Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.01.2018 Bürgerschaftliches Engagement in Bayern Im Juli 2010 hat der „Runde Tisch Bürgerschaftliches En gagement“ ein Grundsatzpapier zu den Aufgaben und strategischen Entwicklungsfeldern des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern veröffentlicht. Dort wird Bürger schaftliches Engagement als wichtige Voraussetzung ge lebter Demokratie und als ein unverzichtbarer Bestandteil einer vielfältigen und solidarischen Gesellschaft gewürdigt. Das Papier enthält viele Anregungen und Handlungsemp fehlungen für eine koordinierte Engagementpolitik in Bay ern. Die Autorinnen und Autoren wollten die Rahmenbedin gungen des Bürgerschaftlichen Engagements verbessern und Impulse für eine Weiterentwicklung wichtiger Hand lungsfelder des Ehrenamtes geben. Das Grundsatzpapier war ein wichtiger Impuls für den Aufbau eines neuen Politik feldes in Bayern. Auch wenn es in den letzten Jahren wich tige Fortschritte bei der Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements gegeben hat, gibt es in vielen Feldern der En gagementpolitik immer noch einen erheblichen politischen Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung. 1. a) Durch welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2010 die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen des staatlichen und kommunalen Handelns gefördert? b) Wie könnten die Beteiligungsmöglichkeiten an Volks begehren und Volksentscheiden auf Landesebene sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Gemeinde und Landkreisebene verbessert werden? c) Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung, um in Zukunft die unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbil dungsprozess und an politischen Entscheidungen zu stärken? 2. a) Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Strukturen und die Funktion des „Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ entwickelt? b) Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die staatliche Förderung des „Landesnetzwerks Bürger schaftliches Engagement“ entwickelt? c) Warum wird die Förderung des Landesnetzwerks im Haushaltsjahr 2018 um 10.000 Euro gekürzt? 3. a) Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Struk turen und die Funktion der „Landesarbeitsgemein schaft der Freiwilligenagenturen und Freiwilligenzen tren“ entwickelt? b) Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Förde rung der „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen agenturen und Freiwilligenzentren“ entwickelt? c) Warum werden die Mittel für das Integrationsprojekt „Miteinander leben – Ehrenamt verbindet“ der Freiwil ligenagenturen im Haushaltsjahr 2018 um 170.000 Euro gekürzt? 4. a) Durch welche strukturellen Maßnahmen und Schwer punktsetzungen in den Lehrplänen wurden die Frei räume für ehrenamtliches Engagement in den Schulen gestärkt? b) Wie können die Freistellungsmöglichkeiten von Schü lerinnen und Schülern für ehrenamtliches Engagement verbessert werden? c) Wie kann die Kooperation zwischen Jugendverbänden und Schulen weiter ausgebaut werden? 5. a) Wie will die Staatsregierung einen flächendeckenden Ausbau bei den „Koordinierungszentren Bürgerschaft liches Engagement“ sicherstellen? b) Wie kann die Planungssicherheit für die hauptamtli chen Integrationslotsen und Ehrenamtskoordinatoren erhöht werden? c) Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten? 6. a) Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung und flächendeckenden Einführung der Ehrenamtskarte durch den Freistaat besser unter stützt werden? b) Wie soll die angekündigte bessere Verknüpfung von Ehrenamtskarte und Jugendleiterkarte (Juleica) kon kret umgesetzt werden? c) Wie kann die Öffentlichkeitsarbeit für die Ehrenamts karte insbesondere im Bereich der Jugendarbeit und in der Verbands und Vereinstätigkeit gezielt verstärkt werden? 7. a) Mit welchen Initiativen und Maßnahmen fördert die Staatsregierung das ehrenamtliche Engagement von Seniorinnen und Senioren? b) Welche Aufgaben übernehmen die in der Senioren akademie Bayern ausgebildeten Seniorentrainerinnen und trainer nach Abschluss ihrer Ausbildung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21209 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21209 c) Wie will die Staatsregierung den Status und die Kom petenzen der Seniorenvertretungen auf landes und kommunaler Ebene stärken? 8. a) Durch welche Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren das ehrenamtliche Engagement von Jugendli chen gezielt gefördert? b) Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung den weiteren Ausbau und die Stärkung der Jugend freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Frei williges Ökologisches Jahr? c) Mit welchen Maßnahmen soll die Anerkennung der in den Freiwilligendiensten erworbenen Kompetenzen bei der Studienzulassung und in der Berufsausbildung weiter gestärkt werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit allen Ressorts vom 14.03.2018 1. a) Durch welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2010 die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen des staatlichen und kommunalen Handelns gefördert? Die Staatsregierung baut auf eine starke Tradition von De mokratie, Dialog und Beteiligung. Auf kommunaler Ebene stehen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Mög lichkeiten zur Verfügung, um sich aktiv einzubringen und da mit Verantwortung für örtliche Entscheidungen zu überneh men. In den Gemeinden und Landkreisen können sie unter anderem Bürgerbegehren initiieren (Art. 18a Gemeindeord nung – GO, Art. 12a Landkreisordnung – LKrO) oder einen Bürgerantrag (Art. 18b GO, Art. 12b LKrO) stellen. Hinzu kommt auf Gemeindeebene das Mitberatungsrecht im Rahmen von Bürgerversammlungen (Art. 18 GO). Zu dem besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass sich Bür gerinnen und Bürger über Art. 56 Abs. 3 GO mit Eingaben oder Beschwerden direkt an Gemeinderat oder Bürgermeis ter wenden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sieht Art. 60 GO die Möglichkeit vor, ihr Gebiet in Stadtbe zirke einzuteilen und dort Bezirksausschüsse zu bilden. Bei mehr als einer Million Einwohnern, wie in München, sind Be zirksausschüsse obligatorisch. Diese ausgeprägten Partizi pationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger finden vor Ort, in den Kommunen, rege Anwendung und haben sich bewährt. Die Staatsregierung unterstützt seit Langem auf vielfäl tige Weise die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bürger beteiligung in Bayern mit verschiedenen Maßnahmen. Seit 2010 erfolgte dies in den folgenden Bereichen: – Straßenbau Die Staatsregierung hat erstmals und damit Bayern als erstes Land in Deutschland im Vorfeld der Anmeldungen des Freistaates für den Bundesverkehrswegeplan 2030 eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Anmel dungslisten für die Straßen, Schienen und Wasserstra ßenprojekte durchgeführt, deren Ergebnisse im Rahmen einer Gesamtabwägung anschließend in die bayerischen Projektanmeldungen eingeflossen sind. Im Straßenbau