Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 13.02.2018 Telekom-Umstellung Ich frage die Staatsregierung: 1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt aktuell die Umstellung der Telekom von analogen auf digitale Anschlüsse ? 2. Wer hat die Umstellung genehmigt? 3. Inwiefern können Bürger dieser Umstellung widersprechen ? 4.1 Ist der Staatsregierung bekannt, dass es aufgrund der Umstellung zahlreiche Fälle gibt, wo Bürgern vonseiten der Telekom ihre digitalen Anschlüsse komplett gekündigt wurden, es aber aufgrund der geografischen Lage nicht möglich ist, einen neuen Anbieter zu finden ? 4.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung derart Betroffene ? 4.3 Gibt es für solche Fälle einen speziellen Ansprechpartner ? 5. Können Betriebe, die aufgrund der Umstellung durch die Telekom wirtschaftliche Nachteile erlitten haben, diese geltend machen? 6.1 Wie sollen Betriebe, die aufgrund der Umstellung durch die Telekom keine oder keine ausreichende Internetverbindung mehr haben, den gesetzlichen Regelungen zur Datenübermittlung (Sofortmeldung, elektronische Lohnsteuer, Vergabefristen etc.) nachkommen ? 6.2 Gibt es hier Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.03.2018 1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt aktuell die Umstellung der Telekom von analogen auf digitale Anschlüsse? Die Umstellung der analogen Telekom-Anschlüsse ist Ausfluss der unternehmerischen Handlungsfreiheit. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Angebot analoger Telefonie oder ein gesetzliches Verbot, IP-basierte Anschlüsse anzubieten. Die Deutsche Telekom kann wie jedes Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden, welche Produkte sie in welcher Form anbietet. 2. Wer hat die Umstellung genehmigt? Die Umstellung ist nicht genehmigungspflichtig und unterliegt keiner Aufsicht der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde. 3. Inwiefern können Bürger dieser Umstellung widersprechen ? Da mit der IP-Umstellung eine Änderung der Leistungsmerkmale verbunden ist, muss ein Vertragswechsel erfolgen. Die betroffenen Bürger haben dabei die Freiheit, Angebote anderer Anbieter auszuwählen. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese mittelfristig ebenfalls nur IP-Anschlüsse anbieten werden. Eine generelle Widerspruchsmöglichkeit der Bürger hinsichtlich der Umstellung aller Kommunikationsnetze ist nicht möglich. 4.1 Ist der Staatsregierung bekannt, dass es aufgrund der Umstellung zahlreiche Fälle gibt, wo Bürgern vonseiten der Telekom ihre digitalen Anschlüsse komplett gekündigt wurden, es aber aufgrund der geografischen Lage nicht möglich ist, einen neuen Anbieter zu finden? Der Staatsregierung sind derartige Fälle nicht bekannt. Wenn Kündigungen ausgesprochen werden, erfolgt das aufgrund eines notwendigen Vertragswechsels, der mit einem Neuangebot der Telekom verbunden ist. 4.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung derart Betroffene? Mangels bekannter Fälle (siehe Antwort auf Frage 4.1) sind spezielle Unterstützungsangebote nicht vorgesehen. Die Telekom legt den Betroffenen Neuangebote vor. Die Bundesnetzagentur nimmt telekommunikationsbezogene Beschwerden entgegen. 4.3 Gibt es für solche Fälle einen speziellen Ansprechpartner ? Die Telekom bietet den Betroffenen verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, die in den Kundenanschreiben zum Ver- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2018 Drucksache 17/21185 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21185 tragswechsel aufgeführt sind. Daneben informiert die Telekom auch im Internet über die Umstellung. 5. Können Betriebe, die aufgrund der Umstellung durch die Telekom wirtschaftliche Nachteile erlitten haben, diese geltend machen? Ein Schadensersatzanspruch kann seine Grundlage in der Erbringung nicht vertragsgemäßer Leistungen finden. 6.1 Wie sollen Betriebe, die aufgrund der Umstellung durch die Telekom keine oder keine ausreichende Internetverbindung mehr haben, den gesetzlichen Regelungen zur Datenübermittlung (Sofortmeldung , elektronische Lohnsteuer, Vergabefristen etc.) nachkommen? Die IP-Telefonie setzt einen Internetanschluss voraus. Nach der IP-Umstellung haben Kunden in der Regel immer die Möglichkeit, einen festnetzbasierten Internetanschluss zu buchen. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die Leitungsparameter einen Produktwechsel erforderlich machen . In diesen Fällen stehen zum Beispiel in nahezu allen Gebieten mobile Internetdienste zur Verfügung, sodass die Telekom Kunden mit zusätzlichen Funklösungen (Hybrid- Anschlüsse, Call & Surf via Funk) versorgen kann. Hier wird der Surf-Anteil über den Mobilfunk und der Sprachanteil über das Festnetz bereitgestellt. Betriebe haben zudem die Option, einen Geschäftskundenanschluss einrichten zu lassen. Im deutschen Telekommunikationsmarkt können Telefon - und Internetverbindungen auch durch Wettbewerber der Telekom hergestellt werden. 6.2 Gibt es hier Ausnahme- bzw. Härtefallregelungen? Mit individuellen Anliegen können sich Kunden an die Deutsche Telekom wenden. Diese wird versuchen, eine Lösung für den Ausnahmefall zu finden.