Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 20.12.2017 Digitale Klassenzimmer in Bayern In einer Pressemitteilung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.10.2017 wird angekündigt, die Staatsregierung wolle „mittelfristig die Einführung digitaler Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen fördern“. Das Programm „Digitales Klassenzimmer“ wird auch im Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 der Staatsregierung explizit genannt. 1. Zum Vorhaben, digitale Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen zu fördern a) Wie viele Klassenzimmer gibt es in Bayern (aufgegliedert in Schularten)? b) Wie viele dieser Klassenzimmer verfügen nach Kenntnis der Staatsregierung zum heutigen Stand über interaktive Whiteboards? c) Welche Schularten sollen durch das Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ gefördert werden? 2. Zum „digitalen Klassenzimmer“ a) Über welche Mindestausstattung muss ein Klassenzimmer der jeweiligen Schularten nach Ansicht der Staatsregierung verfügen, um als digitales Klassenzimmer zu gelten (bitte unter genauer Nennung der technischen Mindestausstattung je Schulart)? b) Mit welchen Investitionskosten wäre zu rechnen, wollte man alle bayerischen Klassenzimmer mit der oben genannten Mindestausstattung ausstatten (Kostenschätzung auf Basis heutiger Preise ohne Wartungskosten )? c) Auf welche konkreten Prämissen (Erhebungen/Bestandsaufnahmen /Kostenanalysen, Studien aus Wissenschaft /Praxis/Beratungsunternehmen o. Ä.) stützt die Staatsregierung ihr Vorhaben zur Umwandlung der bayerischen Klassenzimmer in digitale Klassenzimmer ? 3. Zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler a) Welche Anforderungen müssen nach Einschätzung der Staatsregierung an die technische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern gestellt werden, um die Vorteile eines digitalen Klassenzimmers in optimaler Weise nutzen zu können (z. B. Endgeräte, Software etc.)? b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Staatsregierung hinsichtlich der Fragestellung, ob Schulbücher durch digitale Medien ersetzt werden könnten? c) Wie hoch sind derzeit die Kosten für Schulbücher je Schüler im Schuljahr (aufgegliedert nach Schularten und – falls relevant – Jahrgangsstufe)? 4. Zur technischen Verwaltung digitaler Klassenzimmer a) Inwiefern hält es die Staatsregierung für notwendig, dass digitale Klassenzimmer auch einen kostenlosen, schuleigenen WLAN-Internetzugang während des Unterrichts ermöglichen? b) Wie müsste die technische Infrastruktur einer durchschnittlichen Schule in Bayern ausgestattet sein, damit alle Schüler und Lehrer gleichzeitig ein schuleigenes WLAN nutzen können? c) Wie beabsichtigt die Staatsregierung, die Administration von digitalen Klassenzimmern personell und finanziell zu garantieren? 5. Zum Haushaltsansatz von 40 Mio. Euro zur Verbesserung der IT-Ausstattung im Bereich Schule im Nachtragshaushaltsentwurf 2018 a) Wie plant die Staatsregierung diese Mittel – falls vom Landtag genehmigt – auf die Bereiche „IT-Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers an bayerischen Schulen“, „IT-Ausstattung Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen“ und „IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen “ aufzuteilen? b) Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass die als Investitionsförderung an die Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzten Mittel zu einem bayernweiten Ausbau der IT-Ausstattung auf vergleichbarem Niveau führen, ohne finanziell schwache Gemeinden und Gemeindeverbände zu benachteiligen? c) In welchem Zeithorizont plant die Staatsregierung, die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 122,5 Mio. Euro zu investieren? 