Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2018 10.000-Häuser-Programm – Bilanz 2017 Hiermit frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15.09.2015 bis 31.12.2017) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt? b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15.09.2015 bis 31.12.2017)? c) Wie viele Mittel wurden jeweils für beide Programmteile jährlich beantragt? 2. Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus konkret in je welcher Gesamthöhe bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technikbonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? 5. a) Was ist das Ergebnis der angekündigten und bis Ende 2017 fertiggestellten Evaluierung des Programms? b) Aus welchen Gründen wurde der Programmteil „Heizungstausch -Plus“ nicht wieder aufgelegt? 6. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.03.2018 1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15.09.2015 bis 31.12.2017) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt? Seit dem Programmstart am 15.09.2015 bis Ende Dezember 2017 sind im Programmteil EnergieSystemHaus 2.849 Anträge und im Programmteil Heizungstausch 6.343 Anträge bewilligt worden. b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15.09.2015 bis 31.12.2017)? Die Anträge müssen zunächst online gestellt und anschließend bestätigt werden. Danach müssen die Antragsteller den unterschriebenen Antrag innerhalb von vier Monaten auf dem Postweg einreichen. Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Dezember 2017 entnommen werden : EnergieSystemHaus Heizungstausch Sep 15 45 516 Okt 15 100 753 Nov 15 155 452 Dez 15 159 337 Jan 16 113 108 Feb 16 139 407 Mrz 16 155 511 Apr 16 138 575 Mai 16 239 513 Jun 16 337 566 Jul 16 257 513 Aug 16 243 425 Sep 16 234 368 Okt 16 214 353 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21192 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21192 EnergieSystemHaus Heizungstausch Nov 16 221 185 Dez 16 124 51 Jan 17 94 13 Feb 17 85 3 Mrz 17 128 2 Apr 17 102 429 Mai 17 185 587 Jun 17 148 375 Jul 17 200 355 EnergieSystemHaus Heizungstausch Aug 17 268 267 Sep 17 75 216 Okt 17 28 171 Nov 17 1 160 Dez 17 / 144 c) Wie viele Mittel wurden jeweils für beide Programmteile jährlich beantragt? Beantragte Mittel pro Jahr 2015 2016 2017 EnergieSystemHaus 5.668.181,00 € 27.555.766,00 € 11.018.850,00 € Heizungstausch 2.409.746,00 € 5.160.815,00 € 1.983.500,00 € 2. Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystem- Haus konkret in je welcher Gesamthöhe bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Maßnahmen Heizungstausch: Ohne Solarthermie Mit Solarthermie zur BW* Mit Solarthermie zurBW + HU* Summe Ölbrennwertgerät 2.406 220 287 3.290.735,00 € Gasbrennwertgerät 2.189 153 187 2.764.326,00 € Biomassekessel 636 19 224 1.109.234,00 € KWK-Anlage 21 0 1 23.000,00 € Gesamt 5.252 392 699 7.187.295,00 € * BW: Brauchwassererwärmung, HU: Heizungsunterstützung Maßnahmen EnergieSystemHaus: Maßnahmen TechnikBonus: Bewilligte Maßnahme Technikvariante Anzahl der Bewilligungen Bewilligung in Euro T1 Wärmepumpensystem T1.1 Erdwärmekollektor mit Sole-System 213 425.600,00 € T1.2 Sole- oder CO2-Erdwärmesonden-System 147 287.600,00 € Drucksache 17/21192 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bewilligte Maßnahme Technikvariante Anzahl der Bewilligungen Bewilligung in Euro T1.3 Grundwasser-System 175 347.800,00 € T1.4 Kompressionswärmepumpen aller Art 122 243.800,00 € T1.5 Thermische Wärmepumpe 10 25.000,00 € T 1.6 Luft-/Wasser-Wärmepumpen mit Leistungsregelung 3 6.000,00€ T2 Kraft-Wärme-Kopplung T2.1 Alle Arten von KWK-Anlagen 17 49.500,00 € T2.2 KWK-Anlagen als Gemeinschafts-BHKW 3 13.500,00 € T2.3 Bei Gemeinschafts-BHKW je Hausanschluss 9 13.500,00 € T3 Netzdienliche Photovoltaik T3.1 Netzeinspeisung 50 % der installierten Leistung mit Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmung 557 1.120.900,00 € T3.2 Netzeinspeisung 50 % der installierten Leistung mit elektrischem Speicher 343 1.822.400,00 € T3.3 Netzeinspeisung 30 % der installierten Leistung mit elektrischem Speicher, Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmung 560 4.003.500,00 € T4 Solarwärmespeicherung T4.1 Solaranlage mit mind. 10 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser-Pufferspeicher (ab 1 m3) 254 252.500,00 € T4.2 Solaranlage mit mind. 15 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser-Pufferspeicher (ab 2 m3) 28 41.500,00 € T4.3 Solaranlage mit mind. 20 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser-Pufferspeicher (ab 3 m3) 37 74.000,00 € T4.4 Heizwasser-Saisonspeicher (100 % solare Deckung des Heizwärmebedarfs) 3 27.000,00 € T5 Holzheizung T5.1 Holzkessel mit Partikelfilter 253 375.500 ,00 € T5.2 Holzkessel mit Brennwerttechnik 113 169.500,00 € Gesamt 2.849 9.303.100,00 € Maßnahmen EnergieEffizienzBonus: Bewilligte Maßnahmen Neubau Sanierung Gesamt1/1,5-Liter- Haus 2/3-Liter- Haus Nur Technik- Bonus 8-Liter- Haus 5-Liter- Haus 3-Liter- Haus Nur Technik- Bonus Anzahl 1211 950 190 177 198 113 10 2849 Betrag in € 14.335.000 5.394.000 0 722.306 1.704.350 1.547.600 0 23.703.256 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21192 Anträge aus dem Jahr 2017 dürfen erst seit Beginn des Jahres 2018 bewilligt werden, da diese erst im Haushalt von 2018 eingeplant werden konnten. 