Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 07.04.2014 Grundmittel und Finanzmittel Fachhochschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mittel der Hauptgruppen 4 bis 8 (Personal- ausgaben, sächliche Verwaltungsaufgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben für Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung ) bekommen die einzelnen Fachhochschulen im Doppelhaushalt 2013/2014 pro Studierendem über ihre Stammkapitel ohne die Titelgruppen 52/71/72/78/80/93/94 a) in Niederbayern im Durchschnitt? b) in ganz Bayern im Durchschnitt? c) an den einzelnen Fachhochschulen in Niederbayern und an den Fachhochschulen Coburg und Rosenheim? 2. Wie wurden bzw. werden die Hochschulen Landshut, Deggendorf, Rosenheim und Coburg in Bezug auf die Hauptgruppen 4 bis 8 (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsaufgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben für Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung) in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 in folgenden Programmen zur Relation der Studierendenzahl berücksichtigt? a) Ausbauprogramme I und II? b) Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II? c) Aktionsplan Demografischer Wandel? 3. Wie werden sich die finanziellen Mittel der Hauptgrup- pen 4 bis 8 in den Jahren 2015 und 2016 pro Studierendem an den Hochschulen Landshut, Deggendorf, Rosenheim und Coburg entwickeln? a) In den Stammkapiteln? b) Im Sammelkapitel 15 49? c) In den Ausbauprogrammen I und II und in den Pro- grammen zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.05.2014 1. Wie viele Mittel der Hauptgruppen 4 bis 8 (Personalausgaben , sächliche Verwaltungsaufgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben für Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung) bekommen die einzelnen Fachhochschulen im Doppelhaushalt 2013/2014 pro Studierendem über ihre Stammkapitel ohne die Titelgruppen 52/71/72/78/80/93/94 a) in Niederbayern im Durchschnitt? b) in ganz Bayern im Durchschnitt? c) an den einzelnen Fachhochschulen in Niederbay- ern und an den Fachhochschulen Coburg und Rosenheim ? Die erfragten Zahlen sind in der Anlage zu Frage 1 zusammengestellt . Dabei wurden auch die Drittmittel der TG 77 unberücksichtigt gelassen, da sie aus systematischen Gründen zu den in der Frage ausgenommenen anderen Drittmittel -TG gehören. Ebenso wurden die Mittel aus den von den Studierenden bis zur Abschaffung der Studienbeiträge, also bis zum 30.09.2013, gezahlten Studienbeiträgen (TG 96), bei denen es sich ebenfalls um Leistungen Dritter und nicht um staatliche Mittel handelte, ausgenommen. In TG 96 ausgewiesen werden jedoch die ab 01.10.2013 den Hochschulen zugewiesenen staatlichen Studienzuschüsse. Wie bereits im Schreiben vom 5. März 2014 zur Beantwortung der Anfrage der Frau Abgeordneten Jutta Widmann betreffend „Finanzmittel Fachhochschulen“ vom 16.12.2013 Drs. 17/945 ausgeführt wurde, sind die veranschlagten Mittel in Relation zu den Studierendenzahlen im Hinblick auf das jeweilige Fächerspektrum, die Bereitstellung von Stellen sowie hinsichtlich hochschulbezogener Gegebenheiten (insb. Baumaßnahmen, Bauunterhalt und Bewirtschaftungskosten ) nur bedingt vergleichbar. Die niederbayerischen Hochschulen erhalten zusätzlich im Ausbauprogramm im großen Umfang Mittel (s. Antwort zu Frage 2). Darüber hinaus wurde im genannten Schreiben vom 5. März 2014 auch dargelegt, wie die historisch bedingten unterschiedlichen Veranschlagungen der Grundmittel durch Zuweisung von pauschalen Verstärkungsmitteln im Vollzug ausgeglichen werden, sodass insoweit alle Hochschulen in Bezug auf gewichtete Studierendenzahlen (bei technischen und gestalterischen Fächern werden sie doppelt gewichtet) einheitlich behandelt werden. Auf folgende besondere Umstände ist auch bei den Studienbeiträgen bzw. -zuschüssen (TG 96) hinzuweisen: Für die staatlichen Hochschulen stehen im Jahr 2014 außer den in der Anlage genannten Beträgen noch staatliche Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.07.2014 17/2120 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2120 Studienzuschussmittel in Höhe von insgesamt 1.114.194 Euro zur Verfügung, die den Hochschulen im Rahmen der Nachsteuerung alsbald zugewiesen werden. 