hat die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eine lange Tradition, sie wurde schon weit vor Erlass von Art. 25 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) praktiziert. Das Instrument wird weiterhin genutzt und fortentwickelt, um die Akzeptanz von Stra ßenbauprojekten vor Ort zu erhöhen. Als Beispiele für eine ausgeprägte Öffentlichkeitsbe teiligung können das Dialogforum OstSüdUmfahrung Landshut im Zuge der B 15neu oder die Projektwerkstatt für die Ortsumgehung Cadolzburg benannt werden. – Schienenverkehr Bei größeren Schieneninfrastrukturvorhaben der DB Netz AG hat die Staatsregierung in diesem Jahrzehnt erfolg reich bewirkt, dass zur Begleitung der Projekte flankieren de Gremien mit regionalen Vertretern installiert werden, die einen schnellen Informationsfluss an die Öffentlich keit sowie auch in die Gegenrichtung gewährleisten. Da bei handelt es sich um die Ausbaustrecken München – Lindau, München – Mühldorf – Freilassing/Burghausen, Hanau – Fulda/Würzburg und München – Rosenheim – Kiefersfelden. In 2018 sollen ähnliche Institutionen auch für die Ausbaustrecken Nürnberg – Marktredwitz – Schirnding und Hof – Regensburg – Obertraubling ihre Arbeit aufnehmen. – Bayerisches Radverkehrsprogramm Bayern 2025 Mit dem Bayerischen Radverkehrsprogramm Bayern 2025, das im Februar 2017 veröffentlicht wurde, will die Staatsregierung den Anteil des Radverkehrs am Gesamt verkehr deutlich anheben. Eine Förderung des Radver kehrs muss sich an den Bedürfnissen der Radfahrerin nen und Radfahrer orientieren. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) hat in der Vorbe reitung des Radverkehrsprogramms auf eine Internetum frage (über 8.200 Rückmeldungen), welche im November und Dezember 2015 durchgeführt wurde, zurückgegrif fen. Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden die the matischen Schwerpunkte des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 abgeleitet. – Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie: Konsultationsund Dialogverfahren 2011/2012 Die Staatsregierung hat von Dezember 2011 bis Februar 2012 ihren Entwurf für eine Bayerische Nachhaltigkeits strategie in einem Konsultations und Dialogverfahren öffentlich zur Diskussion gestellt. Bayerns Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verfassten rund 2.000 Beiträge zu zehn Handlungsfeldern und zu eigenen Nachhaltigkeitsthe men. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wertete die Ideen und Vorschläge aus. Auf dieser Grundlage wurde die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, in die Beiträge aus dem Konsultations und Dialogverfahren und Diskussionsergebnisse miteingeflossen sind. – Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums Zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums fand zunächst 2014, dann insbesondere im Herbst/Win ter 2016/2017 ein breit angelegter Dialog statt, in den verschiedene gesellschaftliche Gruppen einbezogen wa ren. Vor allem die gymnasiale Schulfamilie (z. B. Eltern, Schüler und Lehrervertreter) erhielt dabei Gelegenheit, sich auf verschiedenen Gesprächsebenen mit ihren Vor stellungen und Positionen in den Gesamtprozess einzu bringen. Drucksache 17/21209 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – Energiedialog Bayern 2014/2015 Zentrales Ziel des Energiedialogs war die Beantwortung der Frage, wie Bayern in Zukunft seine Versorgungssi cherheit gewährleisten will unter der Prämisse, dass die Energieversorgung sicher, bezahlbar und umweltfreund lich ist. Diese Frage sollte durch einen breit angelegten Konsultationsprozess beantwortet werden und damit ein moderner, partizipatorischer Politikstil etabliert werden. Im Energiedialog Bayern 2014/2015 war eine breite Viel falt gesellschaftlicher Gruppierungen vertreten, darunter auch Vertreter von Pro und ContraBürgerinitiativen (v. a. zu Windenergie, Leitungsbau, Bürgerenergie, Pump speichern). Insgesamt tagten im Zeitraum 03.11.2014 bis 02.02.2015 mehr als 700 Personen im Rahmen von 25 Veranstaltungen. Alle Sitzungsergebnisse wurden im Internet veröffentlicht und stehen der Allgemeinheit nach wie vor zur Verfügung. Darüber hinaus konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Onlineforum www.energiedialog.bayern.de be teiligen, ihre Ideen, Vorschläge und Standpunkte publik machen sowie alle öffentlichen Dokumente des Ener giedialogs einsehen. Die rund 665 registrierten Benutzer haben 503 Kommentare erstellt. Insgesamt verzeichnete das Onlineforum etwa 70.000 Seitenaufrufe. Die Ergebnisse wurden von den verschiedenen gesell schaftlichen Gruppen mehrheitlich mitgetragen und von der Staatsregierung in die Entscheidungen auf Bundes ebene eingebracht. Außerdem sind die Ergebnisse in das Bayerische Energieprogramm eingeflossen. Der Energiedialog wird seit 2016 mit einer jährlichen Ple numssitzung („Plattform Energie Bayern“) weitergeführt. Einzelne Arbeitsgruppen tagen nach Bedarf. – Ländliche Entwicklung Eine intensive Bürgerbeteiligung ist Leitlinie des staatli chen Handelns in den Verfahren und Vorhaben der Länd lichen Entwicklung, insbesondere in der Dorferneuerung. Planung und Ausführung der Projekte erfolgen unter intensiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Durch die bürgerorientierte Vorgehensweise, die starke Unterstützung durch die staatlichen Stellen und durch die umgesetzten Maßnahmen wird hervorragend zur Stär kung des bürgerschaftlichen Engagements beigetragen. Zur Vorbereitung der Verfahren und Vorhaben der Länd lichen Entwicklung sowie während deren Durchführung wirken viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich, frei willig und unentgeltlich in Arbeitskreisen intensiv mit und machen sich so im Dienste ihrer Mitbürger zu ver schiedenen Themen ihres Lebensumfelds Gedanken und sammeln und diskutieren Ideen. So werden vor der förmlichen Einleitung der Verfahren und Vorhaben von den Arbeitskreisen oft bereits erste Konzepte für die Ent wicklung der Dörfer und Fluren aufgestellt. Während der Durchführung der Projekte werden die Bürgerinnen und Bürger intensiv an den Detailplanungen beteiligt. Oftmals entstehen im Rahmen der Dorferneuerung ge meinschaftliche und bürgerschaftliche Einrichtungen, beispielsweise Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfläden. Die Konzeption und der Betrieb dieser Einrichtungen werden anschließend von den Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich organisiert. Die sehr erfolgreiche Vorgehensweise der intensiven Bürgerbeteiligung und der Förderung des ehrenamt lichen Engagements in den Projekten der Ländlichen Entwicklung, insbesondere in der Dorferneuerung, wird beibehalten und soll zukünftig weiter verstärkt werden. – direktzu Horst Seehofer Auf „direktzu Horst Seehofer“ konnten sich die baye rischen Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen im Internet unmittelbar an den Ministerpräsidenten wenden. Welche Bürgerfragen er beantwortete, entschieden die Nutzer des Portals per Abstimmung selbst: Alle zwei Wo chen vom 04.01. bis 10.08.2010 reagierte der Minister präsident auf die Beiträge mit den meisten Stimmen. — Onlinedialog „Aufbruch Bayern“ Acht Wochen lang – vom 16.06 bis 15.08.2010 – konnten die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge zur Zukunftsinitiative der Staatsregierung „Aufbruch Bay ern“ online einreichen und untereinander besprechen. Über 2.000 Teilnehmer diskutierten über Familie, Bildung und Innovation, stellten 740 konkrete Ideen dazu vor und bewerteten diese. Über 100.000mal riefen Bürgerinnen und Bürger die Plattform auf. Die bestbewerteten Ideen zeichnete die Staatsregierung mit Preisen aus. – Start von Facebook „Unser Bayern“ Seit August 2011 ist „Unser Bayern“ als offizielle Face bookSeite der Staatsregierung unter www.facebook. com/bayern online. Mit über 440.000 Fans ist sie auf Lan des und Bundesebene eine der führenden staatlichen SocialMediaSeiten im deutschsprachigen Raum. Seit ihrem Bestehen wurden rund 2.100 Posts veröffentlicht – darunter auch mehrere Umfragen, wie beispielsweise „Seehofer fragt nach“. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger erhielten dabei die Möglichkeit, ihre Meinung zu aktuellen und wichtigen politischen Themen zu äußern – 150.000 Kommentare sind Ergebnis dieser regen Bür gerbeteiligung. – Live-Interview des Ministerpräsidenten auf YouTube Auf dem YouTubeKanal der Staatsregierung konnten In ternetnutzer ihre Fragen zur Zukunftsinitiative „Aufbruch Bayern“ stellen und ihre Wünsche einbringen – sowohl per Videonachricht als auch in Textform. Mittels Onli neabstimmung entschieden die Bürgerinnen und Bür ger, auf welche Fragen der Ministerpräsident antworten soll. Diesen Fragen stellte sich der Ministerpräsident am 26.02.2011 als erster deutscher Politiker in einem Live Interview auf YouTube. – Jugendempfang „Bayern sind wir“: Unter diesem Motto stand der Jugend empfang des Ministerpräsidenten, zu dem am 22.02.2013 mehr als 400 Jugendliche und junge Erwachsene in der Münchner Residenz zusammenkamen. Onlinegestützt erarbeiteten sie vor Ort Handlungsempfehlungen für die Politik, die sie am Ende des Empfangs dem Ministerprä sidenten übergaben. Die Empfehlungen erörterte der Mi nisterrat im Juli 2013. – Bürgergutachten 2030. BAYERN, DEINE ZUKUNFT Aufbauend auf dem Bürgergutachten „Unser Bayern – Chancen für alle“ von 2008 startete die Staatsregierung das Bürgergutachten 2030. BAYERN, DEINE ZUKUNFT im Juni 2017. In acht regionalen Bürgerkonferenzen in al len Regierungsbezirken und der Landeshauptstadt Mün chen erarbeiteten im Oktober und November 2017 rd. 180 zufällig ausgewählte Bürgergutachterinnen und Bürger gutachter über 260 Vorschläge an die Politik. Diese konn ten in einer digitalen Bürgerkonferenz vom 27.12.2017 bis 04.02.2018 unter www.2030deinezukunft.bayern Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21209 online von den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern be wertet und kommentiert werden. Rund 15.500 Personen haben online bei Abstimmungen und Kommentierungen mitgemacht. Fast 14.000 Kommentare und über 98.000 Bewertungen zu den Vorschlägen sind eingegangen. b) Wie könnten die Beteiligungsmöglichkeiten an Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Gemeinde- und Landkreisebene verbessert werden? Seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerent scheiden durch einen Volksentscheid am 01.10.1995 ma chen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu anderen Bundeländern am häufigsten hiervon Gebrauch. Ein Grund hierfür sind die bürgerfreundlichen bayerischen Regelungen. Vor allem die niedrigen Verfahrenshürden und ein nur relativ eng gefasster Negativkatalog tragen dazu bei, dass viele Themen der örtlichen Gemeinschaft Gegenstand eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids sein können. Diese Regelungen haben sich bewährt; die Staatsregierung sieht keinen Änderungsbedarf. Die Beteiligungsmöglichkeiten an Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene ergeben sich aus der Bayerischen Verfassung (Art. 7 Abs. 2, Art. 74 und 75 Abs. 2) sowie dem Landeswahlgesetz. Danach kann sich jeder stimmberechtigte Staatsbürger (Art. 1 Landeswahlge setz) im Rahmen der formalen gesetzlichen Vorgaben an Volksbegehren und Volksentscheiden durch einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens, durch die Eintragung in die Listen eines zugelassenen Volksbegehrens und die Abstimmung beim Volksentscheid beteiligen. Die bestehen den Regelungen haben sich insgesamt bewährt; auch hier wird kein Änderungsbedarf gesehen. c) Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung, um in Zukunft die unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen zu stärken? Bezüglich der Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wird durch das vom Landtag auf Initiative der Staats regierung (Gesetzentwurf vom 06.12.2016, Drs. 17/14651) am 22.02.2018 beschlossene Gesetz zur Änderung des Gemeinde und Landkreiswahlgesetzes und anderer Ge setze das Rederecht bei Bürgerversammlungen entspre chend dem Beschluss des Landtags vom 16.07.2013 (Drs. 16/18007) auf alle Gemeindeangehörigen erweitert und damit die Bedeutung von Bürgerversammlungen weiter ge stärkt. Auch wenn das Stimmrecht den wahlberechtigten Gemeindebürgern vorbehalten bleibt, können künftig alle oft bereits lange ansässigen Gemeindeangehörigen ihre Auf fassungen und Anliegen zu gemeindlichen Angelegenheiten vorbringen. Die Neuregelung setzt damit auch ein Zeichen der Offenheit und Integration, da auch nicht wahlberechtigte Ausländer und Minderjährige die Möglichkeit haben, sich ak tiv in das gemeindliche Geschehen einzubringen. Darüber hinaus hat der Ministerrat am 04.10.2017 be schlossen, eine Onlineplattform zur Beteiligung von Bürge rinnen und Bürgern in Normsetzungsverfahren aufzubauen. Gesetzgebungsvorhaben der Staatsregierung und aus gewählte Verordnungen sollen künftig auf einer zentralen Webseite veröffentlicht werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dort – in der Regel zeitgleich zur Ver bändeanhörung – Stellungnahmen zu dem Normentwurf abgeben. Aktuell wird die Plattform zusammen mit einem Dienstleister aufgebaut. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 a verwiesen. 2. a) Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Strukturen und die Funktion des „Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ entwickelt ? Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bay ern (LBE) versteht sich als Bildungs, Lern und Informa tionsnetzwerk und wurde vor 15 Jahren gegründet. 