Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Horst Arnold, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Tasdelen SPD vom 22.02.2018 Befristete Arbeitskräfte und Leiharbeitskräfte in der Staatskanzlei Die folgenden Fragen beziehen sich auf den gesamten Einzelplan 02 (Ministerpräsident und Staatskanzlei). 1. Wie viele Arbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018? 2. Wie viele davon waren jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 befristete Arbeitskräfte und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? 3. Wie viele zusätzliche Leiharbeitskräfte gab es jeweils am 01.01.2008 und am 01.01.2018 und in welchen Bereichen waren sie eingesetzt? Antwort der Staatskanzlei vom 15.03.2018 Zu 1.: Am 01.01.2008 gab es 474 Arbeitskräfte, am 01.01.2018 477 Arbeitskräfte. Arbeitskräfte umfassen sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte. Es sind auch Bedienstete enthalten, die an die Staatskanzlei abgeordnet waren bzw. sind und unter Umständen auch seitens der Stammressorts gemeldet werden. Zu 2.: Am 01.01.2008 waren 12 Arbeitskräfte befristet beschäftigt. Diese waren in folgenden Bereichen eingesetzt: – Sekretariats-/Assistenzdienst: 9 – Fahrbereitschaft: 1 – Presse: 1 – Reinigungsdienst: 1 Am 01.01.2018 waren 20 Arbeitskräfte befristet beschäftigt. Diese waren wie folgt eingesetzt: – Sekretariats-/Assistenzdienst: 13 – Fahrbereitschaft: 2 – Studentische Aushilfen in der Registratur und IT: 3 (Minijobs ) – Öffentlichkeitsarbeit/Onlinekommunikation: 2 Zu 3.: Am 01.01.2008 war eine zusätzliche Leiharbeitskraft tätig , die im Bereich Hausverwaltung eingesetzt war. Zum 01.01.2018 gab es keine Leiharbeitskraft. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/21210 Bayerischer Landtag