Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2018 Zweite Eisbachwelle im Englischen Garten Die Eisbachwelle am Haus der Kunst ist weltberühmt und findet ihren Platz in jedem Münchner Reiseführer. Jedoch bringt die große Eisbachwelle auch zwei Nachteile mit sich. Erstens ist der Spot aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit des Baches nicht für Surfanfängerinnen und -anfänger geeignet und zweitens ist die Frequentierung des Bereiches im Sommer so hoch, dass die Wartezeiten enorm lang werden . Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine zweite Stelle, explizit für weniger Geübte, anzubieten. In einem interfraktionellen Antrag hat der Münchner Stadtrat bereits im Jahr 2012 gefordert, eine zweite dauerhafte Eisbachwelle an der Dianabadschwelle einzurichten. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) ist dieser Aufforderung jedoch nicht gefolgt. In einem Interview im Sommer 2017 hat der Staatsminister Dr. Markus Söder ankündigt, dass München eine zweite Eisbachwelle erhalten soll. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Aus welchen Gründen ist das StMFLH nicht dem Wunsch des interfraktionellen Antrags nachgekommen ? 1.2 Zu welchem Ergebnis kam die 2013 in Auftrag gegebenen Untersuchung zur sog. kleinen Welle an der Diana badschwelle? 2.1 Wie sehen die aktuellen Planungen für eine zweite Eisbachwelle aus? 2.2 Welche Standorte kommen als Surf-Spot infrage? 2.3 Und wie werden diese jeweils beurteilt? 3. Werden die Nutzerinnen und Nutzer (z. B. die IGSM – Interessensgemeinschaft Surfen in München e. V.) in die Planungen mit einbezogen? 4.1 Sind dem StMFLH die Architekturentwürfe aus dem Fachprojekt Surfin' Munich der Hochschule München zur Umgestaltung der Dianabadschwelle bekannt? 4.2 Wenn ja, könnten diese Entwürfe die bestehenden Haftungsprobleme zerstreuen? 5. Bis wann kann mit der Einrichtung und Fertigstellung einer zweiten Eisbachwelle gerechnet werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 12.03.2018 1.1 Aus welchen Gründen ist das StMFLH nicht dem Wunsch des interfraktionellen Antrags nachgekommen ? Die besondere Gefährlichkeit der Dianabadschwelle liegt im Zusammentreffen von Surfern und Badenden. Wegen der hohen Durchfließgeschwindigkeit des Wassers kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Kollisionen zwischen Surfern und Badenden kommt. 1.2 Zu welchem Ergebnis kam die 2013 in Auftrag gegebenen Untersuchung zur sog. kleinen Welle an der Dianabadschwelle? In dem vom Staatlichen Bauamt München I in Auftrag gegebenen technischen Gutachten betreffend die Dianabadschwelle wurden Maßnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zwischen Surfern und Badenden aufgezeigt. Die Prüfungen zur Haftungsproblematik kamen zu dem Ergebnis, dass bei Aufrechterhaltung des bestehenden Bade- und Surfverbots keine Haftung bestehe, sofern weiterhin ausreichende Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen werden. Die aufgezeigten Maßnahmen zur Risikominimierung wurden von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Frühjahr 2014 durchgeführt und abgeschlossen : – Um die Schwimmer beim Herantreiben vom Wasser aus zu warnen, wurden vor der Schwelle deutlich, frühzeitig und wiederholt Warnschilder mit Gefahren- und Entfernungshinweisen sowie Piktogrammen angebracht. – Um das Festhalten und Aussteigen zu erleichtern bzw. sogar erst möglich zu machen, wurde 30 cm über der Wasseroberfläche quer zur Fließrichtung ein Stahlseil mit Kunststoffummantelung gespannt. – Auf der linken Gewässerseite an der sanierten westlichen Kaimauer wurde 5 cm über dem Wasserspiegel auf einer Länge von ca. 10 m ein Haltegeländer montiert. 2.1 Wie sehen die aktuellen Planungen für eine zweite Eisbachwelle aus? Eine konkrete standortbezogene Planung liegt derzeit nicht vor. 2.2 Welche Standorte kommen als Surf-Spot infrage? Voraussetzung für einen Standort ist, dass sich eine Welle technisch realisieren lässt und sie den rechtlichen Vorgaben entspricht. 2.3 Und wie werden diese jeweils beurteilt? Siehe Antwort zu Frage 2.1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21176 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21176 3. Werden die Nutzerinnen und Nutzer (z. B. die IGSM – Interessensgemeinschaft Surfen in München e. V.) in die Planungen mit einbezogen? Die Realisierung einer weiteren Welle könnte nur sinnvoll im engen Austausch mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern erfolgen. 4.1 Sind dem StMFLH die Architekturentwürfe aus dem Fachprojekt Surfin' Munich der Hochschule München zur Umgestaltung der Dianabadschwelle bekannt? Ja. 4.2 Wenn ja, könnten diese Entwürfe die bestehenden Haftungsprobleme zerstreuen? Die Entwürfe entstanden als Semesterarbeiten der Fakultät für Architektur der Hochschule München im Sommersemester 2017. Im Rahmen eines Fachprojekts sollten die Wassersportmöglichkeiten an der Dianabadschwelle aufgewertet und das Areal zu einem Treff- und Kommunikationspunkt für urbane und naturnahe Aktivitäten umgestaltet werden. Die Entwürfe sind mehrstufig zu verstehen und umfassen neben der Planung der eigentlichen Sportanlage zum Flusssurfen auch temporäre Bauten wie Umkleiden, Toiletten und einen kleinen Kiosk. Konkrete Haftungsfragen wurden im Rahmen dieser Arbeiten nicht rechtlich beleuchtet. 5. Bis wann kann mit der Einrichtung und Fertigstellung einer zweiten Eisbachwelle gerechnet werden ? Bevor mit der Realisierung einer weiteren Eisbachwelle begonnen werden könnte, müssten zunächst alle technischplanerischen und rechtlichen Fragen geklärt sein.