2008 gehörten dem LBE die Landesarbeitsgemeinschaft der Frei willigenAgenturen/FreiwilligenZentren/Koordinierungszen tren Bürgerschaftlichen Engagements (lagfa bayern e. V.), der Landesverband der Mütter und Familienzentren in Bayern e. V. und die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo) an. Seitdem wurde das Netzwerk kontinuierlich um weitere Partner im Bereich Bürgerschaftliches Engagement erwei tert: 2009 wurde die Initiative Bürgerstiftungen aufgenom men, 2010 folgten die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) und die Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB), 2013 die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (LaS), 2015 schließlich die Mehrgenerationenhäuser Bayern und die Landesarbeitsgemeinschaft der soziokulturellen Zentren Bayern. Mit der Gründung des Vereins LBE Bayern e. V. durch die Netzwerkpartner entstand 2014 die Basis für eine enge Ko operation zwischen verschiedenen Netzwerkpartnern und für eine intensivere Zusammenarbeit in Einzelprojekten. In der Folge wurde ein gemeinsames Leitbild erstellt. In zahlreichen Vorträgen und Fachbeiträgen liefert das LBE Diskussionsbeiträge und bringt seine Expertise in viele Gremien, Kuratorien und Jurys ein. Zudem etablierte sich das LBE als Anlaufstelle für Fra gen rund ums Bürgerschaftliche Engagement. Auch werden vom LBE vielfältige Fortbildungen und Tagungen zu aktu ellen Themen angeboten. Diese Aktivitäten wurden in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich ausgebaut, eben so wie die Vernetzung mit den verschiedenen Akteuren des Bürgerschaftlichen Engagements. b) Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die staatliche Förderung des „Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ entwickelt? Die staatliche Förderung des LBE hat sich in den vergan genen zehn Jahren laut Zuwendungsbescheiden wie folgt entwickelt: Jahr Förderung in Euro 2018 219.000,00* 2017 211.993,86 2016 206.499,80 2015 199.011,90 2014 199.062,34 2013 201.500,00 Drucksache 17/21209 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Jahr Förderung in Euro 2012 198.682,93 2011 181.500,00 2010 175.000,00 2009 175.000,00 * Für das Jahr 2018 ist die beantragte Förderung angegeben, da noch kein Zuwendungsbescheid ergangen ist. Die Förderung kommt insbesondere der Geschäftsstelle des LBE zugute. Für zusätzliche Bedarfe und Projekte der Geschäftsstelle wurden laut Zuwendungsbescheiden fol gende Förderungen gewährt: Jahr Förderung in Euro 2016 900 2015 3.505,32 2014 24.980,00 2011 5.350,00 2010 18.000,00 2009 1.200,00 Mit diesen Beträgen wurden beispielsweise die Einrichtung der Internetplattform Vereinswiki finanziert oder der Umzug der Geschäftsstelle unterstützt. c) Warum wird die Förderung des Landesnetzwerks im Haushaltsjahr 2018 um 10.000 Euro gekürzt? Im Haushaltsjahr 2018 erfolgt keine Kürzung der Förderung des LBE. Vielmehr sind für die staatliche Förderung des LBE im Jahr 2018 vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) 219.000 Euro eingeplant und damit rd. 7.000 Euro mehr als im Jahr 2017. Mit der Er höhung können insbesondere Personalkostensteigerungen aufgrund von Tariferhöhungen aufgefangen werden. 3. a) Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Strukturen und die Funktion der „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Freiwilligenzentren “ entwickelt? Die lagfa bayern e. V. ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen/zentren und Koordinierungszentren bürgerschaftlichen Engagements in Bayern (FA/FZ/KoBE) und wurde 1998 als eigener Verein gegründet. Aus den da mals 12 Freiwilligenagenturen und zentren ist mittlerweile ein Verein mit rund 110 Mitgliedern geworden. Aktuell wer den in Bayern ca. 135 FA/FZ/KoBE gezählt. Damit verfügt Bayern über eine flächendeckende Infrastruktur zu allen Fragen rund um das Bürgerschaftliche Engagement vor Ort. In den ersten Jahren standen die Gründungs und Auf bauhilfe von FA/FZ/KoBE im Vordergrund und damit vor allem die Beratung von Landräten, Bürgermeistern und lokalen Initiativen. 2009 wurde das Modellprojekt „Koordi nierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“ gestartet, die Betreuung und Beratung der einzelnen Koordinierungs zentren bei deren Aufbau wurde ebenfalls der lagfa bayern e. V. übertragen. Seit 2017 verfügen fast alle Landkreise und kreisfreien Städte über eine Freiwilligenagentur oder ein Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement. Damit verlagerte sich der Tätigkeitschwerpunkt der lagfa bayern e. V. von der Kommunalberatung und Aufbauhilfe hin zur Beratung und Begleitung von bestehenden FA/FZ/KoBE. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Entwicklung und Durchführung von Projektnetzwerken. b) Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Förderung der „Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Freiwilligenzentren“ entwickelt ? Die staatliche Förderung der lagfa bayern e. V. hat sich in den vergangenen zehn Jahren laut Zuwendungsbeschei den wie folgt entwickelt: Jahr Förderung in Euro 2018 157.285,00 2017 150.845,00 2016 146.620,00 2015 122.710,07 2014 109.992,04 2013 95.320,00 2012 91.296,11 2011 95.000,00 2010 83.500,00 2009 83.500,00 Die Förderung kommt neben der Geschäftsstelle der lagfa bayern e. V. teilweise auch den Freiwilligenagenturen, Frei willigenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaft lichen Engagements zugute, da ein Teil der Fördermittel an diese weitergeleitet wird. Damit werden beispielsweise Öffentlichkeitsaktionen und lokale Qualifizierungen vor Ort unterstützt. Für zusätzliche Bedarfe der Geschäftsstelle wurden laut Zuwendungsbescheiden folgende Förderungen gewährt: Jahr Förderung in Euro 2017 5.700,00 2015 4.984,43 2014 20.000,00 2009 15.000,00 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21209 Mit diesen Beträgen wurden beispielsweise die Neugestal tung der Internetseite oder der Umzug der Geschäftsstelle unterstützt. c) Warum werden die Mittel für das Integrationsprojekt „Miteinander leben – Ehrenamt verbindet“ der Freiwilligenagenturen im Haushaltsjahr 2018 um 170.000 Euro gekürzt? Das Projekt „Miteinander leben – Ehrenamt verbindet“ wurde im Rahmen des Sonderprogramms „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ initiiert, das in Zeiten höchster Zugangs zahlen von Flüchtlingen am 09.10.2015 von der Staatsre gierung beschlossen wurde. Eine dauerhafte Förderung des Projekts „Miteinander leben – Ehrenamt verbindet“ im Rah men des Sonderprogramms war nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung und die Praxiserfah rungen der ersten beiden Projektjahre 2016/2017 und 2017/2018 haben gezeigt, dass Umsetzungen vieler Pro jektideen sehr gut laufen, andere dagegen Anlaufschwie rigkeiten hatten und manche sogar nach einem Förderjahr eingestellt werden mussten. Die Praxis hat gezeigt, dass der Unterstützungsbedarf sowie der Koordinierungs und Bera tungsaufwand nach dem Anlaufen der einzelnen Projekte im zweiten Projektjahr abnehmen, sodass eine Anpassung der Förderung in 2018 sachgerecht ist; die vom Landtag zur Verfügung gestellten Mittel reichen aus derzeitiger Sicht für eine adäquate Förderung aus. 4. a) Durch welche strukturellen Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen wurden die Freiräume für ehrenamtliches Engagement in den Schulen gestärkt? Der neue LehrplanPLUS überlässt in der Folge seiner Kon zeption als kompetenzorientierter Lehrplan die Ausgestal tung der pädagogischen Methoden der Eigenverantwortung der Schulen und Lehrkräfte. In der neuen Handreichung zum LehrplanPLUS zu den Obersten Bildungszielen wurde das ehrenamtliche Enga gement als Bildungs und Erziehungsziel der Schulen im Rahmen der Werte