6. Zur Förderung digitaler Klassenzimmer in Deutschland a) Welche Länderprogramme anderer Bundesländer sind der Staatsregierung bekannt, die eine Digitalisierung von Klassenzimmern in Deutschland zum Ziel haben? b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Stand der Diskussion um einen Digitalpakt für Schulen, durch den ursprünglich 5 Mrd. Euro des Bundes in die Digitalisierung der Schulen fließen sollten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.05.2018 Drucksache 17/21187 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21187 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.03.2018 1. Zum Vorhaben, digitale Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen zu fördern In den Antworten zu den Fragen 1 a und 1 b werden Daten aus der jährlichen IT-Umfrage (Stand: August 2017) an bayerischen Schulen verwendet, die von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) durchgeführt wird. Dabei wurden nur diejenigen Schulen berücksichtigt, die bei der IT-Umfrage 2017 auswertbare Angaben gemacht haben. a) Wie viele Klassenzimmer gibt es in Bayern (aufgegliedert in Schularten)? Aufschlüsselung nach Schularten: Schulart Anzahl Klassenzimmer Grund- und Mittelschulen 36.842 Realschulen 8.724 Gymnasien 14.873 Förderschulen 6.670 Berufliche Schulen 13.325 Sonstige Schulen 637 b) Wie viele dieser Klassenzimmer verfügen nach Kenntnis der Staatsregierung zum heutigen Stand über interaktive Whiteboards? Die folgende Tabelle enthält die Anzahl interaktiver Bea mer und interaktiver Großbildmonitore, nicht interaktive Beamer oder Großbildmonitore sind nicht berücksichtigt. Dem StMBW liegen keine Informationen vor, wo an den Schulen diese Medien aufgestellt sind, eine Zuordnung zu Klassenzimmern kann insofern nicht erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass je Unterrichtsraum in der Regel nur eine interaktive Großbilddarstellung vorgesehen ist. Großbilddarstellung Anzahl Interaktive Beamer 17.682 Interaktive Großbildmonitore 836 c) Welche Schularten sollen durch das Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ gefördert werden ? Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, die kommunalen Schulaufwandsträger der öffentlichen Schulen sowie die Träger der staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Ersatzschulen in Bayern bei der Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen, insbesondere bei Einführung des digitalen Klassenzimmers, zu unterstützen. Eine Einschränkung auf bestimmte Schularten ist nicht vorgesehen. 2. Zum „digitalen Klassenzimmer“ a) Über welche Mindestausstattung muss ein Klassenzimmer der jeweiligen Schularten nach Ansicht der Staatsregierung verfügen, um als digitales Klassenzimmer zu gelten (bitte unter genauer Nennung der technischen Mindestausstattung je Schulart)? Die Staatsregierung legt keine Mindestausstattung für ein digitales Klassenzimmer fest. Die Ausstattung der Klassenzimmer liegt in der Verantwortung der Sachaufwandsträger. Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen am StMBW leistet mit seinem jährlich aktualisierten „Votum“ (vgl. https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/sites/2/ 2015/11/Votum_2017.pdf) und den darin enthaltenen Empfehlungen einen wichtigen inhaltlichen Beitrag für eine zeitgemäße IT-Ausstattung und -Infrastruktur an den Schulen. Ihm gehören neben Vertretern des StMBW, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München auch Vertreter der Kommunen sowie IT-erfahrene Lehrkräfte aller Schularten an. Eine Empfehlung für die Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers gibt das „Votum“ 2017 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen (www.mebis.bayern.de/votum): „Das Digitale Klassenzimmer beschreibt, wie im einzelnen Klassenzimmer mit digitalen Medien gearbeitet wird und welche Arbeitsformen damit im Zusammenhang mit der übrigen Klassenzimmergestaltung (z. B.: Tischformen, flexible Pinnwände, Tafelanordnung) unterstützt werden.“ (vgl. Votum 2017, S. 8). Es „besteht aus einem Lehrerarbeitsplatz mit einer Präsentationseinrichtung (Lehrer-PC, Großbilddarstellung, Dokumentenkamera , Audiosystem) und der Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Geräte (z. B. Notebooks, Tablets, Smartphones) zu nutzen“ (vgl. ebd., S. 13). Wesentliche technische Voraussetzungen für ein digitales Klassenzimmer sind eine schnelle Anbindung der Schule an das Internet sowie die Möglichkeit, per WLAN auf das Schulnetz bzw. Internet zugreifen zu können. Die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Endgeräte zu nutzen, setzt neben den notwendigen technischen Rahmenbedingungen auch ein entsprechendes pädagogisches Unterrichtskonzept voraus (vgl. https://www.mebis.bayern. de/infoportal/konzepte/qualitaetsentwicklung/). Schließlich wird im o. g. Votum auf „Lernplattformen“ als virtuelle Arbeitsumgebungen verwiesen, die zur Unterstützung und Organisation des Unterrichtsgeschehens zur Verfügung stehen und die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Mit der mebis-Lernplattform steht allen bayerischen Schulen ein entsprechendes digitales Werkzeug kostenlos zur Verfügung . Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Punkten wird auf die Beschreibung des digitalen Klassenzimmers im Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen verwiesen (vgl. https://www.mebis.bayern.de/votum, S. 13 ff.). Drucksache 17/21187 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Mit welchen Investitionskosten wäre zu rechnen, wollte man alle bayerischen Klassenzimmer mit der oben genannten Mindestausstattung ausstatten (Kostenschätzung auf Basis heutiger Preise ohne Wartungskosten)? Die Investitionskosten vor Ort richten sich danach, welche Entscheidungen hinsichtlich der technischen Ausstattung und Wartung (z. B. Hersteller, Rahmenverträge) der zuständige Sachaufwandsträger trifft. Die konkrete technische Umsetzung des digitalen Klassenzimmers ist letztlich auch abhängig vom jeweiligen Medienkonzept der Schule, das als wesentlichen Teil ein mit dem zuständigen Sachaufwandsträger abzustimmendes IT-Ausstattungskonzept enthält. c) Auf welche konkreten Prämissen (Erhebungen/ Bestandsaufnahmen/Kostenanalysen, Studien aus Wissenschaft/Praxis/Beratungsunternehmen o. Ä.) stützt die Staatsregierung ihr Vorhaben zur Umwandlung der bayerischen Klassenzimmer in digitale Klassenzimmer? Im Rahmen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ wurden „Kompetenzen in der digitalen Welt“ für Schülerinnen und Schüler festgeschrieben, die alle Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Diese Kompetenzen wurden im „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen “ (vgl. https://www.mebis.bayern.de/infoportal/konzep te/kompetenzrahmen/) konkretisiert und allen Schulen zugeleitet . Diesen Kompetenzerwerb zu fördern und Schülerinnen und Schüler damit auf die Welt von morgen vorzubereiten , ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Eine wesentliche Voraussetzung für den gewinnbringenden Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht ist – neben gut qualifizierten Lehrkräften – eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte, stabil funktionierende und zeitgemäße IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur an den Schulen. Wesentliche technische Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung bzw. Einrichtung digitaler Klassenzimmer sind von dem in der Antwort zu Frage 2 a genannten Beraterkreis erarbeitet worden. Grundlage dieser Konzeptentwicklung waren darüber hinaus u. a. Erkenntnisse aus einer Vielzahl einschlägiger Studien (u. a. die Länderindikatoren der Deutschen Telekom Stiftung, der Monitor Digitale Bildung der Bertelsmann Stiftung) die Zukunftsstrategie der Staatsregierung „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ (vgl. https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2014/09/2015- 07-27-Zukunftsstrategie-BAYERN-DIGITAL.pdf), die Ergebnisse aus den jährlichen IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) und die amtliche Bildungsstatistik. 3. Zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler a) Welche Anforderungen müssen nach Einschätzung der Staatsregierung an die technische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern gestellt werden, um die Vorteile eines digitalen Klassenzimmers in optimaler Weise nutzen zu können (z. B. Endgeräte, Software etc.)? Die Nutzung mobiler digitaler Geräte durch die Schülerinnen und Schüler erweitert die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung auf vielfältige Weise. Die Infrastruktur des digitalen Klassenzimmers sollte idealerweise die Nutzung drahtlos verbundener digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Für sinnvolles, flexibles und regelmäßiges Arbeiten mit digitalen Medien wird eine 1:1-Ausstattung (z. B. schülereigene Geräte oder Klassensätze) der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten immer stärker zum Einsatz in den Klassen kommen. Zumindest sollte aber versucht werden, dass sich im Durchschnitt höchstens drei Schülerinnen und Schüler ein Endgerät teilen (vgl. Votum 2017, S. 15). Im Votum wird sowohl die Nutzung schülereigener sowie schuleigener mobiler Endgeräte detaillierter beschrieben. Eine Entscheidung über eine konkrete Ausgestaltung vor Ort ist vom Sachaufwandsträger in Absprache mit der Schule zu treffen. Im Votum werden Vorteile und Rahmenbedingungen des Einsatzes