Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 19.02.2018 Grundstücke der Immobilien Freistaat Bayern Der Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Markus Söder hat verkündet, dass einer sei ner Regierungsschwerpunkte, sollte er als Ministerpräsident gewählt werden, der Wohnungsbau sein wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung vor, zu prüfen, ob Grundstü cke, die im Besitz der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) sind, preisbegünstigt an Städte und Gemein den und deren Wohnungsbaugesellschaften verkauft werden könnten zum Zwecke des sozialen Wohnungs baus und der damit verbundenen Infrastruktur? 2. Wenn ja, um wie viele Grundstücke würde es sich han deln? 3. a) Wenn ja, wo würden diese Grundstücke liegen und b) wie groß wären diese jeweils? 4. Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.03.2018 Zu 1.: Mit dem Gesetz zur verbilligten Veräußerung landeseigener Grundstücke für Zwecke des Gemeinwohls (Verbilligungs gesetz), das mit Ablauf des 31.03.2004 aufgehoben wurde, existierte bereits eine dem Ziel des Antrags entsprechende Regelung. Das Gesetz begünstigte jedoch eine Zufallsför derung, da ausschließlich diejenigen Gebietskörperschaften bzw. mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften verbilligt staatliche Liegenschaften erwerben konnten, in deren Gebiet entbehrliche staatliche Liegenschaften bele gen waren. Der Landtag lehnte daher mit Beschluss vom 29.02.2012 (Drs. 16/11689) einen Antrag ab, der vorsah, staatliche Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungs baus unter dem Verkehrswert zu veräußern. Die Staatsregierung unterstützt den sozialen Wohnungs bau durch Kommunen im Wege des kommunalen Wohn raumförderprogramms (2. Säule des Wohnungspakts Bay ern). Für das Programm werden seit dem Jahr 2016 150 Mio. Euro jährlich bereitgestellt, um den Bau, Umbau und die Modernisierung von Mietwohnungen zu fördern. Ziel gruppe des kommunalen Wohnraumförderprogramms sind Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungs markt versorgen können. Im Gegensatz zu der verbilligten Veräußerung staatseige ner Grundstücke stellt die Wohnraumförderung das geeig nete Instrument dar, um bezahlbaren Wohnraum flächende ckend und bedarfsgerecht zu schaffen. Zu 2. bis 3 b: Entfällt. Zu 4.: Vgl. Ausführungen unter Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21162 Bayerischer Landtag