und Demokratiebildung jedoch im Sinn einer Schwerpunktsetzung konkretisiert: „Hierbei ist Schule als wichtiger Ort der demokratischen Sozialisation in beson derer Weise gefordert, wobei sich Lernen von Demokratie und Einüben demokratischer Verhaltensweisen nicht allein auf den Sozialkundeunterricht beschränken darf, sondern Aufgabe aller Fachlehrkräfte ist. Schule kann beispielswei se Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich an der Ge staltung ihres Schulalltags zu beteiligen und so Erfahrungen in realen Partizipationsprozessen zu sammeln, so z. B. bei der Arbeit in der Schülermitverantwortung (SMV) oder in Streitschlichterprojekten. Darüber hinaus können Schüle rinnen und Schüler in gemeinsamen Projekten von Schu len und kooperierenden (zivilgesellschaftlichen) Organisa tionen lernen, Verantwortung zu übernehmen, und dadurch an praxisbezogenen Beispielen lernen und verinnerlichen, welche Chancen, aber auch Pflichten ihnen die Demokratie bietet. Die Integration von freiwilligem Engagement in den Unterricht bezeichnet man als ‚Service Learning‘ oder auch ‚Lernen durch Engagement‘. Beispiele hierfür sind u. a. Ei neWelt und Partnerschaftsprojekte mit Schulen in anderen Ländern oder Denkmalpflegeprojekte am heimischen Ort.“ (Vgl. Oberste Bildungsziele in Bayern, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung – isb im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, S. 50, www.isb.bayern.de/gymna sium/materialien/oberstebildungszieleinbayern/.) b) Wie können die Freistellungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern für ehrenamtliches Engagement verbessert werden? Aufgrund der in Art. 129 Abs. 1 Bayerische Verfassung ver ankerten Schulpflicht müssen die Schulpflichtigen am Unter richt regelmäßig teilnehmen und die übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen besuchen. Ein Fern bleiben vom Unterricht kommt aufgrund des Verfassungs ranges der Schulpflicht nur in begründeten Ausnahmefällen Betracht. Hierzu können nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Schulordnung (BaySchO) Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbe such beurlaubt werden. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, für dringende ehrenamtliche Termine zu beurlauben. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Schulleitung unter Be rücksichtigung aller pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekte des Einzelfalls. Durch diese Einzelfall entscheidung vor Ort ist bereits eine ausreichende Flexibili tät gegeben, um ehrenamtliche und schulische Bedürfnisse in Einklang zu bringen. c) Wie kann die Kooperation zwischen Jugendverbänden und Schulen weiter ausgebaut werden? Mit der wegweisenden Rahmenvereinbarung „Zusam menarbeit von Schule und Jugendarbeit“ vom 20.06.2007 zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Ju gendring (BJR) K. d. ö. R., der vom Freistaat mit der Wahr nehmung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der öf fentlichen Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit beauftragt wurde, wird das Anliegen einer engeren Zusam menarbeit von Jugendhilfe und Schule in zahlreichen Fel dern der Bildungs und Erziehungsarbeit aufgegriffen und erfolgreich unterstützt. Die Rahmenvereinbarung unterstreicht die Chancen der Zusammenarbeit, die einen wichtigen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bildet. Die Staatsregierung und der Bayerische Jugendring ermutigen mit der Vereinbarung Schulen wie Träger vor Ort zur Zusammenarbeit; in der Folge sind zum einen im Be reich der schulbezogenen Jugendarbeit sehr viele Koopera tionen entstanden, zum anderen sind vor allem die größeren Jugendverbände im Bereich der offenen und gebundenen Ganztagsschulen aktiv geworden. Im Rahmen des regelmäßig tagenden „Forums Jugendar beit und Schule“ arbeiten die Institutionen, die in der Schule täglich vor Ort kooperieren, auf Landesebene zusammen, auch um den in Kapitel III Nr. 4.3 des 2013 fortgeschrie benen Kinder und Jugendprogramms der Staatsregierung genannten Schwerpunktbereich „Etablierung von neuen Formen der Kooperation von Jugendarbeit und Schule“ um zusetzen. Durch das Forum ist sichergestellt, dass neue bildungs und jugendpolitische Rahmenbedingungen auf gegriffen und die Zusammenarbeit von Schule und Jugend arbeit ständig bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Intensität der Zusammenarbeit vor Ort ist nach den Erkennt nissen der Staatsregierung stark abhängig von den lokalen Strukturen und den jeweils handelnden Persönlichkeiten. Darüber hinaus ist Lernen durch Engagement oder auch Service Learning in besonderer Weise geeignet, Jugendli che und junge Erwachsene an ein ehrenamtliches Engage Drucksache 17/21209 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 ment heranzuführen. Lernen durch Engagement verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülern/Studenten in deren regionalem Umfeld (Service) mit fachlichem Ler nen und Kompetenzerwerb (Learning). Das heißt, Schüler/ Studenten engagieren sich in enger Verknüpfung mit den Unterrichtsinhalten für das Gemeinwohl im kulturellen, ge sellschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich. Durch konkrete Projekte im Bereich Lernen durch Engagement können insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene für ein längerfristiges und nachhaltiges Engagement gewon nen werden. Die Akteure des Bürgerschaftlichen Engage ments wie Vereine oder ehrenamtliche Helferkreise erhalten die Möglichkeit, mittels konkreter Projekte die Schüler für ih ren Engagementbereich zu begeistern. Die Staatsregierung arbeitet daran, an möglichst vielen Schulen und Hochschu len Lernen durch Engagement nachhaltig zu etablieren. 5. a) Wie will die Staatsregierung einen flächendeckenden Ausbau bei den „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“ sicherstellen? Die Staatsregierung hat das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus bei den Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement in Bayern bereits erreicht. Seit 2010 wurden insgesamt 65 Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement mit ca. 2,1 Mio. Euro gefördert. Eine Abfrage bei den bisher nicht geförderten Landkreisen und kreisfreien Städten im Sommer 2016 ergab keinen weiteren Bedarf. Zusammen mit den Freiwilligenagenturen und Freiwilligen zentren verfügt Bayern nun flächendeckend über ca. 135 Einrichtungen. b) Wie kann die Planungssicherheit für die hauptamtlichen Integrationslotsen und Ehrenamtskoordinatoren erhöht werden? Durch das Inkrafttreten der neuen Beratungs und Integra tionsrichtlinie zum 01.01.2018 wird für hauptamtliche In tegrationslotsen und lotsinnen Planungssicherheit ge schaffen. Die Staatsregierung ist zum 01.01.2018 von der Modellphase in 2017 in die Regelförderung übergegangen und kann nun flächendeckend allen bayerischen Landkrei sen und kreisfreien Städten die Fördermaßnahme anbieten. Das Angebot der hauptamtlichen Integrationslotsen und lot sinnen umfasst jetzt zusätzlich den Themenkreis Asyl. Die Integrationslotsen und lotsinnen decken damit auch die Aufgaben der bisherigen Ehrenamtskoordinatoren und ko ordinatorinnen Asyl mit ab. Sie stehen Ehrenamtlichen als unmittelbare Ansprechpartner für Fragen im Bereich Asyl und Integration zur Verfügung und fungieren vor Ort u. a. als Netzwerker und Koordinatoren. Auch sollen Integrations lotsen und lotsinnen Migranten und Migrantinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit gewinnen. Die Zusammenlegung ermöglicht somit dem Zuwendungsempfänger maximale Flexibilität. c) Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten? Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) trifft in Art. 3 Abs. 6 Sätze 1 und 2 Aussagen zum bürgerschaftlichen En gagement von und für Migrantinnen und Migranten. Nach Art. 3 Abs. 6 Satz 1 BayIntG soll das an den Integrationszie len des BayIntG ausgerichtete Bürgerschaftliche Enga gement von und für Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen der Gesellschaft gestärkt werden. Nach Satz 2 werden Migrantinnen und Migranten ermutigt, durch Bürger schaftliches Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten und sich auf diese Weise zu unserem Land und seinen Werten zu bekennen. Darüber hinaus werden im Rahmen von Projektförde rungen verschiedene Projekte im Bereich Ehrenamt vom Freistaat unterstützt. Herauszuheben ist hierbei das Projekt „JuMilo“ von InVia, das jungen Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit bietet, sich vielfältig ehrenamtlich zu enga gieren. Sie erreichen andere Migrantinnen und Migranten und Personen ohne Migrationshintergrund und schaffen so mit gleichzeitig einen persönlichen sowie beruflichen Mehr wert. Weiterhin ist auch ein Projekt des Deutschen Kinder schutzbundes (DKSB) erwähnenswert, das die Entwicklung eines Leitfadens für die Gewinnung von Menschen mit Zu wanderungsgeschichte für das soziale Ehrenamt zum Ziel hat, sowie das Projekt der Johanniter „Integration in Bayern: Bring dich ein! Ehrenamt verbindet“. Das Projekt der Johan niter hat u. a. das Ziel, Ehrenamtliche mit Migrationshinter grund zu gewinnen und zu schulen. Die Projektergebnisse werden auch entsprechend kommuniziert. So hat beispiels weise der Deutsche Kinderschutzbund beim Fachtag „Ge meinsam geht mehr! – Gelingende Integration und Bürger schaftliches Engagement“ am 20.11.2017 in Nürnberg den entwickelten Leitfaden für die Gewinnung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für das soziale Ehrenamt vorge stellt. Das Projekt „Miteinander leben – Ehrenamt verbindet“ un terstützt über die Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement und die Freiwilligenagenturen und zentren vielfältiges ehrenamtliches Engagement von und für Men schen mit Migrationshintergrund. Umgesetzt wird das Pro jekt durch die lagfa bayern e. V. Diese hat in Kooperation mit Koordinierungszentren, Freiwilligenagenturen und zentren in ganz Bayern innovative und kreative Projekte ins Leben gerufen, die sich nach den Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort richten. Weiterhin fördert der Freistaat im Rahmen der Initiative Gesund.Leben.Bayern. das Projekt „MiMi – Mit Migranten für Migranten“ (Fördersumme 2008 bis 2018 insgesamt 1.045.000 Euro). Das Projekt bildet engagierte, gut inte grierte Migrantinnen und Migranten zu ehrenamtlichen Gesundheitsmediatoren aus, die anschließend ihr Wissen muttersprachlich und kultursensibel in Informationsveran staltungen an Landsleute weitergeben. Bisher wurden im Freistaat 12 MiMiStandorte und eine MiMiKoordinierungs stelle für Bayern aufgebaut sowie über 400 Gesundheitsme diatoren ausgebildet. Hinsichtlich des Einsatzes von und für junge Flüchtlinge in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) gibt es eine Verständigung von Bund und Landesministerien, um den Einsatz von jungen Freiwilligen in der Flüchtlingsarbeit so wie von jungen Flüchtlingen im FSJ und FÖJ zu erleichtern. Hierzu wurden die Richtlinien zum Jugendfreiwilligendiens tegesetz (JFDG) flexibilisiert. Im Rahmen des FÖJ werden zudem Einsatzstellen finanziell unterstützt, die Jugendlichen mit Fluchterfahrung einen Platz zur Ableistung des FÖJ zur Verfügung stellen, um den finanziellen Mehraufwand abzu mildern. Gefördert werden dabei vorerst im FÖJ 2017/2018 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21209 und im FÖJ 2018/2019 jeweils bis zu sechs Plätze. Pro FÖJ stehen bis zu 36.000 Euro zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 b verwiesen. 6. a) Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung und flächendeckenden Einführung der Ehrenamtskarte durch den Freistaat besser unterstützt werden? Bisher haben 88 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städ ten die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt bzw. deren Einführung beschlossen. Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen mit einer Anschubfinanzierung von 5.000 Euro, stattet sie mit einem speziellen Kartendrucker, mit Werbematerial wie Plakaten und Flyern aus und übernimmt dauerhaft die Herstellungskosten für die Ehrenamtskarten. Zudem werden für die Sachbearbeiter vor Ort Arbeitstreffen organisiert, die abwechselnd bayernweit oder auf Bezirks ebene stattfinden. b) Wie soll die angekündigte bessere Verknüpfung von Ehrenamtskarte und Jugendleiterkarte (Juleica ) konkret umgesetzt werden? Die Staatsregierung hat in den vergangenen Monaten Re gio nalkonferenzen mit den an der Ehrenamtskarte beteilig ten Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Da bei wurde unter anderem wiederholt auf das vereinfachte Verfahren der Beantragung einer Ehrenamtskarte für Ju leicaInhaber hingewiesen und angeregt, dies auch bei der Gestaltung der Antragsformulare zu berücksichtigen. Da die allgemeinen Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte bei JuleicaInhabern als gegeben anzusehen sind, genügt neben dem vereinfachten Antragsformular eine Kopie der gültigen Juleica für die Beantragung. Auf Bundesebene wird der BJR in die laufenden kon zeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung der Ju leica auch die Überlegung einfließen lassen, im Rahmen der Beantragung einer Juleica künftig auch die Möglichkeit der Einwilligung des Antragstellers zur Übermittlung seiner Daten an die zuständige Kommune zum Zwecke der Aus stellung einer Ehrenamtskarte einzuführen. Laut BJR wird sich die bundesweit zu regelnde Weiterentwicklung der Ju leica allerdings nach derzeitigem Stand vermutlich noch bis 2019/2020 hinziehen. c) Wie kann die Öffentlichkeitsarbeit für die Ehrenamtskarte insbesondere im Bereich der Jugendarbeit und in der Verbands- und Vereinstätigkeit gezielt verstärkt werden? Der BJR hat auf seiner Webseite ausführliche Informatio nen zur Ehrenamtskarte aufgenommen und weist dezidiert darauf hin, dass JuleicaInhaber einen Anspruch auf die Ehrenamtskarte haben und diese in einem vereinfachten Verfahren beantragen können (www.bjr.de/themen/ehren amt/anerkennungimehrenamt.html). Auch anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts am 05.12.2017 wies der BJR in seinem Newsletter auf das stark vereinfachte Ausstellungsverfahren für die Ehrenamtskarte hin. Zudem schreibt der BJR regelmäßig die JuleicaInhaber an, bei de nen die Gültigkeit der Juleica ausläuft. Dabei wird nunmehr zusätzlich ein Hinweis aufgenommen, dass JuleicaInhaber eine Ehrenamtskarte vereinfacht beantragen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 6 b verwiesen. 