schülereigener bzw. schuleigener mobiler Geräte näher beschrieben. b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Staatsregierung hinsichtlich der Fragestellung, ob Schulbücher durch digitale Medien ersetzt werden könnten ? Gebraucht werden sowohl gedruckte Medien als auch digitale Medien. Derzeit stellt sich bei der Nutzung von digitalen Schulbüchern das Problem, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen der Einsatz digitaler Lernmittel mit Speicherfunktion im Unterricht nur dann erfolgen darf, wenn ausnahmslos alle Eltern der jeweiligen Klasse oder Lerngruppe damit einverstanden und bereit sind, hierfür eine private , nicht notwendig personifizierte E-Mail-Adresse für ihr Kind zur Verfügung zu stellen. Das StMBW lotet jedoch zusammen mit dem Verband Bildungsmedien, der viele Schulbuchverlage vertritt, aus, wie hier unkomplizierte Lösungen geschaffen werden können. Weitere Nachteile können durch technische Probleme oder Ausfälle bedingt sein. Auch die Art der Darstellung des Lernstoffes mag von manchen – auch weil noch unvertraut – als eher unübersichtlicher als im vertrauten Printwerk erlebt werden. Viele digitale Werke bieten darüber hinaus neben der Einbindung von multimedialen Elementen (Audio- und Videoinhalte ) interaktive Übungs- und Testmöglichkeiten mit Überprüffunktion, wodurch für die Schüler ihr aktueller Kompetenz - und Leistungsstand leichter erkennbar wird. Auf längere Sicht wird dabei im Sinne einer stärkeren Individualisierung auch adaptives Lernen möglich sein, bei dem der Lernende je nach Leistungsprogression für ihn passende Aufgaben zugewiesen bekommt. Digitale Lernmittel bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Unterstreichungen und Anmerkungen in ihrem Lernmittel vorzunehmen , die im gedruckten Werk nicht erlaubt sind. Vorteile werden gerade auch von Elternseite in der deutlichen Entlastung der Schultaschen gesehen. Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Verlage bessere Möglichkeiten haben, nach Einbindung des StMBW die Lernmittel auf dem aktuellen Sachstand zu halten; dies ist vor allem für Fächer wie Geografie, Sozialkunde oder Wirtschaft von großem Vorteil. c) Wie hoch sind derzeit die Kosten für Schulbücher je Schüler im Schuljahr (aufgegliedert nach Schularten und – falls relevant – Jahrgangsstufe)? Die Versorgung der Schüler öffentlicher Schulen mit Schulbüchern ist eine Aufgabe der (regelmäßig kommunalen) Sachaufwandsträger (s. Art. 21 Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG). Der Staat unterstützt die kommunalen Träger des Schulaufwands durch pauscha- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21187 le Zuweisungen, die ca. 2/3 des Bedarfs abdecken. Diese Zuweisungen betragen 12 Euro je Schüler und Schuljahr an Grundschulen, in der Grundschulstufe von Förderschulen , im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen und in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung bzw. 26,67 Euro je Schüler und Schuljahr an Mittelschulen und sonstigen Schulen im Sinn des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG (Art. 22 BaySchFG). Die tatsächlichen Kosten für die jeweilige Schulart können im Vergleich der Schuljahre etwas divergieren, wenn z. B. in einer Jahrgangsstufe ein neuer Lehrplan eingeführt wird und in Konsequenz dazu nicht nur eine Ersatzbeschaffung , sondern der Kauf von neuen Lernmitteln im Klassensatz erforderlich ist. 4. Zur technischen Verwaltung digitaler Klassenzimmer a) Inwiefern hält es die Staatsregierung für notwendig , dass digitale Klassenzimmer auch einen kostenlosen , schuleigenen WLAN-Internetzugang während des Unterrichts ermöglichen? b) Wie müsste die technische Infrastruktur einer durchschnittlichen Schule in Bayern ausgestattet sein, damit alle Schüler und Lehrer gleichzeitig ein schuleigenes WLAN nutzen können? Die Nutzung mobiler digitaler Geräte durch die Schülerinnen und Schüler erweitert die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung auf vielfältige Weise. Die Infrastruktur des digitalen Klassenzimmers sollte idealerweise die Nutzung drahtlos verbundener digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Eine entsprechende Netzwerkinfrastruktur (insbesondere auch WLAN) und eine Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite ist dabei Voraussetzung. Um auch zentrale Dienste (z. B. mebis-Mediathek) in der Schule sinnvoll