3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technikbonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Antwort siehe Frage 2, Tabelle Technikbonus 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? Da die Bauherren im Programmteil EnergieSystemHaus bis zur Beantragung der Auszahlung drei Jahre Zeit haben, ist derzeit ein kleiner Teil der Fördermittel tatsächlich abgeflossen . Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden bis Ende Dezember 2017 33.006.356 Euro bewilligt und 6.627.231 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 20,0 Prozent. Im Programmteil Heizungstausch wurden bis Ende Dezember 2017 etwa 7.187.295 Euro bewilligt und 5.767.291 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 80,2 Prozent. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? In den Förderjahren 2015 bis 2016 lag die durchschnittliche Fördersumme im Programmteil EnergieSystemHaus bei ca. 11.000 Euro. Im Jahr 2017 lag diese bei ca. 7.400 Euro. Im Programmteil Heizungstausch lag die durchschnittliche Fördersumme bei ursprünglich etwa 1.300 Euro. Im Jahr 2017 lag diese bei ca. 1.000 Euro. c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? Typischerweise beträgt der Anteil der Fördersummen ca. 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten stellen i. d. R. einen Teil der gesamten Baukosten dar. 5. a) Was ist das Ergebnis der angekündigten und bis Ende 2017 fertiggestellten Evaluierung des Programms ? Die Auswertungen zeigen, dass durch das 10.000-Häuser- Programm viele positive Effekte erzielt werden konnten. Zusammenfassend können folgende Punkte festgehalten werden: – Die angestrebten Ziele des Förderprogramms werden erreicht. Das Programm wird von den Bürgern sehr gut angenommen und in der Fachwelt für seine inhaltliche Ausgestaltung gewürdigt. Die jeweils zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden meist schnell ausgeschöpft. – Das 10.000-Häuser-Programm unterstützt Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bei ihren Bemühungen, Energie einzusparen und erneuerbare Energien einzusetzen . Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ziele des bayerischen Energieprogramms geleistet. – Auch zum Klimaschutz wird ein wesentlicher Beitrag geleistet . Alleine durch den Programmteil EnergieSystem- Haus wird laut Evaluierung eine jährliche CO2-Einsparung von 414.000 t (Äquivalent-Emissionen) erreicht. – Durch das 10.000-Häuser-Programm wurde eine verstärk te Nachfrage nach innovativen Gebäuden (insbesondere 1- und 2-Liter-Häuser im Neubau sowie anspruchsvoll sanierte Altbauten) und Systemlösungen angeregt. Dies führte zu einem Innovationsschub und einem Wissenstransfer im Bereich der Bauwirtschaft, der Hersteller, der Dienstleister und der Bauherren. Die Hersteller reagierten mit innovativen Produkten auf die Anforderungen des Programms, um Förderfähigkeit zu erreichen. – Das 10.000-Häuser-Programm reizt private Investitionen in erheblicher Höhe an. Typischerweise führt 1 Euro Förderung zu Investitionen in Höhe von 10 Euro. Mit dem bisher bewilligten Förderbetrag von 40 Mio. Euro sind also private Investitionen von etwa 400 Mio. Euro in Bayern verbunden. – Es konnten zusätzliche Fördermittel des Bundes nach Bayern geholt werden, da das Programm mit den Bundesprogrammen abgestimmt und kombinierbar ist. – Durch die Förderung von innovativen Heiz-/Speicher- Systemen in Kombination mit einem Energiemanagementsystem werden die Voraussetzungen geschaffen, die Gebäude systemdienlich zu betreiben und in das Energiesystem der Zukunft zu integrieren. – Durch die Erhöhung der Förderanforderungen für Neubauten im Jahr 2017 wurde der Anteil von Anträgen für Sanierungen erhöht. – Durch einen Multiplikatoreffekt erfolgen Wissens- und Technologietransfer, Effizienzsteigerung der Produkte und Kostenreduzierungen über das Förderprogramm hinaus . b) Aus welchen Gründen wurde der Programmteil „Heizungstausch-Plus“ nicht wieder aufgelegt? Der Programmteil Heizungstausch war bis 31.12.2017 befris tet. Zuletzt gab es für den Heizungstausch nur noch relativ wenige Anträge; das Jahreskontingent 2017 wurde nicht ausgeschöpft. Die verfügbaren Mittel werden nun auf den Programmteil EnergieSystemHaus konzentriert. 6. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen? Nein. Die Entscheidung über eine Fortführung des Programms hängt von den energiepolitischen Prioritäten der kommenden Staatsregierung und von den energiewirtschaftlichen Herausforderungen der Jahre ab 2019 ab.