7. a) Mit welchen Initiativen und Maßnahmen fördert die Staatsregierung das ehrenamtliche Engagement von Seniorinnen und Senioren? Durch die von der Staatsregierung initiierte und geförderte Seniorenakademie Bayern werden bürgerschaftlich enga gierte ältere Menschen für ihre Tätigkeit geschult. Angebo ten werden Seminare für ehrenamtliche Wohnberaterinnen und berater und kommunale Seniorenvertretungen sowie die Ausbildung zu sogenannten seniorTrainerinnen. Mit rund 1.400 seniorTrainerinnen ist Bayern im bundesdeutschen Vergleich Spitzenreiter. Die Landesarbeitsgemeinschaft EFI Bayern e. V. vernetzt diese untereinander, unterstützt sie in ihrer Tätigkeit und bildet sie durch geförderte Fachtagungen und Workshops zu speziellen Themen weiter. Im Rahmen des Förderprogramms Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA) fördert die Staatsregierung den Aufbau von Nachbarschaftshilfen. Hier wird Alltagsunterstützung ver mittelt sowie die Möglichkeit von sozialen Kontakten über bürgerschaftlich engagierte Helferinnen und Helfer in einem verbindlichen organisatorischen Rahmen geschaffen. Zudem wird die Gründung von Seniorengenossenschaf ten mit dem Ziel unterstützt, die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und Möglichkeiten zur Mitgestaltung in der Kommune zu schaffen. Mit dem Ansatz der gegen seitigen Hilfe von Menschen für Menschen bieten die Se niorengenossenschaften ergänzend zu vorhandenen sozia len Diensten Leistungen an, die nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 7 c verwiesen. Im Rahmen einer Kampagne zur Seniorengesundheit soll aufgezeigt werden, was mithilfe präventiver oder unter stützender Maßnahmen auch im Alter noch möglich ist oder wieder möglich werden kann. Ziel ist es, die durch die lange Lebenserwartung gewonnenen Jahre möglichst lange bei möglichst guter Gesundheit zu verbringen. Einen wichtigen Ansatz dieser Kampagne stellt die „soziale Einbindung“ von Seniorinnen und Senioren dar. Eingebunden sein in Fami lie, Freundeskreis oder Gemeinde, u. a. durch ehrenamt liches Engagement, und Unterstützung durch das soziale Umfeld fördern nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die psychische und physische Gesundheit. Im Alter zeigen sich unter anderem positive Wirkungen auf den Erhalt der kognitiven Fähigkeiten und der Selbstständigkeit sowie auf die Lebenserwartung. b) Welche Aufgaben übernehmen die in der Seniorenakademie Bayern ausgebildeten Seniorentrainerinnen und -trainer nach Abschluss ihrer Ausbildung ? Die ausgebildeten seniorTrainerinnen unterstützen beste hende Gruppen im bürgerschaftlichen Engagement und/ oder initiieren neue Projekte wie zum Beispiel die Vermitt lung von „Leihomas“, die Schaffung von Kleinreparatur diensten, die Unterstützung bei Behördengängen oder bei Fragen zu Computer und Internet. c) Wie will die Staatsregierung den Status und die Kompetenzen der Seniorenvertretungen auf landes - und kommunaler Ebene stärken? Die Staatsregierung setzt sich für einen Ausbau der kom munalen Seniorenvertretungen in Bayern ein. Viele Kommu nen in Bayern haben bereits heute Seniorenvertretungen in Drucksache 17/21209 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Form von Seniorenbeiräten oder Seniorenräten bzw. Se niorenbeauftragte. Manche Kommunen haben auch beides. Auf Landesebene ist die LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) als Dachverband der kommunalen Senioren vertretungen mit aktuell über 180 Mitgliedern aktiv, die von der Staatsregierung 2018 mit rd. 108.000 Euro gefördert wird. Die LSVB hilft bei der Einrichtung kommunaler Senio renvertretungen und unterstützt diese fachlich vor Ort. Als ein Fortbildungsbereich der von der Staatsregierung geförderten Seniorenakademie Bayern werden Grundla genschulungen für kommunale Seniorenvertretungen in allen Regierungsbezirken Bayerns sowie Vertiefungssemi nare für bereits etablierte kommunale Seniorenvertretungen angeboten. Von 2015 bis 2017 konnten so rund 600 kom munale Seniorenvertretungen geschult werden. Die Einrichtung kommunaler Seniorenvertretungen wird zudem z. B. durch Gespräche mit den Kommunalen Spitzen verbänden, Namensartikel in kommunalen Fachzeitschrif ten sowie durch Dienstbesprechungen mit den Koordinato rinnen und Koordinatoren für Seniorenarbeit der Landkreise unterstützt. Damit wird entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 19.07.2016 der weitere Ausbau des Netzes an Senio renvertretungen und Seniorenbeauftragten vorangetrieben. 8. a) Durch welche Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen gezielt gefördert? Auch wenn die Zuständigkeit für die Jugendarbeit vor Ort bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, d. h. den Landkreisen und kreisfreien Städten, liegt, hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahrzehnten äußerst günstige Rahmenbe dingungen und Strukturen für die bayerische Jugendarbeit geschaffen, die es auch in Zukunft nachhaltig zu sichern gilt. Dazu stellt die Staatsregierung für die Jahre 2017/2018 insgesamt jährlich über 31,2 Mio. Euro (inkl. Schullandheim förderung) zur Verfügung, nominell der höchste Betrag für diesen Bereich in der Geschichte des Freistaates. Grundlage der erfolgreichen Jugendarbeit im Freistaat ist das 2013 fortgeschriebene Kinder und Jugendprogramm der Staatsregierung. Einer von vier Bereichen, die darin als Schwerpunkte künftiger Arbeit benannt sind, ist die Stärkung der Jugendverbandsarbeit z. B. durch Weiterentwicklung der 2013 neu gestalteten Basisförderung. Mit der Basisför derung stellt die Staatsregierung Mittel der Jugendarbeit für Zuwendungen bereit, die an landesweit tätige Jugendver bände geleistet werden, um ihre organisatorische Grund struktur zu gewährleisten, das ehrenamtliche Engagement durch pädagogisch qualifizierte hauptberufliche Fachkräfte sowie Verwaltungsfachkräfte zu unterstützen und Aktivi täten mit Bedeutung für den gesamten Landesverband zu ermöglichen. Ehrenamtlich Tätige können die Jugendleitercard (Julei ca) erwerben, mit der sich Gruppenleiter gegenüber Eltern und Teilnehmern sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter der Jugendarbeit ausweisen. Die Juleica ist damit sowohl ein Instrument der Anerken nung als auch der Qualitätssicherung ehrenamtlichen En gagements. Auch die Aus und Fortbildung der Jugendleiter und di verse Aktivitäten, wie z. B. Jugendbildungsmaßnahmen, ein Fachprogramm zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder Praxisprojekte zu schulbezo gener Jugendarbeit sowie das Aktionsprogramm „Flücht linge werden Freunde“, werden über Förderprogramme des BJR gefördert. Dies gilt auch für die Fachkräfte der Jugend bildungsstätten und der Bezirksjugendringe sowie für die In vestitionskosten für Einrichtungen der