nutzen zu können, ist eine möglichst hohe Bandbreite notwendig. Insbesondere zur effektiven Nutzung von Schülergeräten im Unterricht bzw. für den Einsatz von WLAN sollte die verfügbare Internetbandbreite – abhängig von der Schulgröße – idealerweise nicht weniger als 100 MBit/s betragen (vgl. Votum 2017, S. 21). c) Wie beabsichtigt die Staatsregierung, die Administration von digitalen Klassenzimmern personell und finanziell zu garantieren? Die Zuständigkeit für Einrichtung, Pflege und Wartung der IT-Ausstattung an bayerischen Schulen liegt bei den Sachaufwandsträgern . Art. 3 BaySchFG und dort insbes. dessen Abs. 2 Nr. 1, der die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage dem Sachaufwand zuordnet, ist insoweit umfassend zu verstehen . Die zunehmende Digitalisierung des Unterrichts ist eine dem Schul- und Bildungswesen immanente Fortentwicklung , die in äußeren und inneren Aspekten des Unterrichts zum Tragen kommt. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kommunen als Schulaufwandsträger für die IT-Ausstattung und -Betreuung der Schulen wird dadurch nicht verändert. Das umschließt auch die Frage der Wartung und Pflege von IT-Systemen. 5. Zum Haushaltsansatz von 40 Mio. Euro zur Verbesserung der IT-Ausstattung im Bereich Schule im Nachtragshaushaltsentwurf 2018 a) Wie plant die Staatsregierung diese Mittel – falls vom Landtag genehmigt – auf die Bereiche „IT- Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers an bayerischen Schulen“, „IT-Ausstattung Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen“ und „IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen“ aufzuteilen ? Im Nachtragshaushalt 2018 sind 40 Mio. Euro zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v 122,5 Mio. Euro veranschlagt . Diese insgesamt 162,5 Mio. Euro teilen sich wie folgt auf (vgl. Erläuterung zu Kapitel 05 04 Titel 883 77): Programm IT-Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers an bayerischen Schulen 100,0 Mio. € IT-Ausstattung Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen 35,0 Mio. € IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen 27,5 Mio. € b) Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass die als Investitionsförderung an die Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzten Mittel zu einem bayernweiten Ausbau der IT-Ausstattung auf vergleichbarem Niveau führen, ohne finanziell schwache Gemeinden und Gemeindeverbände zu benachteiligen? Die konkrete Ausgestaltung der Förderung für die digitale Ausstattung von Schulen über den Masterplan BAYERN DIGITAL II wird in Förderrichtlinien des StMBW festgelegt werden, die nach dem Beschluss des Landtags zum Nachtragshaushalt 2018 und nach Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassen werden sollen. c) In welchem Zeithorizont plant die Staatsregierung, die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 122,5 Mio. Euro zu investieren? Die im Haushalt für das Jahr 2018 ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung ermöglicht es der Staatsregierung, den Sachaufwandsträgern die entsprechenden Fördermittel zuzusagen. Die Verpflichtungsermächtigung ist laut Festlegung im Nachtragshaushalt 2018 frühestens im nächsten Haushaltsjahr fällig. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 nach Maßgabe des Haushalts. Drucksache 17/21187 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 6. Zur Förderung digitaler Klassenzimmer in Deutschland a) Welche Länderprogramme anderer Bundesländer sind der Staatsregierung bekannt, die eine Digitalisierung von Klassenzimmern in Deutschland zum Ziel haben? Der Staatsregierung sind keine expliziten Förderprogramme anderer Bundesländer bekannt, die eine Digitalisierung von Klassenzimmern in Deutschland zum Ziel haben. b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Stand der Diskussion um einen Digitalpakt für Schulen, durch den ursprünglich 5 Mrd. Euro des Bundes in die Digitalisierung der Schulen fließen sollten? Der DigitalPakt Schule ist Teil des Koalitionsvertrags auf Bundesebene, der derzeit von den beteiligten Parteien noch gebilligt werden muss. 3,5 Mrd. Euro sollen bis 2021, 5 Mrd. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgestellt werden . Die Staatsregierung begrüßt es, wenn der Bund sich auch künftig an Investitionen der Länder in die Bildungsinfrastruktur , gerade im Bereich Digitalisierung, beteiligen wird.