2. Wie wurden bzw. werden die Hochschulen Landshut , Deggendorf, Rosenheim und Coburg in Bezug auf die Hauptgruppen 4 bis 8 (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsaufgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, Baumaßnahmen und sonstige Ausgaben für Investitionen und Maßnahmen zur Investitionsförderung ) in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 in folgenden Programmen zur Relation der Studierendenzahl berücksichtigt? a) Ausbauprogramme I und II? b) Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II? c) Aktionsplan Demografischer Wandel? Die genannten Mittel sind in der Anlage zur Beantwortung der Frage 2 dargestellt. Hierzu wird ergänzend Folgendes ausgeführt: Die Ausbauprogramme I und II sowie das Wehrpflichtsonderprogramm wurden so konzipiert, dass im Hinblick auf die steigenden Studierendenzahlen bayernweit ausreichend zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden konnten, um insbesondere den Absolventinnen und Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs 2011 vergleichbare Studienbedingungen bieten zu können wie früheren Jahrgängen. Für die Ausbauprogramme wurde der Aufwuchs für jede Hochschule über zusätzlich zu schaffende Kapazitäten und damit korrespondierende zusätzlich aufzunehmende Studienanfängerzahlen je Studienjahr gegenüber dem Basisjahr 2005 definiert. Die gesamte Ausbauplanung wurde gemeinsam mit den Hochschulen entwickelt und berücksichtigt damit bei der Festlegung der zusätzlich zu schaffenden Kapazitäten und der Zahl der zusätzlich aufzunehmenden Studienanfänger insbesondere die individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten der einzelnen Hochschulen. Die im Rahmen der genannten Programme veranschlagten Mittel in den Jahren 2013 bis 2016 sind der Anlage zu entnehmen. Ein Bezug zur Gesamtstudierendenzahl ist jedoch nicht aussagekräftig, da – wie oben dargestellt – diese Mittel für zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Basisjahr 2005 vorgesehen sind, der Gesamtbestand der Studierenden aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus der Grundausstattung finanziert wird. Um den Hochschulen größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren, wurde ein Großteil der Mittel im Ausbauprogramm I gemäß der zu schaffenden Kapazitäten auf die einzelnen Hochschulen verteilt. Dabei wurden allen Fachhochschulen für Personal- und Sachmittel je zusätzlichem Studienplatz identische Beträge zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Nachsteuerung und auch im Ausbauprogramm II wurden die Mittel der tatsächlichen Entwicklung der Zahl der Studienanfänger und der damit verbundenen Zielerreichung der einzelnen Hochschulen angepasst. Die Hochschulen Landshut, Deggendorf, Rosenheim und Coburg haben in der Summe der Jahre 2010 bis 2013 ihre Ziele erreicht. Aus dem Aktionsplan Demografischer Wandel konnten im Bereich der erfragten Hochschulen die Hochschule Coburg und die Technische Hochschule Deggendorf unmittelbar berücksichtigt werden; die auf sie entfallenden Beträge, die Teilbeträge von Gesamtveranschlagungen hochschulübergreifender Titelgruppen sind, werden ebenfalls in der Anlage zu Frage 2 aufgeführt. Die Hochschule Landshut beteiligt sich jedoch am Wissenschaftszentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing, das ebenfalls aus dem Aktionsplan Demografischer Wandel gefördert wird. 3. Wie werden sich die finanziellen Mittel der Hauptgruppen 4 bis 8 in den Jahren 2015 und 2016 pro Studierendem an den Hochschulen Landshut, Deggendorf, Rosenheim und Coburg entwickeln? a) In den Stammkapiteln? b) Im Sammelkapitel 15 49? c) In den Ausbauprogrammen I und II und in den Pro- grammen zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II? Zur weiteren voraussichtlichen Entwicklung in den Stammkapiteln aller Hochschulen und in deren Sammelkapiteln bleibt das Ergebnis des Aufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2015/2016 abzuwarten. Bei den in der Frage 2 genannten Programmen sind die Beträge 2015 und 2016 in der Anlage zur Beantwortung der Frage 2 genannt, soweit sie jetzt schon bekannt sind. Drucksache 17/2120 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage zur Beantwortung der Frage 1 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 07.04.2014: „Grundmittel und Finanzmittel Fachhochschulen“ Zu Frage 1: Mittel der Hauptgruppen 4 - 8 der Stammkapitel pro Studierendem - gem. Anfrage ohne TG 52/71/72/78/80/93/94; auch die nicht erwähnte Drittmittel-TG 77 bleibt unberücksichtigt; die Studienbeiträge/-zuschüsse-TG 96 wird nur in gesonderter Zeile ohne Aufteilung nach HGr angegeben - HAW Coburg - Kap. 15 36 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 