Jugendarbeit. Zudem konnten letztes Jahr das Bayerische Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendar beit aktualisiert und insbesondere die Freistellungsmöglich keiten für Aktivitäten von Jugendleitern deutlich flexibilisiert werden. Die Staatsregierung setzt sich auch gerade im Bereich der Jugendarbeit außerdem seit Langem auf Bundesebene für ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Regelungen bei der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ein und konnte zuletzt auf Bundesebene erfolgreich die Aufnah me eines § 48b, dessen Entwurf zusätzliche unnötige bü rokratische Belastungen der Ehrenamtlichen vorsah, in das SGB VIII verhindern. Die Staatsregierung hat auch die Weiterentwicklung der Angebote und Rahmenbedingungen im Blick: So wird die Staatsregierung beispielsweise entsprechend dem Land tagsbeschluss „Bayerische Jugendarbeit stärken II: Eigen ständige Kommunale Jugendpolitik weiterentwickeln“ vom 14.03.2017 (Drs. 17/15969) „die Idee einer eigenständigen kommunalen Jugendpolitik und arbeit“ weiterentwickeln und noch besser sichtbar machen. Derzeit finden hierzu di verse Abstimmungsprozesse mit allen Beteiligten statt. Ziel ist es, vor Ort beste Rahmenbedingungen für junge Men schen in allen sie berührenden Bereichen zu schaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 c verwiesen. b) Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung den weiteren Ausbau und die Stärkung der Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr? Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Öko logische Jahr (FÖJ) sind besondere Formate des Bürger schaftlichen Engagements und ein wichtiges Bildungs und Orientierungsjahr speziell für junge Menschen. Bayern setzt sich seit Jahrzehnten für die Stärkung und Profilschärfung und den bedarfsgerechten Ausbau der Jugendfreiwilligen dienste ein. Beispielsweise wurde eine neue Internetplatt form (www.fsj.bayern.de) geschaffen, die mit neuem Design und zahlreichen Fakten speziell junge Menschen anspricht und Antworten auf alle Fragen rund um das Freiwillige So ziale Jahr in Bayern bietet. Unter www.foejbayern.de stellt sich das Freiwillige Ökologische Jahr dar, ein neues „Am pelsystem“ zeigt zeitnah freie und bereits besetzte Stellen. Die bayerische Landesförderung für das FSJ beträgt jähr lich rund 1,2 Mio. Euro und zielt darauf, ein bedarfs und flächendeckendes Angebot an FSJPlätzen sicherzustellen, die qualitativ hochwertige Durchführung des FSJ in Bayern zu gewährleisten sowie die Trägervielfalt im FSJ beizube halten. Eine maßgebliche Ausweitung der bayerischen FSJ Plätze ist aufgrund der kontingentierten FSJBundesförde rung aktuell nicht möglich. Ähnlich verhält es sich beim FÖJ, das mit jährlich rund 700.000 Euro gefördert wird. c) Mit welchen Maßnahmen soll die Anerkennung der in den Freiwilligendiensten erworbenen Kompetenzen bei der Studienzulassung und in der Berufsausbildung weiter gestärkt werden? Nach Art. 5 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Hochschulzulas sungsgesetz (BayHZG) können die Hochschulen im ört Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21209 lichen Auswahlverfahren bis zu 3 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die einem von der Hochschule durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichti genden oder zu fördernden Personenkreis angehören, ins besondere für Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B oder CKader eines Bun desfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören oder aufgrund sonstiger besonderer berechtigter Umstände an den Studienort gebunden sind. In diesem Rahmen können die Hochschulen auch ehrenamtliche Tä tigkeiten berücksichtigen. Ferner können die Hochschulen im Rahmen des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens des örtlichen Auswahlverfahrens u. a. praktische Tätigkeiten sowie außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den Studiengang, für den die Zulas sung beantragt wird, besonderen Aufschluss geben, berück sichtigen (Art. 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BayHZG). Einschlägige in den Freiwilligendiensten erworbene Fähigkeiten könnten damit insoweit bei der Auswahl berücksichtigt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt ebenfalls den Hochschulen. Eine weitergehende Berücksichtigung ist nicht geplant, zu mal das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19.12.2017 zur Vergabe der Studienplätze im Studiengang Medizin ausdrücklich entschieden hat, dass sich die Regeln für die Verteilung knapper Studienplätze grundsätzlich am Kriterium der Eignung zu orientieren haben. Nach § 4 II Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist bei den derzeit 327 anerkannten Ausbildungsberufen die jeweilige Ausbildungsordnung bindend. Die Ausbildungsordnungen, die grundsätzlich von den Sozialpartnern gestaltet werden, sehen dabei eine Dauer der Ausbildung von zwei bis drei Jahren vor (vgl. § 5 I Nr. 2 BBiG). In § 5 II 1 Nr. 4 BBiG ist geregelt, dass eine andere ein schlägige Berufsausbildung angerechnet werden kann. Da nicht eine „abgeschlossene“ Berufsausbildung verlangt wird, können damit auch bloße Ausbildungszeiten in einem – fachlich einschlägigen – Ausbildungsberuf angerechnet werden. Im Bereich der anerkannten Ausbildungsberufe ist damit die offizielle Anrechnung gelernter Fertigkeiten aus den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ derzeit von Gesetzes wegen ausgeschlossen, da es sich hierbei nach § 1 III BBiG nicht um „Berufsausbildungen“ handelt. Im Bereich der Handwerksberufe sieht § 26 II Nr. 4 Hand werksordnung (HwO) ebenfalls lediglich die Anerkennung von „Berufsausbildungen“ vor. Auch im Bereich des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) ist lediglich die Anrechnung gleichwertiger „Ausbildungen“ zugelassen und damit ebenfalls eine Anrechnung von im FSJ erworbenen Erfahrungen von Gesetzes wegen ausge schlossen. Eine Anerkennung erlangter Fähigkeiten im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ ist derzeit im Rahmen von anerkannten Ausbildungsberufen wie oben skizziert nicht vorgesehen. Im Einzelfall kann es jedoch zumindest in den nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung geregelten Berufen auf gemeinsamen Antrag von Ausbilder und Auszubildendem hin zu einer Ver kürzung der Ausbildungszeit und damit indirekt Berücksich tigung von schon vorhandenen Fertigkeiten kommen (vgl. § 8 I 1 BBiG, § 27b I 1 HwO). Aus Sicht der Staatsregierung sind diese gegebenen Möglichkeiten ausreichend, um eine angemessene Berück sichtigung von in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ erworbenen Kompetenzen zu gewährleisten. Im FSJ und FÖJ werden nicht Ausbildungsinhalte im eigentlichen Sinn vermittelt. Die Anerkennung von erworbenen Kompe tenzen im Sinne einer (Teil)Berufsausbildung würde so zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen und damit letztlich die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards im Be reich der beruflichen Bildung, die bayern und deutschland weit bestehen, infrage stellen.