Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.01.2018 Geld für Hochwassergeschädigte 2016 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Geld wurde 2016 von staatlichen Stellen für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2016 zur Verfügung gestellt? 2. Wie viel Geld wurde von privaten Spendern zur Verfügung gestellt und über die zuständigen Landratsämter an Geschädigte verteilt (bitte nach den betroffenen Landkreisen aufschlüsseln)? 3. Nach welchen Kriterien wurden diese Gelder verteilt (bitte für die betroffenen Landkreise getrennt aufführen )? 4. Gibt es noch Restmittel, die nicht ausgegeben wurden ? 5. Wenn ja, in welcher Höhe sind noch Restmittel vorhanden (bitte nach den zuständigen Landratsämtern aufschlüsseln)? 6. Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese Mittel nicht ausgegeben und wie sollen diese Mittel verwendet werden (auch hier bitte für die jeweiligen Landkreise getrennt aufführen)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.03.2017 1. Wie viel Geld wurde 2016 von staatlichen Stellen für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2016 zur Verfügung gestellt? Im Haushaltsvollzug 2016 des Freistaates Bayern wurden über- bzw. außerplanmäßig finanzielle Mittel für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe im Mai/Juni/Juli 2016 in Höhe von rund 55 Mio. Euro ausgezahlt. Darüber hinaus wurden im Doppelhaushalt 2017/2018 für dieses Ereignis aufgrund vorläufiger Bedarfsschätzungen insgesamt 368,5 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag wird aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich des voraussichtlichen Mittelbedarfs im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 um 45,0 Mio. Euro auf 323,5 Mio. Euro reduziert. Die Veranschlagung stellt auf Grundlage des geschätzten Bedarfs lediglich eine Ausgabeermächtigung durch den Landtag dar, dass bis maximal zu diesem Betrag Zahlungen durch die Verwaltung geleistet werden dürfen. 2. Wie viel Geld wurde von privaten Spendern zur Verfügung gestellt und über die zuständigen Landratsämter an Geschädigte verteilt (bitte nach den betroffenen Landkreisen aufschlüsseln)? Nach Auskunft des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wurden von privaten Spendern insgesamt 8.566.742 Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden bisher 5.789.446 Euro ausgereicht. Diese Beträge gliedern sich wie folgt auf: Landkreis (LK)/Stadt erhaltene private Spenden in € davon ausgereichte Mittel in € LK Bamberg 2.044 2.044 LK Cham 54.655 40.795 LK Dingolfing-Landau 5.370 5.370 LK Freyung-Grafenau 363.623 360.990 LK Landshut 62.597 0 LK Passau 589.504 557.430 Stadt Passau 264.500 264.500 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/21161 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21161 Landkreis (LK)/Stadt erhaltene private Spenden in € davon ausgereichte Mittel in € LK Rottal-Inn 7.207.694* 4.554.717 LK Straubing-Bogen 15.755 2.600 LK Weilheim-Schongau 1.000 1.000 Summe 8.566.742 5.789.446 * In dem Betrag der erhaltenen Spenden sind 2.539.181 Euro aus der Stiftung der Passauer Neuen Presse sowie 1.400.000 Euro des Caritasverbands für die Diözese Passau enthalten. 3. Nach welchen Kriterien wurden diese Gelder verteilt (bitte für die betroffenen Landkreise getrennt aufführen)? Die Gelder von staatlichen Stellen (Frage 1) wurden nach den Kriterien verteilt, die die Staatsregierung in den Ministerratssitzungen vom 07., 14. und 28.06.2016 beschlossen hat. Das umfassende Hilfsprogramm enthielt danach eine Staffelung nach der Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten: – Für den Landkreis Rottal-Inn, der von einem Jahrtausendhochwasser getroffen wurde, wurde ein Hilfsprogramm analog den Aufbauhilfen nach dem Hochwasser 2013 aufgelegt (sog. Stufe 1). – In Gebieten, die unter einem Jahrhunderthochwasser zu leiden hatten, orientierten sich die Finanzhilfen an den nach dem Tornado des Jahres 2015 in Schwaben beschlossenen Maßnahmen (sog. Stufe 2). – In allen übrigen Regionen kamen Notstandsbeihilfen nach den Härtefondsrichtlinien in Betracht (sog. Stufe 3). Anhand der Angaben des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ergab sich folgende konkrete Gebietskulisse: – Jahrtausendereignis: Landkreis Rottal-Inn. – Jahrhundertereignis: Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach, Landkreise Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg, Weilheim, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau , Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Straubing-Bogen und Cham. Aufgrund der Tatsache, dass in Bayern auch nach den zunächst bekannten Schadensereignissen Ende Mai/Anfang Juni weitere Jahrhunderthochwasser aufgetreten sind, hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) im