4.708 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 12.034.500 € 12.298.800 € 15.455.950 € 15.910.450 € € / Stud. 2.556 € 2.612 € 3.283 € 3.379 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 2.167.800 € 2.159.400 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 460 € 459 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 300 € 300 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 0 € 0 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 0 € 800.000 € HGr 7 sind einmalige Veranschlagungen. € / Stud. 0 € 170 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 273.200 € 273.200 € HGr 8 ohne „Aufbruch Bayern“ (700.000 € in 2013 und 600.000 € in 2014) € / Stud. 58 € 58 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 14.475.800 € 15.531.700 € 18.752.613 € 20.046.263 € € / Stud. 3.075 € 3.299 € 3.983 € 4.258 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 335.105 € 2.674.972 € Im Haushalt sind je 2.100.000 veranschlagt. € / Stud. 71 € 568 € TH Deggendorf - Kap. 15 46 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 5.044 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 8.720.700 € 8.902.300 € 13.324.986 € 13.950.386 € € / Stud. 1.729 € 1.765 € 2.642 € 2.766 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 1.908.800 € 2.038.700 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 378 € 404 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 300 € 300 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 0 € 0 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 10.000.000 € 7.000.000 € HGr 7 sind einmalige Veranschlagungen. € / Stud. 1.983 € 1.388 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 133.500 € 133.500 € € / Stud. 26 € 26 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 20.763.300 € 18.074.800 € 26.518.658 € 24.384.908 € € / Stud. 4.116 € 3.583 € 5.257 € 4.834 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 361.367 € 2.101.486 € Im Haushalt sind je 1.750.000 € veranschlagt. € / Stud. 72 € 417 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2120 HAW Landshut - Kap. 15 38 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 4.746 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 8.150.700 € 8.319.700 € 12.972.962 € 13.395.562 € € / Stud. 1.717 € 1.753 € 2.733 € 2.822 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 1.340.000 € 1.332.600 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 282 € 281 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 300 € 300 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 0 € 0 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 0 € 0 € € / Stud. 0 € 0 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 290.100 € 290.100 € € / Stud. 61 € 61 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 9.781.100 € 9.942.700 € 15.808.927 € 16.287.527 € € / Stud. 2.061 € 2.095 € 3.331 € 3.432 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 281.743 € 1.771.329 € Im Haushalt sind je 1.752.100 € veranschlagt. € / Stud. 59 € 373 € HAW Rosenheim - Kap. 15 42 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 5.505 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 14.427.100 € 14.737.100 € 17.781.051 € 18.376.351 € € / Stud. 2.621 € 2.677 € 3.230 € 3.338 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 1.924.200 € 1.914.700 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 350 € 348 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 300 € 300 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 0 € 0 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 0 € 0 € € / Stud. 0 € 0 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 365.100 € 365.100 € € / Stud. 66 € 66 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 16.716.700 € 17.017.200 € 20.909.139 € 21.566.264 € € / Stud. 3.037 € 3.091 € 3.798 € 3.918 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 339.255 € 2.067.051 € Im Haushalt sind je 1.875.000 € veranschlagt. € / Stud. 62 € 375 € Drucksache 17/2120 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Niederbayer. HAW-FH / TH - Summen 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 9.790 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 16.871.400 € 17.222.000 € 26.297.948 € 27.345.948 € € / Stud. 1.723 € 1.759 € 2.686 € 2.793 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 3.248.800 € 3.371.300 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 332 € 344 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 600 € 600 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 0 € 0 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 10.000.000 € 7.000.000 € HGr 7 sind einmalige Veranschlagungen. € / Stud. 1.021 € 715 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 423.600 € 423.600 € € / Stud. 43 € 43 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 30.544.400 € 28.017.500 € 42.327.585 € 40.672.435 € € / Stud. 3.120 € 2.862 € 4.324 € 4.154 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 643.110 € 3.872.815 € Im Haushalt sind insg. je 3.502.100 € veran- schlagt.