen aus der Ausbauplanung und b) über welchen Zeitraum? Ebenso wie die künftigen Leistungen des Staates sind die Gegenleistungen der Hochschulen in den nächsten Zielvereinbarungen für die Laufzeit ab dem Jahr 2019 noch zu vereinbaren . 3. In welcher Höhe entfällt Lehrdeputat (angegeben in Semesterwochenstunden – SWS) durch den Einzug der Ausbauplanungsstellen an der FAU? Sofern sich die Zahl der Planstellen an der Universität Erlangen -Nürnberg künftig reduziert, liegt die Entscheidung darüber, welche konkreten Stellen (gegebenenfalls mit welchem Lehrdeputat) abgegeben werden – innerhalb der Rahmenvorgaben des Ausbauprogramms insgesamt –, bei der Universität. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21130 Bayerischer Landtag 1 Nach §1 Nr. 3b NHG 2018 in der vom Bayerischen Landtag am 27.02.2018 beschlossenen Fassung wird im Kapitel 15 06 (Sammelansätze für den Gesamtbereich der Hochschulen) bei Titel 422 86 (Planmäßige Beamte und Professoren) Buchst. d (Aussetzung Wehrpflicht und weiterer Ausbau Universitäten) Satz 3 des allgemeinen Vermerks zu den Titeln 422 86d, 422 86e, 428 86d und 428 86e wie folgt gefasst: „Für die Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht und den weiteren Ausbau der Hochschulen gelten folgende kw-Vermerke: 400 Stellen kw zum 01.04.2023, 400 Stellen kw zum 01.04.2024, die restlichen Stellen kw zum 01.04.2025.“ Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21130 4. Welche Entwicklung der Studierendenzahlen prognostiziert die Staatsregierung für die FAU in den kommenden zehn Jahren? Eine Vorausberechnung der Studierendenzahlen bzw. Studienanfängerzahlen für einzelne Hochschulen wird nicht vorgenommen. 5. Werden der FAU zur Kompensation der wegfallenden Stellen aus der Ausbauplanung Planstellen (wenn ja, welche Zahl) oder Mittel zur eigenen Personalbewirtschaftung (wenn ja, in welcher Höhe) zugewiesen? Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Universität Erlangen-Nürnberg (oder auch jede andere Hochschule) außerhalb des Ausbauprogramms neue Stellen erhalten kann, bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.