Einvernehmen mit dem StMI, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi), dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie dem StMUV weitere betroffene Regionen in den Geltungsbereich der Finanzhilfeaktion auf „Stufe 2“ einbezogen. Es handelte sich dabei um folgende Gebiete: Gemeinden Künzing und Winzer im Landkreis Deggendorf; Markt Schierling im Landkreis Regensburg; Gemeinden Stammham und Marktl im Landkreis Altötting; Stadtteile Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau in der Stadt Landshut; Stadtteile Rottenbauer und Heidingsfeld in der Stadt Würzburg. Mit Ministerratsbeschluss vom 13.09.2016 wurde außerdem die 100-jährliche Gebietskulisse für die Ereignisse am 23./24.07.2016 um die Stadt Passau erweitert. Zu den Kriterien für die Verteilung der eingegangenen Spendengelder (Frage 2) hat das StMI folgende Übersicht übermittelt: Landkreis (LK)/ Stadt Kriterien für Verteilung LK Bamberg Unterstützung einer betroffenen Einrichtung, keine Privatperson LK Cham 1. Privathaushalte, deren Schäden geschätzt je über 20.000 Euro lagen und für die kein Versicherungsschutz für Elementarschäden bestand 2. Betroffene Haushalte im Landkreis Cham, die nicht in der Gebietskulisse für die Finanzhilfeprogramme Sofortgeld bzw. Soforthilfe lagen LK Dingolfing- Landau Im Landkreis gab es selbst keine Hochwassergeschädigten , so wurden die eingegangenen Gelder an den Nachbarlandkreis Rottal-Inn weitergeleitet. LK Freyung- Grafenau Spendenrichtlinie vorhanden LK Landshut Verteilungskriterien liegen noch nicht vor LK Passau Spendenrichtlinien vorhanden; Vergabe im Spendenbeirat Stadt Passau Eigentümer eines geschädigten, privat genutzten Gebäudes; Angabe von erhaltenen Versicherungsleistungen und von Leistungen sonstiger Dritter; Vorlage einer Notlage LK Rottal-Inn Schadenshöhe, Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse LK Straubing- Bogen Zweckgebundenheit der Spenden; Schäden, die durch Soforthilfe/-gelder nicht gedeckt sind LK Weilheim- Schongau Beim Geschädigten verbliebene, ungedeckte Schadenshöhe sowie Sozialaspekte 4. Gibt es noch Restmittel, die nicht ausgegeben wurde? Im Haushaltsvollzug des Freistaates Bayern zeichnet sich ab, dass die Summe der beantragten Hochwasserhilfen hinter der Veranschlagung zurückbleibt. Da die Abwicklung der Hochwasserhilfen 2016 aber voraussichtlich noch zwei Jahre andauert, kann hierzu noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Soweit veranschlagte Haushaltsmittel in dem betreffenden Jahr nicht vollständig verausgabt wurden, können sie – soweit diese Mittel im folgenden Haushaltsjahr benötigt werden – mit Zustimmung des StMFLH als Ausga- Drucksache 17/21161 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bereste in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden und stehen damit weiterhin für diesen Zweck zur Verfügung. Von den eingegangenen Spendengeldern sind noch Restmittel vorhanden. 5. Wenn ja, in welcher Höhe sind noch Restmittel vorhanden (bitte nach den zuständigen Landratsämtern aufschlüsseln)? Nach Auskunft des StMI sind noch nicht ausgereichte Spendengelder in folgender Höhe vorhanden: Landkreis (LK)/Stadt Nicht eingesetzte Spendenmittel in € LK Bamberg 0 LK Cham 13.860 LK Dingolfing-Landau 0 LK Freyung-Grafenau 2.633 LK Landshut 62.597 LK Passau 32.074 Stadt Passau 0 LK Rottal-Inn 2.652.977 LK Straubing-Bogen 13.155 LK Weilheim-Schongau 0 Summe 2.777.296 6. Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese Mittel nicht ausgegeben und wie sollen diese Mittel verwendet werden (auch hier bitte für die jeweiligen Landkreise getrennt aufführen)? Das StMI hat hierzu folgende Übersicht übermittelt: Tabelle zu Frage 6 Landkreis (LK)/Stadt Gründe für Restmittel beabsichtigte Verwendung von Restmitteln Cham 1. Möglichst gerechte Gleichbehandlung der mit Spendengeldern bedienten Privathaushalte 2. In der Folge der Spendengeldverteilung keine weiteren Anträge mehr bzw. nach den festgelegten Kriterien keine vergleichbaren Fälle mehr bekannt geworden Verteilung der Restmittel bei zukünftig eintretenden vergleichbaren Elementarereignissen vorgesehen Freyung-Grafenau Nach prozentualer Aufteilung übrig geblieben Rückgabe an Caritasverband Diözese Passau e. V. Landshut Verteilungskriterien liegen noch nicht vor Passau Derzeit nur noch ein nicht abschließend entschiedener Antrag vorliegend Rückgabe an spendendes Institut ist vorgesehen, wenn alle Anträge abgeschlossen sind Straubing-Bogen Hilfsbedürftigkeit über Soforthilfen/-gelder nicht erkennbar Wurde an Spendenorganisation zurückgegeben Rottal-Inn Alle Spendenmittel verplant, jedoch noch nicht vollständig ausbezahlt: letzte Spendenrate wird jeweils erst bei Abschluss der Instandsetzungsmaßnahme ausgezahlt Unterstützung für Hochwassergeschädigte