€ / Stud. 66 € 396 € Bayerische HAW-FH / TH - Summen 2013 2014 2013 mit Ausbauprogramm 2014 mit Ausbauprogramm Stud. WS 2013/2014 106.377 HGr 4 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 249.193.100 € 254.691.400 € 342.280.616 € 347.778.916 € € / Stud. 2.343 € 2.394 € 3.218 € 3.269 € HGr 5- ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 51.528.700 € 51.783.200 € Bei HGr 4 wurden 80 % der Ausbaumittel berücksichtigt. € / Stud. 484 € 487 € HGr 6 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 78.300 € 78.300 € Eine weitere Aufteilung der Ausbaumittel auf die anderen HGr war nicht vorgegeben. € / Stud. 1 € 1 € HGr 7 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 50.800.000 € 64.300.000 € HGr 7 sind einmalige Veranschlagungen. € / Stud. 478 € 604 € HGr 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 5.961.600 € 5.961.600 € ohne „Aufbruch Bayern“ (700.000 € in 2013 und 600.000 € in 2014 bei Coburg) € / Stud. 56 € 56 € Su. HGr 4 - 8 - ohne Drittmittel und Studienbeiträge/-zuschüsse 357.561.700 € 376.814.500 € 473.921.095 € 498.879.895 € € / Stud. 3.361 € 3.542 € 4.455 € 4.690 € Nur TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse* 8.175.992 € 51.193.253 € Im Haushalt sind insg. je 33.119.900 € veran- schlagt.€ / Stud. 77 € 481 € *) Zu TG 96 - Studienbeiträge/-zuschüsse: Die Beträge 2013 beziehen sich nur auf staatliche Studienzuschüsse; sie enthalten nicht die über den Körperschaftshaushalt vereinnahmten Studienbeiträge einschließlich der Rückflüsse aus dem Sicherungsfonds . Die Beträge 2014 sind nur die staatlichen Studienzuschüsse. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2120 Anlage zur Beantwortung der Frage 2 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 07.04.2014 Einleitende Anmerkung: Die Aufteilung der Mittel innerhalb der Maßnahmen des Aktionsplans „Demografischer Wandel, ländlicher Raum“ erfolgt durch die jeweils federführende Hochschule entsprechend der untereinander abgestimmten Verteilung. Für die Haushaltsjahre ab 2014 liegen noch keine Informationen vor (daher Kennzeichnung mit *). 2013 2014 2015 2016 HS Landshut Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger: Ausbauprogramm I 4.784.943 € 4.784.943 € 4.832.621 € 4.832.621 € Ausbauprogramm II 608.884 € 925.884 € 1.242.884 € 1.242.884 € Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II 634.000 € 634.000 € 481.840 € 164.840 € Summe 6.027.827 € 6.344.827 € 6.557.345 € 6.240.345 € TH Deggendorf Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger: Ausbauprogramm I 3.944.410 € 3.944.410 € 4.047.475 € 4.047.475 € Ausbauprogramm II 608.884 € 1.163.634 € 1.718.384 € 1.718.384 € Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II 1.202.064 € 1.202.064 € 948.464 € 347.432 € Summe 5.755.358 € 6.310.108 € 6.714.323 € 6.113.291 € Aktionsplan „Demografischer Wandel, ländlicher Raum“: „Technologietransferzentrum Ansbach-Weißenburg – Kap. 15 06 TG 62“ 340.000 € * * * „Konzept Technik Plus – Kap. 15 06 TG 67“ (ohne gr. Baumaßnahme) 0 € * * * „Wettbewerb Technische Hochschule – Kap. 15 49 TG 79“ 250.000 € 1.000.000 € * * HS Rosenheim Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger: Ausbauprogramm I 2.878.584 € 2.878.584 € 2.939.178 € 2.939.178 € Ausbauprogramm II 517.551 € 874.176 € 1.230.801 € 1.230.801 € Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II 796.304 € 796.304 € 542.704 € 144.552 € Summe 4.192.439 € 4.549.064 € 4.712.683 € 4.314.531 € HS Coburg Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger: Ausbauprogramm I 2.841.248 € 2.841.248 € 2.881.131 € 2.881.131 € Ausbauprogramm II 471.885 € 709.635 € 947.385 € 947.385 € Programme zur Aussetzung der Wehrpflicht I und II 963.680 € 963.680 € 722.760 € 240.920 € Summe 4.276.813 € 4.514.563 € 4.551.276 € 4.069.436 € Aktionsplan „Demografischer Wandel, ländlicher Raum“: „Technologieallianz Oberfranken – Kap. 15 06 TG 61“ 165.714 € * * *