Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2018 Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine In der Pressemitteilung des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) vom 16.01.2018 wird über die Abwicklung der Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine ausführlich berichtet. Ziel der Aufwandsentschädigung soll sein, die Bejagung auf Schwarzwild zu intensivieren, um der Verbreitung von Seuchen wie aktuell der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubeugen. Deshalb hat die Staatsregierung am 19.12.2017 beschlossen, eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, für Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, auszuzahlen. Aus der Pressemitteilung ergibt sich, das der BJV maßgeblich die Abwicklung der Aufwandsentschädigung durchführt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wann hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit dem BJV welche Vereinbarungen zur Abwicklung getroffen? b) Welche Inhalte wurden in der Vereinbarung genau geregelt ? c) Falls die Vereinbarung noch nicht erfolgt ist, was beabsichtigt das StMUV dann inhaltlich? 2. Wurde mit dem BJV eine Vergütung oder Entschädigung für Personal vereinbart? 3. a) War die Veröffentlichung des BJV mit dem StMUV abgesprochen, da der BJV auf seiner Internetseite bereits am 16.01.2018 das Verfahren geschildert hat, zu diesem Zeitpunkt die nachgeordneten Behörden jedoch noch gar nicht unterrichtet waren? b) Wenn ja, warum wurden nicht gleichzeitig die Behörden informiert? c) Wenn nein, sieht das StMUV darin einen Vertrauensbruch des BJV? 4. a) Trifft es zu, dass der Bayerische Bauernverband (BBV) signalisiert hat, für die Abwicklung zur Verfügung zu stehen? b) Warum wurde der BBV nicht in den Vollzug mit einbezogen , obwohl er die Vertretung der Jagdrechtsinhaber ist? 5. a) Wurden generell andere Verbände und sonstige Einrichtungen befragt, ob sie Interesse an der Abwicklung haben? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, warum nicht ? 6. Warum wird auch zur Auszahlung ein Verband herangezogen und diese Aufgabe nicht im staatlichen Bereich erledigt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher schutz vom 09.03.2018 1. a) Wann hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit dem BJV welche Vereinbarungen zur Abwicklung getroffen? b) Welche Inhalte wurden in der Vereinbarung genau geregelt? Die Vereinbarung ist noch nicht vollständig und abschließend formuliert. c) Falls die Vereinbarung noch nicht erfolgt ist, was beabsichtigt das StMUV dann inhaltlich? Folgende Unterstützungsleistungen sollen vergeben werden : – gebündelte Vorlage der Anträge der Jagdausübungsberechtigten (JAB) mit den bestätigten Streckenlisten sowie der Gesamtrechnung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Prüfung und Auszahlung ; – Weitergabe der Einzelbeträge an die JAB aus dem vom LGL ermittelten und zur Verfügung gestellten Auszahlungsbetrag . 2. Wurde mit dem BJV eine Vergütung oder Entschä digung für Personal vereinbart? Dem BJV wird der Aufwand für die unter 1 c genannten Leistungen vergütet werden. Die Vereinbarung ist noch abschließend zu formulieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21164 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21164 3. a) War die Veröffentlichung des BJV mit dem StMUV abgesprochen, da der BJV auf seiner Internetseite bereits am 16.01.2018 das Verfahren geschildert hat, zu diesem Zeitpunkt die nachgeordneten Be hörden jedoch noch gar nicht unterrichtet waren? Der BJV gestaltet die Veröffentlichungen auf seiner Website eigenverantwortlich. Eine konkrete Absprache über die Veröffentlichung hat nicht stattgefunden. Inhaltlich gibt die Veröffentlichung das mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Besprochene wieder. b) Wenn ja, warum wurden nicht gleichzeitig die Be hörden informiert? Die nachgeordneten Behörden wurden zeitnah informiert. c) Wenn nein, sieht das StMUV darin einen Vertrau ensbruch des BJV? Nein. 4. a) Trifft es zu, dass der Bayerische Bauernverband (BBV) signalisiert hat, für die Abwicklung zur Ver fügung zu stehen? Ja. b) Warum wurde der BBV nicht in den Vollzug mit ein bezogen, obwohl er die Vertretung der Jagdrechts inhaber ist? Das StMUV gab der Beauftragung einer einzigen Stelle letztendlich den Vorzug, da dies die Abwicklung vereinfacht und eine Verzögerung des Verfahrens verhindert werden musste. 5. a) Wurden generell andere Verbände und sonstige Einrichtungen befragt, ob sie Interesse an der Ab wicklung haben? Ja. b) Wenn ja, welche? Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK). c) Wenn nein, warum nicht ? Entfällt. 6. Warum wird auch zur Auszahlung ein Verband he rangezogen und diese Aufgabe nicht im staatli chen Bereich erledigt? Die Abwicklung erfolgt letztverantwortlich durch das LGL. Die Bündelung der zahlreich zu erwartenden Einzelanträge und die Auszahlung an den einzelnen JAB durch einen Dienstleister vereinfacht die Abwicklung für das LGL.